Die Vorauszahlungen sollen sich an der voraussichtlichen Hoehe der Kosten orientieren. Werden Vorauszahlungen verlangt, die viel zu hoch sind, dann kann man dagegen angehen, dann ist das unzulaessig. Allerdings solltest du das nur mit Rechtsanwalt oder ueber den Verbraucherschutz tun.
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Dass der neue Anbieter erst einmal die Vorauszahlungen vom Voranbieter uebernimmt, ist eine gaengige Praxis. Dass am Ende nach Abrechnung zu viel gezahlte Betraege mit der naechsten Vorauszahlung verrechnet werden, das ist auch normal. Aber wenn du wirklich viel zu viel gezahlt hast, dann stellt sich das bei der Abrechnung heraus und die folgenden Vorauszahlungen sollten dann automatisch niedriger sein. So ist der normale Ablauf.
Verbraucherrecht - neue und gute Antworten
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0Wie kann ich Gas Abschlag senken und meine zuviel gezahlten Gelder bekommen ?Antwort von
FranticekFranticek
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0Wie kann ich Gas Abschlag senken und meine zuviel gezahlten Gelder bekommen ?Antwort von
ErdbeerbowleErdbeerbowle
Es kommt darauf an, was du im Vertrag unterschrieben hast.
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0Wie kann ich Gas Abschlag senken und meine zuviel gezahlten Gelder bekommen ?Antwort von
rikairyokurikairyoku
Lies die Zählerstände ab, ermittle den Verbrauch... Wenn du die Abschläge selbst überweisen musst, kürze die Höhe der Zahlung...
Kommentar von
Blumentante Danke für eure Antworten ! Können die mich nicht in Verzug setzen wenn ich weniger zahle und mir dann noch Mahngebühren aufdrücken ? Finds ja schon doof den Zinslos mein Geld zu überlassen aber noch Mahngebüren zahlen zu müßen würd den Bogen echt überspannen ;0)
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0Garantieverlust durch legales Softwareupdate?Antwort von
Paddy1999Paddy1999
wenn dass update für dein handy verfügbar ist es legal,wenn du es aber illegal flashen musst ist es illgeal
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1Garantieverlust durch legales Softwareupdate?Antwort von
ReplikReplik
Tu dir mal einen Gefallen und sag dem Experten mal das er dir das schriftlich geben soll. Das wär genauso wie wenn apple iphones ihre garantien verlieren würden bei einem update. Und vor allem... Diese Typen regen mich so auf. Die haben keine Ahnung, keinen Abschluss von Irgendwas, Dummschulsitzenbleiber und erzählen einen Mist. Mensch, das ist ein Smartphone, also ein intelligentes Handy das immer durch Software updates weiterentwickelt wird. Natürlich kann man mit legalen updates NIEMALS die Garantie verlieren. Nur wenn du es rootest (ähnlich einem Jailbreak bei einem Iphone) dann verlierst du die Garantie.
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1Garantieverlust durch legales Softwareupdate?Antwort von
BobiiiBobiii
Natürlich würdest du die Garantie nicht verlieren! Wenn du es rooten würdest, könnte man von Garantieverlust reden, aber so niemals!
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0Bin ich Eprimo und das Inkassounternehmen los?Antwort von
Juragirl1986Juragirl1986
Hallo,
du hast einen Fehler gemacht, in dem du das Geld an das Inkassobüro überwiesen hast. Die Gerichte in Deutschland halten die Inkassokosten im Falle einer Klage als nicht erstattungsfähig. Du hättest nur die fällige Summe an den Gläubiger selbst bezahlen dürfen, mehr nicht.
Urteil:
6 C 407/06 Verkündet am 29.08.2006
AMTSGERICHT Krefeld IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In dem Rechtsstreit Klägerin, Prozessbevollmächtigte:
g e g e n Beklagten, Prozessbevollmächtigte: RAe
hat das Amtsgericht Krefeld im vereinfachten Verfahren nach der Sachlage vom 10.08.2006 durch die Richterin xy für RECHT erkannt:
Der Beklagte wird über den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes Hagen vom 06.03.2006 (Az. 06-xxxxx) hinaus verurteilt, an die Klägerin 9 € Mahnkosten zu zahlen, im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt, nämlich soweit über sie nicht im Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes Hagen vom 06.03.2006 entschieden worden ist. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO)
Entscheidungsgründe
Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von 9 € als Verzugsschaden. Die Klägerin hatte den Beklagten nach Fälligkeit drei Mal gemahnt, je Mahnung hält das Gericht einen Betrag von 3 € angemessen.
Soweit die Klägerin auch Inkassokosten als Verzugsschaden geltend macht, war die Klage abzuweisen. Denn bezüglich der geltend gemachten Inkassokosten ist die Klage nicht schlüssig. Gerichtsbekannt wird oftmals auch dann vorgerichtlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet, wenn bereits zuvor ein Inkassounternehmen beauftragt worden war. Dies kann auch durchaus sinnvoll sein, weil der durchschnittliche Bürger gegenüber einem Schreiben von einem Rechtsanwalt anders reagiert als gegenüber demjenigen eines Inkassounternehmens, denn bekanntermaßen hat der Rechtsanwalt, der ein Organ der Rechtspflege darstellt, eine umfassendere Prüfung des Anspruchs anzustellen. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes kann dementsprechend auch in derartigen Fällen nicht als Verstoß gegen die Pflicht zur Schadensminderung angesehen werden. Vielmehr sind in solchen Fällen – eine Erstattungsfähigkeit beider Positionen nebeneinander kommt ersichtlich nicht in Betracht – die Kosten für die Einschaltung des Inkassounternehmens nicht ersatzfähig.
Nach Ansicht des Gerichts kann jedoch auch dann nichts anderes gelten, wenn es im konkreten Fall nicht zu einer vorgerichtlichen Tätigkeit eines Anwaltes kommt, denn dies ist vorab nicht absehbar. Wenn daher ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, um seine Forderungen schnell durchsetzen zu können, so geschieht dies daher generell auf sein eigenes Kostenrisiko.
Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 92 Absatz 2, 708 Nr 11, 713 ZPO.
Juragirl1986
Kommentar von
InkassoInkasso Uralte Geschichte. Und wo sind die aktuellen Gerichstentscheidungen?
BGH – zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten Der BGH (VU vom 15. November 2011 – VI ZR 4/11) hat die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bestätigt. In dem zugrunde liegenden Fall – der Kläger verlangt Zahlung des Kaufpreises für die vom Beklagten betrügerisch erworbene Ware und Ersatz der durch die Beauftragung des Inkassounternehmens entstandenen Inkassokosten – geht es um die vom Kläger begehrte Feststellung, dass den Forderungen Ansprüche aus vorsätzlich unerlaubter Handlung zugrunde liegen. Der BGH führt aus: „Dass es sich bei den Inkassokosten um Aufwendungen zur Rechtsverfolgung (Urteil vom 8. November 1994 – VI ZR 3/94) handelt, die nach § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB der Klägerin zustehen, zieht auch das Berufungsgericht grundsätzlich nicht in Zweifel.
Und nun?
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1Rechnungs E-mailAntwort von
DerandereAchimDerandereAchim
Hej, eine entsprechende Rechnung, die auf den ersten Blick den Eindruck erweckt, dass sie von der Telekom stammt, traf auch bei mir per Mail ein. Die Telekom verschickt jedoch auf diesem Weg keine Rechnungen. Wenn noch nicht geschehen, öffne nicht den Anhang dieser Mail. Es handelt sich dabei nicht um ein Schriftstück, sondern ein Ausführungsprogramm, wie man an der Extension ".exe" sehen kann.
Kommentar von
Flohmaus Danke für die Info. Den Anhang habe ich nicht geöffnet. Am besten ich lösche alles, oder?
Kommentar von
DerandereAchimDerandereAchim Ja
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1Rechnungs E-mailAntwort von
merdini die gleiche wie die mit dem sms service hatte meine mum auch. den anhang kannst du nicht öffnen .. außerdem haben die wahrscheinlich eh nur deine e-mail Adresse und keine kontodaten ?! Du solltest es aber im Auge behalten .
Kommentar von
Flohmaus Also erstmal ruhig verhalten? Nein, habe natürlich keine Kontodaten irgendwo angegeben. Und diese 2 Wochen Kündigungsfrist auch einfach ignorieren? Stand das bei deiner Mum auch drin?
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1Rechnungs E-mailAntwort von
Pauline1991 Lösch die mails schnell und mach keinen Anhang auf. Und vergiß den Mist ganz schnell. Ist eine Versuch dich irgendwo Reinzulegen.
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1Rechnungs E-mailAntwort von
FunnyhanniFunnyhanni
Ich würde sofort in der Form wie Du hier schreibst antworten, aber ohne den Anhang zu öffnen. Man soll Dir erklären wofür die Rechnungen sei sollen. LG
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1Rechnungs E-mailAntwort von
stoney1stoney1
Wenn du keinen Vertrag hast dann bezahl auch nix sonst melden die sich schon per Post, ich an deiner stelle würde die Mails löschen und abwarten.
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3Umtausch nach Rabatt-AktionAntwort von
SutraftGiniSutraftGini
Rechtens ist es, ja! Aber, der EH schneidet sich ins eigene Fleisch damit. Die 20% wären weg gewesen, so oder so. Nun hätte er sich positiv profilieren können, in dem er kulant ist, und die Kulanz ist neben dem Grundsatz "der Kunde ist König" das höchte Gebot im Handel.
Die beste und schlechteste Werbung überhaupt ist die Mundpropaganda. Ein Geschäft kann Werbung machen wie es will, wenn dir deine Freundin, Mutter, Onkel, Opa, egal wer, sagt, "in den Scheissladen brauchste garnicht erst gehen", wirst du es höchst warscheinlich nicht tun.
Wenn es bei Real Rollbraten im Angebot gibt und der kostet 2 € und deine beste Freundin sagt, "Boar, letzens war ich bei Kaufland, haben die nen sauleckeren Rollbraten für 2,50€, den musst du uuuunbedingt probieren", kaufst du ihn bei Real oder Kaufland?
Also, was ich sagen will. Du als verärgerter Kunde kostest den Laden BEDEUTEND mehr Geld als die 20% an Geld waren.
Denn es kennt sich auch nicht jeder mit der Umtausch-, Garantie- und Gewährleistungssache aus, viele denken "Oh mann, ich kauf da lieber nix, wenn was dran is bleib ich auf dem Plunder sitzen"
Also äger dich nicht mehr, sondern gib weiter was dich stört, wenn das ein Paar mehr machen, gibts da bald 50% auf ALLES - wegen Ausverkauf!
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1Bin ich Eprimo und das Inkassounternehmen los?Antwort von
rainerendresrainerendres
Wie bereits erwähnt würde ICH den unstrittigen Teil der Forderung zweckgebunden an den versorger ( nicht ans Inkasso) überweisen !! Vermerk im Überweisungsträger unter Verwendungszweck : Nur Hauptforderung
Die Kosten des ext Inkassobüros sind natürlich nicht zu tragen
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Leider habe ich einen Abschlag in Höhe von 50 EUR mit der Kundennummer an das Inkassounternehmen gezahlt. Von daher ist dein Tipp zwar super, aber für mich kommt er zu spät.
Kommentar von
rainerendresrainerendres Wann gezahlt ?
Welche Kundennummer eingetragen ?
Die vom Versorger ?
Die nutzen diesen obligatorischen leichtsinnsfehler aus und verrechnen zuerst mit Ihren Gebühren ( BGB 367 ) selbst wenn Diese nicht durchsetzungsfähig gewesen wären !
Ist es nur einige tage her kann man diesen fehler u.u. ausbügeln
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Das war Ende Februar. Ich habe die Kundennummer vom Strom- und Gasanbieter und den Zusatz "Strom" bzw. "Gas" verwendet.
Mal eine andere Frage: Kann ich eigentlich noch mit Eprimo in "Verhandlung" gehen. Ich habe das Gefühl, dass die Informationen bzw. Aufforderungen zur Abrechnung nicht weitergegeben werden.
Kommentar von
rainerendresrainerendres Würde ich jetzt nicht machen - die werden ans Inkasso verweisen
Andere Frage : wie hat der Inkassoladen diese 50 € Zahlung gem letzter Forderungsaufstellung verrechnet ?
Um welche Summe handelt es sich insgesamt
Evtl kannst Du mal die Positionen gem Inkassoschreibens hier gerunded widergeben
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Die Abrechnungen belaufen sich auf ca. 70 - 100 EUR (Hauptforderung), Mahnkosten kann ich nicht beziffern, gesamt Strom und Gas 820 EUR. Die Inkassobude hat meine 100 EUR einfach abgezogen. Forderungsstand: 720 EUR in etwa. Gebühren vom Inkassoverein sind wohl schon mit drin. 100 EUR ca., glaube ich. Müsste ich halt ganz genau mal nachschauen.
Um den Sachstand zu vervollständigen: Meine Ex-Vermieterei kann nachweisen, dass nach mir die Bude fast ein Jahr leerstand. Die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt bestätigt meinen Zuzug am aktuellen Wohnort zum 01.10.2010. Ein Netzbetreiber (Strom) hat eine korrigierte Endabrechnung zum 31.12.2010 an Eprimo versandt. Eigentlich müssen die mir eine ebenso korrigierte Abrechnung zusenden. Erklärte mir der Netzbetreiber. Der andere Netzbetreiber (Gas) wartet noch heute auf eine ordnungsgemäße Abmeldung meiner Person seitens Eprimo. Die haben den alten Vertrag aufgrund einer Neuanmeldung (neuer Mieter) "gelöscht". Eine korrigierte Endabrechnung versenden Sie nicht, da erst Eprimo reagieren muss.
Alle wollen, nur Eprimo nicht.
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1Bin ich Eprimo und das Inkassounternehmen los?Antwort von
kevin1905kevin1905
Akzeptieren sie eigentlich die Hauptforderung oder haben sie auch gegen diese Widerspruch eingelegt, wenn ja darf das Inkassounternehmen nicht weitermahnen!
Wie wäre es dann also mit Strafanzeige wegen Nötigung und Meldung an das Zuständige LG/OLG?
Hast du dir die Vollmacht vom Gläubiger unterschrieben im Original nach §§ 164 ff BGB vom Inkassounternehmen vorlegen lassen?
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Ich habe von Anfang an Widerspruch eingelegt; Hauptforderung und Co. Ich weiß auch von den Netzbetreibern, dass die Abrechnung auf Schätzungen durchgeführt wurde.
Ich bin ja generell für eine Begleichung der Kosten, aber nur DER Kosten, die ich auch verursacht habe. Alles Weitere habe ich nicht verschuldet. Punkt.
Nein, eine Vollmacht habe ich mir nicht vorlegen lassen. Sollte ich wohl nachholen, wie?
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1Bin ich Eprimo und das Inkassounternehmen los?Antwort von
fastlinkfastlink
Nein. Eine Verzichtserklärung muß von der Gegenseite unterzeichnet und Dir zugeschickt werden.
Solange Du also keine von der Gegenpartei unterzeichnete Verzichtserklärung in den Händen hälst, verzichtet niemand auf gar nichts.
Du kannst nicht einfach eine Frist setzen und wer sich bis dahin nicht meldet, verzichtet auf alles. Das geht absolut gar nicht - wenn es auch eine schöne Idee ist, eine lustige noch dazu.
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Das verstehe ich nicht. Seit einem halben Jahr bitte ich um die Korrektur der Endabrechnungen und weise sämtliche Mahnkosten und all das Gedöns, die Eprimo willentlich verursacht hat, da ich dort seit Dezember 2010 nicht mehr wohne, zurück. Irgendwann dürfte das doch Geschichte sein! Vermieter haben ja auch nur ein halbes Jahr nach Auszug die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen.
Kommentar von
rainerendresrainerendres Bezügl der Verzichtserklärung hat @fastlink 100 pro recht
Kommentar von
fastlinkfastlink Geltend gemacht haben die längst, jetzt geht es um das Gerangel bezüglich, wie Du es nennst, Gedöns. Das kann sich Jahre hinziehen und die Kosten werden hierbei nicht geringer.
Die Gegenpartei ist allem Anschein nicht willens, irgendwas neu zu berechnen sondern will das Ding so durchziehen.
Das hat vor allem auch mit den Kosten zu tun, denn diese sind, wenn die Gegenpartei verzichten würde, von denen zu tragen. Das Inkassounternehmen bekommt sein Geld, wenn letztlich nicht von Dir, dann von dem.
Und da der das nicht tragen will, wird man Dir weiter versuchen, heimzuleuchten, bis Du entweder klein beigibst oder jedoch instanzlich gewinnst.
Das bedeutet, das kommt noch härter, der Anfang wird ein gerichtlicher Zahlungsbefehl sein. Kostet 128 Euro nochmals als Kosten für Dich. Danach kommt eine Klage. verlierst Du die, trägst Du alle Kosten.
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Dann sollen die ruhig klagen. Ich kann beweisen, dass nach Dezember 2010 niemand die Wohnung bewohnt hatte und einer der Netzbetreiber erklärte mir, dass noch immer keine Abmeldung seitens Eprimo vorliegt. Von daher...
Sämtliche "echte" Ablesewerte hat Eprimo von mir. Und das zum 31.12.2010. Alles andere sind Schätzwerte. Eprimo hat einfach Mist gebaut und willentlich Mehrkosten angehäuft, obwohl sie wußten, dass ich dort nicht mehr wohne. Mehrkosten = Mahnungen wie Sand am Meer. Obwohl dort keine Post mehr zugestellt wird.
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0Bin ich Eprimo und das Inkassounternehmen los?Antwort von
InkassoInkasso
Wenn Sie davon ausgehen, dass eine einseitige Willenserklärung oder Fristsetzung ausreicht, dann NEIN.
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Ja, und nun?
Kommentar von
InkassoInkasso Den Anteil an der Rechnung bezahlen der rechtmäßig ist. Kann ja von Ihnen selbst ausgerechnet werden da es bestimmt Rechnungen von Vormonaten gibt. Diesen Betrag dann unter Vorbehalt an den Gläubiger bezahlen und die Angelegenheit dürfte erledigt sein.
Haben wir selbst so mit einem Stromanbieter gehandhabt. Seit dem ist Ruhe.
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10Umtausch nach Rabatt-AktionAntwort von
schurkeschurke
Ja, da der Umtausch m. E. reine Kulanz ist.
Wenn ich Deinen Text richtig interpretiere haben die Hosen keinen Mangel wo gesetzliche Gewährleistung greifen würde. Daher ist der Rabattabzug beim Umtausch meines Wissens rechtens.
Hattest Du die Hosen denn vor dem Kauf anprobiert? War ein Nachgeben des Stoffes merkbar? Ist es ein versteckter Mangel?
Aus welchem Material sind die Hosen?
Es tut mir Leid für Dich, aber es ist nicht überall leicht auf Kulanz umzutauschen. LG
Kommentar von
KaSuse Es ist sicherlich kein versteckter Mängel, es ist ein schöner, weicher Stretch-Stoff, der einfach nur viel mehr nachgibt, als erwartet. Darauf hingewiesen hat mich allerdings auch keiner! Zum Thema Umtausch steht ein großes Schild an der Kasse - "Jederzeit möglich! - Innerhalb von 14 Tagen & mit Kassenbon" Mit dem Umtausch an sich, machen die wohl keine Probleme, aber das Einfordern des gewährten Rabattes beim Umtausch ist ein klares Eigentor! Ich will sicherlich keine drei Hosen, die mir zu weit sind, deshalb werde ich umtauschen, aber das war dann dort auch der letzte Einkauf! Danke für die Antwort, schurke!
Ja das verstehe ich auch wenn es um kleinere Beträge geht.Bei mir gehts aber um eine Summe von ca 1500 € bis jetzt.Für mich ist das mega viel Geld.Ich kann die Abschläge auch nicht mehr bezahlen.Hab ja immer im Hinterkopf gehabt das ich das ja wiederbekomme aber wenn ich das nichtmal ausgezahlt bekomme find ich das unmöglich. Bis zur Ablesung sind das ja über 2000 Euro...