Verjährungsfrist - neue und gute Antworten

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    Habe ich noch Anspruch auf Schadensersatz?
    Antwort von holger1st holger1st

    Grundsätzlich kann man Haftpflichtansprüche die man an andere hat (nicht zu verwechseln mit anderen Schäden die unverzüglich gemeldet werden müssen) auch bis zu 3 Jahren nach Kenntnis stellen.

    Der Schaden sollte also gemeldet werden. Die Beweislast liegt aber nach wie vor beim Anspruchsteller. Die gegnerische Versicherung wird dann sicher den Laptop sehen wollen - die können aufgrund vorhandener Spuren durchaus feststellen ob neben einer Party Bowle vielleicht auch mal Kaffe im Spiel war, was dann auch zum strafrechtlichen Bumerang werden kann. Wenn aber nichts dagegen spricht, dann werden die zahlen - die Reparaturkosten bzw. wenn ganz unbrauchbar den Zeitwert. Da der Zeitwert vom Schadenzeitpunkt abhängt wird es hier vermutlich so aussehen dass die Versicherung nicht den Zeitpunkt der Ursache sondern den Zeitpunkt der Funktionsuntüchtigkeit annimmt und 9 Monate später hat das Ding schon viel an Wert verloren....

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    Habe ich noch Anspruch auf Schadensersatz?
    Antwort von madquad madquad

    Ne,da wirst Du schlechte Karten haben. Da macht keine Verischerung mit und der damalige Verursacher wird sich wundern dass Du nach 9 Monaten mit dem alten Kram um die Ecke kommst. So blöd wie es nun ist, DU hättest schon damals etwas unternehmen müssen und die Beweislast liegt bei Dir. Du musst beweisen dass der Schaden von der angesprochenen Zeit stammt.... und das wird schwierig und teuer ... zumal man ein notebook heute schon für wenige Euros kaufen kann! ,,,,

    Kommentar von franka2000 franka2000

    Blöd. :/ Heißt das mit der Beweislast, dass ich quasi beweisen muss, dass da zwischenzeitlich nichts anderes drübergekippt worden ist? Würde das überhaupt irgendwie gehen? Oder wenn nur, dass das ein Folgefehler von damals ist? Mir wurde auch gesagt, dass die Verjährungsfrist von sowas 3 Jahre beträgt und ich deswegen bei der Versicherung trotzdem noch 'Chancen' hätte.. Und was ist überhaupt, wenn der Verursacher gar keine Haftpflichtversicherung hat? Ich habe ihn zwar schon gefragt, aber weder er noch seine Mutter weiß das. Wahrscheinlich hat er wirklich keine..

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    Verjährungsfristen von Postgirokonto
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Verjährungsfrist ist im Allgemeinen drei Jahre.

    Gibt allerdings auch Ausnahmen, aber sicherlich nicht in diesem Fall.

    Kommentar von Domenicus Domenicus

    Danke, wollte nur sichergehen, dass das von mir so richtig verstanden war. Schönen Tag noch.

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    Verjährungsfristen von Postgirokonto
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    warum sollen wir auf hypothetische fragen antworten..?

    was soll das ganze "nehmen wir mal an"..?

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Nach meinem Rechtsempfinden steht hier nicht die Verjährung vordergründig an, sondern Verwirkung.

    Im Ergebnis entstand der Anspruch des Rechtsanwaltes auf das Entgelt bereits mit der Erteilung des Auftrags. Mit der späteren Rechnungslegung wird dieser Anspruch lediglich fällig gestellt.

    Es gibt dann keine Vorschrift, nach der der Rechtsanwalt in einem bestimmten Zeitraum zwingend abzurechnen hätte. Er kann vielmehr, solange er nicht zur Rechnungslegung aufgefordert wird, noch wirksam bis zum Verjährungseintritt abrechnen.

    Grundsätzlich können Forderungen stets noch bis zum Ablauf der Verjährung, die in der Regel mit Ende des Dritten Jahres nach Anspruchsentstehung, eintritt, durchgesetzt werden.

    Im Ergebnis entstand auch beim Rechtsanwalt der Anspruch auf das Entgelt bereits mit der Erteilung des Auftrags. Mit der späteren Rechnungslegung wird dieser Anspruch lediglich fällig gestellt.

    Es gibt dann keine Vorschrift, nach der der Rechtsanwalt in einem bestimmten Zeitraum zwingend abzurechnen hätte. Er kann vielmehr, solange er nicht zur Rechnungslegung aufgefordert wird, noch wirksam bis zum Verjährungseintritt abrechnen.

    Die Befreiung von der hier existierenden Forderung käme vorliegend dann allein aus dem Gesichtspunkt der sog. "Verwirkung" in Frage.

    Hier muss der Schuldner aufgrund des Zeitablaufs und konkret vorliegender Umstände berechtigt davon ausgegangen sein, der Gläubiger werde seine Forderung nicht mehr gegen ihn geltend machen.

    Um die Verwirkung eines Rechts anzunehmen, bedarf es u.a. folgende Voraussetzungen;

    • Zeitmoment, das heißt seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, muss ein längerer Zeitraum verstrichen sein

    • Untätig sein des Berechtigten bezüglich der Durchsetzung des Rechts.

    • Umstandsmoment, das heißt der Verpflichtete hat sich darauf eingestellt und durfte sich darauf einstellen, der Berechtigte werde aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestandes sein Recht nicht mehr geltend machen.

    Quelle bzgl. Verwirkung: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_%28Deutschland%29

    Im Klartext; die Forderung ist nicht verjährt aber möglicherweise verwirkt.

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Man kann doch ned 3 Jahre später plötzlich doch noch eine Rechnung schicken oder doch?

    Man kann. Und wenn man vermeiden will, dass der Anspruch verjährt, sollte man auch.

    Da die reguläre Verjährungsfrist immer auf das Ende des Kalenderjahres abstellt und die Verjährungsfrist somit maximal 3 Jahre und 365 Tage (im Schaltjahr) beträgt, wird der Vergütungsanspruch für eine vor knapp 3 Jahren erbrachte Leistung aktuell noch nicht verjährt sein.

    Eine Rechnung hemmt allerdings nicht die Verjährung - das weiß der Anwalt auch. Daher solltest Du Dich schnell mit dem Anwalt einigen, bevor er die Forderung gerichtlich betreibt.

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von angelieS angelieS

    Ja das kann er noch in Rechnung stellen.

    Vielleicht ist ihm das erst letztens aufgefallen. Ich schreibe auch Rechnungen an Mandanten vom 2009 oder 2010 welche ich nicht mal kenne, weil ich damals noch nicht in der Kanzlei gearbeitet habe xD Oft werden die Rechnungen von Rechtsanwälten und Notaren erst ab einem gewissen Betrag geschrieben, wel es sich vorher fast nicht lohnt....ich schreibe die Honorarnoten auch erst ab einem Betrag vom CHF 3'000.-, oder eben, wenn es weniger ist, dann schreib ich ihn erst, wenn der Fall wirklich 10000&ig abgeschlossen ist.

    Und beim Anwalt kostet übrigens fast alles...also jedes Telefon und jeder Brief kostet...bei gewissen Fällen und Anwälten gibts ne Pauschale, wenn du sie kennst, ansonsten kostet alles...

    Und wenn du nur ne Frage gestellt hast, denke ich nicht, dass der Betrag allzuhoch sein wird. Und wenn man zum Anwalt geht, muss man damit rechnn, dass irgendwann ne Rechnung kommt...wenn bis jetzt nichts kam, dann Glück gehabt und wenn doch was kommt würde ich es bezahlen wenns irgendwie geht.

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von stelari stelari

    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist - die Frist beträgt regelmäßig 3 Jahre § 195 BGB

    § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (BGB)

    (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

    1. der Anspruch entstanden ist und
    2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
    Kommentar von Leelith LeelithLeelith

    Aber ein Anspruch entsteht ja erst dann, wenn er etwas in Rechnung gestellt hat. Das was in Deiner Antwort steht verstehe ich so, daß schon mal eine Rechnung gestellt worden sein muss, und wenn DANN eine bestimmte Zeit nichts mehr kommt (die besagten 3 Jahre), DANN ist der Anspruch aus dieser Rechnung verjährt.

    In meiner Frage geht es ja darum, daß er knapp 3 jahre nichts von sich hören lassen hat, es die ganze Zeit so aussah, als wäre die Beratung bei diesem Anwalt umsonst (ist ja bei manchen so) und NUN stellt er plötzlich doch noch eine Rechnung aus. Also das allererste Mal daß ich überhaupt davon höre, daß seine Auskunft doch kostenpflichtig war. Das kann doch igdwie nicht sein, daß einem 3 Jahre später einfällt: 'Ach... nee..ich schick nun doch mal ne Rechnung. Ich brauch noch ein Geburtstagsgeschenk für meine Frau.'

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Aber ein Anspruch entsteht ja erst dann, wenn er etwas in Rechnung gestellt hat.

    Nein, der Anspruch entsteht durch Leistungserbringung (§§ 611, 612 BGB analog). Eine Rechnung ist lediglich eine Formalisierung dieses Anspruchs.

    Kommentar von elachen1972 elachen1972

    Muss er auch nicht - er kann 2 Jahre und 364 Tage 23 Stunden und 59 Minuten warten nach Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist... es ist auch naiv zu sagen, dass man davon auszugehen hat, dass die Beratung für umsonst war - das verbietet einem schon die Logik wenn man zum Advokaten rennt...

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Die Verjährung tritt erst 3 Jahre zum Jahresende der Anspruchsentstehung ein.

    Beispiel: Leistungserbringung im April 2009 -> Verjährung am 31.12.2012.

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von DrDralle DrDralle

    Typisch Anwalt - ja kann er. Wird sehr oft so praktiziert.

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von easyamigo easyamigo

    hmm. das ist n anwalt ich denke der kennt sich genug mit gesetzen aus um dir das geld doch noch abzuluchsen

    lg reto

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von Kiara96 Kiara96

    also wenn du erst nach drei jahren ne rechnung bekommst ist sie nicht gültig vorallem warum kostet es was wenn man nur ne frage stellt ????

    lg kiara

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    falsch

    Kommentar von Leelith LeelithLeelith

    @Kiara...also meines Wissens hängt es vom Anwalt ab. Der eine stellt sowas in Rechnung, der andere nicht. Und ich denke EINE!!! Frage beim Anwalt fällt in die Kategorie: rechtliche Beratung, welche wie gesagt bei manchen Anwälten gratis ist und bei manchen eben nicht. :( Aber daß es rechtens sein soll, daß ein Anwalt auch nach 3 Jahren noch die erste Rechnung überhaupt schickt ist echt der Hammer. Geiler Job... wär ich Anwalt, würd ich dann regelmässig jedes halbe Jahr meine Kartei durchgehen und schauen aus welchen meiner Antworten/einzelnen Sätze ich noch Kapital schlagen kann im Nachhinein. Unglaublich.

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von eiermaier eiermaier

    Doch ,die Frist ist 3 Jahre.Der hat das vergessen und das ist plötzlich aufgetaucht.Und wenn ein Anwalt was verdienen kann,dann..........

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    Kann ein Anwalt plötzlich nach knapp 3 Jahren nachträglich etwas in Rechnung stellen?
    Antwort von Speedster2000 Speedster2000

    wenn du als privatperson sprichst ist die verjährung 2 jahre und danach kann niemand mehr was geltend machen, wenn er zwischendurch keine rechnung gestellt bzw gemahnt hat.

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    Das sind doch jetzt3Jahre.

    Kommentar von Daniel78a Daniel78aDaniel78a

    3 Jahre nach Jahresende!

    Kommentar von Leelith LeelithLeelith

    nee hat er nicht. es kam die ganze zeit NIX. jetzt nach 3 Jahren ist es das 1. Mal, daß er eine Rechnung schickt.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    verjährung 2 jahre

    Speedster2000 - gibt es dafür eine Rechtsquelle?

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    Frage zu Verjährungsfrist
    Antwort von Dilithium Dilithium

    Ja, die Verjährungsfrist beginnt am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem das Ereignis eingetroffen ist.

    Kommentar von DerPianist19 DerPianist19DerPianist19

    Also am 31.12.12 beginnt sie ?

    obwohl, es erst der 10.05.12 war ?

    Kommentar von Dilithium DilithiumDilithium

    ja, BGB §199 Abs. 1 S. 1, wenn auch verklausuliert:

    § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

    (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist,** mit dem Schluss des Jahres**, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und

    Kommentar von DerPianist19 DerPianist19DerPianist19

    was kommt nach dem und :D

    Kommentar von Dilithium DilithiumDilithium

    §199 Abs.1 S. 2

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