Du hast keinen schriftlichen mv, aber wie im arbeitsrecht ist auch der mündliche mv gültig. Wenn das mv beendet ist, bist du nicht mehr verpflichtet die leistungen zu erbringen, da es keinen mv mehr gibt (§ 535 bgb).
Untermiete - neue und gute Antworten
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0Untermieter haben keinen Mietvertrag, kann ich denen Dienstleistungen untersagenAntwort von
matze58 -
0Kündigung des Untermietvertrages bei unmöbliertem ZimmerAntwort von
UntermieterHH Vielen Dank für deine Antwort. Nein, ich bewohne das Zimmer alleine. Ist es noch wichtig, dass ich das Zimmer nur befristet gemietet habe, also bis Ende August? In meinem Vertrag steht auch etwas von Ersatz-Untermietern. Wenn ich also sofort kündigen würde und morgen 3 passende Ersatzuntermieter vorweisen könnte, würde sich die Kündigungsfrist damit verkürzen lassen?
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1Kündigung des Untermietvertrages bei unmöbliertem ZimmerAntwort von
DerCAMDerCAM
Eine weitere Voraussetzung fuer eine Kuendigung nach BGB 573c Abs. 3 ist, dass dir der Wohnraum nichtzusammen mit einer anderen Person zur Fuehrung eines auf Dauer angelegten Haushalts ueberlassen worden sein darf. Die scheint bei dir aber ebenfalls erfuellt zu sein (sonst haettest du wahrscheinlich nicht "ich" sondern "wir" geschrieben).
Wenn somit alle 3 Voraussetzungen nach BGB 549 Abs. 2 Nr. 2 erfuellt sind, kannst du mit der Frist nach BGB 573c Abs. 3 kuendigen (jetzt also zum 30.6., wenn die schriftliche Kuendigung spaetestens am 15.6. beim Vermieter zugeht). Es muss nicht im Mietvertrag vermerkt sein, dass das Zimmer moebliert vermietet wurde sondern kommt auf den tatsaechlichen Zustand an.
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0Untermietvertrag bei 1 Zimmer-Wohnung? Info an Vermieter?Antwort von
compu60compu60
Erstmal den Vermieter fragen, ob dieser zustimmt. Ist ja schliesslich seine Wohnung.
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0Welche Kündigungsfrist bei UntermieteAntwort von
anitarianitari
Ich habe KEINEN mietvertrag...
Doch hast Du. Und zwar einen mündlichen der eben so wirksam ist wie ein schriftlicher. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigungsfrist, wenn unmöbliert gemietet, 3 Monate zum Monatsende. Jetzt also, wenn Deine schriftliche Kündigung spätestens am 3.6.12 beim Vermieter ist, zum 31.8.12. Dies gilt auch wenn zwar möbliert gemietet wurde, aber der Vermieter (Hauptmieter) nicht mit in der Wohnung wohnt und Du mit einer 2. Person dort wohnst.
Ansonsten 2 Wochen zum Monatsende wenn die Kündigung spätestens am 15. beim ist Vermieter ist. Zum 1.6.12 also nicht mehr möglich.
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1Welche Kündigungsfrist bei UntermieteAntwort von
DerCAMDerCAM
Hier duerfte von einem muendlichen Untermietvertrag auszugehen sein. Fuer die verkuerzte Kuendigungsfrist von einem halben Monat zum Monatsende (BGB 573c Abs. 3) muessten folgende Voraussetzungen erfuellt sein:
Der angemietete Wohnraum muss Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume sein.
Der angemietete Wohnraum darf dem Mieter nicht zum gemeinsamen dauerhaften Gebrauch mit einem Familienmitglied oder einer anderen Person ueberlassen worden sein, mit der er einen auf dauer angelegten gemeinsamen Haushalt fuehrt .
Die Einrichtungsgegenstaende im angemieteten Wohnraum muessen ueberwiegend vom Vermieter gestellt worden sein.
Die Punkte 1 und 2 scheinen bei dir erfuellt zu sein. Wie sieht's aber mit Punkt 3 aus? Wenn du das Zimmer moebliert gemietet hast, ist auch der erfuellt. Hast du es aber unmoebliert gemietet, ist er nicht erfuellt.
Nur wenn alle 3 Voraussetzungen erfuellt sind, greift die Kuendigungsfrist nach BGB 573c Abs. 3. In dem Fall kannst du bis spaetestens am 15. eines Monats (Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Vermieter) zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen. Du koenntest also heute (und auch noch bis spaetestens am 15.6.) zum 30.6. kuendigen.
Ist aber nur eine der 3 genannten Voraussetzungen nicht erfuellt, gilt fuer dich die (knapp) dreimonatige Kuendigungsfrist nach BGB 573c Abs. 1 (schriftliche Kuendigung muss spaetestens am 3. Werktag beim Vermieter zugehen, um zum Ablauf des uebernaechsten Monats zu wirken). In dem Fall koenntest du jetzt (und bis spaetestens am 4.6.) zum 31.8. kuendigen.
Beachte bitte, dass die Kuendigung auch bei muendlichen Mietvertraegen unbedingt schriftlich erfolgen muss und du im Bestreitensfall auch fuer den (rechtzeitigen) Zugang beweispflichtig bist.
Kommentar von
hannibi Hallo liebes Forum, hallo DerCam
das Zimmer ist mit einem Schreibtisch ausgestattet, den mein Vormieter dagelassen hat. Von meinem "Mitbewohner" stammt eine Holzkommode, die bei mir im Zimmer steht, außerdem hat er mir einen Schrank auf dem Flur zur Verfügung gestellt. neben Platz im Küchen-, Badzimmer-, und Kühlschrank.
Ich bewohne das Zimmer alleine. Ich habe vor mit Einschreiben zum 1.7 hin zu kündigen, ich habe ihn bereits gestern mündlich über meinen Auszug informiert, sind unter dieses Vorraussetzungen 4 wochen legitim?
Vielen , vielen lieben Dank
Hannibi
Kommentar von
DerCAMDerCAM Aso bei einem Schreibtisch und einer Kommode wird man sicher noch nicht sagen koennen, dass der angemietete Wohnraum ueberwiegend vom Vermieter mit Einrichtungsgegenstaenden auszustatten war. Bett, Tisch, Sitzgelegenheiten, Regale ... der ueberwiegende Teil der Einrichtung duerfte hier ja wohl nicht vom Vermieter sondern von dir selbst stammen.
Somit duerften die Voraussetzungen nach BGB 549 Abs. 2 Nr. 2 nicht ertffuellt und eine Kuendigung nach BGB 573c Abs. 3 nicht zulaessig sein. Deine Kuendigungsfrist waere somit die (knapp) edreimonatige nach BGB 573c Abs. 1.
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0Welche Kündigungsfrist bei UntermieteAntwort von
radworradwor
wenn kein mietvertrag, was habt ihr abgesprochen?
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0Welche Kündigungsfrist bei UntermieteAntwort von
Andrea2009Andrea2009
Keinen Vertrag - keine Kündigungsfrist! Du kannst theoretisch HEUTE noch ausziehen (unangemeldet). Viel Glück in deiner neuen WG!
Kommentar von
DerCAMDerCAM Auf welcher Basis koennte hannibi denn seit Monaten regelmaessig Miete gezahlt haben, wenn nicht auf der eines muendlichen Mietvertrages? Auf welcher Basis hat hannibi dort monatelang gewohnt?
Natuerlich existiert hier ein Mietvertrag, ein muendlicher halt.
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0Welche Kündigungsfrist bei UntermieteAntwort von
eisprinzessin94eisprinzessin94
Ohne Mietvertrag? Dann ist eigentlich alles legitim, weil ja nichts vertraglich festgelegt ist.
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0WG Untermietvertrag Kündigungsfrist
Wenn Vermieter und Mieter gemeinsam in einer Wohnung wohnen, die Mietsache überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist und der Mieter nur allein dort wohnt gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von, egal was im Vertrag steht, 2 Wochen zum Monatsende. Siehe BGB § 573c Abs. 3
Ansonsten 3 bzw. knapp 3 Monate.
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0Temporärer Zuzug von weiteren Mietern - Verweigerungsrecht als Untermieter?Antwort von
kruszikruszi
Hallo,
das kommt ganz auf den Untermietvertrag an. Da steht ja drin was für ein Zimmer der jeweilige Untermieter (also du + deine 2 Mitbewohner) "gemietet" haben. Darauf haben sie ein Anrecht (natürlich auch auf Absprachen in mündlicher From, das gilt genauso wie ein Vertrag in schriftform). Wenn der Hauptmieter (euer Vermieter) die Zimmer anderst besetzen will, dann muss er natürlich fristgerecht die entsprechenden Untermietverträge ändern oder kündigen. Die Änderung geht natürlich nur mit der Zustimmung beider Vertragsparteien (eurer und der des Hauptmieter). Wenn ihr der Änderung nicht zustimmt, dann kann er nichts weiter machen, als euch zu kündigen (mit entsprechenden monatelangen Fristen, etc.)
Kommentar von
JanJansen Ich könnte ja mein Zimmer aber behalten, an meiner Wohnsituation ändert sich direkt ja nichts, nur indirekt da ich mich mit mehr Lärm auseinandersetzen muss und Küche und Bad mit zwei weiteren Personen teilen.
Kommentar von
kruszikruszi Da hast du keine Chance. Eine besagte Regelung wie du sie erwähnst (dass die Bewohnerzahl const. bleibt) existiert nicht, es sei denn das ist irgendwo im Vertrag des Hauptmieters mit der vermietenden Gesellschaft oder in deinem Untermietvertrag geregelt.
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0Einen guten freund bei mir einziehen lassenAntwort von
hell11hell11
Beim Einziehen alles schriftlich regeln, wenn es zum Ausziehen kommt, kommen sollte.
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0Einen guten freund bei mir einziehen lassenAntwort von
Kuno33Kuno33
Es könnte so aussehen, als würdest Du Teile Deiner Wohnung untervermieten. Untervermietung muss vom Eigentümer genehmigt werden. Du solltest also klar machen, dass es sich um einen Besuch handelt. Musst aber auch darauf vertrauen - k ö n n e n, dass ernach einem Monat wieder auszieht. In manchen Häusern, wo das Wasser umgelegt wir, dass Du für einen Monat eine zusätzliche person melden und bezahlen musst.
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0Einen guten freund bei mir einziehen lassenAntwort von
BazillenhirnBazillenhirn
Du solltest deinen Freund für 1.Monat als Gast aufnehmen.Das geht immer. Ich nehme an das du laut Mietvertrag keine Untermieter haben darfst. http://www.mietrecht-einfach.de/
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0Einen guten freund bei mir einziehen lassenAntwort von
FluppendreherFluppendreher
Besuch bis zu sechs Wochen ist doch erlaubt. Du muß0t ja nicht sagen, daß er bei dir eingezogen ist. Sag einfach, er kommt aus der Stadt ...., um dich für einen Monat zu besuchen. Wenn der Vermieter überhaupt fragt.
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1Einen guten freund bei mir einziehen lassenAntwort von
Dini1Dini1
bis zu 6 wochen geht das danach muss er in deiner Wohnung gemeldet sein.
Und wenn er dir was für die Wohnung dabei tun will, Miete oder Betriebskosten, dann lass dir das bar auf die Kralle geben.
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0Einen guten freund bei mir einziehen lassenAntwort von
junior173junior173
Naja, deine Wohnung ist mit einem Vermieter denke ich mal und dir im Vertrag auf dich geschlossen. Heist: DU wohnst da. und Nicht noch XY. Wo ist er denn dann gemeldet? Bei dir kann er sich nicht melden lassen. So einfach geht das nicht. Hab ich auch mal vorgehabt, aber meist machen die Vermieter da nicht mit.
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1Kündigung UntermietverhältnisAntwort von
Commodore64Commodore64
Den Vertrag hast Du ja mit ihr gemacht, daran müsst ihr euch beide halten.
Wie die ihr Zimmer nutzt kann Dir egal sein, sie muss aber bis zum Ende des Mietverhältnisses dafür bezahlen, ob die da ist oder nicht. Und die Kündigung muß mindestens 2 Wochen vorher erfolgen. Kündigt sie jetzt, muss die die nächsten zwei Wochen noch zahlen.
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0Kündigung UntermietverhältnisAntwort von
GerhartGerhart
Wenn der Mietvertrag für den Mieter eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorsieht, dann ist diese Klausel gültig, wenn der Mieter die Kündigung dem Vermieter schriftlich überreicht. Für den Vermieter gilt allerdings in deinem Fall die Kündigungsfrist von 3 Monaten infolge einer ordentlichen Kündigung mit ausreichender Begründung. Der Vertrag für Untervermietung aus dem Internet bezieht sich offensichtlich auf die Vermietungssituation, dass Vermieter und Untermieter in einer abgeschlossenen Wohnung wohnen und das untervermietete Zimmer überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist. Hier gilt für die Kündigung durch den Mieter - Kündigung zum Monatsletzten bis zum 15. des laufenden Monats - ergo 14 Tage Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter ohne Begründung.
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0Kündigung UntermietverhältnisAntwort von
gemini74gemini74
Schau mal hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html
Ansonsten ist es m.E. so wie anitari es geschrieben hat - in Deiner Vertragsgestaltung bist Du frei und auch die Untermieterin hat sich auf die Gültigkeit des Vertrages verlassen - hinterher ändern geht ggf. nur im gegenseitigen Einvernehmen.
Muss ich das denn fragen?
Klar musst du. Ist doch nicht deine Wohnung und der Vermieter muss ja wissen, wer da in seiner Wohnung wohnt. Sieh doch auch mal dazu in deinen Mietvertrag.