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Nein! Der Unterhalt dient dem Lebensunterhalt. Stell Dir vor, die Mutter würde das auch so machen und das Geld auf einem Sparbuch anlegen, dann würde das arme Kind ja nackt verhungern müssen. - Du bezahlst doch die Mutter nicht dafür, dass Du Dein Kind sehen darfst. Sehen darfst Du ihn sicher so oft Du willst. Aber ob das immer machbar ist.

Dein gesamtes Einkommen wird für die Berechnung des Unterhalts herangezogen!

Eindeutig ja. LEIDER. Betrifft mich demnächst auch...Es wird der Jahresschnitt genommen...
Arwen45 am 21. August 2008 19:11 Es ist doch für Deine Kinder!

Für wenn Unterhalt - die Kinder, dann JA
sebcin am 21. August 2008 19:10 ja für die kinder

Du kannst doch gerne ein Sparbuch zusätzlich für Dein Kind einrichten. Habe ich damasl auch gemacht. Meine Kinder haben sich mit 18 sehr gefreut. Unterhalt geht monatlich an die Ex, ob Du willst oder nicht. Mit Besuchsregelung hat das nichts zu tun.

Klar mußt du den vollen Unterhalt bezahlen - nach der Düsseldorfer Tabelle - Unterhalt dient dazu den Bedarf des Kindes zu decken.Also wird das mit dem Sparbuch wohl nicht gehen.

Was spielt es für eine Rolle wie oft Du Dein Kind siehst. Muß es deshalb nicht essen, braucht es keine Kleidung, Wohnung, Spielsachen usw.?
Wegen dem Sparbuch, Deine Ex könnte dem zustimmen, aber eigentlich kann sie das gar nicht da das Kind den Anspruch hat und nicht sie!
Wenn müßte das notariell geregelt werden!

Dein Kind braucht das Geld JETZT und nicht irgendwann!

Nein, der Unterhalt muss dem Empfänger zur Verfügung stehen.