Meinst du alte ÜBERSTUNDEN DIE SIE JETZT in Freizeit umsetzt? dann werden die berechnet wenn die anfallen, also jetzt. und nicht in der Vergangenheit, die bleibt unangetastet. Ansonsten bei Buchhaltung des AG informieren. Mfg
Übergangsgeld - neue und gute Antworten
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0Dauerkrank Ende KrankengeldAntwort von
Isis2000 Hallo JJenny,
es gibt auch die Möglichkeit das er Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt. Sozusagen Frührente. Weil Arbeitsamt würde ich versuchen zu vermeiden, weil dass sind die aller letzten. Meine Mutter war auch an Krebs erkrankt und damit ewig Krankgeschrieben. Krankengeld abgelaufen und dann Arbeitsamt. Die wollten obwohl meine Mutter krankgeschrieben war, sie alle 2 Wochen wieder sehen.
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1Übergangsgeld bei ambulanter Reha oder LohnfortzahlungAntwort von
webpeg Hallo Rotgat,
wenn du eine Reha genehmigt bekommst, bekommst du für diese Zeit auch das Übergangsgeld von deiner Rentenversicherung. Die Lohnfortzahlung greift in diesem Falle nicht, weil die Krankheit die gleiche ist, wie vor deiner Wiedereingliederung. Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort helfen. Genaue Antwort bekommst du aber von deiner Rentenversicherung, die oft eine kostenlose Telefonauskunftsnummer haben.
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0Dauerkrank Ende KrankengeldAntwort von
isomatteisomatte
Wenn Er Anspruch auf ALG 1 hat,kann das Beantragt werden,bis der Anspruch Ausgeschöpft ist ! Es kann aber auch sein,das die das Ablehnen,weil Er dem Arbeitsmarkt durch seine Erkrankung nicht zur Verfügung steht . Aber dann wird Euch das Mitgeteilt und Er hat dann Anspruch auf Sozialgeld,das wird auch Gezahlt,wenn man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht,im Gegensatz zu Harz 4 ( oder auch ALG-2 ) was man nur Bekommt,wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht . Die Höhe ist aber die Selbe !
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0Dauerkrank Ende KrankengeldAntwort von
LissaLissa
Wenn das Krankengeld ausläuft, muss er sich weiterhin krank schreiben lassen und sich bei der Agentur für Arbeit melden.
Diese zahlt im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel Arbeitslosengeld.
Das wird aber nur gezahlt, wenn ein Reha- oder Rentenverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung läuft.
Ist das nicht der Fall, wird ihn die Arbeitsagentur zur Antragstellung auffordern.
Da er nach seiner Erkrankung wieder mehr als ein halbes Jahr gearbeitet hat, müsste ihm auch in einiger Zeit wieder Krankengeld zustehen.
Hat er einen Bescheid über das Ende des Krankengeldes erhalten?
Kommentar von
LissaLissa Auch nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist kommt ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit in Betracht, für die 78 Wochen Leistungen bezogen worden sind (§ 48 Abs.2 SGB V).
Der erneute Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraumes setzt voraus, dass der Versicherte bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in der Zwischenzeit
- mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war
- und mindestens sechs Monate erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand
Begriff „derselben“ Krankheit
Dieselbe Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn die die Arbeitsunfähigkeiten auslösenden Krankheiten auf identischen Erkrankungsursachen beruhen. Führt beispielsweise ein nicht auskuriertes Grundleiden zu regelmäßig wiederkehrenden Krankheitsschüben, sind die hierdurch bedingten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit als durch dieselbe Krankheit verursacht anzusehen.
http://www.joppo.de/recht/sozialversicherungsrecht/krankengeld/krankengeldbezug-dauer.html
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0Dauerkrank Ende KrankengeldAntwort von
Eddy63Eddy63
Wenn er nicht mehr arbeiten kann ,Rente beantragen oder aber Arbeitslosengeld.
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0Dauerkrank Ende KrankengeldAntwort von
katzevickatzevic
Dann muss er arbeitslosengeld beantragen und danach in die Remte gehen oder Hartz IV.
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0Abbruch Wiedereingliederung
Hallo,
normalerweise besteht bei Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch aiuf Arbeitslosengeld. Es gibt aber eine Ausnahme, wenn der Höchstanspruch auf Krankengeld erschöpft ist (§ 48 SGB V). Wenn in den letzten Jahren Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur.
Die Arbeitsagentur kann einen auffordern, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosi... -> § 125 SGB III
Theoretisch kann die Krankenkasse noch eine Aufforderung zu einem MDK-Termin versenden. Ich halte es aber für eher unwahrscheinlich.
Gruß
RHW
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0Kann die Berufsgenossenschaft, einmalige Abfindung vom Arbeitgeber, aufs Übergangsgeld anrechnen?Antwort von
susan61 Hallo,gegen was bist du allergisch? Ist es eine Kaliumdichromatallergie? Ich kann mir nicht vorstellen das es richtig ist das Übergangsgeld anzurechnen. Bist du zufälli beim VDK? Gruß Susanne
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0Abbruch WiedereingliederungAntwort von
isomatteisomatte
Da musst Du auf dem Amt einen Antrag stellen,mit den Erforderlichen Nachweisen ! Für die erste Zeit wirst Du schon vom Amt etwas bekommen,die werden Dich aber mit großer Sicherheit zum Medizinischen Dienst schicken um Deine Arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen ! Wenn da eine Negative Bewertung erfolgt,wirst Du mit Sicherheit zum Sozialamt weitergeleitet,weil Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst . Die Geldleistungen sind in der selben höhe wie ALG -2 .
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0Abbruch WiedereingliederungAntwort von
mibornmiborn
Gehe mal davon aus, dass Du im Beamtenverhältnis bist.
Du solltest Dich mit Deiner Besoldungsstelle in Verbindung setzen. Ob das Arbeitsamt damit was zu tun hat, obwohl Du noch in Festanstellung stehst, glaube ich weniger.
Kommentar von
KlaasBruinsma Nein, bin keine Beamte sondern Angestellt ...
Kommentar von
mibornmiborn Dann geh doch zur Perso-Abteilung. Die müßten doch wissen, wie es weitergehen soll.
Kommentar von
KlaasBruinsma Das ist keine hilfreiche Antwort auf meine Frage..
Kommentar von
mibornmiborn Tja, tut mir leid. Den Weg zum AG musst Du schon machen. Kennst doch auch den Weg zum Arzt.
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0berufliche reha bei alg2Antwort von
abcStefanieabcStefanie
Ist es ein stationärer Aufenthalt? Wenn Ja, darf dieser nicht länger als 6 Monate andauern. Siehe sonst hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...
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1berufliche reha bei alg2Antwort von
helmutgerkehelmutgerke
Du bekommst von der Rentenversicherung ein Beiblatt zur Abgabe beim Jobcenter. Die Lesitungsträger rechnen untereinander ab. Für dich ändert sich durch die REHA-Maßnahme nichts, du erhälst also weiterhin Arbeitslosengeld II in ungekürzter Höhe. Zum weiteren bis du von der Zuzahlung, je REHA-Tag 10€ befreit.
Hallo webpeg, vielen Dank für Deine Antwort, das hat mir sehr geholfen! Ich hatte mir schon gedacht daß es so läuft, war mir aber nicht ganz sicher. Liebe Grüße, rotgat