Unternehmer - neue und gute Antworten

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von oliberlin oliberlin

    Du schreibst in der Frage, dass keine AGB ausgehandelt wurden. Bei der Antwort von phlox1979 hast Du aber geschrieben, dass im Webshop des Verkäufers AGB vorhanden sind. Eins geht nur, denn die AGB heißen nicht umsonst Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern weil die allgemein für alle Leistungen dieses Verkäufers gelten. Auszuhandeln gibt es da auch nicht viel, die AGB legt man als Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, die sind nicht verhandelbar. Lediglich einen separaten Kaufvertrag könnte man aushandeln - und da könnte man ggf. auch als gewerblicher Kunde ein Rückgaberecht herausschlagen, wenn der Verkäufer dem zustimmt. Ein grundsätzliches Rückgaberecht gibt es im Fernabsatz jedoch nur für private Kunden.

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Das Widerrufsrecht gilt nur für Nichtgewerbliche Kunden!

    Ansonsten gelten immer die AGB und die sind in jedem Internetshop zwingend vorgeschrieben.

    Ansonsten wird vorher halt ein Angebot eingefordert und dann erst bestellt!

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Ist es ein normales Geschäft? Dann gelten die gleichen AGB. Wenn der Unternehmer die nicht liest oder sich geben lässt, ist es sein Problem.

    Bei einer telefonischen Bestellung ist der Nachweis natürlich ein Problem.

    Kommentar von muchacho1986 muchacho1986

    die endgültige bestellung lief per telefon... in den agb steht auch, dass verbraucher widerruf haben, aber unternehmer nicht.

    ein normales geschäft wie im eigentlichen webshop, wo agb vorhanden sind.

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von Tastoom Tastoom

    Wenn du dich bei der Bestellung als Unternehmer ausgibst, dann gilt das Widerrufsrecht nicht mehr. Auch bei Ebay und sonst im Internet und im allgemeinen Handel.

    Kommentar von muchacho1986 muchacho1986

    egal was in den agb steht? muss ich das in den agb beim widerruf explizit hinschreiben, dass widerruf nur für verbraucher gilt und für unternehmer nicht?

    Kommentar von oliberlin oliberlinoliberlin

    Nein. Du kannst aber Unternehmern freiwillig ein Widerrufsrecht einräumen, wenn Du das möchtest. Einen Rechtsanspruch hat er aber nicht ohne weiteres.

    Kommentar von Alexuwe AlexuweAlexuwe

    Nein Unternehmer handeln bewusster und werden vom gesetz nicht geschützt! Als Unternehmer solltest du schon wossen was du tust ! Vielleicht kannst du den anderen ja bitten deine Bestellung rückgänig zu machen

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    Welche Aufgaben hat ein Großhandelunternehmer?
    Antwort von Grossvadder Grossvadder

    Hallo,

    ein Grosshändler kauft in grösseren Mengen irgendeine Ware beim Hersteller und beliefert in der Regel kleinere Unternehmen, aber nicht die Endverbraucher. Der Grosshändler lebt vom Herstellerrabatt und von einem von Ihm gewähltenHändlingszuschlag um die Kosten z. Bsp. den Transport, die Lagerung und den Geschäftsbetrieb zu decken.

    Das Thema ist sehr umfangreich und sehr interessant und es gibt Bücher über verschiedene Handelsformen.

    Grüsse aus NRW

    Ich hoffe meine kleine Beschreibung hat etwas geholfen.

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    Freier Journalist als Unternehmer?
    Hilfreichste Antwort von haveagoodtime haveagoodtime

    Eigentlich nein. Zwar unternimmt auch ein Freier Journalist einiges, um an Geld und Einkommen zu kommen, aber dennoch ist und bleibt er ein Freier.

    Damit will ich nicht behaupten, dass er ein Freier im Sinne der Bordsteinschwalben Sprache ist, sondern ein Mann/Frau, der für jeden Auftraggeber seine journalistischen Fähigkeiten zur Verfügung stellt. Seine Honorarforderungen sind also auch ohne den Zusatz von Mehrwertsteuern zu stellen.

    Sie gehören damit Finanzamt und Gewerbe technisch zu den Freien Berufsgruppen, wie etwa Architekten, Psychologen, Ärzte oder Steuerberater.

    Falls Sie allerdings die Recherchen UG (haftungsbeschränkt) oder die Presse Ltd. gründen, so ist das natürlich ein vollwertiges Unternehmen, das Mehrwertsteuer pflichtig ist. Allerdings wären sie dann immer noch kein Unternehmer, weil diese Firma ja nicht sie, sondern eine eigenständige, juristische Person ist. Letztere kann sie dann gerne als Geschäftsführer oder Direktor mit kleinem oder großem Gehalt einstellen. Dann sind sie immer noch kein Unternehmer, sondern eben Direktor eines Unternehmens.

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    Freier Journalist als Unternehmer?
    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Auch Freiberufler sind natürlich Unternehmer!

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    Freier Journalist als Unternehmer?
    Antwort von mikaele mikaele

    Hallo,

    nein Du unternimmst ja nichts im eigentlichen Sinne. Journalisten gehören zu den sogenannten freien Berufen und werden auch steuerlich anders behandelt.

    Gruß

    Mikaele

    Kommentar von MenschMitPlan MenschMitPlanMenschMitPlan

    Deine Definition ist ja toll...Schau mal in die Steuergesetze, was da unter unternehmerischer Tätigkeit/Unternehmereigenschaft verstanden wird.

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    Freier Journalist als Unternehmer?
    Antwort von Testwinner Testwinner

    Journalisten gehören zur Gruppe der "Freiberufler".

    Wie Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Dozenten usw.

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    Visitenkarten machen lassen, wo?
    Antwort von mariechen3 mariechen3

    vistaprint ist zwar ganz günstig , aber du wirst ab dato mit internetwerbung zugemüllt. also überleg dir das , ob da oder woanders. ausserdem steht anschliessend hinten auf der visitenkarte drauf , das die umsonst war , so als werbemassnahme. könnte bei Kunden jetzt uch ein wenig komisch rüberkommen oder ?

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    Visitenkarten machen lassen, wo?
    Antwort von fantasia19 fantasia19

    Vistaprint.de

    Da gibt´s sorgar Gratis-Angebote, wo du nur Bearbeitungskosten zahlst.

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