Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Das Spiel mit dem 'Ding'heißt "Uno Extreme". Wie der Gegestand heißt wes ich nicht, würd mich auch interessieren ;D
Lg
Fingerkloppe ist was für Kinder und macht fun, aber ich denke es ist zu schmerzhaft nach einiger Zeit :P
lügen z.b hier http://de.wikipedia.org/wiki/Schummellieschen oder kannste auch ne andere variation machen
wizzard find ich super. 11er raus, wenn man schon müde ist. Normale Karten für Romme, Canasta und zu viert: Doppelkopf!

Skip-Bo ist da mein absoluter Favorit, oder besorge dir doch eine der neuen Uno-Ausgaben... Uno Extreme oder sowas...
Eselin am 15. Dezember 2009 21:49 DH

Um einen Angriffskrieg handelt es sich in Afghanistan nicht. Angelika Merkel hat faktisch nicht das Oberkommando über Bundeswehr (Im „Krieg“ geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler – Art. 115b GG über) Derzeit liegt die Operative Verantwortung für den Einsatz in Afghanistan beim Einsatzführungskommando Potsdam; die strategische Verantwortung liegt beim Generalinspekteur der Bundeswehr und beim Bundesminister der Verteidigung.
1928 wurde erstmals im Briand-Kellog-Pakt der Angriffskrieg verboten. Nachdem Krieg wurde die „Verfassung“ als Rechtsgrundlage für die Vereinten Nationen (Charta) am 26. Juni 1945 in San Francisco unterzeichnet. Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats der UNO fand am 17. Januar 1946 statt.
Im Artikel 2 Nr. 4 Satzung der Vereinten Nationen (SVN) heißt es: „…besteht ein umfassendes Verbot der Androhung und Anwendung von Gewalt gegen territoriale Unabhängige Staaten und damit auch und gerade ein Verbot des Angriffskrieges…“ Weiterhin ließt man in Artikel 51 SVN, dass der Einsatz militärischer Gewalt zulässig ist, wenn:
Das bedeutet: Verteidigungskriege sind erlaubt, Angriffskriege nicht.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt allerdings Artikel 26, er besagt im Absatz 1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Und im zweiten Absatz ist zu lesen: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Daraus ergibt sich die Frage, wenn die Bundesrepublik Deutschland einer Umsetzung eines Beschlusse des Sicherheitsrates, der in diesem Moment ja legitim wäre, nachkommen würde, wäre dieser Einsatz dann Verfassungswidrig, weil die Bundesrepublik sich an einem Angriffskrieg (z.B. im Rahmen einer Bündnispflicht) beteiligen würde?
Nun in der BRD waren über einen sehr langen Zeitraum amerikanische Atomwaffen eingelagert. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hatte jederzeit (Heute auch noch) die Möglichkeit gehabt auf den „roten Knopf“ zu drücken. Wäre dann die bloße Einlagerung von Atomwaffen dann auch Verfassungswidrig, wenn man den Präsidenten unterstellen könnte, dass er diese Waffen Völkerrechtswidrig einsetzten könnte? Die Zustimmung von Atomwaffen in Deutschland war kein Verstoß gegen Art 26 GG gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgericht BVerfGE 68, 1 [103f].
Jedoch muss man dazu erwähnen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass (in Bezug auf Art. 26 GG) die BRD die Pflicht zu einer Verhinderung wahrnimmt, sollte die Nato Völkerrechtsverletzungen auf deutschem Boden begehen. BVerfGE 77, 170 [233]
Meiner Meinung nach gab es in der Geschichte viele Angriffe, die überhaupt keine UN-Rechtliche Grundlage hatten. Kaum gab es Verurteilung durch die UN bzw. Sicherheitsrat. Das „neue“ Paradigma einer präventiven Kriegsführung als Verteidigungskrieg, eines Staates oder auch Multilateral und zusätzlich ohne UN-Mandate (wie es Amerika, hierbei aber fairerweise unter Bush, vorgemacht hat), wenn diese Vorgehensweise als Prinzip (Normativer Kraft des Faktischen) „Schule“ macht, dann wird die UNO sehr bald gespalten sein und aufhören zu existieren. Was dies bedeutet, welche Wichtigkeit darin enthalten ist, muss jeder einzelne für sich beantworten.

Weil Deutschland ein ziemlich großes und einflußreiches Land und auch von Deutschland verlangt wird das sie zB Soldaten nach Afghanistan schicken oder so auch ziemlich viel Geld für Projekte zahlen...da will man wohl auch gerne ein Mitspracherecht haben.
innerhalb der eu hat die brd einen stand wie "ein grosser bruder". mit diesem sitz wäre garantiert, dass de einfluss noch wirksamer wäre ... ich bin dagegen! die brd ist "einziger" teilnehmerstaat, der sich nicht an entscheide des egmr halten muss, weil dafür kein abkommen unterzeichnet wurde.

Aufgrund der WIrtschftsleistung, wie Japan, sollen / möchten auch rein.
Ist wohl ein Traum unserer Politiker.

wer viel zahlt, sollte was zu sagen haben...oder?
z.B.,
was mit dem geld geschieht?!