Bitte deswegen mal bei der Krankenkasse nachfragen. Die müssten eigentlich, wenn keine andere Möglichkeit bestand, zumindest die Betreuungskosten zahlen.
Selbstständige müssen normalerweise auch eine Versicherung haben, die Verdienstausfälle absichert. Wenn eine solche Versicherung besteht, bitte auch mal da nachfragen.
Was auf jeden Fall benötigt wird, ist eine Bescheinigung darüber, dass der 1-jährige Sohn im Krankenhaus war und die zusätzliche Anwesenheit der Mutter dort erforderlich war.
Wegen der Betreuungskosten durch die Krankenkassen: Ich musste 1982 wegen Überwachung der Zwillingsschwangerschaft für zwei Wochen ins Krankenhaus. Mein Mann war berufstätig und es waren noch zwei Kinder (2 und 5 Jahre) im Haus. Der Ältere von beiden war im Kindergarten, der andere nicht, weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gearbeitet habe. Mein Mann konnte nicht arbeiten gehen wegen der Kinderbetreuung (spontaner Urlaub war auch nicht möglich!). Wir reichten zusammen mit Liegebescheinigung auch eine schriftlichen Erklärung bei der Krankenkasse ein und bekamen sog. Betreuungsgeld.
Zunächst mal Danke für Deine Antworten. Die Person ist nicht Selbstständig. Der Verdienstausfall rührt aus einer Art Freie Mitarbeit. Und da weiss ich nicht wie es sich verhält.
auch da muss er erst beweisen was er denn in dieser freien zeit verdient hätte.
das hört sich für mich als Abzocke an, ich würde zum Anwalt gehen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die würde nämlich den Anwalt bezahlen.