Ich befürchte, nicht allzuviel.
Du müsstest ihr schon nachweisen, dass sie von dem Unfall wusste und dich im Vertrag vorsätzlich getäuscht hat.
Wenn sie allerdings auch den Wagen als unfallfrei gekauft hat und der Schaden nicht so offensichtlich war, dass man ihn hätte merken MÜSSEN, kann man ihr keinen Vorwurf machen.
Ich gebe ja beim Autokauf auch nur die Schäden an, von denen ich weiß, und versichere, dass mir weitere nicht bekannt sind. Heißt: es kann sie geben, aber ich weiß nichts davon.
Und selbst wenn du dem Erstbesitzer falsche Angaben nachweisen kannst, dann wärst du in der Beweispflicht, dass der Schaden, den du jetzt hattest, bei dem Unfall damals entstanden ist.
Immerhin hat er ja sein Auto reparieren lassen.
Wenn ich beabsichtige, mir einen gebrauchten Wagen zu kaufen, dann habe ich immer zur Bedingung gemacht, ihn für ein paar Stunden ausleihen zu dürfen, damit meine angestammte Werkstatt des Vertrauens mal in und unter das Gefährt guckt.
In einem Fall hat mich diese Vorsicht zumindest vor einem dollen Fehlkauf bewahrt.
Die Kosten für die Werkstatt sind mir letztendlich egal.
Mein Problem ist, dass ich Geld für dieses Auto gezahlt habe, was es letztendlich nicht wert war.