Damit eine Wohnung an einem Anwesen rechtlich übertragen werden kann, muss eine Wohnungseigentumsbegründung beim Notar beurkundet oder beglaubigt werden. Hierbei wird das Anwesen in Wohnungen aufgeteilt, das Gemeinschaftseigentum (Räume, zu denen jeder Wohnungseigentümer zugriff haben muss bzw. sollte, wie z. B. Heizraum, Waschkeller, Technikraum, Treppenhaus etc.) vereinbart etc.
Gleichzeitig kann in einer getrennten Überlassungsurkunde beim Notar vereinbart werden, dass der Sohn die Wohnung im Erdgeschoss bekommt.
Das alles wird dann dem Grundbuchamt vorgelegt und es wird dann so aussehen, dass die Wohnung im Erdgeschoss dem Sohn gehört und die im Obergeschoss dir und deiner Frau.
Der Gang zum Notar ist unumgänglich, am besten vereinbarst du einen Besprechungstermin, zu dem du bitte unbedingt alle Pläne des Anwesens mitbringst. Solltest du beim Bauamt schon eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt haben, dann nimm diese mit.
Die Antwort ist unmöglich !!