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die Umschulung war ok. Klar bekommt man in der kurzen Zeit nicht alle Facetten eines Berufes mit.
Die Dozenten in Augsburg waren bis auf eine Ausnahme ok. man bekommt das eingetrichtert, was wirklich prüfungsrelevant ist. Über die Organisation bei den Praktikumsplätzen war ich jetzt nicht so zufrieden, hab dann selber einen gesucht und den ersten abgebrochen. Die Mitarbeiterin bei der Dekra müsste halt auch mal rausfahren und sich die Betriebe ansehen. Wir waren 4 in der Klasse und 3 haben gewechselt. Es haben alle die Prüfung bestanden - das ist wichtig.

Hallo Elfilein,ich würde auch kämpfen. In einem Kommentar schreibst Du das Du eine Umschulung bei der Dekra Akademie gemacht hast.Vieleicht bekomme ich demnächst eine Umschulung dort zum Fachlageristen,auch mit IHK Prüfung.Wie war Deine Efahrung dort?Warst Du zufrieden?
Ja dann bekommt der Vater nur 300 Euro Mindestelterngeld. Da könnt ihr nur versuchen, nebenher noch Alg II zu beantragen.
Hallo, um Modedesignerin zu werden solltest du vorher erstmal deine Schneidermeisterprüfung abgeschlossen haben. Dann macht es am meisten Sinn. Ansonsten findest du bei Google genug infos, wie du Designerin werden kannst.
Hier nur einige Beispiele was bei Google kommt, wenn du "Modedesign studium" eingibst.
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Ja, sicher, es gibt sehr viel Informationen - ÜBER DIREKTSTUDIUM - ich aber brauche FERN-lehrgang. SCHNEIDERN bringt mir gar nichts, weil ich STRICKEN brauche...
Hallo,
wenn du eine Umschulung über die Rentenversicherung gemacht hast, dann hat auch dein Betrieb während der Umschulung und natürlich auch danach Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Somit hast du Anspruch auf ALG I !!! Und selbst wenn nicht, auch dann hast du Anspruch weil es eine Berufsausbildung war. Das steht im Gesetz.
Lass dich vom Amt nicht einschüchtern !! Die wollen nur Geld sparen. Lass dir die Ablehnung schriftlich geben mit der Begründung und auf welchen Paragraphen die sich in ihrer Ablehnung berufen. Geh damit zu einem Anwalt - ein Sozialgerichtsprozess ist für dich kostenlos - und du hast den Prozess auch schon gewonnen. Der Anspruch besteht !!!!
Es war keine betriebliche Umschulung sondern über die Dekra. Klar war das eine Berufsausbildung - wir haben mit den betrieblichen Azubis bei der IHK Prüfung gemacht.
Versuchs mal über die www.zfu.de der Staatliche Zentralstelle für Fernuntericht die können dir den kostenlosen Ratgeber für Fernuntericht zusenden. Hier noch die Telefonnummer: 0221/921207-0
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Du must mindesten 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben um ALG 1 zubekommen ,was ja bei Dir der Fall zusein scheint.Laß dich mal von einem der kostenlosen Sozialdienste beraten .
ich denke, die am arbeitsamt werden am besten bescheid wissen - dazu sind sie ja da. aber vielleicht gibt es eine alternative dazu - sprich notstandshilfe oder andere unterstützung, aber das müßten die am arbeitsamt sicher auch wissen. bzw. vielleicht kannst du dich bei der arbeiterkammer erkundigen und beraten lassen oder bei einer anderen beratungsstelle. irgendeine unterstüzung sollte es eigentlich schon geben!
Um ALL1 zu erhalten, muss man in den letzten 3 Jahren mindestens 360 Tage gearbeitet haben. Wenn es bei dir nur 10,5 Monate waren, ist das zu wenig.
Aber die Umschulung war ja in Vollzeit bei der Dekra, ich kann ja wohl schlecht arbeiten und umschulen gleichzeitig. Zuvor war ich ja berufstätig, habe aber aus gesundheitlichen Gründen umschulen können
Hallo,
Übergangsgeld gibt es ab Beginn der Maßnahme. Bis dahin erhäst du Leistungen vom Amt, d.h. wenn dein ALG I ausgelaufen ist, dann gibts ALG II sprich Hartz IV.
Hallo, grundsätzlich endet jede Umschulung bzw. Ausbildung mit dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung. Gibt es keine Abschlussprüfung wegen Krankheit dann sind 3 Varianten möglich: 1. Die Umschulung endet mit Ablauf des Bewilligungszeitraums, d.h. wenn der Bescheid abgelaufen ist, dann gibts auch kein Geld mehr und der Umschüler muss sehn wo er bleibt (Arbeitsamt, bei bestehender Krankheit Krankenkasse usw. die Firma bezahlt ihn bis zur nächsten Prüfung o.Ä.); 2. Es wird eine Verlängerung der Umschulung bis zum nächsten Prüfungstermin beim Träger beantragt. Dann läuft es ganz normal weiter - auch die ÜG Zahlungen.; 3. Die Umschulung endet und man nimmt am nächsten Prüfungstermin als Externer teil - auch auf eigene Kosten und macht aber in der Zwischenzeit etwas anderes. Eine Unterbrechung der Umschulung ist nur, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen andauert. Dann hat man, wie jeder "normale" Arbeitnehmer, Anspruch auf Krankengeld seiner Krankenkasse. Wenn während der Umschulung eine med. Reha angesagt wäre, dann gäbe es auch Übergangsgeld. Nachzulesen ist das Ganze im SGB IX. Nachzufragen beim zuständigen Reha-Berater der Rentenversicherung oder BA oder BG. Es wäre eh mehr als sinnvoll, dass sich dein Bekannter mit seinem Berater trifft und seine Lage erörtert. Dann sind auch Einzelfalllösungen möglich.
Ganz herzlichen Dank für diese ausführliche Auskunft
Gruß
Leistungsbezug lt. Bescheid ? dann ist Feierabend, der Prüfungstag wäre der letzte Tag gewesen. Krankheit verlängert doch nicht den Bezug, naja im Schlaraffenland schon.
Das ist mir soweit schon klar.
Fakt ist, dass das Ende einer solchen Maßnahme laut Gesetz mit Bestehen bzw. nicht Bestehen der Prüfung endet. Da die Teilnahme jedoch nicht erfolgte ist es für mich fraglich ob man diesen Tag als Maßnahmeende deklarieren darf - Prüfung wurde ja verschoben weil keine Bewertung stattfinden konnte. Mit diesem Hintergrund(und unabhängig der Krankmeldung) verstehe ich die Zwischenzeit eher als Unterbrechung und das Ende der Maßnahme mit der Teilnahme am zweiten Prüftermin - mir geht´s hier eigentlich um ein normales Verständnis für die Begrifflichkeit im Hinblick auf die Zwischenzeit.
Ist alles unwesetlich, für eine Weiterzahlung müsste ein neuerlicher Bescheid für den Folgezeitraum erstellt werden.
Zur Beruflichen und Persönlichen Weiterbildung kann ich nur dieses Seminar empfehlen. Hab es selber mitgemacht und das Ergebnis war überzeigend. http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/seminar-geheimnisse-des-erfolgs/...

Bei unverheirateten steht das Elterngeld der Mutter zu, und das wird an das vorangegangene Einkommen angepasst.
Ja, allerdings teilen beide sich die Elternzeit. Erst die Mutter, danach der Vater.
ArwenXXX am 4. Dezember 2009 08:14 Trotzdem wird es am Einkommen angepasst und einen Mindestbetrag bekommen sie so oder so, wenn das Elterngeld nicht an einem Einkommen angepasst werden kann.
Hallo Gelbekiwi! ich kämpfe jetzt seid gut 1 1/2 Jahren mit einer psychische Erkrankung...habe vier Jahr lang im Einzelhabdel gearbeitet...mein Chef hat es dann so bunt mit mir getrieben, das ich zwei Nervenzusammenbrüche hatte! Jetzt bin ich seid drei Monaten wieder Arbeitslos und sehe aber in meinem alten Beruf keine Zukunft mehr für mich! Bin jetzt auch seid dem ersten Nervenzusammenbruch in ärztlicher Behandlung!
Würde gern von dir wissen, wie du beim Amt, dass mit der Umschulung angesprochen hast? Stehe im moment da und weiß überhaupt nicht wie es weiter gehen soll.
Freu mich über eine helfende Antwort!
hat er denn einen Meisterbrieb als Fleischer oder Bäcker (oder einen anderen Meistertitel in der Lebensmittelbrance)? Ohne dem wird er da nicht berücksichtigt. Wenn er einen Meisterbrief hat, dann sollte er zum Vetärinäramt in deinem Landkreis gehen und sich dort informieren. Meine Umschulung zum Lebensmittel-Kontrolleur hat mir die LVA bezahlt weil ich als Fleischer berufsunfähig bin.

Ggf. kommt für dich auch eine Umschulung per Fernkurs in Frage. Ich weiß, dass derzeit 50 ILS Kurse durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Wenn du dazu Infos brauchst, kannst du dir unter http://www.fernstudium-informationen.de/bildungsgutschein unverbindlich ein kostenloses Handbuch mit allen Weiterbildungskurse, die angeboten werden, bestellen. Viel Erfolg!
Hallo, normalerweise ist es umgekehrt - Diabetiker gehen ins Büro und nicht auf die gewerbliche Schiene! Aus meiner Erfahrung und ich bin seit über 6 Jahren im Reha-Geschäft tätig - hast du keine Chance in diesem Bereich eine Umschulung zu bekommen. Als CNC-Arbeiter oder Mechatroniker musst du viel stehen und relativ schwer heben. Das mag momentan mit deiner Diabetis noch gehen - aber was meinst du, wie dies in 20 Jahren aussieht - und du hast noch mind. 40 Jahre zu arbeiten ! In diesen Berufssparten hast du keine Zukunft - nur als Beispiel - lass die Diabetes mal auf die Füße gehn, mit Durchblutungsstörungen und dem ganzen Programm - was meinst du, wie lange du da noch an der Maschine stehen kannst?
Das mag hart klingen - ist aber so !!!
Such dir lieber einen Job in einem anderen kaufm. Bereich. Den kannst du dann auch noch 40 Jahre machen. Vom Amt hast du wenig Hilfe zu erwarten, denn wenn du deine gesundheitlichen Probleme angiebst, wirst du Reha-Fall und dann kannst du dir eine Umschulung im gesamten gewerblichen Bereich gleich knicken.
....ja, das ist mir schon klar...ich sollte eigentlich nicht meckern...ich halte es aber nicht mehr aus, den ganzen tag auf meinen allerwertesten zu sitzen...das mit dem mechatroniker und cnc-arbeiter war ja auch erst mal nur so eine idee...das schlimme ist ja, ich bin mir da noch sehr unschlüssig...einen arbeitsplatz mit wechselnder tätigkeit wäre ideal...aber was???die werden mir auf dem arbeitsamt´nen vogel zeigen...mit recht...