In Deutschland ist es Pflicht, einen Helm zu tragen, wenn man ein Kraftrad führt oder auf ihm mitfährt. Ein Mofa ist in diesem Sinne ein Kraftrad, also Helmpflicht. Dazuaus der StVO:
§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) (...)
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Ein 16 - jähriger Amerikaner (oder sonstiger Ausländer) darf in Deutschland kein Auto führen. Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung:
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.(...)
(2) (...)
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1. (...)
1a.die das nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 für die Klassen B und BE vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben,
Dieses vorgeschriebene Mindestalter beträgt jedoch 18 Jahre.
kannst du mir den entsprechenden Paragrafen dazu zeigen? ansonsten ist deine Aussage Blödsinn
hast du die Frage eigentlich schon gelesen?
Er würde bei einer Schädelverletzung zwar vielleicht nicht bestraft, hätte aber massive Nachteile beim Schadensersatz
das war aber genau deine Aussage, warum schreibst du sie dann wenn du es doch besser weißt (wissen solltest)