Untermieter - neue und gute Antworten

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    Untermieter kündigen - Nutzungsrechte?
    Antwort von TheCW TheCW

    Ich habe jetzt schon sehr viele nützliche Ansätze zum Thema Kündigung. Vielen Dank hierfür!

    Weiß jemand noch etwas hierzu?

    Kann ich ihm die Nutzung für mein Eigentum untersagen? Dadurch wird die Wohnung für ihn ja unbrauchbar, ohne EBK, Waschmaschine, TV, etc. Es gibt kein schriftliche Nutzungserlaubnis und es wird dafür nichts bezahlt. <

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    Untermieter kündigen - Nutzungsrechte?
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Die Miete kommt zwar jeden Monat, jedoch immer erst nach Aufforderung.

    Das ist der Punkt wo Du ansetzen kannst. Ständig verspätete Mietzahlungen berechtigen Dich auf alle Fälle zur fristgerechten Kündigung § 573c Abs.1. Und nach erfolgloser Abmahnung sogar zur fristlosen.

    Kommentar von TheCW TheCW

    Das ist wirklich eine Super Idee, aber leider liegt die Beweislast hier auf meiner Seite, oder? Ich habe die Mietzahlungen immer Bar erhalten und den Erhalt dummerweise nie detailliert aufgeschrieben oder vom Untermieter gegenzeichnen lassen. Ich habe hierin bisher einen Vorteil für mich gesehen, da er nicht beweisen kann das er bezahlt hat aber jetzt muss ich nachweisen das er zu spät gezahlt hat und ich stehe dumm da.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    aber leider liegt die Beweislast hier auf meiner Seite

    Nö. Der Mieter muß nachweisen das und wann er gezahlt hat.

    Tip für dier Zukunft, nur noch möbliert an Einzelpersonen vermieten und Mietzahlungen immer quittieren.

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    Untermieter kündigen - Nutzungsrechte?
    Antwort von drewerdrewer drewerdrewer

    Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Die Vereinbarung von anderen, insbesondere kürzeren Kündigungsfristen ist mietrechlich untersagt. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam. ( § 573 Abs 4 BGB).

    mehr dazu hier

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/K_ao_vermiet.htm

    Kommentar von TheCW TheCW

    Leider ist das Zimmer des Untermieters nicht möbliert vermietet worden, die gemeinsam genutzten Räume sind jedoch möbliert. Hat das Auswirkungen auf deine Antwort?

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Leider ist das Zimmer des Untermieters nicht möbliert vermietet worden, die gemeinsam genutzten Räume sind jedoch möbliert. Hat das Auswirkungen auf deine Antwort?

    Entscheidend ist ob die eigentliche Mietsache (das Zimmer) möbliert oder unmöbliert vermietet ist.

    Kommentar von drewerdrewer drewerdrewerdrewerdrewer

    Du hast selbst bei unmöbliertem Zimmer die Möglichkeit ausserordentlich zu kündigen bei trifftigem Grund. Weiter dazu unten

    Kündigungsgründe (ausserordentlich): Es muss ein gesetzlich anerkannter Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen. Ein solcher Grund für den Vermieter, fristlos zu kündigen, kann insbesondere in den folgenden 3 Fällen bestehen. Danach kann der Vermieter insbesondere kündigen, wenn......

    (1) ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache (Wohnung) durch den Mieter vorliegt § 543 Abs 2 Nr 2 BGB. Einzelheiten mit Fallbeispielen (Urteile) siehe unter >>> vertragswidriger Gebrauch.

    (2) Zahlungsverzug (laufende Mietzahlungen) des Mieters § 543 Abs 2 Nr 3. Einzelheiten mit Fallbeispielen (Urteile) oder auch unpünkliche Mietzahlungen siehe unter >>> Zahlungsverzug.

    (3) Störung des Hausfriedens und andere wichtige Gründe § 569 Abs 2 BGB. Einzelheiten mit Fallbeispielen (Urteile) siehe unter >>> Hausfrieden

    Auch eine fortdauernde laufende unpünktliche Mietzahlung kann einen Grund für eine fristlose Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB darstellen (BGH, Urteil vom 23.7.1987 - VIII ZR 265/86 bestätigt durch Urteil vom 11.1.2006 - VIII ZR 364/04). Einzelheiten dazu siehe >> Zahlungsverzug und >>> ordentliche Kündigung

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist

    Zimmer ist unmöbliert. Folglich Mieterschutz.

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    Stromsperrung trotz pünktlicher Zahlungen als Untermieter
    Antwort von aramis2907 aramis2907
    Abgestimmt für: Muss ich das jetzt mit ausbaden ???

    Da Dein Vermieter der Vertragspartner des Energielieferanten ist hast Du darauf leider keinen Einfluss. Du wirst die Sperre somit nicht verhindern können, es sei denn Du zahlst die Verbindlichkeiten Deines Vermieters an den Lieferanten - blöde Situation für Dich, sorry - aber der Versorger ist in diesem Fall im Recht.

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    Stromsperrung trotz pünktlicher Zahlungen als Untermieter
    Antwort von Erin1 Erin1

    JA so gemein das ist,ich glaube schon da dein Vermieter das Geld an den Stromanbieter nicht weitergeleitet hat. Da war letztens eine Doku im TV ,ein ganzer Häuserblock ( ca.150 Menschen) über Monate ohne Heizung und Warmwasser auch das Geld hatte der Vermieter in die eigene Tasche gesteckt :-( .

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    Stromsperrung trotz pünktlicher Zahlungen als Untermieter
    Antwort von Dea2010 Dea2010
    Abgestimmt für: Muss ich das jetzt mit ausbaden ???

    Ja, denn der Stromvertrag läuft zwischen deinem Vermieter und dem Versorger.

    Setze dich mit dem Energielieferanten in Verbindung und frage die, ob eine Lösungsmöglichkeit besteht.

    Ansonsten hilft nur, schnellstmöglich kündigen und neue Untermiete suchen!

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    Stromsperrung trotz pünktlicher Zahlungen als Untermieter
    Antwort von SturerEsel SturerEsel

    Sprich doch mal mit dem Energieversorger. Es kann ja nicht sein, dass Du für die Schulden Deines Vermieters gerade stehen musst. Da wäre ja wohl eine Mietkürzung von 100 % drin - aber das hilft Dir auch nicht weiter.

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    Untermieter zerstritten Fristlose Kündigung !!!!!!!
    Antwort von angy2001 angy2001

    Also nach meiner Meinung sind diese Gründe nicht ausreichend, um fristlos zu kündigen. Er hätte dir erstmal Gelegenheit geben müsse, dass mit dem anderen Untermieter zu klären. Aber was willst du nun tun? Du könntest ihm das so schreiben und in diesen Fall seine Kaution für die fehlenden Mieten einbehalten. Du bist ja nur noch 4 Monate weg - da paßt das doch schon.

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    Untermieter zerstritten Fristlose Kündigung !!!!!!!
    Antwort von fantasia19 fantasia19

    In eurem Untermietvertrag müsste doch eine Kündigungsfrist enthalten sein. An die muss er sich halten. Ein paar Nudeln im Becken sind kein Grund für eine fristlose Kündigung.

    Kommentar von isicoco isicoco

    ich mein der Hauptgrund seiner FRISTLOSEN Kündigung war, das der andere Untermieter "U" in seinem Bett geschlafen hat. und die freunde von U auch in der Wohung übernachtet haben...darauf hin hat "J" fristlos gekündigt...."U" hat sich mehrmals entschuldigt bei ihm, doch J findet es unzumutbar weiterhin mit ihm zusammen zu wohnen und ist daraufhin einfach ausgezogen...

    Kommentar von tschona tschonatschona

    der untermieter J ist eindeutig im unrecht-kein thema! aber was nützt es dir, wenn du im ausland nichts dagegen unternehmen kannst? mach das beste daraus und versuche, so schnell wie möglich einen neuen, 2. untermieter über U zu bekommen, damit der finanzielle verlust in grenzen gehalten wird! viel glück!

    Kommentar von isicoco isicoco

    Dankeschön :)

    aber es ist sehr schwer ruhig zu bleiben. Den der Typ sieht einfachnicht ein das er im Unrecht ist -.- Und U hilft zwar bei der neuen Nachmietersuche aber ob es so schnell klappt ist fraglich und er alleine will natürlich auch nicht alleine die Miete bezahlen-was ich voll und ganz verstehen kann.

    Ich habe J schon mehrmals versucht deutlich zu machen, das sie Gründe die er nennt und als unzumutbar beschreibt kein Grund für eine fristlose Küdigung ist da es nur einmalig passiert ist...aber er will es nicht verstehen -.- er stellt die Mietzahlung ein und hat seines Glaubens schon genug getahn in sachen Nachmieter und schiebt die arbeit auf U der natürlich total angepisst is...

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    Untermieter zerstritten Fristlose Kündigung !!!!!!!
    Antwort von tschona tschona

    der mieter J muss natürlich die kündigungsfrist einhalten, nützt es aber offensichtlich aus, da du in china bist! du hast hoffentlich eine kaution verlangt für den fall, dass er mal die miete nicht zahlt, weil du im ausland bist? wenn nicht, war das sehr leichtsinnig von dir! bitte doch einfach den mieter U, ob er sich einen mituntermieter suchen könnte und versprich ihm dafür, dass du die kosten für die inserate und aufwendungen übernimmst (die aber der untermieter U nur gegen vorlage der rechnungsbelege bekommt!!).somit schlägst du 2 fliegen mit einer klappe: der untermieter U kan sich eine passende person suchen und du bist der aufgabe entledigt!

    Kommentar von isicoco isicoco

    Hallo danke für deine super schnelle Antowrt... Ich bin nur etwas erbost über diese vorgehensweise von "J" und will ihm das nicht durchgehen lassen... ich mein der Hauptgrund seiner FRISTLOSEN Kündigung war, das der andere Untermieter "U" in seinem Bett geschlafen hat. und die freunde von U auch in der Wohung übernachtet haben...darauf hin hat "J" fristlos gekündigt...."U" hat sich mehrmals entschuldigt bei ihm, doch J findet es unzumutbar weiterhin mit ihm zusammen zu wohnen und ist daraufhin einfach ausgezogen...

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    Urheberrechtsverletzung durch Untermieter über Internet des Vermieters
    Hilfreichste Antwort von stelari stelari

    Wer in der Störhaftung hängt, der trägt maximal die Kosten der Abmahnung, jedoch haftet er nicht für den Schadensersatz so der BGH (I ZR 121/08), diesen Schaden trägt alleine der Störer.

    Mir fehlt hier der Hinweis darauf, dass der Anwalt überhaupt weiß wer der eigentliche Störer ist - nämlich der Untermieter! Habt ihr das dem Anwalt nicht so mitgeteilt? Wenn nicht sollte ihr das mal schleunigst tun, damit ihr damit nicht mehr behelligt werdet. Lasse den Untermieter ein Schreiben unterschreiben mit sinngemäßen Inhalt:


    Unter Vermeidung anwaltschaftlicher Schritte gegen meine Person erkläre ich an Eides statt, dass ich Herr / Frau XYZ wohnhaft in Musteradresse, in der alleinigen Haftung aus den Forderungen (.....) wegen Urheberrechtsverletzungen stehe.

    Familie XYZ ebenfalls wohnhaft in Musteradresse sind meine Vermieter, die mir lediglich den Internetanschluss im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt haben und für meine Handlungen nicht heranzuziehen sind.

    Bitte richten Sie zukünftig sämtlichen Schriftverkehr betreffend der Forderung nur noch an meine Person an die o.g. Adresse presönlich.


    Ist er dessen nicht willig, dann kann dir nur noch ein eigener Anwalt weiterhelfen - die Rechnung für diesen würde ich natürlich dem Untermieter bei Gelegenheit zukommen lassen.

    Alternativ könnt ihr dem anwalt sowas auch selbst mitteilen - Schickt ihm ein Schreiben mit sinngemäßen Inhalt


    Hiermit teilen wir ihnen mit, dass wir als Vermieter Herrn / Frau XYZ im Rahmen eines Untermietverhältnisses die Nutzung des Internetanschlusses erlaubt haben. Herr / Frau hat uns gegenüber bereits eingestanden und zu gegeben für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu sein und alleinig die Haftung für sämtliche Forderungen übernimmt.

    Bitte richten sie zukünftigen Schriftverkehr ausschließlich an Herrn / Frau (vollständige Daten bspw aus dem Mietvertrag) aus dieser Angelegenheit


    Macht Euch keine Gedanken wegen evtl. Beweise für die Aussage des Untermieters, wenn ihr beide das mitbekommen habt, dann reicht eine Aussage bereits für den Anscheinsbeweis.

    Kommentar von GerdausBerlin GerdausBerlinGerdausBerlin

    Nach dem Geständnis eines Täters gilt nicht automatisch jeder Dritte als unschuldig - aus zwei Gründen: Ein Dritter kann ebenfalls eine Tat begangen haben (z. B. einen von 20 Filmen selbst heruntergeladen haben), und er kann Mittäter sein oder Helfer, vom Haupttäter aber "gedeckt'" werden.

    Dem Geschädigten kann eine Versicherung des angeblichen Täters egal sein - er kann sich auch an allen anderen verdächtigen Personen schadlos zu halten versuchen und kriegt auch vor Gericht Recht, wenn das Gericht nicht anders entscheidet.

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Ob der Vermieter dann noch nur mit im Boot sitzt anstelle mitzurudern, die Entscheidung würde ich dann einem Richter überlassen wollen...

    Über ein hätte wäre wer wenn dann lohnt es sich jetzt noch nicht nachzudenken - jetzt gilt es ersteinmal die Reaktion des Anwaltes abzuwarten, sagt der " nö " dann kann man immer noch die gelben Seiten vom Telefontisch holen und die Seite mit den Advokaten aufschlagen...

    Kommentar von arschmade arschmade

    Hallo Gerd,habe alles so gemacht wie du es vorgeschlagen hast,... mit der Unterschrift des Sünders usw. Nun habe ich bei der Anwältin angerufen und die hat mir gesagt,dass sich der Verursacher zwar gemeldet hat und wahrscheinlich klar ist,dass ich nichts mit der Urheberrechtsverletzung zu tun habe.Trotzdem würde ich so lange als Sünder ganz oben stehen, bis die volle Strafsumme bezahlt ist,egal ob eine Zahlungsvereinbarung mit dem Verursacher vorliegt. Stimmt das so...? Vielleicht kannst du mir noch einmal weiterhelfen..! Viele Grüße

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    Urheberrechtsverletzung durch Untermieter über Internet des Vermieters
    Antwort von Take777 Take777

    Das sieht doch alles nach dieser Geschäftemacherei mit Urheberrechtsverletzungen aus.

    In Deinem Fall kann es durchaus sein, dass Du für die Rechtsverletzungen Deines Untermieters haftest. Wahrscheinlich aber nicht für die Vergangenheit, denn bis dahin hattest Du keine Kenntnis von seinen Rechtsverstößen.

    Nach Deiner Kenntnis von diesen Dingen kann die Rechtslage durchaus anders zu beurteilen sein. Denn Du stellst Deinem Untermieter ja quasi das Werkzeug zur Verfügung. mit denen er die Rechtsverletzungen begehen kann.

    Da er aber die Rechtsverletzungen zugegeben hat, ist primär er schadensersatzpflichtig und nicht Du.

    Ich würde mich an Deiner Stelle an deren Rechtsanwalt wenden und denen mitteilen, dass Deine Haftung nach der Rechtslage nicht gegeben ist und Du sie höflich um Mitteilingen weiterer Rechtsverstöße bittest, da Du dann dem Untermieter unverzüglich den Internetzugang entziehen wirst bzw. Du sie einfach mal direkt fragst, was Du machen sollst.

    Grundsätzlich hast Du gewisse Überprüfingspflichten, wenn Dritte Dein Internet nutzen können. Und frag sie doch mal, welche technischen Möglichkeiten es gibt, solche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren, damit Du sowas in Zukunft gleich unterbinden kannst. Das alles sollte schrftlich erfolgen.

    Hier eine Quelle zu Deiner Frage:

    http://www.kanzleischroeder-kiel.de/2011/01/06/haftung-des-anschlussinhabers-fur...

    Ich würde Ihnen Folgendes schreiben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bedanke mich für die Mitteilung, dass Herr XY über meinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Eine Haftung vor Kenntniserlangung dieses Umstandes lehne ich jedoch ab. Um weiteren Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen, habe ich entsprechende Maßnahmen (Kontrollen pp.) getroffen und werde bei einem nochmaligen Verstoß das Internet für Herrn XY unverzüglich sperren. Insofern darf ich Sie bitten, mir weitere Urheberrechtsverletzungen unverzügich mitzuteilen und mir darüber hinaus weitere Informationen zukommen zu lassen, wie ich als Anschlussinhaber Urheberrechtsverletzungen selber feststellen oder verhindern kann.

    Bezahlen würde ich an Deiner Stelle nicht.

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    Urheberrechtsverletzung durch Untermieter über Internet des Vermieters
    RatgeberHelden Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Der Untermieter hat auch den Sachverhalt zugegeben und auch Zahlungsvereinbarungen bei dem Anwalt abgegeben,nur er bezahlt nicht und die offenen Forderungen landen wieder bei uns.

    Klar sagt sich der Anwalt, wenn der Untermieter alle Forderungen begleicht, was soll ich mich dann noch mit dem Hauptmieter anlegen? Wenn nicht, dann versucht er es halt eben doch.

    Hat er damit Chancen? Meine Vermutung: Halbe - halbe!

    Hälfte 1: Unterlassung, Hälfte 2: Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass für 2 nur der Täter selbst haftet, für 1 aber auch der Kunde des Internet-Anschlusses, wenn er nicht genügend Vorsorge trifft, plump gesagt: http://tinyurl.com/2wyxgbz

    Oder laut LG Hamburg (Urteil vom 26.06.2006, Az.: 308 O 407/06) muss der Betreiber eines WLAN´s hinreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. In beiden Fällen ging es aber um ein ungenügend gesichertes WLAN.

    Mein Tipp: Sagt man seinem Untermieter, was verboten ist, sollte das genügen, um eine Störerhaftung für den Vermieter auszuschließen. Bei Erwachsenen sollte nicht einmal diese Warnung nötig sein, falls sie Internet-Erfahrung haben.

    Nun muss sich der Anwalt aber nicht auf das Geständnis, die Schuldanerkenntnis des Untermieters verlassen. Denn es gab schon mal Leute, die die Schuld auf sich genommen haben, um Dritte zu entlasten - und danach evtl. zu verschwinden, zu sterben oder einen Schwur zu leisten.

    Ein Gericht mag glauben, dass der Hauptmieter niemals selber einen Film heruntergeladen hat - dann muss der Anwalt sich auf den Untermieter beschränken. Sowas ist nicht sicher, aber auch nicht ausgeschlossen - ob der Anwalt das Risiko einer Klage gegen den Hauptmieter eingeht bzw. dessen Mandant, das ...

    ja das kann am besten ein eigener Anwalt einschätzen - obwohl manche Anwälte dazu notorisch ...

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    Heimlicher Untermieter im Keller???
    Antwort von millionaer1984 millionaer1984

    genau dass muss bewiesen werden dass im keller ein untermieter wohnt. ansonsten hat der vermieter keine chance. und mal ehrlich gesagt. wer wohnt schon im keller wo es keine heizung kein wasser kein klo usw. gibt. das kann ja nur ein obdachloser sein.

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    Heimlicher Untermieter im Keller???
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ein Kellerraum darf nicht als Wohnraum genutzt werden, dein Hobby dort ausüben ist nicht erlaubt. Kellerräume sind Abstellkammern, kein Hobbyraum.

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    Heimlicher Untermieter im Keller???
    Antwort von wollyuno wollyuno

    wo ist das problem,sag ihr halt das du ihn als hobbykeller nutzt und deshalb oft abends unten bist und den schlauen nachbarn mit dazu

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    Heimlicher Untermieter im Keller???
    Antwort von verena5 verena5

    also in ordnung ist das auf jeden fall, denn ihr dürft euren gemieteten keller als mieter so nutzen wie ihr wollt, und vor allem wann ihr wollt, ohne dass man dem vermieter rede und antwort stehen muss. du kannst es der vermieterin auch so erklären, natürlich solltest du das mit untermietern abstreiten, weil es ja auch gar nicht so ist. ich würde an deiner stelle mich auch bei den nachbarn beschweren, denn ihnen kann das ja auch egal sein, auch wenn ihr einen untermieter hättet.

    ****viel glück...****

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    Heimlicher Untermieter im Keller???
    Antwort von wolfseyechen wolfseyechen

    genau so, wie du es hier grad erklärt hast ... im zweifel, die vermieterin zur besichtigung der kellerräume einladen .... wenn der keller zur mietsache gehört, könnt ihr diesen auch nutzen, wie ihr das für richtig haltet .....

    Kommentar von StupidGirl StupidGirlStupidGirl

    ganz genau so....:-))

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    Heimlicher Untermieter im Keller???
    Antwort von askto askto

    Die müssen es ja beweisen . Von daher...

    lg

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    Heimlicher Untermieter im Keller???
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Die Vermieterin muss beweisen, dass ihr einen Untermieter habt. Nicht ihr müsst nachweisen, keinen zu haben.

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