warst du schon mal auf der internetseite des arbeitgebers? da steht auch ne menge -!!!
Vattenfall - neue und gute Antworten
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0Als Was kann man bei Vattenfall alles arbeiten?Antwort von
Ragnar12983Ragnar12983
Als alles Mögliche...
(Normalerweise macht man erst die Ausbildung und sucht sich dann den passenden Arbeitgeber - anders herum macht das sehr wenig Sinn!)
Gruß Ragnar
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0erdwärme, 1 meter unter der erde?! aber wie daruch strom?Antwort von
dompfeiferdompfeifer
Du meinst vermutlich Rohre zur Wärmeaufnahme bei der Installation von Wärmepumpen. Der Wärmevorrat der gesamten Erde ist unter diesem Gesichtspunkt praktisch unendlich. Die nutzbare Wärme mit erhöhter Temperatur wird durch die Wärmepumpe erzeugt. Die Wärme wird dabei gewissermaßen verdichtet. Natürlich wäre dazu eine höhere Bodentemperatur hilfreich. Die wird aber keinesfalls durch eine Grabungstiefe von einem Meter erreicht. Was Du hier mit Stromgewinnung meinst, verstehe ich nicht.
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0erdwärme, 1 meter unter der erde?! aber wie daruch strom?Antwort von
wollyunowollyuno
kann da nur peppi zustimmen,was du meinst sind die rohre für wärmegewinnung aus dem boden über wärmepumpe meist im verhältnis um 3 teile wärme zu erzeugen muss ein teil strom eingesetzt werden
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0erdwärme, 1 meter unter der erde?! aber wie daruch strom?
rohre für strom kenne ich da keine. ich kenne die leerrohre für Gas, Wasser Strom, Kabelfernsehn und Telefon. manchmal ist das auch ein gemeinsames Leerohr.
kann es sein, dass du die Heizschlangen für eine Erdwärmepumpe (flachsonde) meinst. damit erzeugt man keinen Strom, sondern pumpt nur die wärme ins haus, falls keine konvensionelle heizung vorhanden ist. allerdings werden diese rohre eher weniger unter dem fundament verlegt, weil man ja den keller oder die Bodenplatte nicht auskühlen will...
lg, anna
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0erdwärme, 1 meter unter der erde?! aber wie daruch strom?Antwort von
Det1965Det1965
Die Rohre werden nicht für die Stromgewinnung, sondern für die Wärmegewinnung über eine Wärmepumpe eingebaut.
Eine Wärmepumpe braucht sogar selbst sehr viel Strom, so dass es nicht immer sicher ist, ob sich die ganze Sache überhaupt lohnt.
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0erdwärme, 1 meter unter der erde?! aber wie daruch strom?Antwort von
YellowstoneYellowstone
Kriegtst was durcheinander. Was sind denn Einfamilyhäuser? Denglisch?
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6Vattenfall: Abschläge trotz Kündigung?Antwort von
amdrosamdros
Das ist sicher nur der obligatorische Satz und vergessen worden rauszunehmen. Warte ab, kontrolliere Deine Kontoauszüge und für den Notfall, wenn es tatsächlich abgebucht wurde..holst Du es Dir zurück.
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0Vattenfall: Abschläge trotz Kündigung?Antwort von
SaijkaSaijka
Da uns deine Vertragsunterlagen nicht vorliegen kann dir wohl kaum hier einer was dazu sagen...durchforste doch mal deinen Mietvertrag genaustens
LG
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0Einstellungstest - IndustriekauffrauAntwort von
evalonaevalona
du schreibst nicht wo du dich bewirbst, wie kann man da helfen?
bleib locker und zieh sachen an, die dir gefallen.
wird schon!
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0Einstellungstest - IndustriekauffrauAntwort von
Blueice1802Blueice1802
Hallo. ich habe eine Ausbildung zur Industriekauffrau gemacht und war zu mehreren Gesprächen und Tests eingeladen. Das läuft in jedem Unternehmen anders. Ich war in kleineren und größeren Unternehmen zum Test. Beim RWE musste man am PC einen Test machen, also Multiple-Choice und Reaktion bzw Schnelligkeit testen. Ansonsten waren die Tests schriftlich und ganz unterschiedlich. Manche fragen auch nach Dingen, die direkt mit dem Unternehmen zusammenhängen (z. B. Was macht das Unternehmen Lambertz? Denken Sie, dass eine Ausbildung in unserem Unternehmen Sie zum Erfolg führt? Was erwarten Sie von einer Ausbildung bei uns?).. Andere fragen so etwas nicht. Es werden dann Fragen zu Mathe, Rechtschreibung, Logik, räumliches Denken, Politik usw gestellt. Schau dir auf jeden Fall an, was gerade so in der Politik passiert und wer welches Amt bekleidet. Prozentrechnung und Zeichensetzung ist ebenfalls unabdingbar. Eventuell werden auch Fragen zu Office, Internet oder so gestellt. Zum Test solltest du dich auf jeden Fall ordentlich kleiden. Nicht zu schick. Ich hatte immer ne schwarze Hose und eine Bluse/ein schickes Shirt an (bin w). Viel Erfolg
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0Einstellungstest - IndustriekauffrauAntwort von
kaesefusskaesefuss
Du wirst ohne Hilfestellung antworten, frei schreiben.
Kommentar von
evalonaevalona wth ist eigentlich mit dir los?
deine antworten sind in letzter zeit von mieser laune geprägt.
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0Wie hoch darf Inkasso Gebühr sein (RVG Rechner)?Antwort von
VollstreckerinVollstreckerin
Hallo, ich bin kein Fachmann im Kosten- / Gebührenrecht, teile aber mal wie folgt mit. Die Inkassokosten lehnen sich an die Gebühr nach RVG an und diese Gebühr richtet sich nach § 13 RVG, in der Gebührentabelle die Nr. 2300. Es geht um die aussergerichtliche Vertretung, also eine sog. Geschäftsgebühr. Beim Gegenstandswert bis zu 900,00 € beträgt eine einfache Gebühr 65,00 € und diese Gebühr darf zwischen 0,5 - 2,5 davon betragen, wobei sie eben das 1,3-fache nur übersteigen darf, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Woraus sich der von Ihnen genannte Betrag ergibt, weiss ich nicht und kann ich auch nicht prüfen. Er dürfte jedenfaalls in der Tat stark überhöht sein. Die Herangehensweise ist aber nicht korrekt! Es ist zu prüfen, ob Sie sich überhaupt im Verzug befanden. Verzug kann sich aus vversschiedenen Tatbeständen ergeben, Sie lesen das in § 286 BGB nach. So ist es aber z.B. auch möglich, dass in den AGB geregelt ist, dass Sie nach Ablauf von einem Monat nach Rechnungszugang, der gemeinhin mit 3 Tagen Postlaufzeit zu berücksichtigen ist, soweit der Zugang nicht konkret nachgewiesen wird,sicch gem. § 286 III BGB sich im Verzug befanden. Falls Sie bestreiten, dass Ihnen die Rechnung zugegangen ist, müsste man Ihnen den Zugang nachweisen - sonst besteht auch kein Verzug, jedenfalls nicht aufgrund konkret der genannten Norm. Inkassokosten gehören zu den sog. Verzugskosten. Dies brauchen Sie aber nur zu tragen, wenn Sie sich im Verzug befunden haben. Verzugskosten sind eine Art Schaadensersatz und müssen vom Anspruchstelelr dem Grunde und der Höhe nach dargelegt und bewiesen werden. Wenn Sie sich nicht im Verzug befanden, brauchen Sie auch keine Inkassokosten zu tragen, ganz gleich in welcher Höhe. Ich weiss, dass Vattenfall z.B. für jede Mahnung 6 oder 5 € Mahnkosten erhebt. So geht das aber nicht. Zunächst ist der Einzelbetrag eher relativ hoch, oft gestehen Gerichte auch nur 0,55 € fürs Porto zu. Es wäre aber zu prüfen, ob Mahnkossten der Höhe nach in den AGB geregelt ist und wenn ja, ob die diesbezügliche Klausel überhaupt wirksam ist. Es ist grundsätzlich nicht möglich, dem Schuldner Verzugskosten freischaffend in beliebiger Höhe "überzuhelfen", sie sind auch sehr umstritten und im Einzelfall stehen sie ggf. auch gar nicht zu. Der Gläubiger kann auch nicht einfach "auf Teufel komm raus" Verzugskosten produzieren, er unterliegt nämlich, wie jeder andere Anspruchsteller auf Schadensersatz auch, der sog. Schadenminderungspflicht gem. § 254 BGB und danach kann er eben z.B. Mahnkosten nur für bis zu max. 3 Mahnschreiben beanspruchen. Der Gläubiger soll nämlich aus den Verzugskosten kein Einkommen generieren! Wenn eine Forderung strittig ist, macht es keinen Sinn, diese an ein Inkassounternehmen abzugeben, da diese nämlich nur unstrittige Forderungen bearbeiten dürfen und im Übrigen muss der Gläubiger ja damit rechnen, dass das Inkassounternehmen wohl keinen Erfolg haben wird, weil der Gegner die Forderung ja bestreitet und somit sind die Inkasoskosten völlig sinnlos angefallen und der Gläubiger hat gegen die Schadenminderungspflicht verstossen! Diese Zusammenhänge kennen viele Schuldner nicht und sie, die "Ertrinkenden", lassen sich einen Wackerstein um den Hals binden ... und werden niemals fertig mit zahlen ... Ihrer Meinung zur Kommunalisierung stimme ich zu, wobei ich noch weiter gehe, diese Betriebe sind zu vergesellschaften und in die Hände derjenigen zu geben, die dort arbeiten! Ich bin Kommunist ... Viele Grüsse
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0Wie hoch darf Inkasso Gebühr sein (RVG Rechner)?Antwort von
kevin1905kevin1905
So hoch wie ich will als Inkassounternehmen.
Rechtlich durchsetzbar werden die damit noch lange nicht!
Forderung, wenn unbestritten, direkt beim Gläubiger zahlen zzgl. Verzugszinsen und 2,50 € Mahngebühr pro Mahnschreiben. Widerspruch über Gebühren an das Inkassobüro. Gute Nacht! =)
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2Wie hoch darf Inkasso Gebühr sein (RVG Rechner)?Antwort von
rainerendresrainerendres
" Dürfen " geht immer in der Inkassobranche ;-))
Stichwort RVG
Du kannst die Tätigkeit eines schnöden Inkassobüros nicht mit der eines RAs vergleichen
Sonst gäbe es nicht soche Urteile :
AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.
AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 ...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .
Gib mal mehr Infos zur Forderung !
Kommentar von
asd345 verstehe leider nicht, was das konkret bedeutet, bitte ausführen. Die Forderung ist Strom. Zur Hälfte falscher Zeitraum, ohne Mahnung, jetzt mit Inkassokosten von knapp 400€.
Kommentar von
rainerendresrainerendres Ich würde den Deiner Meinung nach unstrittigen Teil der Forderung ( natürlich ohne Inkassogebühren ) begleichen und gegenüber dem Versorger bis zur Klärung des strittigen teils von Deinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen
Direkt Überweisung zweckgebunden an den Versorger ( nicht an den Inkassoladen )
Kommentar von
VollstreckerinVollstreckerin Das ist auch sehr richtig ...! Job gemacht! Ebenso gibt es aber eben auch sehr viele anderslautende Entscheidungen; das muss man wissen bei der Beurteilung der Sache, damit man sich darauf einstellen kann - je nachdem, vor welchem Gericht die Sache landet. In Köln hat der Gläubiger wahrscheinlich kaum eine Chance, in Berlin kenne ich die Rspr. eher gegenteilig!
Kommentar von
rainerendresrainerendres Danke für das Kompliment !! Obiges urteil 8 C 118/09 ist aus berlin
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0Wie hoch darf Inkasso Gebühr sein (RVG Rechner)?Antwort von
FrlSmilla03FrlSmilla03
Pünktlich zahlen oder weniger Strom verbrauchen hilft auch!
Kommentar von
asd345 wieder einE ,moralisiererIN. machst du das den ganzen tag, probleme nicht beantworten und arrogantes zeug vom stapel lassen? was ist aus dem guten alten fensterhocker geworden, der von da leute anmeckert? keinen Mut dazu?
Kommentar von
FrlSmilla03FrlSmilla03 Nein, ganz sicher nicht! Aber ich kann mich über Leute aufregen, die ihre Rechnungen nicht zahlen und sich dann über die Gläubiger aufregen und denen auch noch die Schuld geben. Ich verstehe die Unternehmen, wenn sie solche Fälle an Inkassounternehmen abgeben und sich nicht selbst die Kosten der Forderungseintreibung aufhalsen. Die Inkassounternehmen übernehmen diese Arbeit, aber sie arbeiten auch nicht ehrenamtlich! Die Kosten für die vielen Angestellten liegen jetzt nur nicht mehr bei dem Stromanbieter sondern beim Inkassounternehmen. Diese Kosten zzgl. ihrem Gewinn werden dann auf die Forderung aufgeschlagen. Gerade bei den Stromunternehmen gibt es nämlich sehr viele Nicht-/bzw. Schlechtzahler. Das würde eine ganze Abteilung mit Angestellten beschäftigen, um das nachzuverfolgen. Ich komme aus der Branche und kenne mich damit sehr gut aus. Als bitte unterlasse solche unsachlichen Beleidigungen.
Kommentar von
hsbgefragthsbgefragt Hallo FrlSmilla03!
Bei allem Respekt, aber sachdienlich ist Dein Beitrag nicht gerade.
Wir diskutieren ja nicht über die Zurückweisung einer begründeten (ist hier nicht zu klären) Forderung. Die Frage lautet nur: wie hoch Inkassokosten ausfallen können/dürfen.
Gruß
hsb
Kommentar von
rainerendresrainerendres Ich habe 3 Jahre in einem grißen Inkassounternehmen gearbeitet
Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren hat es in meiner Zeit nicht gegeben ! Wir haben wöchentlich ca 10000 Tausend Briefe verschickt
Kommentar von
Kolrabi87 haha..die aaaarmen strommultis!!! und du bist das auserkohrene sprachrohr!!! XD
HAHAHAHAHA, ja ich habe denglish gelernt.. Naja juckt doch nobody? :)