StVZO - neue und gute Antworten

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    Warum bucht das Finanzamt meine Kfz Steuern in jedem Jahr früher ab?
    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Man bekommt nur einmal einen Kfz-Steuerbescheid, und zwar ein paar Wochen nach der Zulassung des Fahrzeugs. Die Steuer ist weggen der Ersttellung des Bescheids bei der ersten Zahlung etwas später fällig, sonst immer an dem Tag, an dem das Fahrzeug zugelassen wurde.

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    Warum bucht das Finanzamt meine Kfz Steuern in jedem Jahr früher ab?
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Ich würde in der Tat mal beim FA anrufen, zumal ich auch immer im selben Monat meine Steuern abgezogen bekomme.

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    Warum bucht das Finanzamt meine Kfz Steuern in jedem Jahr früher ab?
    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Bei uns war es so : im Juni haben wir ein neues Fahrzeug bekommen - da wurde für 7 Monate 06 - 12 ´11 abgebucht. Im Januar dann für 12 Monate.

    Allerdings kam bereits vor ca. 1,5 Jahren der Hinweis auf einer Berechnung , daß es" im Zuge von Umstellungsmaßnahmen in den nächsten Jahren zu verkürzten Zahlungszeiträumen kommen kann".

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    im Juni haben wir ein neues Fahrzeug bekommen - da wurde für 7 Monate 06 - 12 ´11 abgebucht. Im Januar dann für 12 Monate.

    Normalerweise ist die Kfz-Steuer immer für ein Jahr im Voraus fällig.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Siehe § 11 Kraftfahrzeugsteuergesetz:

    http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__11.html

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    Warum bucht das Finanzamt meine Kfz Steuern in jedem Jahr früher ab?
    Antwort von mathias041966 mathias041966

    Das FA braucht da wohl etwas früher Geld. Ich habe mein Einzugsermächtigung einenTag nach Zulassung einfach mit Rückschein beim FA widerrufen. Eine Einzugsermächtigung ist nur für die Zulassung notwendig, nicht für den Betrieb des Kfz. Seitdem kommt wie früher eine vernünftige Rechnung die ich dann überweisen kann.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Das FA braucht da wohl etwas früher Geld

    Es ist im Kfz-Steuer festgelegt, wann die Steuer fällig ist, davon darf das Finanzamt gar nicht abweichen.

    Seitdem kommt wie früher eine vernünftige Rechnung die ich dann überweisen kann.

    Dann wohnst Du wohl nicht in Niedersachsen, da gibt es diese 'Rechnungen' schon länger nicht mehr.

    Kommentar von mathias041966 mathias041966

    Wenn die einzugsermächtigung widerrufen wird dann schickt das FA eine Rechnung. Jedenfalls ist das in der BRD so. Damit auch in Niedersachsen. Auch wenn sie das nicht gerne machen.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan
    1. Es gibt keine 'Rechnungen', sondern etwas , dass Zahlungshinweis heißt.

    2. Aus dem nach der Zulassung erteilten Kfz-Steuer-Bescheid geht eindeutig hervor, wann die Kfz-Steuer zu entrichten ist .Die Finanzämter sind daher nicht verpflichtet, derartige Zahlungshinweise zu verschicken und das ist der Grund, warum es sie seit einem Jahr in Niedersachsen nicht mehr gibt.

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    Warum bucht das Finanzamt meine Kfz Steuern in jedem Jahr früher ab?
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    an welchem Tag wurde das Auto denn zugelassen? Bei mir wird es einmal im Jahr immer im Januar abgebucht.

    Kommentar von Bullwei88 Bullwei88

    zugelassen habe ich das Fahrzeug am 01.06.2010 und 2 Wochen später wurden da auch direkt die vollen Steuern eingezogen.

    Kommentar von gerd1011 gerd1011gerd1011

    rufe beim Finanzamt an und frage nach. Evtl. gehe zur Bank und lasse den Betrag zurückbuchen.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    zugelassen habe ich das Fahrzeug am 01.06.2010 und 2 Wochen später wurden da auch direkt die vollen Steuern eingezogen.

    Zwei Wochen nach Zulassung abgebucht? Kann an sich nicht sein, da du nach der Zulassung erst einmal den Bescheid haben mußt und dann vier Wochen später erst die erste Zahlung fällig wird.

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    Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?
    Antwort von siggibayr siggibayr

    Der TÜV stellt den Mangel fest und erteilt keine neue Plakette. Für die Untersagung der Weiterfahrt ist die Verwaltungsbehörde zuständig, die davon informiert wird. Maßnahmen die möglich sind ergeben sich aus § 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

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    Lkw vs. Pkw geschwindigkeitsregelungen, wie ist das?
    Hilfreichste Antwort von Naoscaire1916 Naoscaire1916

    Hallo

    Erstmal musst Du von der klassischen Vorstellung weichen, das alles was als LKW (Lastkraftwagen) bezeichnet wird, groß und schwer und alle PKW (Personenkraftwagen) klein und leicht sind. Entferne ich in einem PKW die hintere Sitzbank und baue mir eine Ladefläche daraus, kann ich mir dieses Vehicolum auch als LKW zulassen. Oder der HUMMER...groß....schwer....PKW. Von der Merkel ihrer Panzerlimousine über 3,5t zGm ganz zu schweigen...

    Auserhalb der Ortschaft gilt folgendes:

    Alles bis 3,5t zGm (zulässige Gesammtmasse) auf "normalen" Straßen mit je einem Fahrstreifen: 100 km/h

    Auf Straßen mit je zwei oder mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung: empfolene Richtgeschwindigkeit 130 km/h (Autobahn oder ähnliches) Und da ist es völlig egal ob als PKW oder LKW zugelassen.

    Diese Fahrzeuge mit Anhänger: 80 km/h (egal wo)

    Alles über 3,5t egal wo 80km/h.......mit Anhänger 60 (ich lasse jetzt mal die Einheiten weg) auf zweistreifigen Straßen pro Richtung wieder 80.

    Alles über 7,5t mit oder ohne Anhänger egal wo 60....auf zweistreifigen blablabal 80.

    Innerhalb der geschlossenen Ortschaft: Für ALLE 50! Ausnahmen: Zonen, VB's, Fahrradstraßen, usw UND wenn die Höchstgeschwindigkeit erhöht wurde....max igO auf 70.

    Dein Beispiel, von 100 auf 70 runter und die Anderen von 60 auf 70 hoch.....tja...theoretisch ist das schon richtig, doch habe ich das in meinem langjährigen Fahrerdasein noch nie gesehen, denn wenn igO eine Straße auf 70 erhöht wurde, war diese mehrstreifig und kam schon als mehrstreifig in die Ortschaft herrein. Also eher dann von 80 auf 70 herrunter..... OBACHT! Wenn agO 70 oder 80 beschildert ist, heißt das für die, die nur 60 fahren dürfen nicht automatisch eine Erhöhung der Geschwindigkeit!!! Die bleiben bei ihren 60. (Fährt jedoch im real life eh keine Sau.....)

    Grundsätzlich aber noch was zur zulässigen Höchstgeschw.: Die darf sowieso nur dann erreicht werden, wenn alle Parameter dazu im grünen Bereich liegen: Wetter, Straßenverhältnisse, Fahrbahnoberfläche, Fahrerzustand, Fahrzeugzustand, Tageszeit, Sicht, uvm. Es ist grundsätzlich ANGEPASST zu fahren....also irgentwo zwischen 0-und der zHG.

    so, falls ich was vergessen habe....fragen!

    Gruß Mike

    Kommentar von archilles66 archilles66archilles66

    Klasse Antwort - Kompliment, so ist es...

    Kommentar von Mausi2548 Mausi2548Mausi2548

    Leider muss ich Dich korrigieren. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf der auch LKW schneller als 50 Km/h fahren, wenn dies durch Beschilderung (eben z.B. dieses 70er-Schild) erlaubt ist.

    Grundsätzlich gilt, daß jedes Fahrzeug bis zu der Geschwindigkeit "mitgehen" darf, für die es durch die Bauart zugelassen ist.

    Der LKW darf also bei entsprechender Beschilderung innerorts sogar 80 Km/h fahren.

    Wenn mich nicht alles täuscht, ist das in §42 StVO geregelt.

    Kommentar von RainerB76 RainerB76RainerB76

    Dein Beispiel, von 100 auf 70 runter und die Anderen von 60 auf 70 hoch.....tja...theoretisch ist das schon richtig, doch habe ich das in meinem langjährigen Fahrerdasein noch nie gesehen, denn wenn igO eine Straße auf 70 erhöht wurde, war diese mehrstreifig und kam schon als mehrstreifig in die Ortschaft herrein. Also eher dann von 80 auf 70 herrunter..... OBACHT! Wenn agO 70 oder 80 beschildert ist, heißt das für die, die nur 60 fahren dürfen nicht automatisch eine Erhöhung der Geschwindigkeit!!! Die bleiben bei ihren 60. (Fährt jedoch im real life eh keine Sau.....)

    Ich weiß auf Anhieb ohne zu überlegen zwei Orte bzw. kleine Städte, wo die Geschwindigkeit innerorts erhöht wurde ohne daß die Straße wie in der Antwort oben beschrieben schon mehrstreifig von außen reinkam. Mehrstreifig schon, aber nicht baulich getrennt, und trotzdem für PKW und LKW 70. Soviel zu Deinem langjährigen Fahrerdasein.

    Kommentar von Naoscaire1916 Naoscaire1916Naoscaire1916

    Wieso korrigieren? Was anderes habe ich nicht geschrieben:

    Innerhalb der geschlossenen Ortschaft: Für ALLE 50! Ausnahmen: Zonen, VB's, Fahrradstraßen, usw UND wenn die Höchstgeschwindigkeit erhöht wurde....max igO auf 70.

    Das mit der 80 kippelt sich mit den Verwaltungsvorschriften der StVO, in denen eine Erhöhung der zHG igO nur bis 70 erfolgen darf. Gib mir mal ein Beispiel igO (ausgenommen AB o.ä.) wo alle VT's sich bewegen dürfen, wo 80 erlaubt ist...? Will immer noch was dazu lernen ;)

    Kommentar von Naoscaire1916 Naoscaire1916Naoscaire1916

    ...Na dann mal raus mit der Sprache: WO? wie gesagt, lerne gerne immer noch dazu! Unde solche Sprüche wie " das zum Thema..." lassen wir mal schön stecken!

    Kommentar von RainerB76 RainerB76RainerB76

    Passau, Regensburger Straße, beide Richtungen und München Ingolstädter Straße. Und Sprüche wie "das zum Thema" mach ich wie ich will!

    Kommentar von RainerB76 RainerB76RainerB76

    Turin, Lungo Stura Lazio. 70Km/h

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    Lkw vs. Pkw geschwindigkeitsregelungen, wie ist das?
    Antwort von xALBIx xALBIx

    Hei.

    Grundsätzlich gilt:

    LKW über 7,5t zul.Gesamtgewicht und LKW über 3,5t mit Anhänger (egal wie schwer), 60 Km/h auf Bundes und Landstrassen, 80 Km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen mit mind. 2 Fahrstreifen pro Richtung und, das ist wichtig, baulicher Trennung (Leitplanke o. ä.).

    Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen die angezeigt sind. Für PKW und LKW. Es kann also durchaus sein, dass man innerhalb 80 fahren dürfte obwohl eigentlich nur 60 erlaubt wären. Dies hat man so geregelt um den innerstädtischen Verkehr am "Laufen" zu halten. Ich fahr jetzt aber schon bald 25 Jahre LKW und das was du meinst kommt sehr selten vor. Die Stadtplaner haben das schon mehr oder weniger im Griff. Entweder ist sowieso nur 50 o. 30 erlaubt oder die Strasse ist eh eine Kraftfahrstrasse (Münchner Ring).

    Um es jetzt nochmal auf den Punkt zu bringen, ja, so wie du das jetzt beschreibst ist das richtig. Für LKW und PKW gelten innerhalb geschlossener Ortschaften die gleichen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel, für LKW gilt immer 80 km/h als Obergrenze.

    So, ich hoffe, dir ein weitergeholfen zu haben. LG, Albi.

    Kommentar von Mausi2548 Mausi2548Mausi2548

    DH!

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    Lkw vs. Pkw geschwindigkeitsregelungen, wie ist das?
    Antwort von alf1952 alf1952

    Meines Wissens gilt für LKWs grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 KMh, für PKWs die ausgeschilderte bzw bei freier Fahrt eine allenfalls gesetzlich festgelegte generelle Höchstgeschwindigkeit.

    Ist eine tiefere Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert, ist die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit sowohl für PKW's wie LKW's gleichermassen verbindlich und darf keinesfalls überschritten werden.

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    Lkw vs. Pkw geschwindigkeitsregelungen, wie ist das?
    Antwort von Benni411 Benni411

    LKW dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 80 fahren. Die generelle Höchstgeschwindigkeit für LKWs beträgt ebenfalls 80. Hoffe damit ist die Frage beantwortet.

    Kommentar von AAA666 AAA666AAA666

    Nein Nein, da bist du falsch infomiert. Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen Lkw lediglich 80 fahren, außerhalb geschlossener Ortschaften jedoch nur 60km/h zumindest die über 7,5t, bei lkw´s zwischen 3,5 und 7,5 könnte deine antwort richtig sein. Meine Frage ist damit leider für mich nochnicht beantwortet. Trotzdem danke.

    Kommentar von Benni411 Benni411

    Hmmm gut das ist mir neu...man lernt immer dazu ;)

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Soooooooooo neu ist das nicht.

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    Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?
    Antwort von emil564 emil564

    Bei der HU wird die TÜV-Plakette entfernt, wenn das Fahrzeug VU (verkehrsunsicher) ist. Dies ist erforderlich, wenn das Fahrzeug eine akute Verkehrsgefährdung darstellt (Bremse ohne Funktion, Bremsleitung geplatzt, Radaufhängung gebrochen, Gewebe des Reifens sichtbar etc.). Der TÜV hat aber keine Polizeigewalt. Der Halter wird darauf hingewiesen, dass man mit diesem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, das Fahrzeug muss daher verladen werden. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung an die Zulassungsbehörde. Diese fordert dann sehr schnell entweder einen Nachweis über die Instandsetzung des Fahrzeugs oder die Stilllegung. Dies ist die rechtliche Seite. Grundsätzlich hat aber "hauseltr" recht. Wenn ich weiss, dass die Bremsen nicht i.O. (und zwar ganz i.O., nicht nur ein bischen) gibt es nur den Weg in die Werkstatt!!

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    Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Von einem Werkstattbesuch vorher hältst du nichts? Lieber mit defekter Bremse rumkutschieren? Aber sie bremsen ja noch! Gehts noch? An den Dingern hängt auch dein Leben!

    Kommentar von Joggel92 Joggel92

    war ja klar dass sowas kommen muss...

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    war ja klar dass sowas kommen muss...

    ...aufgrund der gestellten Frage kein Wunder.

    Entweder die Bremsen sind i.O. oder die Bremsen sind nicht i.O.

    Etwas anderes gibt es nicht, gibt ja auch nicht "ein bisschen schwanger".

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    Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?
    Antwort von HeidivonErbse HeidivonErbse

    Ja, denn dann bist du eine Gefahr für dich und die anderen Verkehrsteilnehmer. Man kann dir die Plakette auch nicht geben, wenn dein Auto nicht verkehrstüchtig ist.

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    Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?
    Antwort von TheTou TheTou

    wenn ein gefährdung des straßenverkehrs besteht

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    Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?
    Antwort von Reservist Reservist

    Nein, aber die Polizei.

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr
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    Darf mir der TÜV/DEKRA die Weiterfahrt verweigern?
    Antwort von Blinzell Blinzell

    ja, kann er/die/das :-)

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