wird ziemlich sicher angepaßt und auch dann rückwirkend bezahlt. Für News ab und zu auf die Seiten vom Beamtenbund gucken, ist man meist auf dem neuesten Stand
Tvoed - neue und gute Antworten
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0Welches Gehalt/ welche Gehaltsstufe für Fachgebietsleiter am Flughafen ca 100 Mitarbeiter?Antwort von
frankappellofrankappello
Ich würde dir empfehlen sich mal www.gehalt.de anzuschauen. Die haben so ziemlich jeden Beruf mit den Gehältern online abrufbar
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0Welches Gehalt/ welche Gehaltsstufe für Fachgebietsleiter am Flughafen ca 100 Mitarbeiter?Antwort von
PxaxtxrxixcxkPxaxtxrxixcxk
3500€ brutto
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0Was verdient ca ein Fachgebietsleiter mit ca 100 Mitarbeitern (TVÖD)?Antwort von
Ivan25WIvan25W
4000 Euro
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0Anpassung der Besoldung?Antwort von
jens79jens79
Die Besoldung folgt meist mit Verzögerung: http://www.dbb.de/cache/teaserdetail/artikel/besoldungs-und-versorgungsanpassung... aber zum gleichen Termin
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0Anpassung der Besoldung?Antwort von
amigo06amigo06
Nur wenn sie auch soviel arbeiten wie die tariflichen MA.
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0freizeitausgleich samstag?!?Antwort von
dadamatdadamat
Freizeitausgleich ist unabhängig vom Wochentag. Wenn der Samstag als Freizeitausgleich gerechnet wird, bekommst du dann diesen (freien) Tag ebenfalls an einem anderen Tag als Freizeitausgleich oder dir entstehen dann 8 Überstunden.
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0Tatsächliche Übertragung höherwertiger TätigkeitenAntwort von
martinrosenheimmartinrosenheim
Hallo MikroBe, zu 1.: Leider kann ich dazu nur sehr bedingt was sagen, weil mir nicht klar ist, was für den TVöD Bund aktuell an Eingruppierungsvorschriften gilt. Es gibt ja noch den TVöD-VkA (für Kommunen), der mir besser bekannt ist. Sofern für den Bund noch keine neuen Eingruppierungsvorschriften gelten, würde ich antworten "ja". Der TVöD kannte seite 2005 keine eigenen Eingruppierungsvorschriften, so dass noch der alte BAT weitergalt. Dies steht in § 17 TVÜ-Bund: "Bis zum In-Kraft-Treten von Eingruppierungsvorschriften des TVöD (Entgeltordnung) gelten die §§ 22, 23 BAT / BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung ... über den 30. September 2005 hinaus fort. Diese Regelungen finden auf übergeleitete und ab dem 1. Oktober 2005 neu eingestellte Beschäftigte im jeweiligen bisherigen Geltungsbereich nach Maßgabe dieses Tarifvertrages Anwendung." In § 22 Abs. 2 BAT steht u.a.: "Der Angestellte ist in der Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht."
Die Eingruppierung geschieht also "automatisch", und ist damit grds. auch nachträglich überprüfbar. Natürlich ist die Beweisbarkeit ein Problem.
Zu 2: Dazu ist wohl wichtig, ob Dir diese Aufgaben tatsächlich "übertragen" wurden (u.U. Beweisproblem). Nachträglich "wegnehmen" kann man m.E. auch einmal übertragene Aufgaben, aber der Beschäftigte hat Anspruch auf Tätigkeiten die seiner Eingruppierung entsprechen - also kann man nicht einfach nur "einfache" Aufgaben belassen. Das "Wegnehmen" hätte auch zunächst mal keine Auswirkung auf die Eingruppierung.
Zu 3.: Wenn die Befugnisse schriftlich erteilt wurden, ist das doch ein Beweismittel. Ggf. auch Aussagen von Kollegen/Vorgesetzten, tatsächlich erledigte Arbeitsvorgänge ... das ist mitunter aber wirklich schwierig.
Alles Gute, Martin
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1Tatsächliche Übertragung höherwertiger TätigkeitenAntwort von
TishaTisha
Als erstes empfehle ich mal zum Personalrat zu gehen bzw. dort anzurufen. Da offenbar die Tätigkeit nicht "Übertragen" wurde. Sonst hättest du darüber ein Schreiben, machst du somit rechtlich eine Tätigkeit, die deiner Bezahlung nicht enspricht. Das bedeutet man kann es nicht von dir verlangen. Da offenbar kein Geld dafür zur Verfügung gestellt wird, kannst du somit auch sehr schwer den Arbeitgeber dazu veranlssen. Eine andere Möglichkeit ist, geh mit deinem Problem zur Gewerkschaft, bist du Mitglied, dann würdest du dort auch Rechtschutz erhalten, wenn dies zum Verfahren käme. Nein, du hast nur Anspruch auf die Bezahlung nach E 5 Ja, da du nach E5 bezahlt wirst "musst" du auch nur diese Tätigkeiten machen. Übst du Tätigkeiten nach E9 aus, tust du dies freiwillig! Somit nimmt man dir nichts weg. Eine "Befugnis" ist keine offzielle "Übertragung". Hier müsstest du eine "Übertagung" erhalten, daraus rsultiert dann auch die Bezahlung nach E 9! Das brauchst du schriftlich!
Kommentar von
MikroBe Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe die Gleichstellungsbeauftragte (Betriebsrat ist eher Abnicker) und die verdi kontaktiert (bin auch Mitglied). Das Problem ist, ich komme jetzt in die EG 6 und werde daher auch nach einer Arbeitsplatzüberprüfung eine Bewertung nach EG 6 erhalten, damit der AG auf der sicheren Seite ist. Jedoch sind schon die allgemeinen Tätigkeiten >30% selbständige Arbeit (generell in dieser Abteilung). Also auch wenn ich meine Sonderaufgaben abgeben müsste, wäre dies trotzdem keine EG 6! Wie kann der AG dies begründen? Meine Zusammenstellung wurde von meinem Vorgesetzten abgezeichnet (er ist inhaltlich einverstanden und ich sollte das weiterleiten bzgl. Eingruppierung). Es kam von der Personalabteilung nie etwas zurück. Mehr habe ich nicht schriftlich und dies wird mir auch bewußt verweigert. Habe bereits um eine Arbeitsplatzüberprüfung (schriftlich) gebeten. Wie kann ich eine Übertragung denn überhaupt erhalten? Die verdi rät mir einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, ganz offiziell, damit der AG reagieren muss. Nur wird die Konsequenzen daraus wahrscheinlich Ärger ohne Ende sein???
Kommentar von
TishaTisha Na, besprech das mit der Gleichstellungsbeauftragten, die kennt den Laden :-) Aber vermutlich wird sie weniger Ahnung vom TVöD haben.. Ach ich persönlich würd auch raten den Antrag zu stellen, überleg was solls denn eigentlich wirklich für einen Ärger geben? Bleib immer nett und freundlich, regt dich bloß nicht auf... ich denke dann gehts auch ohne Probs.
Kommentar von
martinrosenheimmartinrosenheim Den guten Tipp von Tisha kann ich nur unterstreichen ... ein ruhiges, sachliches Argumentieren kann doch nicht ernsthaft zu Ärger führen !? Wichtig ist nur, sich nicht selbst vom "Ärger" einnehmen zu lassen.
Alles Gute. Gruß, Martin
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0Intern versetzt, alte Stelle erhält nun mehr Gehalt - Wie sind meine Rechte? (TvöD)Antwort von
stelaristelari
Sorry - ist in meinen Augen nur Neid ...
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0Lohnerhöhung TVöD nur für Gerkschafter?Antwort von
SilkchenSilkchen
Die Lohnerhöhung bekommst du auch als Nicht-Gewerkschaftsmitglied.
Kommentar von
axelku Erstamal danke für die schnelle Antwort.Frage:beziehst Du Deine Antwort auf den Ausschnitt vom Arbeitsvertrag oder meinst du das im Allgemeinem?
Kommentar von
SilkchenSilkchen Ich bin selbst im öffentlichen Dienst tätig und Nicht-Gewerkschafttsmitglied.
Kommentar von
axelku Hallo,das hat damit glaube ich nichts zu tun wenn ich einige Beiträge richtig geesen hab.Das kann auch am Arbeitgeber liegen ob er zahlt oder nicht bei Nickt-Gewerksachftern
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2Intern versetzt, alte Stelle erhält nun mehr Gehalt - Wie sind meine Rechte? (TvöD)Antwort von
Hexle2Hexle2
Wenn Du Dir schon überlegst zu kündigen, warum sprichst Du nicht noch einmal mit Deiner Chefin? Sag ihr daß Dir die Arbeit sehr gefallen hat und jetzt ja auch die Bezahlung stimmt.
Frag sie doch einfach ob Du Dich auch bewerben kannst oder ob es immer noch Deine Stelle ist, da Du ja noch nichts anderes unterschrieben hast. Was hast Du zu verlieren?
Momentan schiebst Du nur Frust und bist unzufrieden. Fragen beschäftigen Dich und Du grübelst. Ich würde jetzt Nägel mit Köpfen machen und das was Du hier geschrieben hast auch mal so sagen. Dann weisst Du wenigstens genau was Sache ist und kannst Dir überlegen was Du jetzt machst.
Kommentar von
littlesquirrels Danke für die Antwort, das werde ich wohl tun (mit ihr sprechen). Mal sehen wieviel es bringt.... Schönes Wochenende :)
Kommentar von
Hexle2Hexle2 Das wünsche ich Dir auch und viel Glück.
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1Intern versetzt, alte Stelle erhält nun mehr Gehalt - Wie sind meine Rechte? (TvöD)Antwort von
MarkDoMarkDo
Langsam ist es mir unangenehm immer auf einen Anwalt/Arzt/.. etc. zu verweisen, aber das ist ein sehr spezielles Thema, eine sehr individuelle Frage . Es ist Freitag abend! Falls du es nicht aushälst, such dir doch lieber professionellen Rat zum Thema Arbeitsrecht: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/arbeitsrecht
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir hier jmd. wirklich einen verwertbaren Rat geben kann. Und ich ehrlich gesagt auch nicht! In einem privatem Unternehmen müsstest du aus meiner Sicht die "Kröte schlucken"! Soll heissen, deine Stelle wird neu bewertet und das war es dann für dich! Ich weiss aber nicht, wie es sich im öffentl. Dienst verhält!
Sorry, aber ich glaub das ist die falsche Plattform für so ne Frage (wenn nicht grade ein Anwalt hier unterwegs ist)! :-|
Kommentar von
littlesquirrels Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.... Die Meinung anderer zu hören hilft wie ich finde aber auch dann, wenn es unprofessionelle Ratschläge sind :) Danke für dein Kommentar.
Kommentar von
MarkDoMarkDo Ok, dann geb ich dir gerne meine Ansicht (ist aber keine Rechtsberatung!): Du hattest eine Stelle inne, die über die Jahre inhaltlich ausgebaut wurde. Das ist nicht unüblich, sondern kann sich einfach ergeben! Deine Chefin hat erkannt, dass eine gewisse Kompetenz erforderlich ist um weiter zu machen! Was davor gesagt, geplant, versprochen wurde, ist erstmal nicht so wichtig, weil es ja nicht umgesetzt wurde!
Zu kündigen, weil man sich verarscht fühlt, halte ich persönlich immer eher für ein Eigentor! Deine Chefin muss sich selbst erstmal ins Zeug legen um so eine Stelle durchsetzen zu können. Also würde ich "Hexle2" zustimmen - such noch mal die Abstimmung mit deiner ehemaligen Chefin, dass die neu bewertete Stelle jetzt für dich interessant ist und teste ob sie dich dabei unterstützen will. In einem priv. Betrieb hast du gute Chancen, mit der entsprechenden Unterstützung eines Vorgesetzten sowas umzusetzen. Aber wie gesagt, kann es sein, dass es im ö.D. ganz andere Regeln gibt.
Vielen dank, wie kommst du auf diese zahl?