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Tilgung hat in der Regel mit Rückzahlung zu tun.
Du nimmst ein Darlehn auf, machst also Schulden. Diese müssen getilgt werden. Das heißt, Du zahlst die Summe, die Du einmal von jemandem (Privatperson oder Unternehmen wie ein Bank) bekommen hast, zurück. Damit sind nicht die Zinsen gemeint. Die kommen noch hinzu, wenn sie vereinbart sind.
Man kann eine Schuld aber auch anders tilgen als durch Rückzahlung mit Geld. Das kommt auf den Vertrag an oder auf die Umstände.
Manchmal spricht man auch davon, die Sünden zu tilgen. Gemeint ist die Sündenschuld. Das ist meistens nicht eine Rückzahlung von Geldmitteln, sondern eine Schuldentilgung in Form von bestimmten Handlungen oder Lebensumständen. So wird ja beispielsweise eine Schuld per Gerichtsbeschluss durch Freiheitsentzug getilgt. Zumindest ist damit dem Gesetz genüge getan.
Ich hoffe, dass Du nun ein Gespür für den Begriff bekommen hast. Weitere Beispiele für andere Bedeutungen hat Wikipedia parat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Geldverkehr)

abbestellen, abschaffen, annullieren, außer Kraft setzen, aufheben, ausgleichen, kündigen, stornieren, terminieren, zurückziehen 2 abstottern, abzahlen, aus der Welt schaffen, eine Schuld aufheben, zum Verschwinden bringen 3 auslöschen, eliminieren, löschen 4 abbezahlen, abdecken, abgelten, abtragen, abwaschen, abwischen, abzahlen, amortisieren, ausgleichen, auslöschen, ausmerzen, ausradieren, ausrotten, austilgen, auswischen, begleichen, beseitigen, vernichten
Wiedergutmachung, Begleichung (Schulden), Ausgleichung, Reparatur.

Ihr steht beide im Grundbuch, deswegen gehört euch beiden das Haus, völlig egal, wer die Raten gezahlt hat.
Du kannst in einem Zivilprozess zwar die Raten von ihm einklagen, die du für ihn geleistet hast, er kann aber im gleichen Atemzug von dir Miete verlangen, da du seine Hälfte mitbewohnst.
Am besten wäre es, wenn du ihn auszahlen könntest oder eine andere Einigung triffst, beispielsweise Ehegattenunterhaltsverzicht und dafür überlässt er dir seine Hälfte.
Ehegattenunterhaltsverzicht kann man nicht mehr rückgängig machen, wer weiß schon was die Zukunft bringt.
Meine Gedanken gehen in die Richtung, einen Job finden, möglichen Verkaufwert vom Haus erfahren. Nach einer Bemerkung meines Anwaltes könnte es sein, dass eine sehr geringe Auszahlung an meinem Mann entstehen könnte (wenn überhaupt, evtl. müsste er sogar einen kleinen Betrag leisten um schuldenfrei zu sein), da es momentan sehr schwer sein dürfte ein Haus zu verkaufen. Schließlich geht man nicht von dem aus, was man ins Haus gesteckt hat, sondern von dem Betrag den man heute erzielen kann.
moosmutzelchen am 8. November 2009 11:12 Ja, aber der Punkt ist, er muss sich nicht darauf einlassen.
Wenn er will, kann er Miteigentümer des Hauses bleiben, solange es ihm beliebt.
Deswegen sollst du ihm ein Leckerli hinwerfen, damit er es macht.
was hälst du von einem Anwalt ??
Ich bin bei einem Anwalt, jedoch mit Gerichtskostenhilfe, darum sind Klärungen noch mit dem Haus ausgeschlossen, bzw. müssen selbst bezahlt werden.
Vielen dank jetzt hab ich es verstanden, mit Wikipedia konnte ich da nichts anfangen :)