Untermiete - neue und gute Antworten

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    Untermieter haben keinen Mietvertrag, kann ich denen Dienstleistungen untersagen
    Antwort von matze58 matze58

    Du hast keinen schriftlichen mv, aber wie im arbeitsrecht ist auch der mündliche mv gültig. Wenn das mv beendet ist, bist du nicht mehr verpflichtet die leistungen zu erbringen, da es keinen mv mehr gibt (§ 535 bgb).

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    Kündigung des Untermietvertrages bei unmöbliertem Zimmer
    Antwort von UntermieterHH UntermieterHH

    Vielen Dank für deine Antwort. Nein, ich bewohne das Zimmer alleine. Ist es noch wichtig, dass ich das Zimmer nur befristet gemietet habe, also bis Ende August? In meinem Vertrag steht auch etwas von Ersatz-Untermietern. Wenn ich also sofort kündigen würde und morgen 3 passende Ersatzuntermieter vorweisen könnte, würde sich die Kündigungsfrist damit verkürzen lassen?

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    Kündigung des Untermietvertrages bei unmöbliertem Zimmer
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Eine weitere Voraussetzung fuer eine Kuendigung nach BGB 573c Abs. 3 ist, dass dir der Wohnraum nichtzusammen mit einer anderen Person zur Fuehrung eines auf Dauer angelegten Haushalts ueberlassen worden sein darf. Die scheint bei dir aber ebenfalls erfuellt zu sein (sonst haettest du wahrscheinlich nicht "ich" sondern "wir" geschrieben).

    Wenn somit alle 3 Voraussetzungen nach BGB 549 Abs. 2 Nr. 2 erfuellt sind, kannst du mit der Frist nach BGB 573c Abs. 3 kuendigen (jetzt also zum 30.6., wenn die schriftliche Kuendigung spaetestens am 15.6. beim Vermieter zugeht). Es muss nicht im Mietvertrag vermerkt sein, dass das Zimmer moebliert vermietet wurde sondern kommt auf den tatsaechlichen Zustand an.

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    Untermietvertrag bei 1 Zimmer-Wohnung? Info an Vermieter?
    Antwort von compu60 compu60

    Erstmal den Vermieter fragen, ob dieser zustimmt. Ist ja schliesslich seine Wohnung.

    Kommentar von Federer Federer

    Muss ich das denn fragen?

    Kommentar von compu60 compu60compu60

    Klar musst du. Ist doch nicht deine Wohnung und der Vermieter muss ja wissen, wer da in seiner Wohnung wohnt. Sieh doch auch mal dazu in deinen Mietvertrag.

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    Welche Kündigungsfrist bei Untermiete
    Antwort von anitari anitari

    Ich habe KEINEN mietvertrag...

    Doch hast Du. Und zwar einen mündlichen der eben so wirksam ist wie ein schriftlicher. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

    Kündigungsfrist, wenn unmöbliert gemietet, 3 Monate zum Monatsende. Jetzt also, wenn Deine schriftliche Kündigung spätestens am 3.6.12 beim Vermieter ist, zum 31.8.12. Dies gilt auch wenn zwar möbliert gemietet wurde, aber der Vermieter (Hauptmieter) nicht mit in der Wohnung wohnt und Du mit einer 2. Person dort wohnst.

    Ansonsten 2 Wochen zum Monatsende wenn die Kündigung spätestens am 15. beim ist Vermieter ist. Zum 1.6.12 also nicht mehr möglich.

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    Welche Kündigungsfrist bei Untermiete
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Hier duerfte von einem muendlichen Untermietvertrag auszugehen sein. Fuer die verkuerzte Kuendigungsfrist von einem halben Monat zum Monatsende (BGB 573c Abs. 3) muessten folgende Voraussetzungen erfuellt sein:

    1. Der angemietete Wohnraum muss Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume sein.

    2. Der angemietete Wohnraum darf dem Mieter nicht zum gemeinsamen dauerhaften Gebrauch mit einem Familienmitglied oder einer anderen Person ueberlassen worden sein, mit der er einen auf dauer angelegten gemeinsamen Haushalt fuehrt .

    3. Die Einrichtungsgegenstaende im angemieteten Wohnraum muessen ueberwiegend vom Vermieter gestellt worden sein.

    Die Punkte 1 und 2 scheinen bei dir erfuellt zu sein. Wie sieht's aber mit Punkt 3 aus? Wenn du das Zimmer moebliert gemietet hast, ist auch der erfuellt. Hast du es aber unmoebliert gemietet, ist er nicht erfuellt.

    Nur wenn alle 3 Voraussetzungen erfuellt sind, greift die Kuendigungsfrist nach BGB 573c Abs. 3. In dem Fall kannst du bis spaetestens am 15. eines Monats (Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Vermieter) zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen. Du koenntest also heute (und auch noch bis spaetestens am 15.6.) zum 30.6. kuendigen.

    Ist aber nur eine der 3 genannten Voraussetzungen nicht erfuellt, gilt fuer dich die (knapp) dreimonatige Kuendigungsfrist nach BGB 573c Abs. 1 (schriftliche Kuendigung muss spaetestens am 3. Werktag beim Vermieter zugehen, um zum Ablauf des uebernaechsten Monats zu wirken). In dem Fall koenntest du jetzt (und bis spaetestens am 4.6.) zum 31.8. kuendigen.

    Beachte bitte, dass die Kuendigung auch bei muendlichen Mietvertraegen unbedingt schriftlich erfolgen muss und du im Bestreitensfall auch fuer den (rechtzeitigen) Zugang beweispflichtig bist.

    Kommentar von hannibi hannibi

    Hallo liebes Forum, hallo DerCam

    das Zimmer ist mit einem Schreibtisch ausgestattet, den mein Vormieter dagelassen hat. Von meinem "Mitbewohner" stammt eine Holzkommode, die bei mir im Zimmer steht, außerdem hat er mir einen Schrank auf dem Flur zur Verfügung gestellt. neben Platz im Küchen-, Badzimmer-, und Kühlschrank.

    Ich bewohne das Zimmer alleine. Ich habe vor mit Einschreiben zum 1.7 hin zu kündigen, ich habe ihn bereits gestern mündlich über meinen Auszug informiert, sind unter dieses Vorraussetzungen 4 wochen legitim?

    Vielen , vielen lieben Dank

    Hannibi

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Aso bei einem Schreibtisch und einer Kommode wird man sicher noch nicht sagen koennen, dass der angemietete Wohnraum ueberwiegend vom Vermieter mit Einrichtungsgegenstaenden auszustatten war. Bett, Tisch, Sitzgelegenheiten, Regale ... der ueberwiegende Teil der Einrichtung duerfte hier ja wohl nicht vom Vermieter sondern von dir selbst stammen.

    Somit duerften die Voraussetzungen nach BGB 549 Abs. 2 Nr. 2 nicht ertffuellt und eine Kuendigung nach BGB 573c Abs. 3 nicht zulaessig sein. Deine Kuendigungsfrist waere somit die (knapp) edreimonatige nach BGB 573c Abs. 1.

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    Welche Kündigungsfrist bei Untermiete
    Antwort von radwor radwor

    wenn kein mietvertrag, was habt ihr abgesprochen?

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    Welche Kündigungsfrist bei Untermiete
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Keinen Vertrag - keine Kündigungsfrist! Du kannst theoretisch HEUTE noch ausziehen (unangemeldet). Viel Glück in deiner neuen WG!

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Auf welcher Basis koennte hannibi denn seit Monaten regelmaessig Miete gezahlt haben, wenn nicht auf der eines muendlichen Mietvertrages? Auf welcher Basis hat hannibi dort monatelang gewohnt?

    Natuerlich existiert hier ein Mietvertrag, ein muendlicher halt.

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    Welche Kündigungsfrist bei Untermiete
    Antwort von eisprinzessin94 eisprinzessin94

    Ohne Mietvertrag? Dann ist eigentlich alles legitim, weil ja nichts vertraglich festgelegt ist.

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    WG Untermietvertrag Kündigungsfrist
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Wenn Vermieter und Mieter gemeinsam in einer Wohnung wohnen, die Mietsache überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist und der Mieter nur allein dort wohnt gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von, egal was im Vertrag steht, 2 Wochen zum Monatsende. Siehe BGB § 573c Abs. 3

    Ansonsten 3 bzw. knapp 3 Monate.

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    Temporärer Zuzug von weiteren Mietern - Verweigerungsrecht als Untermieter?
    Antwort von kruszi kruszi

    Hallo,

    das kommt ganz auf den Untermietvertrag an. Da steht ja drin was für ein Zimmer der jeweilige Untermieter (also du + deine 2 Mitbewohner) "gemietet" haben. Darauf haben sie ein Anrecht (natürlich auch auf Absprachen in mündlicher From, das gilt genauso wie ein Vertrag in schriftform). Wenn der Hauptmieter (euer Vermieter) die Zimmer anderst besetzen will, dann muss er natürlich fristgerecht die entsprechenden Untermietverträge ändern oder kündigen. Die Änderung geht natürlich nur mit der Zustimmung beider Vertragsparteien (eurer und der des Hauptmieter). Wenn ihr der Änderung nicht zustimmt, dann kann er nichts weiter machen, als euch zu kündigen (mit entsprechenden monatelangen Fristen, etc.)

    Kommentar von JanJansen JanJansen

    Ich könnte ja mein Zimmer aber behalten, an meiner Wohnsituation ändert sich direkt ja nichts, nur indirekt da ich mich mit mehr Lärm auseinandersetzen muss und Küche und Bad mit zwei weiteren Personen teilen.

    Kommentar von kruszi kruszikruszi

    Da hast du keine Chance. Eine besagte Regelung wie du sie erwähnst (dass die Bewohnerzahl const. bleibt) existiert nicht, es sei denn das ist irgendwo im Vertrag des Hauptmieters mit der vermietenden Gesellschaft oder in deinem Untermietvertrag geregelt.

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    Einen guten freund bei mir einziehen lassen
    Antwort von hell11 hell11

    Beim Einziehen alles schriftlich regeln, wenn es zum Ausziehen kommt, kommen sollte.

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    Einen guten freund bei mir einziehen lassen
    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Es könnte so aussehen, als würdest Du Teile Deiner Wohnung untervermieten. Untervermietung muss vom Eigentümer genehmigt werden. Du solltest also klar machen, dass es sich um einen Besuch handelt. Musst aber auch darauf vertrauen - k ö n n e n, dass ernach einem Monat wieder auszieht. In manchen Häusern, wo das Wasser umgelegt wir, dass Du für einen Monat eine zusätzliche person melden und bezahlen musst.

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    Einen guten freund bei mir einziehen lassen
    Antwort von Bazillenhirn Bazillenhirn

    Du solltest deinen Freund für 1.Monat als Gast aufnehmen.Das geht immer. Ich nehme an das du laut Mietvertrag keine Untermieter haben darfst. http://www.mietrecht-einfach.de/

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    Einen guten freund bei mir einziehen lassen
    Antwort von Fluppendreher Fluppendreher

    Besuch bis zu sechs Wochen ist doch erlaubt. Du muß0t ja nicht sagen, daß er bei dir eingezogen ist. Sag einfach, er kommt aus der Stadt ...., um dich für einen Monat zu besuchen. Wenn der Vermieter überhaupt fragt.

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    Einen guten freund bei mir einziehen lassen
    Antwort von Dini1 Dini1

    bis zu 6 wochen geht das danach muss er in deiner Wohnung gemeldet sein.

    Und wenn er dir was für die Wohnung dabei tun will, Miete oder Betriebskosten, dann lass dir das bar auf die Kralle geben.

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    Einen guten freund bei mir einziehen lassen
    Antwort von junior173 junior173

    Naja, deine Wohnung ist mit einem Vermieter denke ich mal und dir im Vertrag auf dich geschlossen. Heist: DU wohnst da. und Nicht noch XY. Wo ist er denn dann gemeldet? Bei dir kann er sich nicht melden lassen. So einfach geht das nicht. Hab ich auch mal vorgehabt, aber meist machen die Vermieter da nicht mit.

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    Kündigung Untermietverhältnis
    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Den Vertrag hast Du ja mit ihr gemacht, daran müsst ihr euch beide halten.

    Wie die ihr Zimmer nutzt kann Dir egal sein, sie muss aber bis zum Ende des Mietverhältnisses dafür bezahlen, ob die da ist oder nicht. Und die Kündigung muß mindestens 2 Wochen vorher erfolgen. Kündigt sie jetzt, muss die die nächsten zwei Wochen noch zahlen.

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    Kündigung Untermietverhältnis
    Antwort von Gerhart Gerhart

    Wenn der Mietvertrag für den Mieter eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorsieht, dann ist diese Klausel gültig, wenn der Mieter die Kündigung dem Vermieter schriftlich überreicht. Für den Vermieter gilt allerdings in deinem Fall die Kündigungsfrist von 3 Monaten infolge einer ordentlichen Kündigung mit ausreichender Begründung. Der Vertrag für Untervermietung aus dem Internet bezieht sich offensichtlich auf die Vermietungssituation, dass Vermieter und Untermieter in einer abgeschlossenen Wohnung wohnen und das untervermietete Zimmer überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist. Hier gilt für die Kündigung durch den Mieter - Kündigung zum Monatsletzten bis zum 15. des laufenden Monats - ergo 14 Tage Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter ohne Begründung.

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    Kündigung Untermietverhältnis
    Antwort von gemini74 gemini74

    Schau mal hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html

    Ansonsten ist es m.E. so wie anitari es geschrieben hat - in Deiner Vertragsgestaltung bist Du frei und auch die Untermieterin hat sich auf die Gültigkeit des Vertrages verlassen - hinterher ändern geht ggf. nur im gegenseitigen Einvernehmen.

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