Hallo, die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Grundsätzlich NEIN.
Hier die Referenz. Das ist die sog. EU-OPS, die für alle Staaten, die der JAA beigetreten sind (das sind alle EU-Länder und auch Nicht-EU-Staaten wie die Türkei oder die Schweiz), im gewerblichen Flugverkehr gilt.
Zitat:
"OPS 1.10 - Zutritt zum Cockpit
a) Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass außer einem für den Flug eingeteilten Flugbesatzungsmitglied keine Person Zutritt zum Cockpit erhält oder im Cockpit befördert wird, es sei denn,
diese Person ist ein diensttuendes Besatzungsmitglied,
diese Person ist ein für die Zulassung, für die Erteilung von Lizenzen oder für Überprüfungen zuständiger Behördenvertreter, und das Betreten des Cockpits ist für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben notwendig, oder
es ist nach dem Betriebshandbuch zulässig, und die Beförderung erfolgt in Übereinstimmung mit den Festlegungen im Betriebshandbuch.
b) Der Kommandant hat sicherzustellen, dass
im Interesse der Sicherheit der Zutritt zum Cockpit keine Ablenkung und/oder Störungen bei der Durchführung des Fluges verursacht und
alle im Cockpit beförderten Personen mit den jeweiligen Sicherheitsverfahren vertraut gemacht werden.
c) Die endgültige Entscheidung über den Zutritt zum Cockpit obliegt dem Kommandanten."
Das bezieht sich nicht nur auf den Reiseflug, sondern auf das ganze Leg.
Das heißt, wenn Du keine Person nach a) 1. oder 2. bist, kannst Du es vergessen. Bleibt noch Punkt a) 3., das Betriebshandbuch. Ich glaube aber nicht, dass es eine Airline gibt, die einen Cockpitbesuch erlaubt. Aber, wie immer ... siehe c).