im notfall, brüte die eier im backofen aus :DKein scherz! Ich habe erfahrung mit solchen fällen. (aber jetzt hab ich eine brutmaschiene)
Tot - neue und gute Antworten
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hell11hell11
Die renterversicherung kann die rente zurückfordern und die erben mussen die miete nachzahlen und die wohnung muß renoviert werden, letztendlich ist der Vermieter der dumme.
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helrichhelrich
Wie kommst Du darauf? Der Mieter hat schließlich die Wohnung in den Jahren für die Aufbewahrung seiner Person genutzt und der Vermieter konnte die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermieten. Hätte der Mieter rechtzeitig den Vermieter auf die Tatsache seines Ablebens aufmerksam gemacht, hätte der Vermieter anders handeln können - oder?
Makabre Frage, makabre Antwort...
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Uschi2011Uschi2011
Nein! Natürlich nicht! Solange die Wohnung nicht gekündigt wurde, gibt es keinen Grund hierfür!
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2Miete zurückzahlen?
Nein muß er nicht. Denn ein Mietvertrag, egal wie lange der Verstorbene in der Wohnung liegt, endet nicht mit dessen Tod.
Im Gegenteil, die Erben müssen sogar noch die Wohnung kündigen und bis zum Ende der Kündigungsfrist, i. d. R. 3 Monate, noch die Miete zahlen.
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hell11hell11 und renovieren.
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JaAl11JaAl11
Nein, da das Mietverhältnis nicht automatisch mit dem Tod endet, sondern auf die Erben übergeht. Vielmehr müssen die Angehörigen das Mietverhältnis (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist) kündigen und in diesen Zeitraum die Miete weiter zahlen.
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Uschi2011Uschi2011 Mal eine Frage: Wo steht, dass das Mietverhältnis auf die Erben übergeht? Das hieße ja dann, dass die Erben automatisch einen Anspruch auf die Wohnung (bzw. auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses) hätten!
§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters. Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen
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Agonie6Agonie6
Naja, der Wohnraum war ja belegt und deswegen für eine weitere Vermietung nicht verfügbar. UNd belegter Mietraum muss natürlich bezahlt werden. Ob der dort lebende Mieter nun gestorben oder einfach nur für Jahre im Urlaub ist, spielt dabei absolut keine Rolle....
Wie kommt man auf so eine Idee?
Lg
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cinderella666cinderella666
Nein, denn der Vermieter konnte ja in dieser Zeit die WHg nicht nutzen. Da Erben vorhanden sind, müssen die die Whg kündigen mit der angemessenen Kündigungsfrist
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smoeresoebsmoeresoeb
einschlägig ist hier http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html.
da der gesetzgeber diesen fall speziell vorsieht gilt der umkehrschluss dass der mietvertrag nciht automatisch erlischt. d.h. der vertrag galt nach wie vor, die miete muss nciht zurückgezahlt werden.
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KinderbuecherKinderbuecher
Ist ja wohl etwas makaber die Frage...der Vermieter konnte die Wohnung ja in dieser Zeit nicht nutzen, z.B. für einen anderen Mieter, da sie ja "besetzt" war. Also KEINE Rückzahlung. Schlimm genug, dass die Angehörigen sich nicht um den Toten gekümmert haben, aber wenns ums Geld geht, sind alle gleich da...immer dasselbe.
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tradaixtradaix
Nein. Die Mietzahlung erfolgt für die Wohnung, unabhängig ob und wie sie genutzt wird.
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amdrosamdros
Deine Frage mutet skuril an!!
Angehörige, die sich jahrelang nicht gekümmert haben, möchten jetzt gezahlte Miete zurückverlangen?? Mir fehlt die Logik dem zu folgen..wer hat die Miete denn jahrelang gezahlt?? Nee, das verstehe wer will, ich nicht!!
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dsupperdsupper Bei Rentner wird die Rente automatisch aufs Konto überwiesen, wenn es dann für die Miete einen Dauerauftrag oder eine Lastschrift gibt, kann so etwas passieren.
Aber wenn die Angehörigen den Verstorbenen dann jahrelang nicht vermisst haben, weil sie sich nicht kümmern, dann brauchen sie auch das "Erbe" nicht
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amdrosamdros Meine Logik hat mir das zwar schon gesagt aber...als Angehörige erst nach Jahren wach zu werden und dann nach dem Erbe schreien..das ist für mich nicht nachvollziehbar und auch meine Logik will dem nicht folgen?!?
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manowar1957manowar1957 Sorry für dein Allzumenschliches Nichtverständniss aber soetwas kommt in unserer Schlellebigen Gesellschaft häufig vor und die Fälle solcher werden sich leider mehren, das bleibt nicht aus:(
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amdrosamdros Ich wollte nun aber keine Diskussion darüber entfachen..meine feine Ironie mag wohl keiner verstehen???
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manowar1957manowar1957 @dsupper wer spricht denn hier von Rentnern? Auch junge Menschen können plötzlich und unerwartet das Leben verlassen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Selbstmord o.ä
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Virginia47Virginia47 Ich habe sie verstanden!
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amdrosamdros Wenigstens eine..danke Dir!
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Uschi2011Uschi2011 Angehörige, die sich jahrelang nicht gekümmert haben, möchten jetzt gezahlte Miete zurückverlangen??
Gerade DAS kam mir auch direkt in den Sinn! Wenn solche Menschen, die sich jahrelang nicht um ihren Angehörigen gekümmert haben, dass sie dessen Tod noch nicht einmal bemerken, auch noch die Mietrückerstattung zurückfordern ... ich mag gar nicht daran denken. Bäh, wie abstoßend!
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Uschi2011Uschi2011 Wer zahlt eigentlich die jahrelangen Rentenzahlungen zurück? Dann doch die gierigen Erben - oder?
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StadtreinigungStadtreinigung
Wenn die Miete automatisch an den Vermieter gegangen ist,also vom Konto zum Konto,nein. Denn der Mieter wohnte ja zur Miete,auch wenn er tot ist
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ExuperyExupery
Natürlich nicht, denn erst mit Entdecken des Toten erlischt auch der Mietvertrag.
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cinderella666cinderella666 falsch, denn ein Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod sondern der Kündigung.
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manowar1957manowar1957 Zwischen Entdeckung der Leiche und der kündigung des Mietvertrages dürfte wohl keine allzu lange Zeit vergehen ;)
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ExuperyExupery Wenn ein alleinstehender Mensch stirbt, dann erlöschen alle seine Verträge, weil er dann keine "natürliche Person" mehr ist. Ein Toter wird zur Sache, und Sachen können keine Mieter mehr sein. Guck mal in Verträge hinein, da wirst du dich wundern, wie oft da vom Tode des vertragsnehmers gesprochen wird.
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JaAl11JaAl11 Ja Exupery, aber es gibt genug Rechtsprechungen das mit Tod das MIetverhältnis nicht endet. Und bevor feststeht das es keine Angehörigen / Erben gibt vergeht einige Zeit ... außerdem scheint es bei der Frage ja Angehörige zu geben .. also ist die Person im Sinne der Rechtssprechung zu beereben und damit geht der Mietvertrag auf die Erben über!
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anitarianitari Natürlich nicht, denn erst mit Entdecken des Toten erlischt auch der Mietvertrag.
Nein. Der Mietvertrag wird vererbt und muß von den Erben, sofern sie es annehmen, gekündigt werden. Siehe BGB § 564
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Uschi2011Uschi2011 *§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters.
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen*
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Uschi2011Uschi2011 @ anitari
Meinst Du das?
*Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung.
Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind*
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ExuperyExupery Du meine Güte. Es geht doch prinzipiell hier darum, dass es durchaus möglich ist, dass ein unentdeckter Toter jahrelang in einer Wohnung vor sich hinmodert und dass Renten- und Mietzahlungen weiterlaufen, ohne dass jemand Verdacht schöpft, was eher eine gesellschaftliche Frage ist. Wenn ein Toter keine Angehörigen mehr hat, auf die der Mietvertrag übergehen könnte, dann erlischt dieser.
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Uschi2011Uschi2011 Wenn er keine Angehörigen hat ...
In der Frage geht es aber um vorhandene Angehörige, die hier die jahrelang gezahlte Miete zurückfordern wollen. Und das geht nicht - wie die Rechtsprechung eindeutig belegt! Nur darum geht es!
Und natürlich darum, dass Deine Antwort:
Natürlich nicht, denn erst mit Entdecken des Toten erlischt auch der Mietvertrag.
falsch ist!
Sorry!
;-)
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Uschi2011Uschi2011 Es wäre mal eine andere Frage, ob die Rentenversicherung dann jahrelang "zu Unrecht gezahlte Rente" von den Erben zurückverlangen könnte!
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1Miete zurückzahlen?Antwort von
bazkulbazkul
wie hat denn eine toter seine miete bezahlt ? 0.o
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macbesmacbes Genau das habe ich mich auch gerade gefragt. Da muss er ja einen Wahnsinns-Kontostand gehabt haben und die Miete wurde da mit schöner Regelmässigkeit abgebucht. ;-)
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ExuperyExupery Bei Rentnern funktioniert das - ist doch gar keine Kunst!
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ExuperyExupery genau das hat es schon gegeben:
zwei jahre tot in der Bude gelegen, er war Rentner, vereinsamt, die Rente wurde auf das Konto gezahlt, der Vermieter hat abgebucht. So geht das mit allen Kosten. Das kann jahrelang so gehen, bevor jemand was merkt. Der merkwürdige geruch im Treppenhaus wurde auf die biotonne zurückgeführt, die offen stand. Irgendwann ist alles vertrocknet, und der gestank hört auf. Alles schon geschehen.
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manowar1957manowar1957 Dauerauftrag? schon mal gehört? mach ich auch so ;)
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1Schwester meiner Freund ist plötzlich gestorben!! Wie kann ich ihr jetzt helfen?Antwort von
caveman2011 Das ist hard ich habe tränen in meinen augen,sei offen sei wie du bist und sei ein mensch,den mitgefühl ist menschlich,wenn sie nicht darüber reden kann dann ackzepiere das,nicht ablenken,sag ihr was du fühlst,es sehr schwer dir und deiner freundin zu helfen,ich sitze hir lese das und heule zu groß ist mein mitgefühl.sorry und danke
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1Schwester meiner Freund ist plötzlich gestorben!! Wie kann ich ihr jetzt helfen?Antwort von
jakkilyjakkily
Also das wichtigste ist für sie da zu sein und sie reden zu lassen und ihr zuzuhören, wenn sie es möchte. Wenn sie reden möchte, dann sprecht darüber und wenn nicht dann akzeptiere es.
Was du ihr sagen sollst?
Das du immer für sie da bist, wenn sie jemanden zum reden oder eine Schulter zum anlehnen braucht und das sie dich 24 Std. anrufen kann.
Wann sie wieder in der Lage ist in die Schule zu gehen, kann letztenendes nur deine Freundin selber sagen, aber das ist ja jetzt das geringere übel. Die Menschen trauern länger, die anderen kürzer. Gebe ihr die Zeit die sie braucht.
Mein Herzliches Beileid!!!!
lg, jakkily
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0Mama und kleine Schwester TotAntwort von
Ally25Ally25
Lebe für deine Mama und deine Schwester! Und stell dir vor, was gewesen wär, wenn du gestorben wärst. Hättest du gewollt, dass sie ihr Leben nicht mehr leben? Das ist sehr schwer, ich weiß. Ich hoffe, du kannst es schaffen! Bleib stark! Ich wünsche dir alles Gute! Ally
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1Schwester meiner Freund ist plötzlich gestorben!! Wie kann ich ihr jetzt helfen?Antwort von
putzfee1putzfee1
Sei einfach für sie da, wenn sie jemanden zum Reden braucht. Sagen musst du gar nicht viel, nimm sie einfach mal in den Arm und wenn sie es braucht, lass sie sich an deiner Schulter ausheulen. Wann sie wieder in der Lage ist, in die Schule zu gehen, kann man schlecht sagen, vor allem wenn man sie, so wie wir, nicht kennt.
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1Schwester meiner Freund ist plötzlich gestorben!! Wie kann ich ihr jetzt helfen?Antwort von
FoeckyFoecky
sag ihr einfach, dass du für sie da bist wenn sie jemanden zum reden braucht.
Gesetzestexte (Auszüge aus dem BGB)
Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind
Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters. Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen*
BGB § 564 und § 580
Hier zu finden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/