StVO - neue und gute Antworten

  • 1
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von DerHans DerHans

    In Deutschland gilt Helmzwang. Wenn du ohne fährst und erwischt wirst musst du zahlen. Was aber viel schlimmer ist, ist die Tasache, dass du nbei einem Unfall immer eine Mitschuld bekommst, wenn du eine Schädelverletzung erleidest.

    Und auch der Amerikaner müsste einen Helm tragen, wenn er auf einem Roller fährt.

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    dass du nbei einem Unfall immer eine Mitschuld bekommst, wenn du eine Schädelverletzung erleidest.

    kannst du mir den entsprechenden Paragrafen dazu zeigen? ansonsten ist deine Aussage Blödsinn

    Und auch der Amerikaner müsste einen Helm tragen, wenn er auf einem Roller fährt.

    hast du die Frage eigentlich schon gelesen?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Er würde bei einer Schädelverletzung zwar vielleicht nicht bestraft, hätte aber massive Nachteile beim Schadensersatz

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    Er würde bei einer Schädelverletzung zwar vielleicht nicht bestraft

    das war aber genau deine Aussage, warum schreibst du sie dann wenn du es doch besser weißt (wissen solltest)

  • 2
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von JotEs JotEs

    In Deutschland ist es Pflicht, einen Helm zu tragen, wenn man ein Kraftrad führt oder auf ihm mitfährt. Ein Mofa ist in diesem Sinne ein Kraftrad, also Helmpflicht. Dazuaus der StVO:

    § 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
    (1) (...)
    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

    Ein 16 - jähriger Amerikaner (oder sonstiger Ausländer) darf in Deutschland kein Auto führen. Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung:

    § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
    (1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.(...)
    (2) (...)
    (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
    1. (...)
    1a.die das nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 für die Klassen B und BE vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben,

    Dieses vorgeschriebene Mindestalter beträgt jedoch 18 Jahre.

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    so siehts aus

  • 0
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von tradaix tradaix

    In DE gibt es eine Helmpflicht für Mofas und Roller (ausser Tretroller). Derzeit laufen Überlegungen, die Pflicht auf Fahrradfahrer auszuweiten.

    Kommentar von Kandoo998 Kandoo998

    Das wäre mal ne Maßnahme. Mit einem Rennrad kann man viel schneller fahren als mit einem Roller. Gestern noch einen vor mir gehabt den ich nicht mal überholen musste weil er über 50 fuhr. Also mit dem Auto.

  • 0
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von ginatilan ginatilan

    aber ein 16 Jähriger Amerikaner beispielsweise dürfte ja auch in Deutschland Auto fahren.

    wer behauptet denn so was?

    Kommentar von Kandoo998 Kandoo998

    Habe ich mal irgendwo gelesen. Ist aber nur so wenn es ein Internationaler Führerschein ist und die Person noch in den USA gemeldet ist.

    Kommentar von Kandoo998 Kandoo998
    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    was die geschrieben haben ist aber falsch, siehe:

    (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

    ** 1a. die das nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 für die Klassen B und BE vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben,**

    kannst du hier nachlesen:

    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV29.htm

    leider habe ich damals den Thread nicht gesehen

  • 0
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von StupidMoron StupidMoron

    Mit den 16. jährigen amerikanern liegst du übrigens FALSCH, deren Fahrerlaubnis gilt in Deutschland auch erst ab 18!

    Oops sorry für die Doppelantwort, das wollte ich ursprünlgich meiner ersten Antwort beifügen - tut mir leid!

    Kommentar von Kandoo998 Kandoo998
    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    was die geschrieben haben ist aber falsch, siehe:

    (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

    ** 1a. die das nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 für die Klassen B und BE vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben,**

    kannst du hier nachlesen:

    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV29.htm

  • 0
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von Frager93xD Frager93xD

    natürlich nicht !

  • 1
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von Harmonie2008 Harmonie2008

    Nein - und es ist auch besser für Deine Gesundheit, falls es doch mal zu einem Unfall kommt. Fahr vorsichtig, Lucas.

  • 1
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von cortijero cortijero

    in D ist Helmpflicht und wenn du in D fährst, brauchst du einen Helm. Wie lang die gefahrene Strecke ist, ist dabei uninteressant

  • 0
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    In Deutschland ist Helmpflicht für alle Verkehrsteilnehmer.

    Kommentar von McKanzie McKanzieMcKanzie

    ja ist klar. Die armen Fußgänger und Autofahrer

    Kommentar von Kandoo998 Kandoo998

    :D

  • 1
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von StupidMoron StupidMoron

    Nein, im Deutschland herscht Hellmpflicht für Motoradfahrer und Rollerfahrer, AUCH für Niederänder!

  • 0
    Darf ich auch in Deutschland ohne Helm fahren Roller fahren?
    Antwort von stevejobs2011 stevejobs2011

    Du musst immer ein Helm tragen.

  • 0
    Longboard vom Auto überrollt...
    Antwort von Eniwey Eniwey

    Ich wünsche diesem Mistkerl alles schlechte ! -.- Zufällig hatte ich auch letztens so einen Unfall o; Aus versehen rollt mein skateboard auf die straße und 20m entfernt ist da ein langsames auto, das aufs board zufährt.. anhalte und ausweichmöglichkeit war da, doch es furh einfach locker rüber. Und der Fahrer war eine Renterin (typisch -.-) naja ironischer weise ist meinem board nichts passiert und es hat den spiegel des autos kaputt gemacht xD naja da war die polizei aber auch schon auf der seite der älteren -.- das hatte die unfallversicherung bezahlt.

    naja auf jeden fall hat dein fahrer gegen sämtliche abschnitte der StVO verstoßen und dir dabei geschadet. ich würde ihn nochmal persönlich anzeigen und mit der sache vor gericht. ich mein du hast 3 augenzeugen, die alle bestätigen können was passiert ist. und wenn alles gegen ihn spricht wird er schon dafür blechen.. andernfalls bewerfe sein haus mit eiern xD :D

  • 1
    Longboard vom Auto überrollt...
    Antwort von cat64k cat64k

    ich fürchte das board kannste abschreiben.

    Aber der fahrer wird seine Strafe für Unfallflucht bekommen. Egal was man mitgenommen hat mit dem auto, man muss danach anhalten und darf nicht davon fahren.

  • 1
    Longboard vom Auto überrollt...
    Antwort von JoshUnk JoshUnk

    funktionstüchtig oder nicht,wenns mitgenommen ist ists mitgenommen jeder schaden zählt dude! immer auf die skater ey.

    eins steht fest, fahrerflucht hat der der nette herr begangen. Dat ist in deutschland strafbar.

  • 1
    Longboard vom Auto überrollt...
    Antwort von outfreyn outfreyn

    ob ich den schaden jedoch erstattet bekomme, ist unsicher, da mein longboard eigendlich nichts auf der straße zu suchen hatte und ich ihm wahrscheinlich keine absicht nachweisen kann

    Der Schadenersatzanspruch gehört ins Zivilrecht, und für den § 823 BGB reicht Fahrlässigkeit aus.

  • 2
    Parken: Vor dem Haus in Einbahnstraße + Einfahrt blockieren?!
    Hilfreichste Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Vielleicht hilft das hier:

    "Maßgebend ist die Benutzbarkeit der Zufahrt (KG Berlin VRS 69 297). Freizuhalten ist ein Bereich, damit das ungehinderte Ein- und Ausfahren unter den örtlichen Verhältnissen möglich sein muss (OLG Karlsruhe Justiz 79 237; OVG Bremen VRS 57 230). Schwierige Fahrmanöver beim Ein- und Ausfahren können nicht verlangt werden (OLG Köln VRS 25 151; OLG Frankfurt NJW 69 1074). Allerdings bleiben besondere Fahrzeuglängen oder andere außergewöhnliche Besonderheiten dabei außer Betracht (OLG Frankfurt VRS 58 368). Der Berechtigte braucht sich nicht auf andere Teile der Straße wie Geh- und Radwege oder auf das Nachbargrundstück verweisen zu lassen (OLG Düsseldorf VRS 78 367). Als schmal im Sinne der Vorschrift wird eine Straße dann angesehen, wenn ein Fahrzeug, das in etwa die Breite der Einfahrt besitzt, bei beiderseitigem Parken nicht ohne schwieriges Rangieren ein oder ausfahren kann (KG Berlin VRS 48 464). Soweit der nutzbare Raum ausgenutzt wird, darf nicht mehr als nur mäßig rangiert werden müssen (OLG Hamm VerkMitt. 78 69; OLG Saarbrücken NZV 94 328; OVG Koblenz DAR 99 421; VG Neustadt ZfS 02 311). Das OLG Frankfurt sieht in VRS 58 368 ein mäßiges Rangieren eines durchschnittlich geübten Kraftfahrers noch als zumutbar an, wobei ein dreimaliges Rangieren jedoch nicht mehr zu akzeptieren ist.".

    Gefunden bei: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=62610

    Ganzer Thread recht lesenswert da ähnlich Deinem Problem

    Kommentar von xmolochx xmolochx

    Ja Perfekt... Dankeschön, damit kann ich was anfangen

  • 2
    Parken: Vor dem Haus in Einbahnstraße + Einfahrt blockieren?!
    Antwort von Crack Crack

    § 12 StVO Halten und Parken

    (3) Das Parken ist unzulässig

    • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

    • vor Bordsteinabsenkungen.


    Weise ihn freundlich darauf hin das es eine Ordnungswidrigkeit darstellt wie er parkt. und das Ihr dadurch behindert werdet. Du kannst Dich an das Ordnungsamt wenden wenn er dieser Bitte nicht nachkommt. Dann ist möglicherweise Streit vorprogrammiert, Du musst aber nicht auf Dein Recht verzichten nur weil ein Anderer ein unbelehrbarer Egoist ist.

    Ein Schild mit "Ausfahrt Tag & Nacht freihalten" darfst Du ohne Weiteres anbringen, es schafft jedoch nicht mehr Rechte als Du ohnehin schon hast.

    Kommentar von xmolochx xmolochx

    Ja ich versuche es nochmal auf den normalen Weg mit einem freundlichem "Hallo"... Wer hat schon lust einen großen Streit vom zaun zu brechen, aber das geht so nicht. Wenn unser Mieter einzieht haben wir ein derbes Parkproblem obwohl Parken auf dem Grundstück möglich ist... mal sehen was bei rum kommt :-)

  • 1
    Parken: Vor dem Haus in Einbahnstraße + Einfahrt blockieren?!
    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Grundsätzlich hat er recht: Wer reinkommt, kommt auch wieder raus.

    Park halt immer rückwärts in die Einfahrt rein, dann kannst Du vorwärts wieder raus. Das fällt den meisten leichter.

    Ansonsten hilft das Ordnungsamt, die können Dir genau sagen, ob die da parken dürfen oder nicht.

    Kommentar von xmolochx xmolochx

    Naja es kommt jedoch nur 1 Auto rein & raus, das 2te schaft es nicht durch den Wendekreis der verkleinert ist durch den Anhänger.

    Es passen nur 2 Autos rein, wie beschrieben, wenn Auto A durch tolle kurbel arbeit vor und zurück setzt und sich in die andere "niesche" zu Autoplatz B drängt. sonst passt nur 1 Auto darauf durch den wunderbaren Hänger

    Es muss doch möglich sein mit 2 Autos einwandfrei in die Einfahrt rein & wieder raus zu kommen, ohne das bei jedem rein/raus ein auto umgesetzt werden muss da man durch den Anhänger auf der gegenüberliegenden Seite blockiert wird.

    Kommentar von Spenny448 Spenny448Spenny448

    Wenn zwei Autos reinpassen, dann kommen auch beide definitiv wieder raus!

    Kommentar von xmolochx xmolochx

    Wenn ein Auto Parkt, kann das 2te nicht mehr Parken... Es passt einfach nicht, durchfahrt zu klein etc...

    Nur wenn ein Auto durch vor und zurück pendeln einen platz nach rechts rutscht passt ein 2tes hin.

    Wäre kein Anhänger vom Nachbarn da, passen beide auf anhieb und kommen auch wieder raus.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Grundsätzlich hat er recht: Wer reinkommt, kommt auch wieder raus.

    Wie bist Du denn Ratgeberheld geworden? So einfach kann man es sich doch nicht machen!

  • 4
    Parken: Vor dem Haus in Einbahnstraße + Einfahrt blockieren?!
    Antwort von michinef michinef

    Erkundige Dich beim Ordnungsamt oder bei der Polizei, wer im Recht ist. Das sieht sich besser mal jemand an. Lass Dich beraten, wie Ihr Euch am Besten verhaltet.

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.