Ich wäre da mächtig vorsichtig. Es stehen da einige potenzielle Delikte im Raum die ziemlich schnell ziemlich viel Unheil anrichten können. Zum einen wohl die Sache, dass deine Frau offensichtlich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgenommen hat. (wenn auch nur fahrlässig). Zum anderen (woraus man einen Strick drehen könnte), das "gestikulieren" des langsamer Fahrens. Das erfüllt (wenn man es so sehen mag) durchaus den Tatbestand der Nötigung (im Straßenverkehr). Man könnte versuchen, die Schuld auf überhöhte Geschwindigkeit des Radfahrers zu lenken, da steht man aber in der Beweispflicht und das ist ein haarige Sache ... hab damit ziemlich schlechte Erfahrung gemacht, Geschwindigkeitsschätzungen mögen Richter sehr ungern. Wenn deine Frau und der Unfallfahrradfahrer die Personalien ausgetauscht haben, dann liegt auch keine Unfallflucht vor. Ein Zwang auf die Polizei zu warten besteht eigentlich nicht. Soweit die Personalien ausgetauscht wurden. Das wurden sie aber wohl. Zur Sache mit dem Laptop - das wird ein Sachverständiger (im Gerichtsverfahrensfall) ein gerichtlich bestellerter Sachverständiger feststellen können, ob es sich um den Schaden eines Fahrradunfalles handel. Prinzipiell wäre ich mit der "Anschuldigung", dass der Laptop nicht dabei war, sehr sehr vorsichtig. Lass seinen Chef / Mitarbeiter gesehen haben, wie er den Laptop eingepackt hat o.Ä. Da bist du schnell wegen Verleumdung oder Vortäuschens eine Straftat (du unterstellst dem Fahrradfahrer ja Betrug, wenn du sagst er hatte den Laptop nicht dabei, sagt aber er wäre beim Unfall zu Schaden gekommen) dabei. Und das wird dann ein übles Verfahren. Ich würde in jedem Fall einen Anwalt konsultieren bevor ich irgendwas zu der Sache sage oder weiterverfahre. Auch der gegnerische Anwalt wird sich seine Spielchen ausdenken, und da kann nur jemand mithalten, der sich in dem Metier auskennt - und das sind Anwälte. ....
Unfallflucht - neue und gute Antworten
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1Radfahrer zusammenstoßAntwort von
kruszikruszi
Kommentar von
OlMa50OlMa50 Wenn ich in einen Wald mit dem Rad fahre kann mir da nicht auch ein Fuchs, Dachs oder ein anderes wildes Tier vor den Reifen laufen? Ich weiß nicht wie du da auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kommst. Auch ein Radfahrer hat sein Fahrzeug so zu führen das er jederzeit gefahrlos anhalten kann. Und wenn dieser Weg ständig von Hundebesitzern (natürlich mit Hund) benutzt wird und der Radfahrer diesen Weg auch öfter benutzt, dann sieht die Sache schon ein bisschen anders aus. Dann muß er die Gegebenheiten auf den Weg kennen.Aber du hast schon Recht. Anwälte können das alles viel besser verdrehen und hin und her schieben.
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0Radfahrer zusammenstoßAntwort von
OlMa50OlMa50
Was soll die Berufsgenossenschaft? Vielleicht ersparst du dir den Gang zum Anwalt indem du erst einmal bei der Polizei nachfragst ob eine Anzeige wegen versuchten Betruges angebracht ist. Dann hat sich das vielleicht schon erledigt.
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Gwoddi ich weiss es auch nicht was die genossenshaft damit zu tun hat aber mir kommt die ganze sache auch nicht so korekt vor danke dir für deinen vorschlag werde mich da gleich informieren
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1Radfahrer zusammenstoßAntwort von
guinanguinan
Da der Hund Balou heißt, kannste seine Forderungen ruhig vergessen. Hieße er Wiskey, müsstest du mit Problemen rechnen.
Im Ernst, der kann euch mal.
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0Radfahrer zusammenstoßAntwort von
hauseltrhauseltr
Öhhm = Unfall = Fahrerflucht! Er hat sich vom Unfallort entfernt! Oder hatte er Angst, dass deine Frau ihn haut oder der Hund ihn zerfleischt? Durfte er auf dem Weg radfahren? Woher hat er deine Adresse? Seit wann reagiert eine Berufsgenossenschaft schon nach 2 Tagen und was hat die damit zu tun? Vor allem mit einem defekten Laptop?
Dein Beitrag erscheint mir etwas trollig!
Kommentar von
Gwoddi entschuldige ist mein erster eintrag die berufsgenossenschaft kam daher da er sich auf dem weg zur arbeit befand! es war kein explezit ausgeschriebener radweg
diese hat er von meiner frau sie ist da etwas schreckhaft siehat ihm gleich und´sere adresse gegeben
Kommentar von
hauseltrhauseltr Wenn deine Frau tatsächlich sofort die Polizei anrufen wollte und er hat sich daraufhin vom "Unfallort" entfernt, war das Fahrerflucht! Wie wäre es mit einer Anzeige eurerseits?
Das (2) gilt nicht nur für Autofahrer:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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1Radfahrer zusammenstoßAntwort von
gerd1011gerd1011
Deine Frau hat nichts zu befürchten, hier steht Aussage gegen Aussage und er kann Deiner Frau ganz sicher ihre Schuld nicht beweisen. Der Laptop kann überall kaputt gegangen sein.
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0Radfahrer zusammenstoßAntwort von
Drops74Drops74
Schon mal was von Punkt und Komma gehört?Am besten ihr geht zu nem Anwalt....)
Kommentar von
Gwoddi punkt und komma brauchen wir nicht relevant ist nur meine frage trotzdem danke
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0Kann Rechtsschutz Versicherung Leistung verweigern bei Unfallflucht?Antwort von
ramona1971 Grundsätzlich sind Straftaten, zu denen die Unfallflucht zählt, nicht mitversichert.
Im Verkehrsrechtsschutz nach §21 oder §26 ist aber der Versicherer in Vorleistung zu gehen, bis das Gericht den Versicherungsnehmer (bzw. versicherte Person) rechtskräftig verurteilt. Dann wird die Versicherung das Geld zu recht zurückfordern (Leistungsart Strafrechtsschutz)
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WOW verdammt danke für die gute antwort also sollte ich mir dann doch lieber einen anwalt nehmen ich könnte verrückt werden