Der Untermieter hat auch den Sachverhalt zugegeben und auch Zahlungsvereinbarungen bei dem Anwalt abgegeben,nur er bezahlt nicht und die offenen Forderungen landen wieder bei uns.
Klar sagt sich der Anwalt, wenn der Untermieter alle Forderungen begleicht, was soll ich mich dann noch mit dem Hauptmieter anlegen? Wenn nicht, dann versucht er es halt eben doch.
Hat er damit Chancen? Meine Vermutung: Halbe - halbe!
Hälfte 1: Unterlassung, Hälfte 2: Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass für 2 nur der Täter selbst haftet, für 1 aber auch der Kunde des Internet-Anschlusses, wenn er nicht genügend Vorsorge trifft, plump gesagt: http://tinyurl.com/2wyxgbz
Oder laut LG Hamburg (Urteil vom 26.06.2006, Az.: 308 O 407/06) muss der Betreiber eines WLAN´s hinreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. In beiden Fällen ging es aber um ein ungenügend gesichertes WLAN.
Mein Tipp: Sagt man seinem Untermieter, was verboten ist, sollte das genügen, um eine Störerhaftung für den Vermieter auszuschließen. Bei Erwachsenen sollte nicht einmal diese Warnung nötig sein, falls sie Internet-Erfahrung haben.
Nun muss sich der Anwalt aber nicht auf das Geständnis, die Schuldanerkenntnis des Untermieters verlassen. Denn es gab schon mal Leute, die die Schuld auf sich genommen haben, um Dritte zu entlasten - und danach evtl. zu verschwinden, zu sterben oder einen Schwur zu leisten.
Ein Gericht mag glauben, dass der Hauptmieter niemals selber einen Film heruntergeladen hat - dann muss der Anwalt sich auf den Untermieter beschränken. Sowas ist nicht sicher, aber auch nicht ausgeschlossen - ob der Anwalt das Risiko einer Klage gegen den Hauptmieter eingeht bzw. dessen Mandant, das ...
ja das kann am besten ein eigener Anwalt einschätzen - obwohl manche Anwälte dazu notorisch ...
Gruß aus Berlin, Gerd
Das ist wirklich eine Super Idee, aber leider liegt die Beweislast hier auf meiner Seite, oder? Ich habe die Mietzahlungen immer Bar erhalten und den Erhalt dummerweise nie detailliert aufgeschrieben oder vom Untermieter gegenzeichnen lassen. Ich habe hierin bisher einen Vorteil für mich gesehen, da er nicht beweisen kann das er bezahlt hat aber jetzt muss ich nachweisen das er zu spät gezahlt hat und ich stehe dumm da.
Nö. Der Mieter muß nachweisen das und wann er gezahlt hat.
Tip für dier Zukunft, nur noch möbliert an Einzelpersonen vermieten und Mietzahlungen immer quittieren.