Auf jeden Fall weitermachen!!! Das klingt aboslut bescheuert und wenn sie dir keine Paragraphen vorlegen können, dann MÜSSEN sie dich durchlassen. Wie war das mit "Jeder verdient eine zweite Chance."? Ich denke auch, dass man wieder rückfällig werden kann, aber eben auch, dass man deine letzten zehn Jahre und auch die (NUR!) vier Fehltage in zwei Jahren beachten sollte UND dass du eine solch schwere Therapie erfolgreich abschließen konntest. Die haben ja offenbar keine Ahnung, wieviel Kraft ein Mensch haben muss und auch Reflexionsvermögen, um eine solche Krankheit zu anzuerkennen und zu durchstehen, was alles in allem in Zukunft ja auch den anderen zu Gute kommen würde. Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Klar gibt es Wichtigeres, als verbeamtet zu werden; das weiß gerade eine, die eine Magersucht erlebt hat und nun wieder gesund ist und das Leben genießen kann. Aber wenn auf einer so absolut dummen Grundlage gerichtet wird, ist das wider allen Sinns! Denn krank werden wir alle, die faulen Säcke (entschuldigt diesen Ausdruck) und die unfähigen Lehrer, die sich ins Beamtentum geschummelt haben, und die verfetteten, die sich zur Untersuchung hin abgehungert haben und danach wieder ihrem ungesunden Lebensstil nachgehen, DIE sollten mal ernsthaft überprüft werden und nicht die, die tatsächlich ein Potenzial haben, das der Bildung der Kinder zu Gute kommt (was ich bei dir natürlich nicht einschätzen kann). Nun gut, ich wollte dir nur sagen, ich finde, du sollst kämpfen! Halt uns hier auf dem Laufenden! Du könntest einen Grundstein für viele Leute legen! Daher hol dir Unterstützung von anderen; es gibt garantiert mehrere mit solchen Fällen. Ich drück dir die Daumen, denn ein bisschen Glück muss immer dabei sein. Alles, alles Gute!
P.S.: Ich habe selber KEINE Magersucht gehabt, kann mich aber dennoch in die Situation hineinversetzen und mich darüber ärgern, weil es einfach UNGERECHT ist und ich das HASSE!
Nachtrag: Das BayEUG sagt z.B. folgendes: "Die persönliche Eignung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Lehrkraft rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171 , 174 bis 174c , 176 bis 180a , 181a , 182 bis 184f , 225 , 232 bis 233a , 234 , 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist." Also scheidet deine Vorstrafe als Grund hier schonmal aus.