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Straßenverkehrsordnung - neue und gute Antworten Straßenverkehrsordnung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Gilt Winterreifen pflicht

almmichel
beantwortet von almmichel am 22. Dezember 2009 12:51
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Du mußt deine Fahrweise den Strassenverhältnissen anpassen. Wenn es kracht und es läßt sich nachweisen das es mit WR hätte vermeiden lassen dann mußt du deinen Geldbeutel ganz weit aufmachen. Das gilt auch für Nichtansäßige.


Gilt Winterreifen pflicht

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 22. Dezember 2009 12:46
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Die Strassenverkehrsordnung regelt, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs den Witterungsverhältnissen angepasst sein muss.

Ist dies nicht der Fall, droht neben dem Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall zudem auch ein Bußgeld.

Die angepasste Ausrüstung des Fahrzeugs kann auch durch sogenannte Ganzjahresreifen erfüllt sein. Sie müssen aber für die jeweilige Witterung passend sein.


Ferner hat man zum Beispiel auch dafür zu sorgen, dass die Scheibenwaschanlage funktioniert. Eingefrorene Scheibenwaschanlagen können auch ein Bußgeld zur Folge haben.

Kommentar von Staatsminister am 22. Dezember 2009 12:51

Schoen. Aber gilt dies auch fuer auslaendische Fahrzeuge?

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 22. Dezember 2009 12:54

Die Strassenverkehrsordnung gilt für alle Fahrzeuge, die auf bundesdeutschen Straßen fahren wollen. Auch ausländische Fahrzeuge, die z.B. nicht verkehrstauglich sind und unseren gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, können schlimmstenfalls sogar sofort aus dem Verkehr gezogen werden!!! (siehe z.B. auch ausländischer LKW-Verkehr auf deutschen Straßen!).


Gilt Winterreifen pflicht

Forsthouse
beantwortet von Forsthouse am 22. Dezember 2009 12:45
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In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht.Das trifft für Deutsche und Ausländer zu.

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 22. Dezember 2009 14:20

Wenn aber durch Sommerreifen ein Unfall passiert gibt es ein dickes Bußgeld.

Man sieht doch regelmäßig Autos auf den Straßen, die ins Rutschen kommen durch falsche Bereifung.

Gibt auch regelmäßig Staus deswegen.


Gilt Winterreifen pflicht

robers946
beantwortet von robers946 am 22. Dezember 2009 12:45
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ja klar gilt das für die auch.


Gilt Winterreifen pflicht

anonym
beantwortet von pilot350 am 22. Dezember 2009 12:45
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ja es gibt eine winterreifenpflicht in dem sinne, dass die versicherung im schadensfall die leistung verweigern kann, wenn durch sommerreifen bedingt ein unfall entsteht.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 22. Dezember 2009 12:51

Auch ein Bußgeld wird fällig, wenn das Fahrzeug nicht wintertauglich ist. Siehe Strassenverkehrsordnung!


Gilt Winterreifen pflicht

anonym
beantwortet von volkri am 22. Dezember 2009 12:45
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Die gibt es noch nicht mal für einheimische Autos.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 22. Dezember 2009 12:52

Das ist nicht richtig. Die Ausrüstung muß den Witterungsverhältnissen angepasst sein. D.h. bei Schnee und Eis entsprechende taugliche Bereifung und sonstige Ausrüstung des Fahrzeugs. Siehe Strassenverkehrsordnung: http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/bereifung.html

Kommentar von volkri am 22. Dezember 2009 16:43

Das bedeutet trotzdem keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern nur eine situationsbedingte.


Gilt Winterreifen pflicht

DerTroll
beantwortet von DerTroll am 22. Dezember 2009 12:45
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Es gibt ja keine direkte Pflicht. Nur wenn sich zeigt, daß du das Auto nicht sicher führen kannst, weil du keine Winterreifen drauf hast, dann wird es teuer.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 22. Dezember 2009 12:48

Diese Antwort ist richtig und berücksichtigt die gesetzlichen Regelungen aus der Strassenverkehrsordnung in Deutschland! DH!


Gilt Winterreifen pflicht

KriLu
beantwortet von KriLu am 22. Dezember 2009 12:44
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wir haben keine winterreifenpflicht. aber wenn du einen unfall baust, kannst du tief in die tasche greifen

Kommentar von 2becb5a164901f70681b8552cd551c2fsmallNellymaus01 am 22. Dezember 2009 12:45

Ich bin der Meinung man bekommt sogar eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit oder so.

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 22. Dezember 2009 12:46

das mit der anzeige weiß ich nicht, eben nur, dass es als selbstverschulden gilt

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 22. Dezember 2009 12:50

Es gibt eine bedingte Winterreifenpflicht, und zwar dann, wenn die Winterreifen für die sichere Teilnahme am Strassenverkehr nötig ist! Siehe Strassenverkehrsordnung!


Gilt Winterreifen pflicht

BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 22. Dezember 2009 12:44
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Also ich kenne eine Winterreifenpflicht nur in Österreich

http://www.winterreifen-pflicht.at/winterreifenpflicht.html

Und ja, sie gilt auch für ausländische KfZ


Ab wie viel Dioptrien braucht man eine Sehhilfe im Straßenverkehr?

Mizi59
beantwortet von Mizi59 am 17. Dezember 2009 20:31
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Ab 0,5 ....


Ab wie viel Dioptrien braucht man eine Sehhilfe im Straßenverkehr?

heialex
beantwortet von heialex am 17. Dezember 2009 20:30
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Sobald du denn obligatorischen Sehtest nicht bestehst.


Ab wie viel Dioptrien braucht man eine Sehhilfe im Straßenverkehr?

wernilein
beantwortet von wernilein am 17. Dezember 2009 20:29
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dann ,wenn es der Augenarzt verordnet.


Absolutes Parkverbot - Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt?

anonym
beantwortet von JotEs am 12. Dezember 2009 12:44
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Zeichen 283 ("zweimal durchgestrichen") bedeutet "Haltverbot auf der Fahrbahn"

(das Wörtchen "absolut" wird vom Voksmund gern hinzugedichtet. Auch wird aus dem Haltverbot gern ein "Parkverbot" gemacht. Ein Zeichen mit der Bedeutung "Parkverbot" gibt es jedoch nicht).

Und genau diese Bedeutung hat das Zeichen 283 auch: Es verbietet jegliches Halten (nicht nur das Parken!) auf der Fahrbahn. Soll das halten auch auf dem Seitenstreifen verboten sein, muss das Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" angebracht sein. Ist das nicht der Fall, dann darf auf dem Seitenstreifen gehalten und auch geparkt werden, sofern dieser dazu geeignet ist.

Zeichen 286 ("einmal durchgestrichen") hingegen bedeutet: "Eingeschränktes Haltverbot"). Das Halten ist also nicht völlig untersagt, sondern es darf bis zu 3 Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden. Wird ein- oder ausgestiegen, be- oder entladen, darf auch länger als 3 Minuten gehalten werden, sofern die jeweilige Tätigkeit ohne Verzögerung durchgeführt wird.

Ebenso wie bei Zeichen 283 bezieht sich Zeichen 286 nur auf die Fahrbahn, nicht aber auf einen Seitenstreifen. Soll es auch auf einem Seitenstreifen gelten, dann ist auch hier das Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" erforderlich. Ist dieses Zusatzzeichen vorhanden, dann hat das Zeichen 286 für den Seitenstreifen die gleiche Bedeutung wie für die Fahrbahn (Halten bis zu 3 Minuten erlaubt, bei Ladetätigkeiten auch länger sofern sie ohne Verzögerung durchgeführt werden).


Absolutes Parkverbot - Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt?

anonym
beantwortet von DerOlaf am 12. Dezember 2009 12:25
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Zeichen 286 StVO bedeutet absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn. Der Seitenstreifen ist keine Fahrbahn.

Kommentar von DerOlaf am 12. Dezember 2009 12:30

ähm, sorry Zeichen 283 meine ich

Kommentar von DieChantal am 12. Dezember 2009 12:32

Danke auch hier für die fixe Antwort! Genau so hatte ich es mir auch gedacht. Stellt sich mir nur noch die Frage: Wie darf dieser Seitenstreifen beschaffen sein - sicherlich sollte es weder Rad- noch Fußweg sein, aber gibt es sonst noch Beachtungen?

Kommentar von DerOlaf am 12. Dezember 2009 12:54

Zu Deiner Frage nach der Beschaffenheit des Seitenstreifens. Im Normalfall wird der Seitenstreifen befestigt sein, es gibt aber auch unbefestigte Seitenstreifen. Ist eine Nutzung durch Radfahrer zugelassen, so ist das auch entsprechend zu markieren.

Kommentar von pdeleuw am 13. Dezember 2009 09:20

§ 2 Abs. 4 sagt: "Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden."

Kommentar von DerOlaf am 15. Dezember 2009 00:44

Und § 12 (4) StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist"


Absolutes Parkverbot - Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt?

anonym
beantwortet von quelleopel am 12. Dezember 2009 12:22
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Kommentar von DieChantal am 12. Dezember 2009 12:26

Cool danke!!!

=> bei den einfachen Schild Nr. 283 ist das Parken auf dem Seitenstreifen also erlaubt, oder?

Gibt es noch eine Regelung WIE der Seitenstreifen beschaffen sein muss (befestigt, unbefestigt)?


Absolutes Parkverbot - Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt?

TikayLa
beantwortet von TikayLa am 12. Dezember 2009 12:17
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1mal durchgestrichen Parkverbot aber anhalten um be und endladen ( 3 Minuten erlaubt) Ist wiederum unter dem schild eine uhrzeit oder tag angegeben dann darfst du zu dieser bestimmten uhrzeit Uhrzeitabschnitt z.b 11-18 uhr nicht parken sondern nur halten

2 mal durchgestrichen istsogar HALTEVERBOT!!!

Kommentar von DieChantal am 12. Dezember 2009 12:23

Genau das Schild, welches 2 Mal durchgestrichen ist! Bezieht es sich nur auf die Fahrbahn oder auch auf den Seitenstreifen?

Kommentar von DerOlaf am 12. Dezember 2009 12:34

im Normalfall bezieht sich Zeichen 283 StVO nur auf die Fahrbahn, d. h. hier müsste ein Zusatzschild explizit auch das Halten auf dem Seitenstreifen verbieten


Absolutes Parkverbot - Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt?

anonym
beantwortet von restaurant am 12. Dezember 2009 12:16
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Das Schild bedeutet "Absolutes Parkverbot". Dort darfst du maximal 3 Minuten halten, um etwas auszuladen, egal ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht. Parken darfst du da in keinem Fall!!

Kommentar von JotEs am 12. Dezember 2009 12:31

Nein, das Zeichen 283 bedeutet "Haltverbot". Es verbietet jegliches Halten auf der Fahrbahn - nicht nur das Parken!


Absolutes Parkverbot - Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt?

Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Dezember 2009 12:15
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Absolutes Parkverbot überall.


Warum lenken manche zuerst nach rechts, wenn sie links abbiegen?

aurata
beantwortet von aurata am 9. Dezember 2009 00:56
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Das ist eine gute Frage :-)

Ich ärgere mich auch jedes mal, wenn mein blinkender Vordermann - auch wenn das minimicroauto ist - weit nach rechts ausholend - nach links abbiegt.

Eine Erklärung habe ich nicht, kann ja nicht sein, dass alle LKW-Fahrer sind?!

Kommentar von 5f32d4dd47b4a107f87fb606b780aec7smallicke01 am 9. Dezember 2009 00:58

lol oder sie träumen davon.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 10. Dezember 2009 17:08

Davon hatte ich heut schon wieder mal 3 Stück. Wenn die in Hamburg so fahren würden kämen die keine 500 m weit ohne Blechschaden!


Wer ist im Recht? ich oder polizei?

anonym
beantwortet von dodli am 30. November 2009 10:55
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zum 1. punkt ich hab gar nix runtergeschraubt oder sonst irgendwas. das auto hab ich so gekauft und hab es grad mal 1.monat gefahren, als ich aufgehalten wurde. beim kauf hat mir der verkäufer gesagt, es ist alles so eingetragen wie er dasteht.

zum 2ten punkt. an dem tag bin ich mit dem auto unterwegs gewesen, aber für 1 stunde ist ein kumpel mit meinem auto gefahren. mir ist nichts aufgefallen und vielleicht war ja er das, nur er sagte nein, er hat damit nix zu tun, also wie sollte ich das beweisen.

und ein verkehrsrowdy bin ich überhaupt ned, ich fahr normal und nicht schnell, hatte auch no nie einen unfall, bin auch noch nie geblitzt worden obwohl ich schon an genug blitzer vorbeigefahren bin, teilweise gar nicht gesehen, also sagt ja das schon mal aus, dass ich anständig fahr



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