So weit geht das mit der Nötigung der Leihkeulen schon.
Man lese mal den § 240 StGB.
Die Zuhälter machen sich beinaher täglichb sterafbar, indem sie die Leihkeule vor die Wahl stellen:
Unterschrift, oder Kündigung.
Ich wollte mal so n Wisch nicht unterschreiben.
Erst kam ne fristgerechte Kündigung mit ner so genennten "Ausgleichsquittung"
Da soll man unterschreiben, dass man auf seine Rechte verzichtet.
Als ich das nicht unterschreiben wollte, kam ne fristlose, verhaltensbedingte Kündigung.
Wenn sowas nicht den § 240 StGB erfüllt, was dann?
Ich bin mittlerweile so weit, dass ich sage, "Lieber Hass4, wie Leibude."
Man lese sich die Neppertarife mal aufmerksam durch.
Z.B. § 2.1 in dem feinen Manteltarifvertrag.
Das ist de factone beweislastumkehr zu Lasten der Leihkeule.
Die Leihkeule muss beweisen, dass er NICHT losgeschickt wurde.
Damit können die Zuhälter mit 10 Leuten erstmal gültige Arbeitsverträge machen.
Die 10 neu eingestellten Leihkeulen sind durch den Arbeitavertrag gebunden.
Alle 10 melden sich pflichtbewußt beim Jobcenter ab.
Die sind dann "wegen Arbeitsaufnahme" aus dem Leistungsbezug.
Der Zuhälter hält die wartenden Leihkeulen hin, mit Sprüchen, wie " der Kunde hat den Auftrag noch nicht bestätigt usw."
Wenn die Leihkeule dann irgendwann nach den Grundsätzen des § 11 Abs.4 AÜG Geld fordert, wird rotzfrech und Ka.ckendreist behauptet:
"Der Mitarbeiter ist am ersten Tag der Arbeitsaufnahme unentschuldigt nicht erschienen.Das Arbeitsverhältnis ist nach dem Tarif nicht zustandegekommen."
Wenn jetzt der vera.rschte Leiharbeiter beim Jobcenter aufschlägt um sein ALG wieder zu erhalten gibts vermutlich ne Sperrzeit.
Da die Leihkeule ja pflichtbewusst die "Arbeitsaufnahme" gemeldet hat, läuft für den Jobcenter der Verwaltungsapparat an.
Also:
Arbeitsbescheinigung usw. mit begründung .... beibringen.
Da schreibt der Zuhälter dann rein.
"Am ersten Tag der Arbeitsaufnahme unentschuldigt nicht erschienen."
Für den Jobcenter ist das schlich selbstverschuldeter Arbeitsplatzverlust, wegen Arbeitsverweigerung.
Also Sperrzeit.
Glaubt man nicht? is aber so.
Ein Arbeitsvertrag bei ner Leihbude kann dadurch zum existenziellen Risiko und finanziellen Desaster werden. - nur weil einer malochen wollte.
Hass 4 ist zwar wenig, waber wenigstens zuverlässig.
Das hat nix mit Faulheit und null Bock zu tun.
Ich bin nur kein Masochist.
ei, das hört sich aber ganz schön grausam an... meinst du wirklich, dass man die firma deswegen anzeigen kann? ich weiß nicht ob ich sowas machen werde, ich denke mal, da ich nicht ganz so auf stress aus bin, werde ich einfach nur den unbezahlten urlaub ablehnen und wenn sie mich dann entlassen wollen dann sollen sie das tun... das andere klingt mir ein bisschen zu heftig...
Ob heftig oder nicht - es ist dein verbrieftes Recht, doch wenn du Geld zu verschenken hast - bitte, kann dir keiner verbieten... und wieder ein Sieg für den Zuhälter weil sich der Ausgebeutete nicht wehrt und sie so ihre Gewinne einfahren.
Ich habe sowas schon 6 mal durchgezogen inkl. Strafanzeige gegen den Dispo persönlich und es kamen jedes mal Bußgelder für sie raus... dem Dispo drohen bis zu 12.000€ dem Verleihbetrieb bis zu 500.000€ an Bußgeldern
So weit geht das mit der Nötigung der Leihkeulen schon.
Man lese mal den § 240 StGB.
Die Zuhälter machen sich beinaher täglichb sterafbar, indem sie die Leihkeule vor die Wahl stellen:
Unterschrift, oder Kündigung.
Ich wollte mal so n Wisch nicht unterschreiben.
Erst kam ne fristgerechte Kündigung mit ner so genennten "Ausgleichsquittung"
Da soll man unterschreiben, dass man auf seine Rechte verzichtet.
Als ich das nicht unterschreiben wollte, kam ne fristlose, verhaltensbedingte Kündigung.
Wenn sowas nicht den § 240 StGB erfüllt, was dann?
Ich bin mittlerweile so weit, dass ich sage, "Lieber Hass4, wie Leibude."
Man lese sich die Neppertarife mal aufmerksam durch.
Z.B. § 2.1 in dem feinen Manteltarifvertrag.
Das ist de factone beweislastumkehr zu Lasten der Leihkeule.
Die Leihkeule muss beweisen, dass er NICHT losgeschickt wurde.
Damit können die Zuhälter mit 10 Leuten erstmal gültige Arbeitsverträge machen.
Die 10 neu eingestellten Leihkeulen sind durch den Arbeitavertrag gebunden.
Alle 10 melden sich pflichtbewußt beim Jobcenter ab.
Die sind dann "wegen Arbeitsaufnahme" aus dem Leistungsbezug.
Der Zuhälter hält die wartenden Leihkeulen hin, mit Sprüchen, wie " der Kunde hat den Auftrag noch nicht bestätigt usw."
Wenn die Leihkeule dann irgendwann nach den Grundsätzen des § 11 Abs.4 AÜG Geld fordert, wird rotzfrech und Ka.ckendreist behauptet:
"Der Mitarbeiter ist am ersten Tag der Arbeitsaufnahme unentschuldigt nicht erschienen.Das Arbeitsverhältnis ist nach dem Tarif nicht zustandegekommen."
Wenn jetzt der vera.rschte Leiharbeiter beim Jobcenter aufschlägt um sein ALG wieder zu erhalten gibts vermutlich ne Sperrzeit.
Da die Leihkeule ja pflichtbewusst die "Arbeitsaufnahme" gemeldet hat, läuft für den Jobcenter der Verwaltungsapparat an.
Also:
Arbeitsbescheinigung usw. mit begründung .... beibringen.
Da schreibt der Zuhälter dann rein.
"Am ersten Tag der Arbeitsaufnahme unentschuldigt nicht erschienen."
Für den Jobcenter ist das schlich selbstverschuldeter Arbeitsplatzverlust, wegen Arbeitsverweigerung.
Also Sperrzeit.
Glaubt man nicht? is aber so.
Ein Arbeitsvertrag bei ner Leihbude kann dadurch zum existenziellen Risiko und finanziellen Desaster werden. - nur weil einer malochen wollte.
Hass 4 ist zwar wenig, waber wenigstens zuverlässig.
Das hat nix mit Faulheit und null Bock zu tun.
Ich bin nur kein Masochist.