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Weis es nicht genau aber denke so um die 10% kann das Angebot mit der Rechnung abweichen...! Alles Andere würde ich auch nicht bezahlen denn dann braucht man ja kein Angebot, oder?

Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?
Wenn Sie einen Kostenvoranschlag verlangen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass diese Kalkulation in der Regel unverbindlich ist. Die Kosten, die letztendlich auf Sie zukommen, können durchaus höher sein, als der Betrag, der im Kostenvoranschlag kalkuliert war. Andererseits darf die Rechnung auch nicht in astronomische Höhen klettern. Müsste sich ein Unternehmer nicht an den Kostenvoranschlag halten, wäre dieser wertlos. Als Faustformel gilt daher:
Kostensteigerungen von 10 bis 15 Prozent sind grundsätzlich zulässig, der Auftraggeber hat den erhöhten Preis zu zahlen. Abzustellen ist dabei auf den Gesamtwert, die Überschreitung einzelner Positionen ist ohne Belang. Je teurer die Reparatur, desto geringer ist innerhalb dieses Rahmens die Abweichung, die die Gerichte tolerieren.
Bei größeren Abweichungen muss der Handwerker dem Kunden rechtzeitig mitteilen, dass die Abschlussrechnung den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt. Der Kunde kann dann der Erhöhung zustimmen oder vom Vetrag zurücktreten, um einen neuen Unternehmer zu beauftragen. Allerdings hat der Kunde dann die bis dahin geleistete Arbeit zu zahlen. In jedem Fall sollten Sie dabei auch beachten, dass es schwierig ist, einen Unternehmer zu finden, der die von einem anderen Unternehmer begonnene Arbeit vollendet.
Unterlässt der Handwerker hingegen die rechtzeitige Unterrichtung über die Mehrkosten, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Kunde kann sich weigern, die erbrachte Leistung des Handwerkers zu bezahlen. Nimmt er allerdings das Werk ab, so hat er den erhöhten Preis zu bezahlen.
Wichtig: Nicht jede Auskunft des Werkunternehmers über die zu erwartenden Kosten stellt einen Kostenvoranschlag dar. Wer sich auf die Frage nach den Kosten der Arbeit mit einer Antwort wie "Das wird etwa 500 Euro kosten" zufrieden gibt, hat praktisch keine Handhabe, wenn die Rechnung hinterher deutlich höher ausfällt. Aus Gründen der späteren Beweisbarkeit sollten Sie darauf bestehen, dass der Kostenvoranschlag als solcher bezeichnet und auch schriftlich festgehalten wird. In einem Kostenvoranschlag sollte eine genaue Kalkulation über die zu erwartenden Arbeitskosten und gegebenenfalls Zuschläge, Materialkosten und Fahrt- und Wegezeiten stehen. Rechnungspositionen wie "Pauschale" oder "nach Aufwand" für Fahrtkosten sind weniger gut. Hier sollte ein fester Betrag stehen, sonst ist der Willkür bei der späteren Berechnung Tür und Tor geöffnet.
Quelle:

Ein Anwalt schätzt die Erfolgsaussichten, er kennt Richter und Änwälte der Gegenseite, entscheiden wird in jedem Fall der Richter. Dein Anwalt kann nur eine Prognose der vorliegenden Bewise abgeben. Ja, dass darf der Anwalt.

Der Rechtsanwalt wurde vom Handwerker gerade zu dem Zweck eingeschaltet, Druck auf Dich auszuüben. Dabei darf der RA natürlich mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens drohen und hierbei seine Auffassung vom Ausgang des Verfahrens kundtun. Das urteil spricht später allerdings der Richter und nicht der Gegenanwalt.

Ist ja Klar. Als gegnerischer Anwalt muss er zu seinem Klienten halten. ZU dem hat er nur Geschrieben das er weiss wie es ausgeht. Das heisst er kann auch Ahnen das sie verlieren. :))
Ja ich würd dem Herrn Rechtsverdreher jetzt mal ganz flott das Gegenteil beweisen. Bei so einem überheblichen Schreiben würde nun mein Jagdinstinkt geweckt.
Natürlich darf ein Anwalt mutmaßen. Das ist doch schließlich sein Job. Die Anwälte haben die schlechteste Ahnung auf der Welt. Und die Erfolgsaussicht ist auch bloß 50% einer der Anwälte verliert immer. Sieh halt zu das Dein Anwalt auf der Gewinnerseite steht.

Er darf doch sagen, was er glaubt zu wissen. Was du damit anfängst ist dann deine Sache. Unter Druck setzen wäre, wenn er dir mit einem schlechten Ausgang oder sonst. Schwierigkeiten drohen würde. Aber was für ihn feststeht, steht für ein Gericht noch lange nicht fest.
eine Drohung ist dies ja nicht. Natürlich darf er seine Vermutung äußern. Ein Handwerkerrechnung kann tatsächlich sehr stark vom Angebot abweichen und es kann deshalb auch sein, daß du vor Gericht verlierst.
Meines Wissens darf eine Rechnung das Angebot nur um bis zu 10% übersteigen.
das ist leider nicht so! Selbst die Einheitspreise dürfen um 15% abweichen. Sind die Aufmaße mehr als gedacht, dürfen sie beliebig erhöht werden

Natürlich Druck machen ist doch sein Job...er ist beauftragt worden das Geld einzubringen..
Das funktioniert bestimmt nicht, wenn er zu dir kommt und dich lieb bittet das Geld zu betragen.
lg Wolpertinger
das denken viele! Ist aber nicht so... Man müßte dazu jedes Angebot auf Plausibilität prüfen.