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hallo saman2128,
deine Krankenkasse hat - leider - Recht. Sie ist berechtigt, rückwirkend die Familienhilfe zu beenden. Strafrechtliche Folgen hast du aber nicht zu befürchten. Normalerweise wirst du ab 1.1.09 als Student pflichtversichert. Der Studententarif beträgt bundesweit und bei jeder Krankenkasse ca. 55 Euro. Natürlich kannst du die Nachzahlung in Raten bezahlen. Du musst dich hier aber mit deiner Krankenkasse nochmals in Verbindung setzen. Was mir allerdings zu denken gibt ist, dass du immer rechtzeitig auf die Briefe deiner Kasse geantwortet hast. Normalerweise hätte dann deine Kasse schon eher auf die Beendigung deiner Familienhilfe reagieren können. Ich geh mal davon aus, dass deine Kasse - wie andere auch - nur einmal im Jahr die Familienhilfe überprüfen und dabei gesehen haben, dass du über 400 Euro (bis 400Euro ist mann mitversichert) verdienst. Und dann haben sie rückwirkend die Familienhilfe beendet. Es ist immer ganz schwer , der Krankenkasse einen Fehler nachzuweisen. Und ehrlich gesagt, auch wenn sie einen Fehler gemacht haben, hast du wenig Chancen auf ein Entgegenkommen. Denn die Kassen sagen "sie handeln nach Gesetz, und nach dem Gesetz verdienst du über 400 Euro und bist somit nicht mitversichert". Dies gilt auch , wenn die Kasse einen Fehler macht und verspätet drauf kommt. Leider steht das Gesetz auf Seiten der Krankenkasse. Auch wenn ein Mitarbeiter einen Fehler macht, bestehen sie auf rückwirkende Zahlung. Tut mir leid, dir keine besser Antwort geben zu können.

Das ist von einigen Faktoren abhängig. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, so musst du keine Sozialabgaben bezahlen. Falls du das Praktikum machst, so musst du Sozialabgaben bezahlen sofern du über einen bestimmten Betrag verdienst.

Praktika werden doch nicht bezahlt, man muss froh sein, wenn man nicht noch selbst was bezahlen muss.

NEIN,Studentenrabatte sind meines Wissens beim Kauf von Elektrogeräten kein Kriterium bzw.nicht möglich.Du kannst es zwar erwähnen aber wenn der Verkäufer den Kopf schüttelt,hast du Pech gehabt.Es gibt auch keine Rabatte für Arbeitslose,Halbwaisen,Hochschwangere usw.

handeln kann man überall.. such dir ein paar kollegen und kauft alles was handelt nen gesamtpreis raus. für das was ihr spart, könnt ihr euch bestimmt nen schönen abend machen.
also einen extra studentenrabatt gibt es da wohl kaum....aber den preis kannst du trotzdem versuchen runter zu schrauben

Eigenheimbesitzer !
Hannabreier am 2. Dezember 2009 22:11 klingt gut, aber ich denke nein. weil da wurde einer zu ernannt. das konnte ich finden .

Manche Unis nehmen Highschoolkurse als Transfer Credits an, diese Kurse müssen aber auch schon was besonderes sein. Community College würde sich auch anbieten. Viele US Studenten absolvieren erst mal die General Education Kurse auf dem Junior College (oder Community College), weil es da billiger ist. Allerdings ist die Zahl der Transfer Credits begrenzt, also aufpassen. Aufpassen auch, dass man wirklich Kurse belegt, die auch für Transfer Credit in Frage kommen.
Alternative: Es gibt bestimmte Tests, die man im Vorfeld machen kann und welche als Transfer Credits (CLEP) gezählt werden können. Dabei benötigt man aber schon fundierte Kenntnisse in der Materie. Google mal nach CLEP.
Du solltest Dich aber an die Uni Deiner Wahl wenden (Admissions, Registrar), denn Du solltest wissen,
a, welche und wie viele Credits Du mitbringen kannst,
b, ob ein Studium mit H-4 Visum überhaupt möglich ist,
c, welche Kurse Du überhaupt belegen solltest und welche "für die Katz" sind.
Danke für den Tipp. Wenn alles schief gehen sollte, also ich jetzt nicht gleich auf´s College/Uni gehen kann, werde ich durchaus versuchen die erwähnte Alternative zu nutzen.
waggerla am 4. Dezember 2009 00:23 Hm, musst dabei aber bedenken, dass CLEP auch limitiert ist, also man kann insgesamt nur eine bestimmte Anzahl von Credit Hours "transferieren".
frag mal beim Community college (gibt es in jedem Bundesstaat) ich glaube neue Kurse starten im Januar)
virtuell highschool
evtl. musst du auch den toefl test (englisch Nachweis) machen
Ich war vor zwei Tagen persönlich beim CC. Die sagten mir darauf hin, dass ich mich online registrieren muss. Auch die Online- Bewerbung gab mir erst die Möglichkeit für Fall 2009. Liegt das vllt. an meinem H4 Visum?

Soweit ich die Regelungen verstehe, darfst Du auf H-4 (also als Begleiter/in eines H-1-Inhabers) weder in den USA arbeiten noch studieren oder die Schule besuchen. Fuer Letzteres brauechtest Du ein F-1-Visum. Im Vorfeld Credits zu sammeln wuerde so also schwierig sein.
Ich bin aber nicht 100%ig sicher, ob das auch fuer Teilzeitstudien gilt oder nur fuer Vollzeitstudien. Auf VWP/B-2 duerfte man ja beispielsweise bis zu 18 Wochenstunden Sprachschule absolvieren. Eventuell koenntest Du also zumindest studienvorbereitende Kurse und Pruefungen wie den TOEFL schon jetzt durchziehen.
Im Zweifel wuerde ich mich ans "Admissions Office" am College Deiner Wahl wenden und fragen, ob die Dich mit H-4 ueberhaupt als "International Student" auf Teilzeit fuer wenige Credits akzeptieren. Ich mutmasse, dass sie das nicht tun wuerden, aber das ist eben gemutmasst, nicht gewusst.
Danke zunächst einmal. ;) Das Studieren ist mit einem H4 Visum möglich, jedoch das Arbeiten ist nicht erlaubt.
Um den Toefl komm ich wahrscheinlich nicht drum herum. Bereit mich schon vor.
Als letzteres ist die Kontaktaufnahme zu meiner Wunschuni wahrscheinlich am einfachsten.
Danke ;)

Bundesgerichtshof Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 307/08
Ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Mietvertrag, der ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer betrifft, ist unwirksam.
Ich warne allerdings davor, diese Rechtsprechung uneingeschränkt auf jedwede Wohnungsanmietung durch Studenten zu übertragen. Da der Student seine voraussichtliche Wohnzeit/-dauer sehr wohl über einen Zeitraum von bis max. 4 Jahren abschätzen kann, wird auch ihm zuzumuten sein, einen abgeschlossenen Mietvertrag incl. Kündigungsausschluß über 'normalen' Wohnraum einzuhalten.
geige am 30. November 2009 09:35 Es ist ja gar nicht so einfach, am Studienort gepflegten, bezahlbaren u. sich in Uni-Nähe befindlichen Wohnraum zu finden. Deswegen mein Rat, wenn der Student die Wohnung anmieten möchte:
Unbedingt eine Klausel zur Berechtigung der Nachmieterstellung in den Vertrag aufnehmen lassen.
geige am 30. November 2009 10:13 Muß mich in meinem Warnhinweis wohl korrigieren. So wie in Urteilsbesprechungen nachzulesen ist, ist ein formularmäßiger Kündigungsausschluß generell bei Studentenwohnungen ausgeschlossen. Also, Wohnung anmieten.
Wenn er so kriminal wäre, dass er die Gelegenheit ausnutzen will, um nach Abgabe der Verpflichtungserklärung zurückzulehnen-dann hätte er auf diesem Weg keine Hilfe gesucht und anders die Probleme gelöst! Aber Integrationspolitik und damit gebundene Probleme liegt nicht nur an Politik,sondern an jedem Bürger! MFG V.
Da sitzt wohl in diesem Verlag einer, der recht ahnungslos ist. Die Steuernummer ist ein steuerlicher und kein kaufmännischer Rechnungsbestandteil. Beim Rechnungsempfänger hat sie lediglich zur Folge, dass er die in der Rechnung ausgewiesene und mit bezahlte Umsatzsteuer in Form der Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt. Umsatzsteuer spielt hier aber überhaupt keine Rolle, die Steuernummer wäre damit überflüssig. Dummerweise verlangt der Verlag aber so einen Unfug, also musst du wohl in den (sauren) Apfel beißen.
Folgende Möglichkeit erscheint mir am zweckmäßigsten : Nochmal mit dem FA Verbindung aufnehmen (am besten persönlich) und darauf hinweisen, dass es eine einmalige Sache war und eben keine unternehmerisache Tätigkeit aufgenommen werden soll. Insoweit war der Hinweis des Sachbearbeiters mit dem formlosen Zettel schon goldrichtig.
Die erhaltene Steuernummer verpflichtet dich auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung, schon gar nicht automatisch jedes weitere Jahr. Wer warum eine Steuererklärung abgeben muss, ist hier schon mehrfach lang und breit besprochen worden.
Solltest du keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen haben, treffen diese Gründe bei dir wahrscheinlich nicht zu.
Selbst wenn wider Erwarten die Bürokratie nicxht zu bremsen sein sollte und du tatsächlich eine Erklärung abgeben musst - es ist keine große Sache. Personelle Angaben in den sog. "Mantelbogen" (Seite 1) eintragen, die 63 € im entsprechenden Formular als Gewinn eintragen und fertig. Gewinnermittlung, Angabe von Betriebsausgaben und ähnliches ist überflüssig. Eine Steuer entsteht nicht.
Wenn ein Fragebogen vom Finanzamt geschickt und eine Steuernummer erteilt wurde, handelt es sich um eine Pflichtveranlagung. D. h. er muß sehr wohl eine Steuererklärung abgeben.
Pollo, das ist Unsinn. Zu einer Pflichtveranlagung kommt es, wenn entweder die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (sind sie hier nicht) oder wenn das FA zur Abgabe auffordert (hat es hier nicht).
Die Aufforderung zur Abgabe ist ein Verwaltungsakt, d.h., sie kann mit den üblichen Mitteln angefochten werden.
Das bloße Zusenden von Fragebögen ist gar nichts, nicht mal ein Realakt.
nemo13 liegt hier vollkommen richtig und kriegt deshalb den DH.
Bleibt die Frage, wie der TE zu seinem Geld kommt. Rechnung ist gestellt worden, Leistung ist erbracht worden --> Mahnbescheid wäre also der nächste Weg. Sogar einer Klage könnte man hier gelassen entgegensehen. Schließlich weigert sich der Verlag, seine Pflichten (Zahlung des Entgelts) zu erfüllen.
Dass in Buchhaltungsbüro des Verlags solche unwissenden Haubentaucher sitzen, ist doch nun wirklich deren Organisationsproblem.
Jetzt werden die PISA-Kinder erwachsen und besetzen so langsam wichtige Positionen - ich hab wieder Angst um meine Rente.

Um die Frage genauer beantworten zu können müßte man den Wortlaut dieser Klausel kennen. Ein Kündigungsverzicht für Mieter und Vermieter für bestimmte Zeit kann durchaus rechtens sein. An der Kündigungsfrist ändert das jedoch nichts. http://www.mieterbund.net/recht/mietrechtaktuell/mietrechta-z/Kuendigungsausschluss.html
einziehen, denn diese regelung wäre rechtlich nicht haltbar bzw. unzulässig, würde sie doch gegen die neueste BGH-Rechtssprechung verstoßen (3-Monate Kündigungsfrist für den mieter)siehe: http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung/030618-VIII-ZR-240-02-kuend...
ergänzung: finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform-kuendigungsfrist.htm
Wenn du zwei Minijobs mit insg. 500 € hast, werden beide Minijobs steuer- und sozialversicherungspflichtig. 1x mit Steuerklasse 1, 1x mit Steuerklasse 6. SV fällt für dich ca. 20% und für den AG mit ca. 20% an.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, bin erstmals beruhigt, dass ich nicht mit Strafen rechnen muss:-)