Vorzeitige Tilgung funktioniert, aber frühestens im letzten drittel der Tilgungsfrist.
Problem ist das ihm ne Ermessenseinbürgerung nichts nützt weil die bei iranern nicht möglich ist. Gemäß dem deutsch-iranischen Abkommen von 1929 darf nur eingebürgert werden wenn der andere stzaat zustimmt. Und das tut der iran nicht (ausser du zahlst 6stellige Bestechungsgelder). Somit dürfte man iraner gar nicht einbürgern. Das Hintertürchen ist die Anspruchseinbürgerung - da wird der Einbürgerungsanspruch höher angesiedelt als die Einhaltung des zwischenstaatlichen vertrages _(der von D bereits gekündigt ist).
Seine einzige chance ist vorzeitige Tilgung - aber dafür ist es vermutlich noch zu früh. Dumm gelaufen, aber so siehts aus.
Welchen Job verliert er denn wenn er nicht eingebürgert wird ?
Gemäß deutschem Gesetz gibt es aber auch Ausnahmen und Schlupflöcher ;-).
Wenn die Bedienungen für die Entlassung aus der Ursprungsstaatsbürgerschaft unzumutbar sind (z.B. zu teuer d.h. wenn das Ursprungsland mehr als 2 Monatsbruttolöhne verlangen oder wenn die Prozedur unangemessen lange dauert), dann kann Deutschland eine Staatsbürgerschaft erteilen nach Prinzip der Mehrstaatigkeit.
Hilfestellung bekommen Ausländer von Länderbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/beauftragte-fuer-integration.html
Die Adressen sind weiter unten, unter Service-> Länderbeuaftragte zu finden.
Die setzen sich in der Regel sehr ein und sind ausgesprochen hilfsbereit.
Aurata, tolle Idee, nur hilft ihm das nicht. Die Einbürgerung bei Iranertn an sich ist bereits das Schlupfloch.
Und mal ganz ehrlich. Wir reden hier nicxht von jemandem der bei Penny nen Kaugummi geklaut hat. Für 9 Monate Jugendstrafe muss ich schon etwas mehr tun als das. Und auch 40 Tagessätze gibt es nicht für Kleinigkeiten. Wer sich nicht an die Regeln hält und selbst nach nem Warnschuß von 9 Monaten Freiheitsstrafe nicht begreift das er was ändern muss, warum sollte man sich für so jemanden einsetzen ? Seh ich absolut keine Veranlassung für.
Nahja, es könnte ja sein, dass der Junge was daraus gelernt hat...
Ich kann das nicht beurteilen, ob die Strafen gerechtfertigt waren oder nicht, aber die Stelle die ich nannte, kann das sicherlich besser.
Zudem ist der Verweis für die "Nachwelt" nützlich, denke ich mal.
Und fragen kostet ja nichts...
stimmt, fragen kostet nichts.
Ob gerechtfertigt oder nicht ist egal, weil das Ganze ist rechtskräftig ist. Da kann keiner mehr dran deuteln.
Wollen wir hoffen das er gelernt hat und einen Weg mit seinem Arbreitgeber findet.