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Die Tageszeitung ist leider nicht absetzbar egal wieviel Sie beruflich genutzt wird! Es muss sich immer um Fachzeitschriften handeln, ist aber klar in § 19 EStG geregelt.
man kann doch von einer normalen taeszeitung keine steuern verlangen. so will es das gesetz

defintiv nein, das können nicht mal Selbständige
Smash am 15. August 2008 23:13 Definitiv ja. Als Selbständiger kannst Du die Tageszeitung als Betriebsausgaben bezahlen. Mache ich schon ewig, und werde durchgängig geprüft und wurde nie beanstandet.
andreas48 am 16. August 2008 07:57 ich febe deinem Finanzamt mal einen Tipp...:-))..in Leipzig waren sie da sehr verbiestert..

Nein, fast jeder Haushalt bezieht eine Tageszeitung, aus welchen Gründen auch immer.
albundysohn am 15. August 2008 22:53 Die lesen sie
Qetan am 15. August 2008 22:56 Mensch, woher weißt Du das denn?
albundysohn am 15. August 2008 22:58 Weil das Papier fürs Klo zu hart ist
Qetan am 15. August 2008 22:59 Zu dumm.
albundysohn am 15. August 2008 23:01 Bin dumm geboren und hab nichts dazugelernt, soll vorkommen

Was bist Du - Klofrau/mann?
albundysohn am 15. August 2008 22:53 :-) genial
Nein, das geht leider nicht. Die Tageszeitung ist immer ein Teil der allgemeinen Lebensführung und nicht der Berufssphäre.

Nein. Wenn Du (Fach)Zeitschriften brauchst, die Dir wirklich was für die Arbeit bringen, kannst Du sie steuerlich absetzen.

Nein, ganz bestimmt nicht! Dafür ist eine Tageszeitung einfach viel zu allgemein.