Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Egal was Du mit Deinem Auto kaputt fährst...wenn es einem anderen gehört und Du fährst es kaputt, dann zählt das als Unfall.
Erfahrungsgemäss sind die Chancen bei einer solchen Klage gleich 0. je nach Wetter ist es einer Gemeinde nicht zumutbar sämtliche Strassen, Gehwege etc. in einem Super Zustand zu halten, das wäre viel zu aufwändig. Ausserdem spielt auch immer die Selbstverantwortung eine Rolle. Ist sie vorsichtig gefahren ? oder zu schnell etc etc etc.

Wenn der Blumenkübel auch kaputt ist, dem Besitzer bescheid geben.Sonst gibt es da auch noch Ärger.

Könnte man an die Haftpflichtversicherung melden, wenns nicht die eigenen Blumenkügel waren, damit dieser Schaden behoben wird.
Den Stoßstangenschaden an die Kaskoversicherung.
ja das ist ein unfall - was ist ein kügel?? mfg
Grundsätzlich besteht für die Gemeinde - wie auch für jeden Privatbesitzer - eine Räum- und Streupflicht. Allerdings kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an; sofern der Radweg zum Unfallzeitpunkt gar nicht geräumt bzw. gestreut war, wäre ggfs eine Klage zu prüfen. Dabei wird aber auch geprüft, wann die letzte Räumung durchgeführt wurde bzw. ob der/die Verantwortliche seiner Sorgfaltspflicht fahrlässig nicht oder unzulänglich nachgekommen ist. Sofern es z.B. zum Zeitpunkt des Vorfalls stark geschneit hat oder sich durch die Wetterbedingungen plötzlich Glatteis gebildet hatte, wird ein Gericht im Zweifelsfall dem Beklagten Recht geben, weil niemand verlangen kann, dass bei jeden Bedingungen immer zeitgleich alle Straßen und Wege quasi im "Trockenzustand" befindlich sein müssen. Und ohne Zeugen/Beweisfotos (Unfallaufnahme durch Polizei o.ä.) wird eine Klage vermutlich chancenlos sein (zumal Du ja selbst schreibst, es habe extremes Glatteis geherrscht). Ein Restrisiko bleibt auch bei größter Sorgfalt immer; wer bei Glatteis Rad fährt, verhält sich zudem auch fahrlässig.

ich hab keinen führerschein
Meine Universalantwort ist immer: Sekundenkleber! Ich habe mein Netbook mal ausversehen (war im Rucksack UND in der Netbooktasche) fallen lassen, ist an einer Seite aufgeplatzt und ich habe die ganze "Naht" und alle nicht beweglichen Ritzen mit Sekundenkleber "dünn!" versiegelt. Ich finde das ist perfekt, leider sollte der Laptop dann trotzdem nicht ins Wasser fallen, die Tasten der Tastatur solltest du nicht festkleben und auch nicht das Display auf die Tastatur (dann wäre er aber auch wasserdicht) . Musst du abwägen... :) Liebe Grüße

Wenn es sich um einen öffentlichen Radweg handelt macht ne Klage keinen Sinn , weil es sich bei Glatteis um ein Plötzliches Naturereigniss handelt auf das eine Stadt oder gemeinde keinen Einfluss hat , abgesehen davon , daß es der Stadt völlig unmöglich ist alle Radwege gleichzeitig Eisfrei zu halten . Bei Privathäsern macht es Sinn , da der jeweilige Hausbesitzer verpflichtet ist den Gehweg vor seinem Haus Schnee und Eisfrei zu halten zumindest zu normalen Tageszeiten .

Bei schnell auftretendem Eis (Blitzeis) kann nicht überall gleichzeitig gestreut werden. Damit muss man in dieser Jahreszeit immer rechnen. Ein Autofahrer wollte eine Straßenmeisterei verklagen, weil er nachts auf Glatteis einen Unfall verursacht hatte, ist aber aus o.g. Gründen nicht damit durchgekommen. (Radiomeldung)
Theoretisch könnte die Klage durchkommen. Wäre aber schon ein sehr schlechtes Verhalten der Gemeinde gegenüber, da diese sich die größte Mühe geben und dann auch noch verklagt werden.
Ganz ehrlich verstehe ich nicht, warum Du mit 2 Maßen misst. Streut die Gemeinde nicht, so ist das o. k., weil die sich die größte Mühe geben. Streut aber eine alte Dame nicht, dann kann sie verklagt werden, weil sie jemanden hätte bezahlen müssen, wenn sie selbst nicht streuen kann, da sie dabei vermutlich selbst stürzen würde.
Offen gestanden habe ich mich schon oft gefragt, was hier recht ist und was nicht. Wenn ein Arbeitnehmer, der kein Auto hat, mit dem Rad zur Arbeit muss, sollte er doch die Möglichkeit haben. Oder das Recht müsste für alle gleich sein, sowohl für die alte Dame, die Mutter mit 2 Kleinkindern, die es nicht gebacken bekommt, schon morgens um 7:00 Uhr zu streuen und die Gemeinde.

nö, um diese Jahreszeit ist mit Glätte zu rechnen.
Hno Arzt konsultieren. Der wird entscheiden ob RÖ oder NMR.
@katzenkuh:
Ich glaube, ich habe die Quelle gefunden, aus der du deine Beispiele für Zuwiderhandlungen der FaP-Kategorie A hast - du musst die Quelle aber auch ganz zu Ende lesen, nicht nur den Teil, der dir Hoffnung macht ...
Die von dir genannten Straftaten sind Zuwiderhandlungen der Kategorie A, soweit ist das richtig. Es gibt aber noch weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in die Kategorie A fallen, nämlich zum Beispiel (aus deiner Quelle):
*sowie Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, § 24a StVG und § 24c StVG:
das sind Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften betreffend
- die Geschwindigkeit,
Und es könnte durchaus sein, dass man dir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft, nämlich die sogenannte "unangepasste Geschwindigkeit", die eigentlich typisch ist für Unfälle wie den von dir geschilderten.
In diesem Falle wirst du sehr wohl mit Punkten und folglich mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit um zwei auf dann insgesamt vier Jahre zu rechnen haben.
Die Werkstatt macht eine Rechnung für ihrea geleiste Arbeit...Einbau/Reparatur. Dein Sohn gibt an wieviel Geld er für die Erzatzteile bezahlt hat. Si#o stell ich mich das vor.
ich glaube nicht dass euch hier jemand zum versicherungsbetrug anstiften kann
glaubenichts am 22. Dezember 2009 23:03 also du kennst dich leider nicht aus. Die Luxemburger wissen wie es funktioniert. Ich auch

das wäre versicherungsbetrug, wenn ihr original teile abrechnet aber billigere oder gebrauchte eingebaut habt.
Ich hatte mal einen solchen Unfall.
Option 1:
Versicherung zahlt die Reparatur
Option 2:
Schaden auszahlen lassen
Ich habe mit den auszahlen lassen und selber Hand angelegt.

Die Werstatt wird nur das in rechnung stellen, was auch geleistet wurde. Er kann aber die rechnung der ersatzteile auch bei der versicherung einreichen.