Widerruf von Verträgen
Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten, es sei denn, der Verkäufer zeigt sich kulant und gewährt ein Umtausch- oder Rückgaberecht.
Allerdings gibt es bei bestimmten Vertriebsformen und Verträgen gesetzliche Ausnahmen. Hier wird dem Käufer eine Frist von 14 Tagen zum Widerruf eingeräumt. Durch den Widerruf sind Sie dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Die Vorschriften gelten zum Beispiel für Fernabsatzverträge, also Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, ganz gleich ob Sie per Telefon, Telefax, Brief oder übers Internet bestellen. Voraussetzung allerdings ist: Der Verkäufer betreibt sein Geschäft regelmäßig per Fernabsatz. Dagegen können Kunden, die beispielsweise gelegentlich telefonisch im Tante-Emma-Laden bestellen, nicht widerrufen.
(Quelle: verbraucherzentrale-bayern.de)
Als Verkäufer kann er in Regress genommen werden.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn er beispielsweise eine Terminlieferung nicht einhält, muss er gegebenenfalls auch Schadenersatz zahlen. Wenn du dir das Produkt beispielsweise wo anders teurer kaufen musst muss er die Differenz bezahlen