Ueble-nachrede - neue und gute Antworten

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    Üble Nachrede durch Arbeitgeber
    Hilfreichste Antwort von Parhalia Parhalia

    Hallo,

    Zunächst könnte man zum Rechtsanwalt gehen, damit im ersten Schritt eine Unterlassung der üblen Nachrede erwirkt werden kann. Zudem wäre es auch schon mal sinnvoll, die Rechtswirksamkeit der fristlosen Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen.

    Sollte sich die Unschuld der Söhne dann letztlich auch noch herausstellen, dürfte ggf. sogar noch Schadenssersatz einklagbar sein und die Ex-Chefin hätte zudem noch ein Verfahren wegen übler Nachrede am Hals.

    mfg

    Parhalia

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    Üble Nachrede durch Arbeitgeber
    Antwort von norbi21 norbi21

    haut der Alten auf die Schnauze! Ihr könnt sie anzeigen! In Deutschland gilt ja der Grundsatz, man ist solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist!

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    Üble Nachrede durch Arbeitgeber
    Antwort von HeavensKinetik HeavensKinetik

    Also ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ihr müsstet sie deswegen doch anzeigen können, denn sie "betreibt" ja Rufschädigung und solange nichts bewiesen ist, ist das verboten!

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    nachbarin terrorisiert
    Antwort von tina3115 tina3115

    hallo schwieriges Thema:

    Entweder du bestehst hartnäckig bei der Polizei darauf die Dame aufzusuchen, und ihr eine Anzeige wegen Beleidigung und Androhung von Gewalt aufzubrummen und daß sie, euch in Ruhe lassen und und auf keinen Fall nähern soll weil sonst das Kittchen droht:

    Oder aber wenn die Polizei inkompetent ist und du die Möglickeit hast: Wegziehen!!

    Viel Glück!!!!

    Kommentar von amelie09 amelie09

    ich bin mir nicht sicher ob ich nun ne anzeige machen soll oder nicht?! wegziehen is ja wie gesagt nich so einfach. danke dir und den anderen.

    Kommentar von tina3115 tina3115

    hallo also hinnehmen würd ich daß auf keinen Fall!

    Diese verrückte bösartige Person, hat immerhin verbal dein Kind bedroht oder?

    Nicht, den Kopf in den Sand stecken!

    Nur Mut!!

    lg

    Kommentar von amelie09 amelie09

    recht hast du ja,ich denke ich zieh das heute auch durch mit der anzeige. ja,das ist das schlimmste.die kleine tut ja keinem was. danke dir,is echt lieb von dir! tut gut sowas zu lesen. liebe grüse

    Kommentar von tina3115 tina3115

    Danke

    Viel Glück

    Und auch, viele Grüße an euch 2.

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    nachbarin terrorisiert
    Antwort von amelie09 amelie09

    das problem ist das wir seit einem jahr auf nen kitaplatz für die kleine gewartet haben,ab august kann sie nun hier in die kita gehen und wohnungen die bezahlbar sind ,sind hier echt selten.hab schon geguckt nach was anderem,ich werd auch weiter suchen,aber was is bis dahin?!

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    nachbarin terrorisiert
    Antwort von mikaele mikaele

    Hallo,

    ich sehe nur eine Möglichkeit. Nimm dir einen Anwalt und klage auf Unterlassung der üblen Nachrede. Das dürfte dann reichen aber kostet ein bisschen was.

    Gruß

    Mikaele

    Kommentar von kluetje kluetjekluetje
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    nachbarin terrorisiert
    Antwort von zauberfeetina zauberfeetina

    wenn dein freund dich liebt dann vertraut er dir und glaub nicht den altweiber geschwätz und an deiner stelle würde ich mir einfach ne andere wohnung suchen um ruhe zu haben

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    nachbarin terrorisiert
    Antwort von gianluck gianluck

    Sowas von unverschämt, ich hätte sie in übelsterweise weggeklatscht, dennoch schalte wieder das nächste Mal die Polizei ein. Warum sollte es schlimmer für dich werden? für sie ja.

    Kommentar von amelie09 amelie09

    wollte ich ehrlich gesagt auch,darauf wartet sie wohl. die polizei meinte ich kann jederzeit anzeige erstatten.aba dann ist damit zu rechnen das wieder was zurück kommt,davor hab ich tierische angst

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    nachbarin terrorisiert
    Antwort von huegelchen huegelchen

    Suche für Dich und Deine Tochter eine neue Wohnung. Anders wirst Du die Scherereien wohl nicht los.

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    nachbarin terrorisiert
    Antwort von SturerEsel SturerEsel

    Wenn Dein Freund dir nicht glaubt sondern einer verrückten Nachbarin, ist es der falsche Freund. Schmeiß ihn raus.

    Kommentar von amelie09 amelie09

    so einfach is das leider nich,er is der vater meiner kleinen. da hängt soviel dran.ich glaub auch nich das ich das packen würde.

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Er muss über die Arbeitsleistung ,alles sagen.wenn es Differenzen mit dem Chef gab,unter Umständen.Er muss Wahrheitsgemäß antworten,Er darf nichts beschönigen.

    Kommentar von mrvaterstaat mrvaterstaat

    du meinst den arbeitnehmer oder? also der hat auf alle fragen wahrheitsgemäß geantwortet, aber nach dem gespräch mit dem ehemaligen arbeitgeber ist er gekündigt worden.

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Ich meine Beide,auch der Arbeitgeber ist zur wahrheit verpflichtet.

    Kommentar von Karlinos Karlinos

    Ja, ist er. Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß sein. Sagte einst das Bundesverwaltungsgericht. Aber es muß laut gleichem Gericht auch von Wohlwollen getragen sein. Also wenn es Streit gab, ist der Chef schlecht beraten, wenn er sich unsachlich äusläßt. Gab es konkrete Gründe, z. B. Geld veruntreut, darf und muss er sich dazu äußern (wird natürlich in eine nette Formulierung gepackt...). Ansonsten muss er sehr vorsichtig sein, wenn er zuviel tratscht, könnte der Arbeitnehmer eine Schadensersatzklage erheben, das kann teuer werden. Der Arbeitgeber sollte sich Rechtsauskunft einholen, bevor er da etwas vom Stapel läßt.

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Hilfreichste Antwort von eluutz eluutz

    Dazu gibt es mehrere Meinungen und natürlich Abweichungen zwischen Theorie und Praxis. Ausserdem mag der Rechtsstand in DE, AT, CH unterschiedlich sein. Wie auch immer, natürlich darf ein ehemaliger Chef nicht einfach "aus dem Nähkästchen plaudern" und ist unter Umständen sogar zu Schadensersatz verpflichtet, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter dadurch eine Stelle verliert. Allerdings wird man sowohl die unrechtmässige Weitergabe von Informationen als auch - in Hinblick auf Schadensersatzforderungen - den Zusammenhang mit Nicht-Einstellung und/oder Kündigung beweisen müssen. Mühsam.

    Siehe auch hier: http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/stellensuche/artikel/referenzen-der-heis...

    Kommentar von eluutz eluutzeluutz
    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Wenn Er negative Tatsachen verschweigt,und der Arbeitnehmer macht den Gleichen Mit beim neuen Arbeitgeber ,kann er auch schadensersatzpflichtig werden.die Wahrheit muss er schon sagen.

    Kommentar von eluutz eluutzeluutz

    Hier geht es um die Auskunft, die ein ehemaliger Arbeitgeber über einen ehemaligen Mitarbeiter einem möglichen/ tatsächlichen zukünftigen Arbeitgeber erteilt. Da hat der ehemalige Arbeitgeber keine tatsächlichen Auskunftspflichten ausser eine Tätigkeitsbeschreibung. Er kann auch nicht haftbar für ein mögliches Fehlverhalten seines ehemaligen Mitarbeiters gemacht werden. Rechtlich gesehen muss er in den meisten Fällen die Auskunft verweigern.

    In der Praxis wird das sicher oft anders gehandhabt...

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Antwort von RobertELee RobertELee

    Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sich nicht negativ über den ehemaligen Arbeiter zu äußern...in der Theorie. Allerdings haben Personalchefs einen Trick, um durch positive Dinge, etwas negatives zu sagen. Es existiert ein bestimmter Code in dem Arbeitszeugniss. So bedeutet z.B. ,,er war sehr gesellig'' , dass der Arbeiter viel Alkohol trinkt. Desweitern heißt z.B. ein Haken nach rechts bei der Unterschrift, dass der Arbeiter eine rechtsextreme politische Einstellung hat und ein Haken nach links bedeutet, dass er linksextrem ist. Solche Dinge sind allgemein nicht bekannt und deshalb wundert sich wahrscheinlich der ein oder andere weshalb er trotz des ,,guten'' Arbeitszeugnisses keinen Job bekommt.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Woher nimmst Du diese Verpflichtung?

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Antwort von piacere piacere

    Offiziell selbstverständlich nicht. Es wird aber allgemein so gehandhabt, daß der potenzielle Arbeitgeber den vorherigen kontaktiert.

    Es dürfte schwer fallen, ein Telefongespräch darüber zu beweisen.

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    jeder neue arbeitgeber ruft beim alten an, dafür ist ja der lebenslauf, und der wird auch sagen, was sache war.

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Antwort von Karpfenhai Karpfenhai

    Er soll Anzeige wegen übler Nachrede erstatten.Sofort

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Antwort von Speedster2000 Speedster2000

    offiziell natürlich nicht, es gibt ja datenschutz!!

    inoffiziell natürlich, du tratschst und lästerst doch auch über die neuen nachbarn oder nicht? :)

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    darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln??
    Antwort von PapstJohannes22 PapstJohannes22

    Nein, auch wenn sich die Parteien nicht im besten Einvernehmen getrennt haben, so darf keiner von beiden, was schlechtes über den anderen sagen, da dies einer Verleumdung gleich käme.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Häääääh? Was ein Unsinn.

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    Wegen vorsätzlicher Körperveletzung angezeigt, das ist nie passiert, habe Zeugen
    Antwort von CB1980 CB1980

    Ich habe gestern schon post vom Polizeipräsidium bekommen, habe alles ausgefüllt und auch meine aussage dazu geschrieben und schon abgeschickt. Habe auch mit dem Kriminalhauptkommissar telefoniert, welcher den Fall bearbeitet. Die Frau hat eine fünfseitige Aussage gemacht und hat meine Zeugin als die Ihrige benannt, diese hat auch den KHK angerufen (bekam auch Post), und wollte wissen von welcher Körperverletzung die rede ist. Zeugin hat Ihre Aussage auch fertig gemacht und abgeschickt. Der KHK hat mir geraten falls ich meine das Sie falsche angaben gegen mich macht eine Anzeige wegen Falschaussage, Verleumdung und vortäuschung einer Straftat zu machen. Habe ich auch beigefügt.

    Die Verleumdung wird nur immer schlimmer, jetzt hat sie ihren Sohn (7 Jahre!), aufgetragen das er schön allen Kiddies in der Schule erzählt das ich bald ganz lange ins Gefängnis muss. Muss ich mir das antun? Morgen nach der Schule werde ich mit der Zeugin und einer anderen Mutter die auch schon betroffen war zur Klassenlehrerin gehen, sowas muss man doch unterbinden können, oder?

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    Wegen vorsätzlicher Körperveletzung angezeigt, das ist nie passiert, habe Zeugen
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Wenn deine Geschichte stimmt, dann kannst du abwarten. Du wirst irgendwann eine Vorladung von der Polizei bekommen, wo du deine Aussage machen kannst und den Namen der Zeugin bennen. Diese wird dann ihre Aussage machen und wahrscheinlich deine Version bestätigen können. Dann geht es zur Staatsanwaltschaft, die das dann strafrechtlich bewerten wird. Allerdings, nachdem was du uns geschrieben hast wird der Fall eingestellt werden. Wenn du gemein sein wollst, dann gegen die Frau eine Gegenanzeige stellen, wegen übler Nachrede.

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