der urlaubsanspruch kommt aus der zeit vor der krankheit. ich bin mir nicht ganz sicher, aber ab kr.geldbezug fällt man aus gehalt und weiterer berechnung raus. aber der bisher erworbene anspruch bleibt.
Urlaubsanspruch - neue und gute Antworten
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0Auszahlung UrlaubsgeldAntwort von
helmutgerkehelmutgerke
Gehe mit deiner Meinung konform, warum dir nun nicht das voll zustehende Urlaubsgeld gezahlt wird, ist nicht nachvollziehbar.
Es mag sein, dass es in deinem Arbeitsvertrag so geregelt ist, oder es besteht eine Betriebsvereinbarung.
Habt ihr einen betriebsrat, so solltest du den kurz ansprechen, ansonsten Lohnbüro oder wer auch immer die Abrechnungen erstellt.
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0Auszahlung Urlaubsgeld
Der anteilige Urlaubsanspruch müßte dann einzel- oder tarifvertraglich so geregelt sein, dass der ArbG bei unterjährigem Ein- oder Austritt den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub zwölfteln darf. Ansonsten steht dir innerhalb der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses ohnehin Teilurlaub zu und ab dem 7. Beschäftigungsmonat der volle Jahresurlaub. Ist eine Klausel zur Zwöfltelung enthalten, wird der Januar bei der anteiligen Berechnung gänzlich gestrichen, da nur volle Beschäftigungsmonate für die Berechnung von Teilurlaub maßgeblich sind. § 5 BUrlG
Zu den Sonderzahlungen müßte man deinen Vertrag oder einen für dein Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag kennen, um die Frage zuverlässig beantworten zu können. Normalerweise werden Sonderzahlungen jedenfalls zeitanteilig geleistet.
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0Auszahlung UrlaubsgeldAntwort von
MortiMorti
Wieso sollen sie dir jetzt schon Sonderzahlungen für das ganze Jahr zahlen? Was wenn du morgen kündigst?
Kommentar von
rossi0101 Ich habe halt gedacht das diese 50% des Gehalts minus dem halben monat wo ich noch nicht dort gearbeitet habe als Ulaubsgeld für meine 29 Urlaubstage für 2012 ist. Am 01.01.2013 bekomme ich ja auch wieder 30 Tage neuen Urlaub. Aber im Prinzip dann im Juni 2013 erst den rest meines Urlaubsgeldes von 2012?
Kommentar von
MortiMorti Die Höhe eines Urlaubsgeldes hat nix mit der Anzahl zustehender Urlaubstage zu tun.
Kommentar von
rossi0101 Womit denn????? Mit dem Jahresgehalt wohl auch nicht. Ist also einfach so...
Kommentar von
MortiMorti ... einfach so ein freiwilliger Zusatzbetrag.
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0Auszahlung UrlaubsgeldAntwort von
NimmsErnst du hast schließlich auch nur von 16.01. bis heute gearbeitet wieso solltest du dann den Anteil des ganzen Jahres bekommen?
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0Auszahlung UrlaubsgeldAntwort von
RoosterCogburn Nein, Urlaubsgeld gibts ab dem Zeitpunkt, an dem Du da angefangen hast
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0Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???Antwort von
Hexle2Hexle2
Wie ralosaviv schon schrieb, der gesetzliche Mindesturlaub muss komplett gewährt werden, da der Kollege in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet. Wenn er eine 5-Tage-Woche hat, stehen ihm 20 Tage Urlaub zu (gesetzlicher Mindesurlaub). Arbeitet er 6 Tage die Woche, beträgt der Mindesturlaub 24 Tage.
Im Kommentar von Peter Wedde steht dazu:" Bei einem Ausscheiden am bzw. nach dem 1. Juli behält der AN seinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Sieht eine tarifvertragliche Vorschrift eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs auch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte vor, ist diese nur wirksam, wenn der so gekürzte tarifvertragliche Urlaub die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht unterschreitet (BAG 24.10.2000 - 9 AZR 610/99 )"
Weniger als 20, bzw. 24 Tage geht also nicht.
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3Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???
In § 5 BUrlG sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilurlaub geregelt. Daraus folgt, iVm § 4, dass ein ArbN, der länger als 6 Monate beschäftigt war und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat. Also 30 Tage.
Der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Teil kann vertraglich bei unterjährigem Ein- oder Austritt gezwölftelt werden. Der gesetzliche MIndesturlaub muss aber in voller Höhe gewährt werden. Und wenn eine vertragliche Regelung diesbezüglich fehlt, muss auch der freiwillige Urlaub voll gewährt werden.
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0Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???Antwort von
Krabbe95Krabbe95
Die 7 monate müsste eing. gehen.
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0Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???Antwort von
Sedd90Sedd90
das mit den 7 Monaten dürfte zulässig sein.
Der Gesetzestext den ihr da gefunden habt bezieht sich darauf, dass ein Mitarbeiter die ersten 6 Monate seiner Beschäftigungszeit lediglich auf 1/12 seines Gesamturlaubs pro Monat Anspruch hat. Nach Ablauf der 6 Monate darf der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub auch am Stück nehmen.
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0Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???Antwort von
wolfman257wolfman257
30 /12 * 7.5 = ???
Kommentar von
advexxadvexx wat?? 18,75 wenns genau haben willst ...
und sonst 30 Urlaubstage/12monate*7,5monate ...
wo ist dein problem?? =)
Kommentar von
ralosavivralosaviv Falsch. Wenn überhaupt anteilig gerechnet werden dürfte, dann nur mit vollen Beschäftigungsmonaten.
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0Urlaubsanspruch bei MutterschutzAntwort von
tipps4scheidungtipps4scheidung
Falsch gedacht. Und ein Beschäftigungsverbot wird nur erteilt, wenn Gefahr im Verzug ist oder die Gesundheit gefährdet. Immer mehr Arbeitgeber lassen diese "Atteste" überprüfen.
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1Urlaubsanspruch bei Mutterschutz
Wenn du am 17. Juli in Mutterschutz gehst, endet dieser nach meiner Berechnung im Oktober. Also stehen dir 10/12 des Jahresurlaubs zu und dass sind 20,83 Tage. Vorausgesetzt, an die Schutzfrist schließt die Elternzeit nahtlos an.
Kommentar von
AnnikaSch danke für deine Antwort. Das macht auch Sinn, das der Urlaubsanspruch bis auf die Zeit nach dem Mutterschutz gerechnet wird. 17. Juli Beginn Mutterschutz 27. August Entbindungstermin etwa 01. November Ende Mutterschutz
Falls ich noch ein paar Tage Urlaub brauche, kann ich meinem Arbeitgeber so sagen, dass er die Urlaubstage nicht korrekt berechnet hat... Danke
Kommentar von
ralosavivralosaviv Der Monat in dem die Schutzfrist endet, ist in die anteilige Berechnung noch voll mit einzubeziehen! Sollte es also tatsächlich Anfang November werden (wo ich mit meiner Rechnung jetzt nicht lande - aber egal), hättest du sogar Anspruch auf 11/12 des Jahresurlaubs. Steht aber auch im Mutterschutzgesetz.
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0Urlaubsanspruch bei MutterschutzAntwort von
ZyogenZyogen
Dein Urlaubsanspruch entfällt wegen des Beschäftigungsverbotes nicht. Wenn Du nicht den kompletten Jahresurlaub vor dem Mutterschutz bekommen hast, bekommst Du den Rest eben nach dem Mutterschutz.
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ralosavivralosaviv Urlaubsanspruch besteht anteilig bis zum Ende der Schutzfrist, sollte darauf die Elternzeit folgen. Eine Kürzung von 2 Monaten wäre hier also durchaus gesetzeskonform.
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0Urlaubsanspruch bei MutterschutzAntwort von
friwi68 urlaub gibt es nur anteilig! hast ja nur ein halbes jahr gearbeitet. warum gehst du nicht zum frauenarzt und holst dir ab sofort ein beschäftigungsverbot, dann hast du ab sofort urlaub und dein arbeitgeber muß dir den nicht gewährten urlaub auszahlen. viel spaß und erfolg mit dem kind!
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ralosavivralosaviv FALSCH.
Auszahlung von Urlaub ist innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gesetzlich verboten.
Dein SuperTipp grenzt ja schon an Betrug.
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2Wieviel Urlaub am Stück steht einem Azubi über 18 im 3. Lehrjahr zu?
Für Azubis muss der Urlaub in den Ferien gewährt werden. Lt. BUrlG muss der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden. Gleiches Gesetz regelt auch, dass darunter mindestens zwei Wochen zu verstehen sind.
Drei Wochen können also theoretisch verweigert werden.
Du bist aber Azubi und weder in der Lage noch dazu da, vollwertige Arbeitskräfte zu "ersetzen". Von daher wäre dein Anspruch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit sogar gerichtlich durchsetzbar.
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Corolli222Corolli222 Danke für diese präzise Antwort!
Wie kann ich das meinem Chef erklären ohne unverschämt oder streitsüchtig zu wirken?
Denn ich brauche wirklich Urlaub! Ich pfeife aus den letzten Löchern....
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ralosavivralosaviv Naja, eigentlich muss dein Chef ja nur mal ins BBiG rein schauen und ohne ihn auf geltende Gesetze und Rechtsprechung aufmerksam zu machen, geht es möglicherweise nicht. Die Firma ist verpflichtet, dich auszubilden und hat nicht mit dir irgendwelche personellen Löcher zu stopfen. Schlimm genug, dass man "Chefs" -die ja eine Ausbildereignungsprüfung haben sollten- überhaupt auf sowas hinweisen muss.....
Vielleicht sagst du ihm das auch mal so, dass du buchstäblich aus dem letzten Loch pfeifst und das er von deiner Arbeitskraft ja auch nur dann profitieren kann, wenn du die Möglichkeit hast, dich mal entsprechend zu erholen!?
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Corolli222Corolli222 Ich suche morgen nochmal das Gespräch und erkläre, dass der Urlaub wichtig ist und versuche nebenher darauf hinzudeuten, dass es rechtlich gesehen auch so sein sollte.
Danke für deinen Rat!
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0Wieviel Urlaub am Stück steht einem Azubi über 18 im 3. Lehrjahr zu?Antwort von
honoriahonoria
rechtlich stehen dir einmal im Jahr zwei zusammenhängende Wochen Urlaub zu. Ob dieser allerdings in den Sommerferien zu gewähren ist oder evtl Weihnachten, ist nicht geregelt. Generell darf der Urlaubsantrag abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe vorliegen.
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Corolli222Corolli222 Aber wie hier bereits jemand sagte, sind Azubis keine betriebswichtigen Personen, sodass die Begründung der Unterbesetzung gerechtfertigt wäre. Denn es sind die gesamten Ferien über alle Mitarbeiter ausgeflogen und das kann es doch auch nicht sein oder?
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ralosavivralosaviv Falsch.
In den Ausbildungsverträgen steht, dass der Betrieb verpflichtet ist, den Urlaub in den Ferien zu geben und das BUrlG sagt nur, dass es unter zusammenhängendem Urlaub mind. 2 Wochen versteht aber nicht, dass das nur einmal im Jahr sein muss oder darf.
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0Wieviel Urlaub am Stück steht einem Azubi über 18 im 3. Lehrjahr zu?Antwort von
tipps4scheidungtipps4scheidung
Zu meiner Zeit hatten Azubis ein Recht auf gar nix. Da hiess es Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Und das ist heute noch so. Zuerst bekommen meine Mitarbeiter, die Kinder haben den Urlaub genehmigt. Dann kommen die älteren AN, die in den Urlaub fahren wollen und buchen/gebucht haben. Irgendwann...wenn es sich einrichten lässt, schiebe ich die Lehrlinge dazwischen, wo ICH es für sinnvoll erachte. Mehr als 2 Wochen am Stück bekommen Azubis auf keinen Fall. Die sind ja eh mehr in der Schule als am Arbeiten ;-)
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Corolli222Corolli222 Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass Azubis ein Recht auf zusammenhängenden Urlaub haben!! Ich könnte mich also bei der IHK beschweren.
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ReservistReservist Super Mitarbeiterführung, so behält man qualifiziertes Personal. Nicht.
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ralosavivralosaviv @Reservist, seh´ ich auch so. Das ist die Sorte ArbG für die ich nicht arbeiten will.
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tipps4scheidungtipps4scheidung Zum Glück ist die Auswahl groß und wir können nehmen, wen wir wollen ;-)
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ralosavivralosaviv Hochmut kommt bekanntlich immer vor dem Fall.
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helmutgerkehelmutgerke Zu meiner Zeit hatten Azubis ein Recht auf gar nix
deine Zeiten sind vorbei, ist das ist gut so!
Falls du - was ich nicht glauben kann - heute noch als Ausbilder tätig bist, solltest du dich schleunigst mal § 19 Abs. 2 JArbSchuG befassen. Dir ist wohl folgendes entscheidenes entgangen, "Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden".
Kommentar von
tipps4scheidungtipps4scheidung 2 Wochen sind auch zusammenhängend...und du hast das wörtchen "möglichst" übersehen...
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke mit Sicherheit übersehe ich nichts - du schreibst aber "Mehr als 2 Wochen am Stück bekommen Azubis auf keinen Fall" - du schließt die Möglichkeit der Gewährung eines zusammenhängenen Urlaubes aus.
Kommentar von
tipps4scheidungtipps4scheidung ...ich schliesse die Möglichkeit der Gewährung eines zusammenhängenden Urlaubs der mehr als 2 Wochen dauert aus. Zu Gunsten der MA, die Kinder haben und zu Gunsten der MA, die zu festen Zeiten Urlaub nehmen müssen, weil z.B. der Ehemann oder die Ehefrau nur da Urlaub bekommt. Ja das tue ich und ich stehe dazu und ich werde es weiterhin tun.
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke Dem Kommentar von @Reservist schliesse ich mich an;
Super Mitarbeiterführung, so behält man qualifiziertes Personal. Nicht.
Bleibt zu hoffen, dass sich AZUBIS bei der Kammer beschweren!
Kommentar von
tipps4scheidungtipps4scheidung Das haben sie bereits ERFOLGLOS getan.
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1Wieviel Urlaub am Stück steht einem Azubi über 18 im 3. Lehrjahr zu?Antwort von
LinuxCobraLinuxCobra
Jeder Azubi hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Im Arbeitsrecht ist der Mindesturlaub gesetzlich festgelegt. Für Minderjährige und Volljährige gelten dabei unterschiedliche Regelungen. Dieser gesetzlich festgeschriebene Urlaubsanspruch darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.
Beim normalen Arbeitnehmer ist der Urlaub im Arbeitsvertrag festgelegt, bei Azubis im Ausbildungsvertrag. Dabei macht es einen Unterschied, ob der Urlaub in Werk- oder Arbeitstagen angegeben ist. Es kann sein, dass ein Tarifvertrag einen höheren Urlaubsanspruch festlegt, als im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist.
Urlaubsanspruch für Volljährige
Im Arbeitsrecht gilt für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz. Sie haben den gleichen Urlaubsanspruch wie normale volljährige Arbeitnehmer. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Der Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Volljährige Azubis haben also mindestens Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr.
Urlaub nach Tarifvertrag
Es kann sein, dass ein geltender Tarifvertrag einen höheren Urlaubsanspruch vorschreibt. Wenn du also in deinem Ausbildungsvertrag mehr Urlaub stehen hast, als gesetzlich vorgeschrieben, ist dies ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass ein Tarifvertrag gilt. In diesem Fall hast du vielleicht auch Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld, siehe Lohnfortzahlung und Urlaubsgeld.
Ein Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub oder zb in den Sommerferien gibt es nicht.
Kommentar von
tipps4scheidungtipps4scheidung ...er wollte wissen, wie viel er am Stück nehmen kann...
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Corolli222Corolli222 Ich bin weiblich. :-D Aber ja, das war meine Frage. ;)
Kommentar von
akino47akino47 also soll deiner meinung nach ein azubi seinen urlaub nehmen, wenn berufsschule ist, viel erfolg für die prüfung. ob sommer- oder andere ferien ist natürlich eine andere frage, aber laut gesetz muss der urlaub schließlich zusammenhängend gewährt werden undnicht in 3-4 etappen je eine woche
Kommentar von
Corolli222Corolli222 Genau das meine ich!
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helmutgerkehelmutgerke dazu folgendes;
Berufsschülern soll der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden.
Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubes besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. Hierbei ist es gleichgültig auf wessen Veranlassung der Urlaub während der Berufsschulferien gegeben worden ist. Voraussetzung für die Gewährung weiterer Urlaubstage ist jedoch, dass der Auszubildende die Berufsschule ordnungsgemäß, d.h. im vollen Umfange besucht hat.
In meinem Vertag steht "Anteilig für 2012". Aber darunter versteh ich das ganze jahr außer die 2 woch oder 0,5 monate die ich anfang des Jahres noch nicht da war. Naja werd mal am Dienstag im Büro nachfragen. Wird wohl aus Arbeitgebersicht stimmen aber aus Arbeitnehmersicht zum weglaufen!
aber es dürfte dir ja nicht verloren gehen und als Nachzahlung irgendwann mal kommen. Ist halt bloß ärgerlich, wenn man das Geld bereits für einen bevorstehenden Urlaub oder was anderem bereits mit einplante.
Schreibe doch mal bitte kommenden Dienstag die Begründung hier rein.
Ich denke nicht. Aber wie du sagst ist es halt etwas ärgerlich weil ich halt mit etwas mehr gerechnet habe.
Werde am Dienstag mal die begründung hier im Forum in einfachen Worten wiedergeben.
Danke für die Antworten an Alle!