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Du mußt deine Fahrweise den Strassenverhältnissen anpassen. Wenn es kracht und es läßt sich nachweisen das es mit WR hätte vermeiden lassen dann mußt du deinen Geldbeutel ganz weit aufmachen. Das gilt auch für Nichtansäßige.

Ist dies nicht der Fall, droht neben dem Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall zudem auch ein Bußgeld.
Die angepasste Ausrüstung des Fahrzeugs kann auch durch sogenannte Ganzjahresreifen erfüllt sein. Sie müssen aber für die jeweilige Witterung passend sein.
Ferner hat man zum Beispiel auch dafür zu sorgen, dass die Scheibenwaschanlage funktioniert. Eingefrorene Scheibenwaschanlagen können auch ein Bußgeld zur Folge haben.
Schoen. Aber gilt dies auch fuer auslaendische Fahrzeuge?
gerwitt am 22. Dezember 2009 12:54 Die Strassenverkehrsordnung gilt für alle Fahrzeuge, die auf bundesdeutschen Straßen fahren wollen. Auch ausländische Fahrzeuge, die z.B. nicht verkehrstauglich sind und unseren gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, können schlimmstenfalls sogar sofort aus dem Verkehr gezogen werden!!! (siehe z.B. auch ausländischer LKW-Verkehr auf deutschen Straßen!).

In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht.Das trifft für Deutsche und Ausländer zu.
Wenn aber durch Sommerreifen ein Unfall passiert gibt es ein dickes Bußgeld.
Man sieht doch regelmäßig Autos auf den Straßen, die ins Rutschen kommen durch falsche Bereifung.
Gibt auch regelmäßig Staus deswegen.
ja es gibt eine winterreifenpflicht in dem sinne, dass die versicherung im schadensfall die leistung verweigern kann, wenn durch sommerreifen bedingt ein unfall entsteht.
gerwitt am 22. Dezember 2009 12:51 Auch ein Bußgeld wird fällig, wenn das Fahrzeug nicht wintertauglich ist. Siehe Strassenverkehrsordnung!
Die gibt es noch nicht mal für einheimische Autos.
gerwitt am 22. Dezember 2009 12:52 Das ist nicht richtig. Die Ausrüstung muß den Witterungsverhältnissen angepasst sein. D.h. bei Schnee und Eis entsprechende taugliche Bereifung und sonstige Ausrüstung des Fahrzeugs. Siehe Strassenverkehrsordnung: http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/bereifung.html
Das bedeutet trotzdem keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern nur eine situationsbedingte.

Es gibt ja keine direkte Pflicht. Nur wenn sich zeigt, daß du das Auto nicht sicher führen kannst, weil du keine Winterreifen drauf hast, dann wird es teuer.
gerwitt am 22. Dezember 2009 12:48 Diese Antwort ist richtig und berücksichtigt die gesetzlichen Regelungen aus der Strassenverkehrsordnung in Deutschland! DH!

wir haben keine winterreifenpflicht. aber wenn du einen unfall baust, kannst du tief in die tasche greifen
Nellymaus01 am 22. Dezember 2009 12:45 Ich bin der Meinung man bekommt sogar eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit oder so.
KriLu am 22. Dezember 2009 12:46 das mit der anzeige weiß ich nicht, eben nur, dass es als selbstverschulden gilt
gerwitt am 22. Dezember 2009 12:50 Es gibt eine bedingte Winterreifenpflicht, und zwar dann, wenn die Winterreifen für die sichere Teilnahme am Strassenverkehr nötig ist! Siehe Strassenverkehrsordnung!

Also ich kenne eine Winterreifenpflicht nur in Österreich
http://www.winterreifen-pflicht.at/winterreifenpflicht.html
Und ja, sie gilt auch für ausländische KfZ

Sobald du denn obligatorischen Sehtest nicht bestehst.
Zeichen 283 ("zweimal durchgestrichen") bedeutet "Haltverbot auf der Fahrbahn"
(das Wörtchen "absolut" wird vom Voksmund gern hinzugedichtet. Auch wird aus dem Haltverbot gern ein "Parkverbot" gemacht. Ein Zeichen mit der Bedeutung "Parkverbot" gibt es jedoch nicht).
Und genau diese Bedeutung hat das Zeichen 283 auch: Es verbietet jegliches Halten (nicht nur das Parken!) auf der Fahrbahn. Soll das halten auch auf dem Seitenstreifen verboten sein, muss das Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" angebracht sein. Ist das nicht der Fall, dann darf auf dem Seitenstreifen gehalten und auch geparkt werden, sofern dieser dazu geeignet ist.
Zeichen 286 ("einmal durchgestrichen") hingegen bedeutet: "Eingeschränktes Haltverbot"). Das Halten ist also nicht völlig untersagt, sondern es darf bis zu 3 Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden. Wird ein- oder ausgestiegen, be- oder entladen, darf auch länger als 3 Minuten gehalten werden, sofern die jeweilige Tätigkeit ohne Verzögerung durchgeführt wird.
Ebenso wie bei Zeichen 283 bezieht sich Zeichen 286 nur auf die Fahrbahn, nicht aber auf einen Seitenstreifen. Soll es auch auf einem Seitenstreifen gelten, dann ist auch hier das Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" erforderlich. Ist dieses Zusatzzeichen vorhanden, dann hat das Zeichen 286 für den Seitenstreifen die gleiche Bedeutung wie für die Fahrbahn (Halten bis zu 3 Minuten erlaubt, bei Ladetätigkeiten auch länger sofern sie ohne Verzögerung durchgeführt werden).
Zeichen 286 StVO bedeutet absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn. Der Seitenstreifen ist keine Fahrbahn.
ähm, sorry Zeichen 283 meine ich
Danke auch hier für die fixe Antwort! Genau so hatte ich es mir auch gedacht. Stellt sich mir nur noch die Frage: Wie darf dieser Seitenstreifen beschaffen sein - sicherlich sollte es weder Rad- noch Fußweg sein, aber gibt es sonst noch Beachtungen?
Zu Deiner Frage nach der Beschaffenheit des Seitenstreifens. Im Normalfall wird der Seitenstreifen befestigt sein, es gibt aber auch unbefestigte Seitenstreifen. Ist eine Nutzung durch Radfahrer zugelassen, so ist das auch entsprechend zu markieren.
§ 2 Abs. 4 sagt: "Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden."
Und § 12 (4) StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist"
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichenvorschriftzeichen4.html#verkehrszeichenhalteverbote.html < Ziffer 8
Cool danke!!!
=> bei den einfachen Schild Nr. 283 ist das Parken auf dem Seitenstreifen also erlaubt, oder?
Gibt es noch eine Regelung WIE der Seitenstreifen beschaffen sein muss (befestigt, unbefestigt)?

1mal durchgestrichen Parkverbot aber anhalten um be und endladen ( 3 Minuten erlaubt) Ist wiederum unter dem schild eine uhrzeit oder tag angegeben dann darfst du zu dieser bestimmten uhrzeit Uhrzeitabschnitt z.b 11-18 uhr nicht parken sondern nur halten
2 mal durchgestrichen istsogar HALTEVERBOT!!!
Genau das Schild, welches 2 Mal durchgestrichen ist! Bezieht es sich nur auf die Fahrbahn oder auch auf den Seitenstreifen?
im Normalfall bezieht sich Zeichen 283 StVO nur auf die Fahrbahn, d. h. hier müsste ein Zusatzschild explizit auch das Halten auf dem Seitenstreifen verbieten
Das Schild bedeutet "Absolutes Parkverbot". Dort darfst du maximal 3 Minuten halten, um etwas auszuladen, egal ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht. Parken darfst du da in keinem Fall!!
Nein, das Zeichen 283 bedeutet "Haltverbot". Es verbietet jegliches Halten auf der Fahrbahn - nicht nur das Parken!

Das ist eine gute Frage :-)
Ich ärgere mich auch jedes mal, wenn mein blinkender Vordermann - auch wenn das minimicroauto ist - weit nach rechts ausholend - nach links abbiegt.
Eine Erklärung habe ich nicht, kann ja nicht sein, dass alle LKW-Fahrer sind?!
zum 1. punkt ich hab gar nix runtergeschraubt oder sonst irgendwas. das auto hab ich so gekauft und hab es grad mal 1.monat gefahren, als ich aufgehalten wurde. beim kauf hat mir der verkäufer gesagt, es ist alles so eingetragen wie er dasteht.
zum 2ten punkt. an dem tag bin ich mit dem auto unterwegs gewesen, aber für 1 stunde ist ein kumpel mit meinem auto gefahren. mir ist nichts aufgefallen und vielleicht war ja er das, nur er sagte nein, er hat damit nix zu tun, also wie sollte ich das beweisen.
und ein verkehrsrowdy bin ich überhaupt ned, ich fahr normal und nicht schnell, hatte auch no nie einen unfall, bin auch noch nie geblitzt worden obwohl ich schon an genug blitzer vorbeigefahren bin, teilweise gar nicht gesehen, also sagt ja das schon mal aus, dass ich anständig fahr