Die Jahresfrist gehört zur Einkommensteuer und hat mit der Umsatzsteuer überhaupt nix zu tun.
Der Opa kauft als über Jahre hinweg Briefmarken ein und erwirbt so eine Sammlung. Zuerst mal die Frage, warum war beim Erwerb USt drauf? Wenn er sie von privat oder von der Post kauft, sind sie USt-frei, aber evtl. hat er sie ja vom Händler.
Wenn er die Sammlung Stück für Stück verkauft, ist er Unternehmer, da er nachhaltig und selbständig tätig wird, und daher unterliegen seine Umsätze der Umsatzsteuer. Er hat dann für seine Einkäufe auch einen Vorsteuerabzug, nur liegen die Einkäufe vermutlich so lange weit in der Vergangenheit, dass die Umsatzsteuer für diese Jahre bereits verjährt ist. Zudem ist es sein Verschulden, dass er damals keinen Vorsteuerabzug beantragt hat.
Aber denken wird weiter.
Opa verkauft die Sammlung für 25.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Dann sind 21.008 Euro für den Opa und der Rest ist die Umsatzsteuer für das Finanzamt. Die Umsatzsteuer zahlt also der Käufer und nicht der Opa.
Ja, ich meinte die gesamten Einnahmen ( nicht der letztendliche Gewinn davon ). Danke für die Antwort!