Es handelt sich um eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme, auch freie Badekur oder "Kururlaub" genannt. Es steht frei, diesen auch in einem ausländischen Bad durchzuführen und die Kosten für die Anwendungen hinterher mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen. Ebenso kann ein Kurkostenzuschuss zu Unterkunft und Verpflegung gewährt werden, wenn das abgestufte Behandlnugskonzept vor Ort ausgereizt ist. Dann übernimmt die zuständige Krankenkasse einen täglichen Betrag von bis zu 13,--€, einige auch nur eine Pauschalsumme von bis zu 100,--€ hierfür.
Wenn für deine Mutter die Maßnahme abgelehnt wurde, hat sie ggf. vor Ort nicht alles versucht. Und wenn du selbst gesund bist, dann gibt es für dich auch keinen Zuschuß. Ein 16- jähriger/ eine 16-jährige kann auch mal allein bleiben.
Wichtig zu wissen, als Bezieher von ALG II ist die Ortsabwesenheit der ARGE zu melden.
Es ist von ARGE zu ARGE verschieden, ob ALG III- Bezieher Anspruch auf Urlaub haben. ALG I- Bezieher haben bis zu 3 Wochen im Jahr, ohne Kürzung der Leistungen, bei ALG II ist das vorher zu klären- und besser tun. Irgendwie kommt es immer rasu- und dann wird rückwirkend gekürzt, das wäre nicht gut.