Verjährt war die Sache am 31.12.2010 - sofern Dir nicht eine Mahnung entgangen ist.
Verjährung - neue und gute Antworten
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8Nach 5 Jahren soll ich eine Ordnungswridrigkeit bezahlenAntwort von
schulle2schulle2
Es kann sein, daß Du mal was vergessen hast. Aber nach fünf Jahren dürfte das verjährt sein. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast übergib das einfach dem Anwalt.
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5Nach 5 Jahren soll ich eine Ordnungswridrigkeit bezahlenAntwort von
DrDralleDrDralle
Rufe an und frage den Sachbearbeiter wann der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. Ich nehme an, die versuchen es einfach das vergessene hereinzubekommen, sonst muss der Sachbearbeiter eine rechtferttigung schreiben, wieso der Akt übersehen wurde.
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3Nach 5 Jahren soll ich eine Ordnungswridrigkeit bezahlenAntwort von
ItipferlreiterItipferlreiter
Na wenn das nicht verjährt ist.... oder ist es eingeklagt worden?
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0nach 11 jahren 5000€ wegen nicht renovierter wohnungAntwort von
rainerendresrainerendres
Versuch mit dem Inkassoladen ein vergleich auszuhandeln
Je schlechter Dein score desto bessere Karten hast Du
Besteht Deinerseits EV ?
Andere Schulden ?
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2nach 11 jahren 5000€ wegen nicht renovierter wohnung
der vollstreckungsbescheid ist vom 28.11.2001 ist es dann verjährt....?
nein, aus einem rechtskräftigen Titel kann man 30 Jahre lang pfänden.
Kommentar von
rainerendresrainerendres x Fehler
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0nach 11 jahren 5000€ wegen nicht renovierter wohnungAntwort von
kevin1905kevin1905
Forderung ist verjährt wenn kein Titel (Vollstreckungsbescheid, rechtskräftiges Urteil) gegen dich vorliegt!
Kommentar von
michaaaaa76 der vollstreckungsbescheid ist vom 28.11.2001 ist es dann verjährt....?
Kommentar von
kevin1905kevin1905 der verjährt erst am 31.12.2031. Wie kann man es zu einem Vollstreckungsbescheid kommen lassen? Ein Widerspruch gegen den zuvor erfolgten Mahnbescheid hätte ausgereicht.
Der Bescheid ist ein rechtsgültiger Titel und berechtigt zur Pfändung gegen dich.
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0nach 11 jahren 5000€ wegen nicht renovierter wohnungAntwort von
angy2001angy2001
Wenn du seit 2001 keine Rechnungen, Mahnung etc. bekommen hast oder es keinen Titel gab, dann kannst du das getrost vergessen. Die regelmäßige Verjährung der Forderung beträgt 3 Jahre nach § 195 BGB.
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0nach 11 jahren 5000€ wegen nicht renovierter wohnungAntwort von
darkemerald62darkemerald62
Bitte zum Mieterschutz gehen!! http://www.piloh.de/schulden-verjaehrung.html
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1Schönheitsreparaturen Verjährung MietwohnungAntwort von
matze58 Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt für den Vermieter mit der Rückgabe der Wohnung, also der 1.9. 2011 und endet somit am 28.02.2012 (§ 548 BGB). Es gilt nicht das Rechnungsdatum, sonder wann der Brief mit der Forderung des Vermieters beim Mieter eintrifft. Noch was anderes ist zu beachten. Ein Schadensersatz entsteht nur, wenn die Bedingungen des § 280 ff BGB eingetreten sind und der Mieter den Schaden zu vertreten hat (§ 538 BGB). Denn Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Der Vermieter hat erst nur einen Erfüllugsanspruch (Rückgabe im ordnungsgeäßen Zustand), die muss er vom Mieter verlangen-am besten schriftlich-mit Terminsetzung, erst wenn der Mieter dies verweigert entsteht ein Schadensersatzanspruch. Vorliegen kann der Vermieter also nichts mehr verlangen.
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0Urlaubsverjährung ?? Wenn ich keinen Urlaub nehmen durfte ?
Selbst wenn der Urlaub trotz der Ablehnung der Anträge verfallen wäre, hast du Anspruch auf Schadensersatz. Das ist immerhin ein halbes Monatsgehalt.
Es wäre natürlich sehr vorteilhaft, wenn du das jeweils schriftlich hättest oder irgenwelche Zeugen beibringen könntest.
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0Urlaubsverjährung ?? Wenn ich keinen Urlaub nehmen durfte ?Antwort von
MadlenH Hab Ihn oft genug gefragt. Habe Ihn aber erst am 24.4. 2012 dazu gebracht mir meinen Urlaub zu unterzeichnen. hat aber auf den Antrag mit drauf geschrieben. Unter Vorbehalt.
Zeugen hab ich ja leider keine da ich die einzigste Angestellte bin.
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0Urlaubsverjährung ?? Wenn ich keinen Urlaub nehmen durfte ?Antwort von
SchlappentigerSchlappentiger
Dass Du Deinen Resturlaub aus 2011 nicht genommen hast, ist ja nicht Deine Schuld. Dein Chef hat ihn Dir nicht gewährt. Er hätte Dir den Urlaub zumindest auszahlen müssen. Nimm Dir einen Anwalt und klage den Restanspruch ein.
Kommentar von
ralosavivralosaviv Auszahlen geht in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht.
Kommentar von
SchlappentigerSchlappentiger Wenn Du den Urlaub genommen hättest, aber Dein Chef hat es dir verwehrt und so lange aufgeschoben, bis der Urlaub verfallen ist, ist es nicht Deine Schuld. Kann der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht bis zur Verfallfrist genommen werden, muss er vergütet werden. Schließlich hast Du Anspruch darauf. Geht nicht, gibt's nicht. Du soltest Dir einen Anwalt nehmen. Du wurdest gewissermaßen um die Urlaubstage oder die Abgeltung betrogen.
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0Urlaubsverjährung ?? Wenn ich keinen Urlaub nehmen durfte ?Antwort von
xit9rxit9r
Zum 31.03. jedes Jahres verfällt der Anspruch auf Resturlaub.
Hast du irgendwelche Nachweise darüber, dass du keinen Urlaub nehmen durftest? Sagen kann man schließlich viel...
Kommentar von
MadlenH Hab Ihn oft genug gefragt. Habe Ihn aber erst am 24.4. 2012 dazu gebracht mir meinen Urlaub zu unterzeichnen. hat aber auf den Antrag mit drauf geschrieben. Unter Vorbehalt.
Zeugen hab ich ja leider keine da ich die einzigste Angestellte bin
Kommentar von
xit9rxit9r Bei uns ist es so, dass man schriftliche Anträge hat und die abgezeichnet werden müssen ob bewilligt oder nicht. Sowas hast du nicht? :/
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1Urlaubsverjährung ?? Wenn ich keinen Urlaub nehmen durfte ?Antwort von
kaesefusskaesefuss
Bis 30.03. hättest du Anspruch auf deinen Urlaub gehabt, hast dich anscheinend nicht gemeldet beim Chef und gefragt wie du den Urlaub entlohnt bekommst.
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0Einrede der Verjährung der zinsenAntwort von
Urlau Und die zinsen? Muss er nicht eine frist wahren um einrede einzulegen?
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0Einrede der Verjährung der zinsenAntwort von
Daniel78aDaniel78a
Ein Titel verjährt nach 30 Jahren.
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0NotarkostennoteAntwort von
Hufnagl Der Notar muss nicht angeben, bis wann zu zahlen ist. Die Gebühren fallen sofort mit Abschluss der Beurkundung oder mit der Fertigstellung des Entwurfs an. Ab dann bist du -so gesehen- im Zahlungsverzug.
Um was für einen Vertragsentwurf handelt es sich denn? Wurde er auch beurkundet oder beglaubigt?
Ruf mal beim Notar an und frag nach, wieso die Rechnung erst jetzt rausgeschickt wurde. Es könnte auch sein, dass er sehr wohl schon eine Rechnung geschickt hat, du diese aber (aus welchen Gründen auch immer) nicht erhalten hast.
Kommentar von
almutweberalmutweber Ich bat um Antwort auf meine Frage nach der Verjährungsfrist. Deine Antwort bezieht sich leider nicht auf meine Frage. Die Angelegenheit war in 2007 abgeschlossen, die Rechnung kommt heute. Warum die erst heute kommt, weiß ich. Wenn eine Rechnung aus 2007/2008 "verloren gegangen" wäre, dann hätte er eine Erinnerung schreiben müssen. Auch das ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine erste Rechnung, die beinahe fünf Jahre nach Entstehen des Vertragsentwurfes (ohne Beurkundung) erstellt wurde. Meines Erachtens gilt: http://dejure.org/gesetze/KostO/17.html
Kostenordnung Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139)
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35)
6. Der Kostenanspruch (§§ 14 - 17)
§ 17 Verjährung, Verzinsung (1) Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist. Bei Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften beginnt die Verjährung mit der Fälligkeit der Kosten.(2) Ansprüche auf Rückerstattung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist. Die Verjährung beginnt jedoch nicht vor dem im Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs mit dem Ziel der Rückerstattung wird die Verjährung wie durch Klageerhebung gehemmt.
(3) Auf die Verjährung sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden; die Verjährung wird nicht von Amts wegen berücksichtigt. Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung oder durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut; ist der Aufenthalt des Kostenschuldners unbekannt, so genügt die Zustellung durch Aufgabe zur Post unter seiner letzten bekannten Anschrift. Bei Kostenbeträgen unter 25 Euro beginnt die Verjährung weder erneut noch wird sie oder ihr Ablauf gehemmt.
(4) Ansprüche auf Zahlung und Rückerstattung von Kosten werden nicht verzinst
Kommentar von
Hufnagl Es wurde auch gefragt, ob die Rechnung ohne Zahlungsziel gültig ist, das habe ich beantwortet. Du hast ja auch gleich zu Beginn "2 Fragen" geschrieben.
Wenn du weißt, warum die Rechnung erst jetzt bei dir eintrifft, hast du wohl etwas mit dem Notar vereinbart (vielleicht kannst du ja genauer erläutern, warum sie denn erst jetzt raus ist, damit man eine genauere Antwort geben kann). Aus diesem Grund würde ich sagen, dass die Verjährung gehemmt wurde, da ihr euch beide darauf geeinigt habt, dass z.B. erst Ereignis X eintreten soll und dann alles weitere abgewickelt wird, also auch erst die Rechnung raus geht. Ansonsten hättest du Recht, die Frist wäre verjährt. Die Rechnung hätte spätestens am 31.12.2011 bei dir eingehen müssen, damit die Frist gewahrt wird.
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0NotarkostennoteAntwort von
PlasmafunkePlasmafunke
Seit wann verjähren Notarrechnungen? Wäre mir neu!
Kommentar von
almutweberalmutweber dann schau mal nach: § 17 KostO
Kommentar von
JotEsJotEs Alles verjährt irgendwann, außer Mord.
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0Schufa sauber - kann trotzdem ein Vollstreckungsbescheid bzw. Mahnbescheid vorliegen?Antwort von
HMPG91HMPG91
Vollstreckungsverjährung beträgt glaub ich vier (oder höchstens 6 Jahre)
ups, dann weiß ich wenigstens bescheid, vielen dank....