Kommt darauf an, was das Dienstleistungsverzeichnis zur Eintragung der Marke dazu sagt - urheberrechtlich gibt es keine Bedenken, da es nichts damit zu tun hat... bzw nur indirekt um 30 Ecken.
Bei Aldi wäre bspw verboten - Tragetaschen, Tragebeutel, Tüten, Schaufensterschilder und Schaufensterbänder aus Kunststoff-Folie oder Papier; mechanische Schilder und Leuchtschilder, insbesondere Lichtreklame, Transparente, sämtliche Waren auch für Werbezwecke
Bei Megges - Juwelierwaren, Uhren und Zeitmeßinstrumente; (lol) Druckereierzeugnisse; Bekleidungsstücke; Spiele, Spielzeug; Nahrungsmittel aus Fleisch, Schweinefleisch, Fisch und Geflügelprodukten, Sandwichs mit Fleisch, Fisch, Schweinefleisch, Geflügel; konserviertes und eingemachtes Obst, Gemüse; Eier, Milch, Milchprodukte, nämlich Butter, Käse, Joghurt, Quark und Sahne; sauer Eingelegtes, Desserts aus Milch, ohne Bindemittel und mit Stärke oder Gelatine als Bindemittel; sofort eßbare Sandwichs mit Fleisch, Schweinefleisch, Fisch, Geflügel, Bisquits, Brot, Kekse, Plätzchen, Schokolade, Kaffee, Kaffeesubstitute, Tee, Senf, Hafermehl, Nudeln, Soßen einschließlich Salatsoßen, Gewürze, Zucker und Süßwaren, nämlich feine Backwaren und Konditorwaren; frisches Obst und Gemüse; nichtalkoholische Getränke, Sirup und andere Präparate zur Herstellung solcher Getränke; Werbung für Nahrungsmittel, Getränke und Verpflegungsspezialitäten, organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung über Eröffnung und Führung von Restaurants; Veröffentlichung und Herausgabe von Unterrichtsmaterial für die Führung von Restaurants, Ausbildung und Unterricht auf dem Gebiet der Organisation und Bewirtschaftung von Restaurants; Verpflegung und Beherbergung von Gästen, Bau- und Konstruktionsplanung und -beratung für Restaurants
Man kann also davon ausgehen, dass die Wiedergabe der Marke in einer Anfahrtsskizze nicht zu beanstanden wäre...
Nein, natürlich nicht. Er war doch kein Nationalheld