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Also ich habs jetzt nochmal nachgeguckt, auch gerade weil Stefffi23 die Quelle wollte. Der Betrag steht im Einkommensteuergesetz § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG. Dort stehen die 44 Euro, wenn es sich um einen Gutschein handelt. Weiter wichtig ist LStR R 8.1 Allgemeines ... weggelassen ... Zitat: Ein bei einem Dritten einzulösender Gutschein ist dann kein Sachbezug, wenn neben der Bezeichnung der abzugebenden Ware oder Dienstleistung ein anzurechnender Betrag oder Höchstbetrag angegeben ist; die Freigrenze nach § 8(2) Satz 9 findet keine Anwendung.
Alle Klarheiten beseitigt?

Hm, uns wurde vom Steuerberater aufgegeben, einen Gutschein zu erstellen, aus dem eine Literzahl ersichtlich ist. Gleichzeitig muss ich jedoch jedesmal, bevor ich den Gutschein erstelle bei der jeweiligen Tanke anrufen und nachfragen, wie gerade der aktuelle Super- oder Dieselpreis liegt. Dies muss lt. Steuerberater auch auf dem Gutschein festgehalten werden. Die Abrechnung erfolgt ja nachher über die Tanke, welche den Euro-Betrag ausweist mit MwSt., deshalb gibt es da keine Probleme beim Buchen.
Weiß denn jemand vielleicht, ob dieser Betrag, den man monatlich ausstellen darf, nach oben hin begrenzt ist??? Ich habe bislang gelesen 44 € wäre das Maximum, hat jemand was anderes gehört, oder kennt eine Quelle??
LG Steffi
Dirk-d. Hansmann am 16. August 2008 13:49 ups, hätte antwort lieber direkt ranhängen sollen, entschuldigung!
also, wenn ich einen Gutschein rausgeben würde, würde ich es immer auf einen Betrag machen, das läßt sich leichter vorausberechnen. Aber das kann natürlich jeder Chef machen, wie es ihm beliebt, wenn es keine betriebsinternen Regelungen dafür gibt

Auf der Quittung stehen doch Literanzahl und Betrag.
Also in unserer Firma sind es Liter, die festgelegt werden. Ist so eigentlich auch korrekt. LG Lola
korrekt

Das kann er machen wie er möchte! Ich würde es in jedem Fall auf einen € Betrag machen da Sprit einen schwankenden Preis hat.
mh ist das dann nicht egal!
regideur am 15. August 2008 17:40 Wenn er einen Gutschein über 50€ ausgibt kann er ihn direkt verbuchen. Was macht er aber wenn er 30 Liter auf den Gutschein schreibt???
Dirk-d. Hansmann am 16. August 2008 10:26 Der Frage hatte mit seinem Verdacht recht. Du kannst natürlich auch Geldbetrag drauf schreiben, aber dann ist der Gutschein wie Geld zu behandeln - Steuer- und Sozialversicherungsrechtlicher Abzug.