Verbot - neue und gute Antworten

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    Kirche für Satanisten?
    Antwort von christmas98 christmas98

    Also ne es gibt die Curch of Satan in Amerika aber ja ne wer den Modernen Satanismus auslebt der Glaubt an keine götter

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von outfreyn outfreyn

    aber laut dem BGB dürfen sie das eig. nur in der Schulzeit am selben Tag

    Nenn mir mal den § des BGB, in dem das steht. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer hat diesem Fall übrigens nichts zu tun. Nach Deiner Logik dürften auch Gauner die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände von der Staatsanwaltschaft verlangen.

    Dafür steht in Art. 56 BayEUG folgendes:

    (5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

    Wie Du siehst, ist "vorübergehend" nicht näher definiert. Vorübergehend heißt lediglich, dass es nicht dauerhaft entzogen werden darf. Bei Minderjährigen ist es jedoch zulässig, den einbehaltenen Gegenstand nur den Erziehungsberechtigten wieder auszuhändigen. Je nachdem, wann die Eltern Zeit haben es wieder abzuholen, kann das schon ein paar Tage dauern.

    Du kannst natürlich versuchen, Dich mit einer Anzeige lächerlich zu machen. Aber einerseits erfüllt der Einbehalt eines verbotenerweise benutzten Gegenstands keinen Straftatbestand, und für die rein zivilrechtliche Seite (Dein § 985 BGB) ist die Polizei nicht zuständig.

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    Ich habe schon ziemlich lange PC verbot!
    Antwort von kiniro kiniro

    Du hast ihre Forderung erfüllt - jetzt sind sie an der Reihe.

    Für mich sind sie unglaubwürdig, wenn sie dir deinen PC nicht geben wollen. Somit auch schlecht, was die Vorbildfunktion anbelangt.

    In der Regel versuche ich meine Versprechen einzuhalten.

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    Kunstwerk nachmachen und verkaufen. Ist das verboten
    Antwort von sumpfbub sumpfbub

    Grundsätzlich darfst Du es natürlich nicht als Original anbieten. Es muß klar sein, daß es eine Kopie ist. Da gibt es sicher auch Einschränkungen, aber generell ist es möglich, denn sonst gäbe es ja keine Kopien von Rembrandts und da da Vincis, die man kaufen und sich ins Wohnzimmer hängen kann.

    http://www.arsmundi.de - z.B. Rembrandt für 268 Euro. Wenn das ein echter wäre, würde ich gleich zwei für Badezimmer und Waschküche kaufen...

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    Kunstwerk nachmachen und verkaufen. Ist das verboten
    Antwort von clemensw clemensw

    Jein.

    Ist das Werk urheberrechtlichtlich nicht (mehr) geschützt und du verkaufst es als erkennbare Kopie, ist das legal.

    Ist das Werk (noch) urheberrechtlich geschützt oder du versuchst den Eindruck zu erwecken, daß es sich um das Original handelt, machst Du Dich strafbar.

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    Kunstwerk nachmachen und verkaufen. Ist das verboten
    Antwort von glasstoepsel glasstoepsel

    nur, wenn du auch den namen des künstlers drunter schreibst. mit deinem eigenen oder gar keinem namen, no problem.

    Kommentar von Kurushiyama KurushiyamaKurushiyama

    Ähm, von Urheberrecht und Geschmacksmusterschutz hast Du aber schon mal was gehört, oder?

    Kommentar von hanco hancohanco

    Richtig.

    Kommentar von clemensw clemenswclemensw

    Geschmacksmusterschutz greift aber nicht bei Kunstwerken. Allenfalls Urheberrecht, falls noch nicht abgelaufen.

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    Kunstwerk nachmachen und verkaufen. Ist das verboten
    Antwort von PibisTochter PibisTochter

    Wenn du es als Nachmache anpreist, dann nicht, Du darfst es halt nur nicht als Original anbieten!!

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    Kunstwerk nachmachen und verkaufen. Ist das verboten
    Antwort von minimoni88 minimoni88

    Ja, natürlich ist es strafbar!!!!

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von Akka2323 Akka2323

    Jede Schule kann eine Schulordnung erlassen, in der das mit dem Handy geregelt ist, egal, ob Bayern oder wo anders. Der Wegnahme eines Handys ist daher immer ein Regelverstoß gegen die Schulordnung oder die Anweisung eines Lehrers vorausgegangen. Die Schulleitung und die Lehrer haben in der Schule das Hausrecht und können über z.B. Handygebrauch daher bestimmen. In der Regel wird es so gehandhabt, dass das Handy weggenommen wird und nur den Eltern der nichtvolljährigen Schüler wieder ausgehändigt wird. Und das finde ich auch richtig.

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von Greyford Greyford

    Ja das mir den Rechten und noch mehr davon ist so eine Sache... (Pflicht damit nicht rumzuspielen ist wieder ne andere...)

    Entzug des Eigentums darf (bei keinen schwerwiegenden Vergehen oder Gefahrenpotenzial) die Dauer des Schulaufenthaltes nicht überschreiten... aber Schulgesetze sind Ländersache und ich komm nicht aus Bayern.

    Also: nach der Schule immer zurückholen (wenn nicht sogar nach der Stunde - frei auslegbar!), aber im Zweifel würde ich es lassen meinem Lehrer mit der Polizei zu kommen... du wilst ja noch durch die Prüfungen...

    MFG

    Kommentar von OwIhead OwIhead

    Das ist eine andere Sache, weil wenn ein Schüler rechlich gegen solch eine Sache vorgehen würde, könnten die Lehrer in der nächsten Prüfung keine Minuspunkte geben. Es wird all das bewertet, was auch wirklich dort steht und wenn die Leistung stimmt, dann fällt man bei den Prüfungen auch nicht durch. ;)

    Kommentar von Greyford Greyford

    Natürlich hast du recht. In der Prüfung hat der Prüfende Lehrer selbst verständlich keine Möglichkeit das Ergebnis zu beeinflussen. Es werden ja nur objektive Fakten bewertet und mobben kann er dich in der Schule vorher auch nicht...

    (Selbst das Abi wird immernoch vom Lehrer berichtigt und nicht von neutralen Personen... und selbst in Mathe ist es ermessenssache ob der Lösungsweg erkennbar ist...)

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von nkris nkris

    Meiner Meinung nach sollte das Handy auf jeden Fall spätestens nach Ende des Schultages herausgegeben werden. Ich würde allerdings weniger Juristisch an die Sache heran gehen und versuchen, einen Freiwilligen Deal mit dem Lehrer auszumachen (bsp: Der Schüler gibt vor beginn der Unterrichtsstunde freiwillig Sein Handy dem Lehrer zur Obhut, darf es danach allerdings wieder holen - so haben beide Parteien was davon).

    Juristische Auseinandersetzungen bzw die Direkte Androhung haben meißtens andere negative Folgen.

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von subsonic76 subsonic76

    ich bin jedenfalls auf Deiner Seite - sehe es genau so. Aber dieses "vorübergehend" kann ich leider auch nicht ausführen, sorry... denke aber wiegesagt auch - bis zum Schulschluss - nicht über Nacht.

    Kommentar von OwIhead OwIhead

    Ich denke dieses "vorübergehend" bezieht sich auf Stunden, keine Tage. Hoffentlich weiß da aber einer mehr, weil das Thema alle Schüler betreffen kann / wird.

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von DaTypDa DaTypDa

    Da das abnehmen eines Mobiltelefons definitiv einen Eingriff in die Freizeit darstellt, darf der Lehrer das Handy maximal bis zum Ende des Unterrichts einbehalten.

    Bei Gegenständen die keinen Eingriff in die Freizeit, Privatsphäre etc darstellen sieht das ein bisschen anderst aus.

    Kommentar von OwIhead OwIhead

    Das hört sich realistisch & fair an.

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von Joey55 Joey55

    Benutze mal die Suchfunktion.....diese Frage wurde schon zig mal gestellt...

    Kommentar von OwIhead OwIhead

    Nicht direkt auf Bayern bezogen und ich habe auch die Gesetzbücher beachtet. Meine Frage ist eingliedrig gestellt, deshalb denke ich, dass es kein Problem darstellt, wenn ich diese Frage so stehen lasse.

    Kommentar von Joey55 Joey55Joey55

    Das BGB bzw. STGB ist in ganz Deutschland gleich.....auch in Bayern....

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von Indrik Indrik

    Also meines wissens nach (das in solchen sachen beschränkt ist weil ich soldat bin ;-) ) können schulen das handy solange einbehalten bis ein beziehungsberechtigter es abholt!

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    Verbot in Bayrischer Realschule (Speichermedien & Co.)
    Antwort von ziuwari ziuwari

    bayern halt

    Kommentar von OwIhead OwIhead

    Meine Frage lautete nicht " welches Bundesland hat die schärfsten bzw. dümmsten Regeln ", sondern es geht um das Recht.

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    Ich habe schon ziemlich lange PC verbot!
    Antwort von Skanderbeg Skanderbeg

    wieso 2,5 is doch gut und du hast dich um 0,7 verbessert, du kannst sagen das das ja deutlich verbessert ist und sie ihr versprechen halten sollen

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    Ich habe schon ziemlich lange PC verbot!
    Antwort von Morgrain Morgrain

    Wenn Deine Eltern Dir nicht vertrauen, hat das auch einen Grund ...

    Kommentar von Mundwasser Mundwasser

    Diese meinten aber, sie vertrauen mir..

    Kommentar von Morgrain MorgrainMorgrain

    Ich würde Dir gerne sagen, dass man nicht alles glauben sollte, was einem gesagt wird, wenn ich das aber einem Kind in Bezug auf seine Eltern sage, zerstöre ich vielleicht einen Teil derer Beziehung ... >.>

    Kommentar von kiniro kinirokiniro

    Ist schon interessant, wie manche davon ausgehen, dass es immer am Kind liegt, wenn die Eltern ihr Versprechen nicht einlösen.

    Kommentar von Morgrain MorgrainMorgrain

    Nein, da liest Du etwas falsches heraus. Zu einem gewissen Teil liegt es am Kind - wie jede Medaillie hat auch dies zwei Seiten. Von einer einseitigen war nie die Rede :-)

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    Ich habe schon ziemlich lange PC verbot!
    Antwort von mcmomo mcmomo

    werd 18 und zieh aus!

    Kommentar von maxiking1231 maxiking1231maxiking1231

    hhaha geil

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    Heute Hausverbot bei schlecker bekommen weil ich kein Geld dabei hatte
    Antwort von PieOPah PieOPah

    Frag dich doch mal, wieso Schlecker pleite ist. Wahrscheinlich zu viele Hausverbote ausgesprochen! Deshalb haben die so wenig Kunden gehabt.

    Hausverbot - temporär oder für eine Zeit oder auf Dauer ist nun mal das Hausrecht von jedem. Ob dieses Hausrecht von der jeweiligen Person auch ausgesprochen werden darf, ist eine andere Frage. Im Zweifelsfall kann man sich an die Konzernmutter wenden, den Fall sachlich schildern und um eine Bestätigung bzw. Aufhebung des Hausverbotes bitten.

    Alles Gute und hoffentlich gibt es noch andere Wartestellen.

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