Umsatzsteuer - neue und gute Antworten

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    Kleingewerbe still legen?
    RatgeberHelden Antwort von Geochelone Geochelone

    Du musst die steuerlichen und gewerberechtlichen Aspekte unterscheiden:

    • Im Gewerberecht gibt es kein "ruhen" oder "stilllegen". Wenn du das Gewerbe nicht ausübst, bist du verpflichtet, es abzumelden. eine saisonale, urlaubsbedingte oder krankheitsbedingte Unterbrechung zählt natürlich nicht.

    • Im Steuerrecht kannst du das Gewerbe "ruhen" lassen und musst vorerst keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben.

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    Frage zur Umsatzsteuer - wieviel bei 700,- Euro monatlichem Verdienst?
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Meinst Du mit "Verdienst" die Einnahmen oder den Gewinn? Wenn Du im Monat 700,00€ Einnahmen= Umsatz hast, liegst Du im Jahr unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer und brauchst daher keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Ich würde an Deiner Stelle auch nicht auf die Anwendung der Kleiunternehmerregelung verzichten, Ausnahme: Du wirst nur für Unternehmer tätig. Sonst wird für Dich Einkommensteuer anfallen. Das hängt aber vom gesamten Einkommen ab.

    Kommentar von Ikkeee Ikkeee

    Ja, ich meinte die gesamten Einnahmen ( nicht der letztendliche Gewinn davon ). Danke für die Antwort!

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    Frage zur Umsatzsteuer - wieviel bei 700,- Euro monatlichem Verdienst?
    Antwort von DatLicht DatLicht

    Die Umsatzsteuer liegt bei den meisten Waren und Dienstleistungen bei 19%.

    Das, was du vielleicht meinst, sind die restlichen Abgaben wie Gewerbe- und Einkommensteuer. Das lässt sich beim besten Willen nicht mit den paar Informationen sinnvoll ermitteln, die du hier gemacht hast.

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    Frage zur Umsatzsteuer - wieviel bei 700,- Euro monatlichem Verdienst?
    Antwort von GustavderWeise GustavderWeise

    Die Formel für die Umsatzsteuer war glaub ich , den Betrag durch 1,19 teilen. Bzw 19% abrrechnen.

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    Kleingewerbe still legen?
    Antwort von Meandor Meandor

    Solange das Unternehmen besteht, muss man auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Wenn keine Umsätze erzielt werden, beträgt die Höhe des Umsatzes halt 0 Euro.

    Du könntest es dem Finanzamt mitteilen, falls Du Vorauszahlungen leisten oder Voranmeldungen abgeben musst.

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    Kleingewerbe still legen?
    Antwort von Klaraaha Klaraaha

    Du kannst es stillegen, od. abmelden. Eine Kopie davon an das FA schicken am besten mit Schreiben dazu, dass keine Einkünfte vorliegen. Eine UST- Jahreserklärung muss vllt. trotzdem noch gemacht werden, wenn es nur stillgelegt ist. Wenn keine Einnahmen im betreffenden Jahr waren, kann auch eine Nullmeldung abgegeben werden. Allerdings kannst du dich auch als Kleinunternehmer einordnen lassen und gar keine UST-Erklärung abgeben. Das mußt du mit dem Finanzamt dann besprechen od. schriftlich beantragen.

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    Kleingewerbe still legen?
    Antwort von possel possel

    Solange das Gewerbe angemeldet ist musst Du natürlich Umsatzsteuervoranmeldungen und natürlich auch Umsatzsteuererklärung etc. abgeben!

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    Kleingewerbe still legen?
    Antwort von Amorcita81 Amorcita81

    Solange das Gewerbe angemeldet ist musst du eine Umsatzsteuererklärung machen, zumindest dann eine "Nullmeldung". Ansonsten melde das Gewerbe ab und wenn du weiter machst halt wieder an.

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    Kleingewerbe still legen?
    Antwort von gs1206 gs1206

    Du musst das Gewerbe abmelden, da geht dann auch eine Info ans Finanzamt. Aber das rate ich dir mit deinem Steuerberater zu besprechen wg. Firmenkapital etc.

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    Kleingewerbe still legen?
    Antwort von Doctores Doctores

    Ein Gewerbe ist kein Auto !

    Laß dich mal bei deinem zuständigen Finanzamt beraten.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    @Doctores

    sehr geistreiche sowie hilfreiche Antwort

    im übrigem ein Auto ist kein Gewerbe!

    Lass dich mal bei deiner zuständigen Kfz-Zulassung beraten.

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    Vorauszahlungssoll bei Kleingewerbe in Umsatzsteuererklärung
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Wenn Du bei den "Angaben für Kleinunternehmer" die Umsatzzahlen 2010 und 2011 eingetragen hast und die Grenzen des § 19 nicht überschritten hast, erübrigen sich alle anderen Angaben einschließlich Vorauszahlungssoll. Die Zahlen auf den Folgeseiten über Umsatz, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Jahressteuer, Vorauszahlungssoll und Differenz betreffen nur die Unternehmer, die nicht unter § 19 UStG fallen.

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    Vorauszahlungssoll bei Kleingewerbe in Umsatzsteuererklärung
    Antwort von blackleather blackleather

    Trag eine 0 ein; das ist erstens korrekt und zweitens ist ELSTER beruhigt.

    Kommentar von knoedli knoedli

    geht nicht...das einzige Feld was ich ausfüllen kann ist Vorauszahlungssoll. Jetzt seh ich gerade: rot(fehlerhaft) ist aber das Feld 107 (verbleibende Umsatzsteuer/verbleibender Überschuss) - das Feld kann ich aber nicht bearbeiten?

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Dann trag auch in einer der Zeilen 102 bis 104 eine 0 ein - welche Zeile, kannst du dir aussuchen. Dann funktioniert's.

    Kommentar von knoedli knoedli

    tatsächlich, jetzt klappts :) vielen Dank

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    Alr Verkäufer - Umsatzsteuer auf Versandkosten?
    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Du musst auch die Weiterberechnung des Portos der USt unterwerfen, da das eine Nebenleistung darstellt, die demselben USt-Satz wie die Hauptleistung unterliegt.

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    Vorauszahlungssoll bei Kleingewerbe in Umsatzsteuererklärung
    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Ja. Wenn Du als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) befreit bist, gibt es keine Vorauszahlungen und auch kein Vorauszahlungssoll.

    Kommentar von knoedli knoedli

    Bei Elster steht: "Da der Unternehmer die Steuer selbst zu berechnen hat (§18 Abs. 3 UStG), sind auch von Kleinunternehmer Eintragungen in den Zeilen 107 bis 109 vorzunehmen".

    Die einzige Zeile die ich da ausfüllen kann ist Vorauszahlungssoll 2011. Trage ich hier 0 ein, kommt der Fehler: "Fehler in der Steuererklärung: Umsatzsteuer-Erklärung: Es wurden noch keine EIntragungen vorgenommen, die zu einer verbleibenden Umsatzsteuer/Überschuss führen."

    Kann ich die USt.-Erklärung auch mit dem Fehler verschicken?

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    Alr Verkäufer - Umsatzsteuer auf Versandkosten?
    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Auf die Versandkostenpauschale rechnest du ganz normal die USt drauf.

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    Vorsteuerabzug bei teilweiser geschäftlicher Nutzung
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Mache es anders als empfohlen. Buche den vollen Betrag mit Vorsteuer in den Aufwand. Zum Ausgleich buchst Du die 70 % als Verwendungseigenverbrauch mit Umsatzsteuer in den Ertrag (Gegenkonto Privatentnahmen). Die meisten Kontenrahmen haben ein Ertragskonto "Privatanteil Telefon". Das Konto kannst Du umbenennen. Mein Vorschlag kommt aus der Praxis und wird auch allgemein angewendet.

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    Vorsteuerabzug bei teilweiser geschäftlicher Nutzung
    Antwort von energeta energeta

    Hallo David,

    du berechnest die Vorsteuer anteilig, entsprechend dem Ausweis der MwSt auf den Rechnungen. Also 30% Kommunikation + 30 % MwSt. 19%. Der Betrag für Kommunikation geht in deinen Aufwand und die 30 % Steuer fließen auf dein Konto Vst, abzugsfähig dann in der Ust Voranmeldung.

    Keine Buchung ohne Beleg! Deshalb ist die Gesamtrechnung dein Beleg. Auf dieser vermerkst du dann, dass du 30% in deine Buchhaltung aufgenommen hast. Beleg unterschreiben. Im Fall einer Steuerprüfung ist der Vorgang so nachvollziehbar. Ein vermerken oder ''melden'' für das Finanzamt separat (innerhalb des Monats) ist nicht erforderlich.

    Grüße

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    Vorsteuerabzug bei teilweiser geschäftlicher Nutzung
    Antwort von gelile gelile

    Hi,

    analog zum 30% Abzug bei den Geschäftsausgaben ist die VSt. ebenfalls nur mit 30% abziehbar ->die Rechnungsanschrift darf jedoch nur auf Deinen Namen (bei Ehegatten ist die Re.anschrift oft auf beide ausgestellt) lauten.

    In der Erklärung musst Du für's FAmt garnix vermerken, das erkläutert man in der Bilanz or Gewinn- u. Verlustrechnung, z.B. "nur betrieblicher Anteil".

    Damit der Betr.ausg.abzug vom FAmt, z.B. bei einer Prüfung, auch so anerkannt wird, solltest Du die 30% ggf. dokumentieren können ->Aufstellg. über ca. 3Mte oder andere geeignete Unterlagen.

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    Umsatzsteuer nachzahlung obwohl Mwst. in Rechnung ausgewiesen?!
    Antwort von Meandor Meandor

    Wer Umsatzsteuer ausweist, muss sie an das Finanzamt abführen.

    Dabei ist es egal ob man die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer nennt oder nicht.

    Man könnte allerdings auch die Rechnungen berichtigen, wenn der Kunde mitmacht.

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    Umsatzsteuer bei Wiederverkauf
    Antwort von Meandor Meandor

    Die Jahresfrist gehört zur Einkommensteuer und hat mit der Umsatzsteuer überhaupt nix zu tun.

    Der Opa kauft als über Jahre hinweg Briefmarken ein und erwirbt so eine Sammlung. Zuerst mal die Frage, warum war beim Erwerb USt drauf? Wenn er sie von privat oder von der Post kauft, sind sie USt-frei, aber evtl. hat er sie ja vom Händler.

    Wenn er die Sammlung Stück für Stück verkauft, ist er Unternehmer, da er nachhaltig und selbständig tätig wird, und daher unterliegen seine Umsätze der Umsatzsteuer. Er hat dann für seine Einkäufe auch einen Vorsteuerabzug, nur liegen die Einkäufe vermutlich so lange weit in der Vergangenheit, dass die Umsatzsteuer für diese Jahre bereits verjährt ist. Zudem ist es sein Verschulden, dass er damals keinen Vorsteuerabzug beantragt hat.

    Aber denken wird weiter.

    Opa verkauft die Sammlung für 25.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Dann sind 21.008 Euro für den Opa und der Rest ist die Umsatzsteuer für das Finanzamt. Die Umsatzsteuer zahlt also der Käufer und nicht der Opa.

    Kommentar von tomjones99 tomjones99

    Wow, deins gefällt mir. Da sollte sich MenschmitPlan mal nen Beispiel nehmen. Zu den einzelnen Punkten:

    Die Briefmarken sind nur ein Beispiel. Es gibt doch wie bei Münzen Versände. Wenn man da kauft, hat man Mwst zu zahlen. Soweit war dein Nachtragssatz schon richtig ;)

    Er wird ja erst Unternehmer wenn er verkauft - in Mengen. Vorher, als er am sammeln war, hat er garantiert keinen Vorsteuerabzug. Wie denn auch als Privater? Keiner hat doch zu der Zeit vor, die Sammlung zum Zeitpunkt x zu verkaufen, oder? Das mit dieser Absicht steht auch irgendwo - dass es egal ist ob man beim ERwerb der Ware die Absicht hatte diese wieder zu veräußern.

    Richtiger Weg von dir: Verjährund der Mwst. Wo stehen die Fristen?

    Zum letzten Absatz leider ein dickes Manko. Wenn meine Sammlung 25.000 wert ist und der Käufer bereit ist, diese Summe zu zahlen und nicht mehr wie z.b. 25.000+Mwst, dann hab ich doch nichts von 25.000 von wenn ich knapp 4000 abführen muss. Also zahle ich das am Ende, oder? komische Rechnung von dir. Dein Beispiel gilt ja nur wenn Händler an Händler verkaufen. Aber das ist doch nicht immer der Fall. Verkauf an privat ist nicht selten.

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Das Gesetz denkt nicht in Kategorien wie Händler oder nicht. Es stellt nur nüchtern fest ob jemand Unternehmer ist oder nicht. Und der Unternehmer hat Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

    Der "Opa" ist Unternehmer. Ist ist dabei egal, ob er sich selbst so sieht oder nicht, und es ist egal, ob er es weis oder nicht.

    Wenn er die Sammlung für 25.000 Euro verkauft und keine Umsatzsteuer draufschlägt, dann sagt das Gesetz, dass die Umsatzsteuer im Verkaufspreis enthalten ist. "Er" muss sie dann halt rausrechnen und hat eine Fehlkalkulation.

    In unserem Fall verjährt der Steuervergütungsanspruch sieben Jahre nach dem Jahr in dem er die Vorsteuer gezahlt hat. (3 Jahre aus § 170 Abs. 2 Nr. 1 und die 4 Jahre aus § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO).

    Kommentar von tomjones99 tomjones99

    Danke. soweit plausibel. 7 Jahre Verjährung ist z. B. sowas, was ich wissen wollte.

    Hmm, kannst du bitte die Beiträge von 'menschmitplan' überfliegen. Er belegt mit Urteilen exakt das Gegenteil

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