Was fuer eine Frage!!!
Wenn der Chef das Abbummeln der Ueberstunden an den von dir gewuenschten Tagen ausdruecklich untersagt hat, dann ist das erst einmal so. Du hast natuerlich zur Arbeit zu erscheinen.
Die einzige Moeglichkeit waere, das Abbummeln gerichtlich zu erstreiten. Solltest du wirklich gewichtige Gruende vorbringen koennen, koennte das auch per Einstweiliger Verfuegung gehen. Eigenmaechtig darfst du aber keineswegs einfach wegbleiben.
habt ihr dazu ne Quelle? Ich meine Gleitzeit bedeutet ja im grossen Sinne,kommen und gehen wann man will. Hauptsache man hat am Ende des Monats keine Minusstunden. Oder?