du meinst wohl du hast dem Käufer das Geld erstattet?? Dann such den Überweisungsbeleg raus und schick eine Kopie mit der passenden Erklärung an den Anwalt. Wenn du das Geld zurückerstattet hast müsstest du sogar den Artikel wiederbekommen. Das ist kein Betrug.
Unrecht - neue und gute Antworten
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1Hilffeeee Brief vom Rechtsanwalt wegen angeblichen Betrug!Antwort von
kleinehexe1801kleinehexe1801
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1Hilffeeee Brief vom Rechtsanwalt wegen angeblichen Betrug!Antwort von
KarpfenhaiKarpfenhai
Wenn du beweisen kannst,dass das Geld zurückgeschickt wurde,brauchst du gar nix machen.Mach dir den Kopf nicht voll.Ich hab schlimmeres überstanden
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1Hilffeeee Brief vom Rechtsanwalt wegen angeblichen Betrug!Antwort von
HarryPFreakHarryPFreak
Erst einmal einen eigenen Anwalt suchen, und mit ihm die sache Durchsprechen, und mit dem "beinahe-käufer" von Damals sprechen. Hast du vllt. noch kontoauszüge oder so etwas in der Art, die die von statten gegangene überweisung bestätigen können?
ich hoffe, du kommst heil aus der Sache raus, und mach dir keine allzu großen sorgen. Wenn wirklich alles so ist, wei du schreibst solltest du auf der sicheren seite sein.
LG HarryPFreak
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1Hilffeeee Brief vom Rechtsanwalt wegen angeblichen Betrug!Antwort von
SaFleSaFle
Ich würde zu meinem Anwalt gehen, oder mir einen suchen wenn ich keinen habe. Eine Rechtschutzversicherung vergünstigt das ganze natürlich) und ihm das mal vorlegen.
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1Hilffeeee Brief vom Rechtsanwalt wegen angeblichen Betrug!Antwort von
stevejobs2011stevejobs2011
Das musst du wissen, was du schlimmes getan hast.
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1beschuldigt und blamiertAntwort von
skorpion27skorpion27
Der Brief an die Zentrale ist richtig. Ich denke mehr kannst du nicht unbedingt machen. Vielleicht nochmal in den Laden gehen und nach dem Chef bzw der Teamleitung fragen und da nochmal Beschwerde einreichen (wäre gut wenn du den Namen der Verkäuferin wüsstest). Dann kriegt die zumindest eine mündiche Verwarnung. Geht ja auch gar nicht was die gemacht hat!
Kommentar von
melek58 Ja den Namen Hab Ich mir geben lassen worauf Sie dann nochmal sagte das Sie im vollen recht ist wenn Sie ein Verdacht hat.
Kommentar von
skorpion27skorpion27 Nein ist sie nicht. Verkäufer müssen bei Verdacht abwarten, den Kunden weiter beobachten und dürfen erst eingreifen, wenn der Kunde den Laden ohne zu bezahlen verlassen will (also an der Tür). Und außerdem muss der Kunde dann in einen seperaten Raum gebeten werden und darf nicht einfach vor anderen Kunden blöd angemacht werden!
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0beschuldigt und blamiertAntwort von
VerdaneVerdane
Das darf sie nicht. Ich hätte sie auch vor allen Kunden bis auf die Unterwäsche ausgezogen.
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0beschuldigt und blamiertAntwort von
Aragween die verkäuferin grade so überleben lassen!! sowas kann sie doch nicht machen! selbst wenn sie gründe hatte
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1beschuldigt und blamiertAntwort von
JorgfriedJorgfried
Vergiss den Laden. Geh nie wieder hin. Oder blamiere nächstes Mal diese Verkäuferin vor möglichst vielen Kunden.
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2Nicht-Alkoholisches Getränk billiger als BierHilfreichste Antwort von
axel1961 Hallo,
ja, dazu gibt es eine gesetzliche Regelung - das "Gaststättengesetz" (GastG). Unter § 6 ist folgendes geregelt:
§ 6 Ausschank alkoholfreier Getränke
1Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. 2Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. 3Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. 4Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.
Das Gesetz gilt bundesweit. Bei weiteren Fragen einfach nach "Gaststättengesetz" googeln oder z.B. bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gastst%C3%A4ttenrecht
Gruß Axel
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1Nicht-Alkoholisches Getränk billiger als BierAntwort von
teuto47teuto47
Ich kenne ein paar Kneipen, bei denen ist Milch das billigste Getränk. Wir machen uns dann immer nen Spaß draus - jeder bestellt ein Glas Bier, nur einer ein Glas Milch Wobei ich glaube, dass die, so wie die immer mit fragendem Blick zurück an die Theke laufen, seltenst mal ein Glas Milch verkaufen.
Kommentar von
LastRowRiderLastRowRider Dann weiss ich ja, was meine nächste Bestellung sein wird :D
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1Nicht-Alkoholisches Getränk billiger als BierAntwort von
PeRiBaPeRiBa
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__6.html
Gaststättengesetz
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0Nicht-Alkoholisches Getränk billiger als BierAntwort von
LeqolasLeqolas
auf eine andere Party gehen...:DD
Kommentar von
LastRowRiderLastRowRider Tolle Antwort, super :/ Leider gibt es dieses Phänomen überall...
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2jmd hat beim schwarzfahren meine daten angegeben!was mache ich?Antwort von
dogitdogit
Du schreibst jetzt erstmal einen Widerspruch und erklärst die Angelegenheit aus deiner Sicht und führst auch im Widerspruch auf seit wann du deinen neuen Schülerausweis hast und wo du zur Tatzeit warst, alles weitere wird sich aus dem nachfolgendem Briefverkehr ergeben. Ausser der Möglichkeit deines alten Schülerausweises gibt es auch die Möglichkeit das irgendwer sagte das er seinen Ausweis nicht dabei hat und hat deine Kontaktdaten genannt, dann allerdings würde ich mir mal Gedanken mache nwas du für Freunde und Bekannte hast, aber auch hier musst du mit einem Widerspruch reagieren.
Und dann solltest du nie wieder ein Dokument/ Papier mit deinen Daten drauf einfach wegwerfen, so etwas gehört geschreddert.
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0jmd hat beim schwarzfahren meine daten angegeben!was mache ich?Hilfreichste Antwort von
Mar2303s Hallo,
wenn das passiert, musst du entweder Anzeige gegen Unbekannt erstellen, und hoffen, dass die KriPo rauskriegt, wer deine Daten angegeben hat!!! Das würde ich dir aber nicht empfehlen oder du machst eine der folgenden beiden Sachen:
Du bist nächstenlieb: Du hohlst dir einen Anwalt und schreibst mit dessen Hilfe einen Brief an das Busunternehmen indem du sagst, dass du es nicht warst und forderst das Busunternehmen auf Videomaterial abzugleichen oder den Kontroleur einer Gegenüberstellung unterziehen.
Du bist fieß (das hat der Typ verdient): Du wartest, bis dich der Verkehrsverbund anklagt und sagst dann vor Gericht aus, dass du es nicht warst!!! Ziel: Man (die Staatsanwaltschaft) wird rausbekommen wer es war!!! Dieser Fißling muss dann zahlen: 1. Schwarzfahrerkosten, 2. Deine Gerichtskosten, 3. Seine Gerichtskosten, 4. Die staatlichen Kosten = geschätzt knapp 1000€
Mar2303s
P.S.: Sei fieß!!!
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0jmd hat beim schwarzfahren meine daten angegeben!was mache ich?Antwort von
IndiviaIndivia
Wieso schmeißt man seinen Schülerasuwes weg, es ist ein Dokument, welches dazu dient dich auch auszuweisen (was jetzt wohl jemand anderes getan hat) war auf demAusweis ein Bild drauf? Hier ging es shcon mal um eine ähnliche Frage:http://www.123recht.net/Schwarzfahren-Beweislast-__f111100.html
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2jmd hat beim schwarzfahren meine daten angegeben!was mache ich?Antwort von
DrDralleDrDralle
Ich fürchte da wirst du überbleiben. Die Sachlage ist gegen dich. Ich rate dir, das zu bezahlen, ausser, du kannst für die fragliche Zeit ein perfektes Alibi vorweisen. Dann kannst du es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, falls die Verkehrsbetriebe nicht einlenken. Die werden ja anwaltlich vertreten und ein Anwalt will immer prozessieren. Leider. Kenn ich aus jahrelanger Berufserfahrung.
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0jmd hat beim schwarzfahren meine daten angegeben!was mache ich?Antwort von
ronchifocusronchifocus
Du wirst davonkommen,das wird sich bei der Gegenüberstellung erledigen. Ausserdem hast Du ein"Alibi". Und denke in Zukunft dran:Alte Ausweise,Dokumente,Magnetkarten auch Kontoauszüge oÄ immer vernichten.
lg
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0jmd hat beim schwarzfahren meine daten angegeben!was mache ich?Antwort von
dirodadiroda
Erst mal dem Kostenbescheid schriftlich Widersprechen und erklären das du nicht im Bus gefahren bist. Ob dir das jemand glaubt ist eine andere Frage. Warum vernichtes du deinen alten Ausweis nicht?
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1jmd hat beim schwarzfahren meine daten angegeben!was mache ich?Antwort von
larry2010larry2010
in der regel ist ja ein bild in dem ausweis, das die kontrolleuere abgleichen, bzw. kann man versuchen, das man eine gegenüberstellung macht. vielelicht wird dann festgestellt, das es einen ander eperson war. günstig wäre, wenn du weisst, wo du zu diesem zeitpunkt warst.
da die kontrolleure nicht darauf bestehen dürfen, die daten von schwarzfahrern zu bekommen, müssen sie normalerweise die polizei rufen, die die daten feststellt.
zum teil reicht auch eine selbstauskunft, wenn jemand nichts dabei hat.
legt widerspruch ein, schildere es und besteht darauf, das die kontrolleurebei einem termin dich selbst sehen.
Auch wenn es sich nun komisch anhört dieser Artikel lag in meinen Kofferraum zusammen mit 2 Pullen Kühlmittel da mein damaliges Auto mehr Wasser verbraucht hat als Benzin diese sind mir ausgelaufen habe den Verkäufer angeschrieben das dieser Artikel beschädigt worden ist und das ich Ihm unverzüglich das Geld zurück überweise.
Was ist wenn ich diesen Prozess verliere ??? Was erwartet dort einen es ist ein Betrag von ca 49€ und für 49€ begehe ich keinen Betrug !
Geh am besten zu einem Anwalt der kann dich da wesentlich besser beraten als wir hier