Unfallfrei - neue und gute Antworten

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    Unfallwagen laut Vertrag unfallfrei !
    Hilfreichste Antwort von EstherNele EstherNele

    Ich befürchte, nicht allzuviel.

    Du müsstest ihr schon nachweisen, dass sie von dem Unfall wusste und dich im Vertrag vorsätzlich getäuscht hat.

    Wenn sie allerdings auch den Wagen als unfallfrei gekauft hat und der Schaden nicht so offensichtlich war, dass man ihn hätte merken MÜSSEN, kann man ihr keinen Vorwurf machen.

    Ich gebe ja beim Autokauf auch nur die Schäden an, von denen ich weiß, und versichere, dass mir weitere nicht bekannt sind. Heißt: es kann sie geben, aber ich weiß nichts davon.

    Und selbst wenn du dem Erstbesitzer falsche Angaben nachweisen kannst, dann wärst du in der Beweispflicht, dass der Schaden, den du jetzt hattest, bei dem Unfall damals entstanden ist.

    Immerhin hat er ja sein Auto reparieren lassen.

    Wenn ich beabsichtige, mir einen gebrauchten Wagen zu kaufen, dann habe ich immer zur Bedingung gemacht, ihn für ein paar Stunden ausleihen zu dürfen, damit meine angestammte Werkstatt des Vertrauens mal in und unter das Gefährt guckt.

    In einem Fall hat mich diese Vorsicht zumindest vor einem dollen Fehlkauf bewahrt.

    Kommentar von Sophia241 Sophia241

    Die Kosten für die Werkstatt sind mir letztendlich egal.

    Mein Problem ist, dass ich Geld für dieses Auto gezahlt habe, was es letztendlich nicht wert war.

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    Unfallwagen laut Vertrag unfallfrei !
    Antwort von Zuhzu Zuhzu

    Du kannst die Rechnung beim Verkäufer geltend machen da er dir im Vertrag den Wagen als Unfallfrei verkauft hat muss er die Kosten Übernehmen sollte er auch nichts davon gewusst haben dann kann er wiederum zum erst Besitzer und die Kosten von ihm holen aber du gehst jetzt erst einmal mit der Kopie zum dem Verkäufer wo dir das Auto verkauft hat. Sollte er Probleme Machen dann sag ihm das du das ganze deinem Rechtschutz übergeben wirst egal sag es einfach auch wenn du keinen Rechtschutz hast ja und dann wirst du sehen was er sagt ich vermute zu 100% er sagt er habe nichts davon gewusst dann sage ihm das er sich mit den Kosten zum Erstbesitzer gehen muss. Toi Toi Eine kleine Regel bei gebrauchten Fahrzeugen sollte man beachten immer mit dem Fahrzeug Probefahren und gleich in die Werkstatt fahren bei der Probefahrt und anschauen lassen oder einen KFZ mit nehmen beim Kauf.

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    Unfallwagen laut Vertrag unfallfrei !
    Antwort von wiki01 wiki01

    Tja, wer was wusste, und wer wem etwas verschwiegen hat, wird jetzt ein Gericht klären, wenn du das Geld für Reparatur und neue Reifen wiedersehen willst. Interessant in der Sache ist der Kaufvertrag zwischen dem Erst- und dem Zweitbesitzer. Der entscheidet, an wen du deine Regressansprüche richten wirst. Zunächst reich eine Anzeige der Sache bei der Polizei, die dann für dich ermitteln, wegen einer möglichen Straftat. Also geh hin zur Polizei, zeige den Fall an, und lehn dich zurück.

    Kommentar von Zuhzu ZuhzuZuhzu

    So einfach geht das aber auch nicht wie du das hier schreibst das wäre zu schön.

    Kommentar von EstherNele EstherNeleEstherNele

    Ich nehme mal an, die Polizei ist dafür nicht zuständig.

    Das dürfte sich im Bereich Zivilrecht bewegen. Und wenn, dann ist das ein vergehen und keine Straftat, in welcher von der Polizei ermittelt wird.

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    Autokauf - Privat an Privat - dringend Hilfe!
    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Kann er gar nicht !! Ohne Brief keine neue zul besch. Und mit Brief hin , eidesstattliche abgeben neuen Schein mitnehmen , keine 5 min plus Wartezeit

    Gruß mike