Nimm einfach die neue Adresse,
Es wird sehr wahrscheinlich eh noch dauern, bis du von denen eine Antwort erhältst. Bis dahin sollte die neue Adresse richtig sein. ;-)
Nimm einfach die neue Adresse,
Es wird sehr wahrscheinlich eh noch dauern, bis du von denen eine Antwort erhältst. Bis dahin sollte die neue Adresse richtig sein. ;-)
Nein reicht doch.ich geb bei sowas immer nur handynr. An und mit der neuen Adresse...is ok so allerdings kannst du auch nur die neue hinschrieben da es ja nur noch ne Woche is oder nur die alte.weil meistens macht man ja bei der Post bei Umzug nen nachsendeantrag
Mach erst mal dein Abi und beginne das Studium, bevor Du die Frage nochmal stellst, so 2 Jahre vor dem Wechsel nach Japan.
Das ist so, als würdest Du fragen, wo 2040 der nächste Tsunami in Australien auflaufen wird, nachdem in der Türkei die Erde bebte.
Immer wieder würde ich Berlin sagen. Berlin ist einfach der Shit!!!
Aber stell Dir den Umzug von einer Stadt in eine Andere nicht einfach vor. Ich finde schon den Umzug innerhalb der Stadt, die ich kenne schrecklich. Es gibt aber auch Abhilfe für einen geordneten und hoffentlich streßfreien Umzug. Schau Dir mal dieses Portal an, da gibt es Tipps und Tricks rund um den Umzug, aber Du kannst die Stadt eingeben, die Dich interssiert, dann findest Du viele Adresse, die wichtig sind. Zum Beispiel Einwohnermeldeamt, aber auch zuständiges Finanzamt, Kindergärten, Schulen, Unis und vieles mehr. http://www.meldebox.de/
Viel Glück bei der Wahl für dir für Dich richtige Stadt!!! Lg
ja,kann man. wenn du die mieter im haus hinausgeworfen hast,kannst du bei deinem aktuellen familien die option familienumzug(oä) auswählen und dann die familie zum gewünschten haus ziehen
Du darfst den Lüfter nicht anmachen wenn es draußen wärmer ist als bei dir in der Wohnung.
Tja, die typischen Kellerwohnungen... Hast du neben dem Lüfter (befördert der die feuchte Luft auch nach aussen?) auch ein normales Fenster? Falls ja, dann lüfte mal 4-5x täglich für 5-10 Minuten mit dem Fenster GANZ auf. Wenn die Luftfeuchtigkeit dann nicht sinkt sind vermutlich noch Baumängel ursächlich was ich auch vermute. Dann solltest du einen Sachverständigen rufen, der dies schriftlich nachweist. Fristlos kündigen kannst du derzeit vermutlich nicht. Du mußt zuerst den Vermieter auf die Mängel aufmerksam machen und mit Fristsetzung deren Beseitigung fordern. Kommt er dem nicht nach, dann kann man sich Gedanken über eine fristlose Kündigung machen.
Das kann ein Baumangel sein, muß es aber nicht.
Solche Wohnungen sind ja von "Natur aus" recht kühl. Und wenn man dann noch per Lüfter die warme Luft rein holt, holt man sich damit auch jede Menge Feuchtigkeit rein. Die warme Luft schlägt sich an allem was kühler ist nieder und kondensiert. Den Fehler hat vielleicht schon Dein Vormieter gemacht.
Du solltest besser mit weit geöffneten Fenstern lüften. Und das auch nur wenn es draußen kühler ist als in der Wohnung.
Ein Grund fristlos zu kündigen ist das nicht. Bestenfalls, wenn es ein Baumangel sein sollte, die Miete zu mindern.
Teil dem Vermieter den Mangel schriftlich mit. Dazu bist Du verpflichtet.
ich denke der Vermieter kennt das Problem und wenn er klug ist, lässt er Dich spätstens 2 Monate nach Deiner Kündigung (bitte bis Monatsende per Einwurfeinschreiben ) gehen - erst recht dann, wenn Du ggf. Regressansprüche stellst (Möbelschäden, Kleidung, Gesundheit usw.) Frag ihn doch mal, wie viele Vormieter es schon in den letzten 5 Jahren in dieser Wohnung gab ? Egal welche Argumente hier auch noch angeführt werden, das Problem ist nicht kurzfristig zu lösen und Du bist gut beraten, SOFORT (noch bis Monatsende) zu kündigen. Du wirst in der Wohnung NIE glücklich werden. Nur Mut - damit Dein leiden schnellstmöglich endet und nicht weitere Schäden hinzukommen. Alles Gute !
Du,so wie ich das sehe liegt die Wohnung zur Hälfte unter der Erde.Da sind die Wände nicht richtig abgedichtet so das ständig Wasser eindringen kann.Du ich an Deiner Stelle würde sofort kündigen.Diese Mängel sind nicht in 5-10Tagen und auch nicht in 2-5Monaten zu beheben!Ich würde den Vermieter drauf hinnweisen aber trotzdem die Kündigung zum sofortigen Zeitpunkt schreiben.Grund"gesundheitliche Probleme durch ständig nasse Wohnung"! Lass Dich nicht auf eine Mietminderung ein denn es geschieht in den nächsten Monaten nichts! Nur das Deine Gesundheit leidet.Bestehe auf der Kündigung und such Dir sofort was neues! Hats was neues zieh aus und zahle keine weitere Miete! Selbst wenn der Vermieter vor Gericht geht kann er nicht Recht bekommen.Die schicken nen Gutachter und der sagt wo es lang geht und das nur zu Deinem Vorteil! Selbst wenn der vermieter in der kurzen Zeit was machen lässt ist das nachvollziebar und er bekommt auch kein Recht! Hau aus der Wohnung ab ist nur gut für Deine Gesundheit!
Hallo und guten Abend, schriftlich den Vermieter auf diese Mängel hinweisen und eine Frist setzen! Kommt keine Reaktion kannst Du fristlos kündigen. Du hast dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht! Bitte lasse Dich von einem Umweltmediziner checken und bitte um ein Attest, falls etwas gefunden wird. Solche Wohnungen gehören nicht in die Vermietung, die machen krank mit Pilzsporen und kann sein das Deine depressiven Verstimmungen auch daher kommen. Gute Besserung und fröhlichen Neubeginn in einem gesunden Heim! ;)
Wir hatten das selbe Problem. Überall in der Wohnung schimmel, besonders im Bad und auch an den Wänden nach Draußen hin und zur Waschküche. Stadt wollte keine Renovierung zahlen, sind wir ausgezogen. Schimmel kann einerseits durch falsches Lüften, andererseits durch Feuchtigkeit die durch die Wände dringt herziehen. Wenn der schimmel noch nicht tiefsitzend ist kannst du versuchen Fungizide zu benutzen. Sonst müsste man den kompletten wandbelag entfernen und wiederherstellen da Schimmel von tief herrückt. Am besten einen Experten heranziehen der dir die Wohnung überprüft wie stark der befall ist. Sollte er extrem hoch sein was ich auch glaube denn sonst hättest du keine Depressionen, Kopfschmerzen, etc. Dann heißt es notfalls ausziehen wenn dir die Mittel zur verfügung stehen. Denn mit schimmel ist echt nicht zu spaßen. Hatte auch Jahrelang Migräne anfälle von der Feuchtigkeit. Das ist meine Meinung, hoffe ich kann dir helfen. lg lizapple:)
Wenn Du die Schäden Deinem Vermieter gemdelt hast, schriftlich, mit Fristsetzung zur Behebung und es geschieht nichts, kannst Du die Miete mindern, aber vorher ankündigen. Wenn immer noch nicht reagiert wird, besorgt Dir ein Attest von Deinem Arzt, daß Du durch die feuchte und von Schimmel befallene Wohnung krank geworden bist.Fristlos geht wohl kaum. Der Mietpreis ist sehr hoch für so ein feuchtes Loch.
sieh zu dass du eine andere wohnung findest. das mit dem fristlosen kündigen ist so ne sache, da müsstest du dies dem vermieter nachweisen und er schiebt es auf zu wenig lüften. Das wird ein teures hin und her und bringt dir nicht wirklich was. du könntest aber auch zum mieterschutzbund gehen und dich fachlich beraten lassen
In diesem fall darft du gehen. Empfehle dir trozdem einen Anwalt zu nehmen. Es kommt aber drauf an ob es deine schuld ist oder nicht dass dieser Schimmel entschdanden ist. Schimmel (jeder) kann starke auswirkungen auf die gesundheit haben!!! Handle morgen sofort!!
Mit 18 ist man volljährig und du kannst dir eine Wohnung suchen. Wenn du mit dem Geld klar kommst dann steht eigentlich einer kleinen Wohnung nichts im Wege. Deine Eltern müssen aber bis du 25 Jahre bist unterhalt zahlen & kassieren Kinderkind. Du kannst einen Teil deines Kindergeldes fordern das du noch mehr Kapital hast. Wie gesagt deine Eltern müssen bis du 25 Jahre alt bist für dich aufkommen. LG =)
Theoretisch steht dir Wohngeld zu, wenn es so ist, dass du tatsächlich unbedingt umziehen musst. Aber du musst das mit dem Amt abklären, dass an deinem neuen Wohnort zuständig ist, denn Wohngeld gibt es nur, wenn die Wohnung nicht größer als eine bestimmte qm-Zahl ist und nicht teuerer als ein bestimmter Satz, ausserdem werden deine Einnahmen durch den 400 E Job auch ne Rolle spielen. Das ist aber von Ort zu Ort verschieden, da ja auch die Mietspiegel unterschiedlcih sind, daher musst du das unbedingt beim zuständigen Amt erfragen, bevor du eine Wohnung anmietest.
Übrigens, noch ein Tipp, denk auch an das Kindergeld. Wenn du noch zur Schule gehst, haben deine Eltern noch Kindergeldanspruch, auch wenn du schon 18 bist (geht glaub ich bis 26). Wenn du aber nciht mehr bei den Eltern wohnst, hast du das Recht, dieses Kindergeld von Ihnen zu erhalten (vorrausgesetzt sie unterstützen dich nicht schon bereits finanziell).
mach dir keine grossen Hoffnungen mit dem Wohngeld.Das bekommst du zwar nach einigem Papierkrieg,aber sehr viel ist das nicht.Ne wohnung kann man sich damit nicht leisten.Du kriegst die Wohnung ja nicht voll bezahlt wie zb. ein Hartz4 Empfänger.Es gibt nur einen Teil u der ist nicht sehr üppig
Die Kamera Überwachung ist nur in den Gängen und eingangsbereichen oder vielleichzt noch an der Rutsche bei den Ein und Ausgängen. Aber nicht in den Kabienen oder gar duschen. Keine Bedenken.
Hübsche Antwort, wenn sie nach Arbeitslosengeld II, einschließlich Kosten der Unterkunft gefragt hätte. Soweit ich das verstehe, will sie aber Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Das heißt, weder Mietspiegel noch Quadratmeter spielen irgendeine Rolle.