Da es ein gemeinsames Konto war ist es doch unerheblich wann du wann was abgehoben hast, da zu diesem Zeitpunkt dein Mann noch lebte. Gemeinsames Konto ist doch klar und deutlich definiert und wäre etwas im unklaren denke ich, dass die Bank ebenfalls eingeschritten wäre. Das Eigentliche Problem scheinen doch die Erben zu sein, die mal wieder eine goldene Nase wittern. Sofern nichts anderes vereinbart wird ( Mit Testament ) gilt meistens folgende Regelung. Als Ehefrau verbleiben dir 50% des Gesamtvermögens und die anderen 50% werden anteilmäßig, einschließlich dir aufgeteilt. Bei angenommenen vier Kindern würden demnach alle Beteiligten 10% bekommen, wobei dir dann 60% verbleiben wurden. Ob sich hinsichtlich der Berechnungen etwas geändert hat weiß ich allerdings nicht. Es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird und aufrechnen kann man letztlich nur das was vorhanden ist. Im Moment sehe ich nur die einen die drohen und eine die sich bedrohen oder Einschüchtern läßt. Klagen kann man wegen Kuhkacke auf dem Dach und ob man Recht bekommt ist eine andere Sache. Das ware Gesicht einer Familie zeigt sich immer wenn ein Mitglied verstorben ist. Eine Rechtsberatung kostet nicht die Welt und schont die Nerven. Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass du zu Lebzeiten mit dem Geld machen kannst was du willst und hoffe auch mal, das es gut angelegt ist. :-)
Todesfall - neue und gute Antworten
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
Ich habe mal Deine Themen erweitert, damit es auch unsere Experten finden können.
Nachdem ich Deine alten Fragen zu diesem Thema gelesen habe, kannst Du Dich ganz entspannt zurück legen. Sie bekommen lt. Testament nur ihren Pflichtteil und es sind 5 Kinder. Selber, wenn es ihnen zustehen würde, dann reden wir von einer Gesamtsumme von 750 Euro, die durch 5 geteilt werden muss. Allein die Beratungsstunde des Anwaltes wird um die 250 Euro kosten und wird auch nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen. Dann kommt noch das Honorar dazu, was sich nach dem Streitwert richtet. Wenn der Anwalt letztendlich damit droht, Klage einzureichen, dann kannst Du Dir selber einen nehmen (kostest viel Geld) oder Du überweist das Geld mit dem guten Wissen, das die Stiefkinder nichts davon haben werden, denn es bekommt der Anwalt als Honorar. Das Erbrecht ist so kompliziert, das kann immer für oder gegen ausgelegt werden.
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4Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
charmingwolfcharmingwolf
Du hast keine Unsumme abgehoben, du brauch ja zum Leben, und sind noch Extra Kosten gewesen durch den Tod deines Mannes. Schon beim Notar gewesen? Da gilt der Kontostand am Tag sein Tod.
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
cherusker18cherusker18
Lass mal alles in Ruhe auf Dich zukommen. Zum Zeitpunkt als Du das Geld abgehoben hast, lebte Dein Mann noch. So hat das keinen zu interessieren. Spannend kann es erst ab dem Zeitpunkt des Todes werden. Aber ich denke, dass ihr ein Testament gemacht habt. Wenn also irgendjemand was möchte - soll er fordern. Dann kann man immer noch reagieren. Bisdahin abwarten und Tee trinken. Das Problem haben erstmal die Leute die an das Erbe wollen. Kopf hoch.
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
SaturnknightSaturnknight
bei einem gemeinsamen Konto hast du doch die gleichen Rechte wie dein Mann. Und zu dem Zeitpunkt der Auszahlung hat dein Mann ja noch gelebt.
Und eine Ehefrau bekommt normalerweise doch eh mindestens einen Pflichtteil als Erbe, von daher ...
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0Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
Klaus1940Klaus1940
Du erbst auf jeden Fall die Hälfte. Was sind das für Erben? Laß sie doch Klagen!
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1Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
HeinzS04HeinzS04
Laße Sie Klagen. Du als Ehefrau und Kontomitinhaberin kannst mit dem Geld machen was du willst. Aber diese Erbschleicher wollen es nicht anders. Nehme dir einen Anwalt, Ohne geht es nicht!!!
Kommentar von
suki11suki11 Na wenn der Mann im Sterben liegt, dann darf man auch als Ehefrau nicht schnell alle Konten räumen, weil man befürchtet, andere Erben könnten sonst auch was erben. Das dürfte wohl klar sein. :D
Aber wie es hier gewesen ist, muss ein Anwalt klären.
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
suki11suki11
Tja, auf der einen Seite muss eine Frau ja Zugriff auf das Konto des Mannes haben um notwendige Augaben zu tätigen.
Auf der andern Seite, darf man natürlich nicht das Konto plündern, wenn der Mann im sterben liegt und so den Erben zuvor kommen.
Das hängt davon ab, wofür du das Geld ausgegeben hast.
Kommentar von
SaturnknightSaturnknight Auf der andern Seite, darf man natürlich nicht das Konto plündern, wenn der Mann im sterben liegt und so den Erben zuvor kommen.
Es handelt sich aber um ein Gemeinschaftskonto. Und zu dem Zeitpunkt war er ja noch am Leben. Eventuell hat er sie sogar damit beauftragt - fragen kann man ihn ja jetzt nicht mehr.
Kommentar von
suki11suki11 Ja. Ich würde einen Anwalt fragen.
Es mag ja vielleicht auch böse Ehefrauen geben, die wissen dass ihr Mann im sterben liegt (Hospiz = Einrichtung zur Sterbebegleitung) und dann schnell alles Geld beiseite schaffen, damit kein anderer was erben kann.
Das ist natürlich nicht erlaubt. Gemeinschaftskonto hin oder her. ;-)
Und selbst bei den 3000 Euro könnte es sein, dass man das nicht so einfach darf, wenn der Erbfall absehbar ist. Behaupte ich hier mal so. ^^
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
HeinGasHeinGas
Kläre das besser mit einem Anwalt für Erbschaftsrecht, wenn Du auf der sicher Seite sein willst
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0Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
kati3015kati3015
Das ist sicherlich wieder eine 'es kommt drauf' an Geschcihte. Wenn du es nur so zum Spaß abgehoben hast wird es sicherlich schwierig. Kannst du nachweisen, dass du das Geld für deinen Mann gebraucht hast, dann sollte es vermutlich keine Probleme geben.
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0Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
kaesefusskaesefuss
Wenn du mit ihm verheiratet warst, wer soll dann erben außer dir? Gibt es ein Testament?
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0keine Änderung Grundbucheintrag nach Todesfall, was nun?Antwort von
btina76 Danke für die informative Auskunft.
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0Mir läuft ein Mensch auf der Autobahn ins Auto und stirbt. Wer zahlt meine Schäden?
ICh weiß von der Bahn her das Selbstmörder, oder besser deren Hinterbliebene für Schäden am Zug haftbar gemacht wurden, in der Vergangenheit mehr oder weniger elegant. Da kam es schon mal vor das kurz nach der Beerdigung eine Rechnung für Reperaturen, Reinigung und zugausfall ins Haus geflattert kamen. Normalerweise hat sich das Unfallopfer in deinem Fall fahrlässig verhalten, dich kann ja auf der Autobahn keine Schuld treffen, da du ja mit sowas nicht rechnest. Ich denke mal die Haftpflicht des Toten müsste dafür aufkommen, also die Privathaftpflicht. Wenn er denn eine besessen hat.
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0keine Änderung Grundbucheintrag nach Todesfall, was nun?Antwort von
michinefmichinef
Ist das Haus wirklich nicht umgeschrieben worden? Vielleicht sind die gesichteten Unterlagen nicht aktuell. Normalerweise hat die Großtante das Haus geerbt, selbst wenn die Umschreibung nicht erfolgt ist. Nach dem Tod der Großtante erben die Kinder, falls keine andere Regelung in einem Testament getroffen wurde. Die Erben sollten sich an einen Notar wenden.
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norbi21norbi21 ein Eintrag im Grundbuch oder eine Änderung im Grundbuch setzt einen Antrag voraus!
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michinefmichinef Das kann man auch jetzt noch machen, für die aktuelle Erbfolge. Erstmal sollte ein Notar klären, was wirklich im Grundbuch steht und die entsprechenden Änderungen veranlassen. Es ist nichts passiert, was sich nicht korrigieren lässt.
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0keine Änderung Grundbucheintrag nach Todesfall, was nun?Antwort von
vesparollervesparoller
Ja, es hätte damals ein Umschreibung stattfinden müssen! Das hätte alles über einen Notar (mit Erbschein) stattfinden müssen.
Jetzt habt Ihr natürlich ein Problem. Denn jetzt müßt Ihr Euch noch nachträglich den Erbschein des verstprbenen Ehemanns (plus zusätzlich vermutlich noch den Erbschein der verstorbenen Großtante) besorgen, um den / die rechtmäßigen Erben zu ermitteln. Das macht Ihr am besten über einen Notar, da dieser sowieso mit dem Grundbucheintrag (Änderung) beauftragt werden muß.
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michinefmichinef Das lässt sich sicher problemlos über einen Notar klären.
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0keine Änderung Grundbucheintrag nach Todesfall, was nun?Antwort von
AnnikaK74AnnikaK74
Die Tante hätte nach Onkels Tod einen Erbschein beantragen müssen. Damit hätte sie den Grundbucheintrag ändern lassen können. Hat sie nicht. Da weiß ich auch nicht weiter.
Ihr könntet euch mal beim Nachlassgericht erkundigen, wie das weitere Procedere aussieht.
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FunnyhanniFunnyhanni
Wenn die Versicherung nichts vom Tod erfährt...Wäre aber auch nicht schlimm. Im Falle eines Schadens wäre die Versicherung auf die Frau überschrieben worden. Ich würde mal beim Grundbuchamt oder einen Notar fragen wegen der Besitzverhältnisse, die geben gerne Auskunft. LG Funnyhanni
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AlexuweAlexuwe
Klar hätte wohl sein mussen ist aber nicht Liegt jetzt an euch dies zu tun ist aber kein Problem wendet euch an einen Notar der macht das für euch
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0keine Änderung Grundbucheintrag nach Todesfall, was nun?Antwort von
ErdbeerbowleErdbeerbowle
Hatte denn die Tante damals einen Erbschein beantragt? Versucht heraus zu bekommen, ob sie Erbin des Hauses war, sonst erbt das Haus die Familie ihres Ehemannes.
Was ich noch vergessen habe: bisher drohen sie ja nur mit Klage. Also mir kommt es vor, als wollen sie dich erschrecken. Wenn sie merken, daß du nicht einfach klein beigibst, werden sie wohl nicht so ohne weiteres klagen.
Und worauf wollen sie klagen? Erbschleicherei? Er war dein Mann und noch am Leben. Oder Diebstahl? Es war ein Gemeinschaftskonto ...