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Wenn bei einer Probefahrt ein Unfall passiert, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf den das Fahrzeug zugelassen ist, in diesem Fall die Versicherung deiner Eltern.
Deine Eltern werden entsprechend dann auch zurückgestuft in der SF-Klasse.
Ab Uhrzeit und Datum im Kaufvertrag, übernimmt zwar auch erstmal die Versicherung deiner Eltern den Unfallschaden (wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist), deine Eltern steigen aber ab Verkaufszuhrzeit nicht mehr in der SF-Klasse, da die Versicherung ab Kaufdatum / Uhrzeit auf den neuen Besitzer übergeht, dieser steigt dann in der SF-Klasse.

wie tief ist diese welt gesunken!!!! es geht alles nur noch per anwalt! gibt es eigentlich nur noch kaputte leute, die sich nicht benehmen können, geschweige denn wissen, wie man mit anderen kaputten leuten am besten umgeht?!
Äh, unversichertes Auto im Straßenverkehr muss/darf nicht. Dafür gibt es rote Nummernschilder bzw. Kurzzeitkennzeichen, sodass zumindest der Haftpflichtanspruch klar geregelt ist.

Beim ersten Fall, den du schilderst, haften sowohl der Besitzer als auch der Fahrer privat. Der eine, weil er ein nicht zugelassenens Fahrzeug jemandem überlassen hat, der zweite, weil er damit am Strassenverkehr teilgenommen hat. Und ohne Zulassung zahlt da keine Versicherung irgendwas. Eigentlich gehts dir ja aber darum, das eigentlich zugelassene Fahrzeug jemandem für eine Probefahrt zu überlassen. Das ist unproblematisch, da das Fahrzeug ja versichert ist - zumindest was Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern, dem Fahrzeuginsassen und andere Fahrzeuge angeht. Es ist im Prinzip genau so als wärst du selber gefahren. Lass dir aber vorher den Führerschein zeigen sonst handelst du evtl. grob fahrlässig.

Die Autoversicherunger beim Gegner - dein Auto der Unfallverusacher (priv. Haftpflichversicherung).
Renegade71 am 19. Dezember 2009 20:18 Private Haftpflichtversicherungen zahlen grundsätzlich nicht bei KFZ-Schäden. Steht garantiert in den Geschäftsbedingungen aller haftpflichtversicherer (ich spreche von privater Haftpflicht - Kfz-Haftpflicht ist eben was anderes)
uli67 am 19. Dezember 2009 20:38 Aja, danke. Wusste ich gar nicht.
Der Staatsanwalt wird kein Interesse haben, diese Sache zu verfolgen, also bleibt die Zivile Klage. Außer der Sachbeschädigung wäre die Falschaussage ein Tatbestand. Und hier gibt es sehr schwere Strafen wegen uneidlicher Falschaussage! Ein Beweis müsste da schon herhalten. Ich würde das Ganze mit einem RA besprechen, ob es sich lohnt, gegen Person 1 vorzugehen.

Durch das Zerstäuben an der Düse sinkt dort die Temperatur noch weiter ab. Daher sind oft die Zuleitungen OK, aber direkt an der Austrittsöffnung der Düse bzw die Düse selbst gefrieren in dem Moment zu, in dem Flüssigkeit zerstäubt wird. Das sollte besser sein, wenn ziemlich konzentrierte Flüssigkeit benutzt wird. Allerdings muß man vorher im Warmen erst mal etwas spritzen, damit in der gesamten Leitung und besonders an der Düse kein Wasser mehr ist.

Beide Straftaten werden nur auf Antrag verfolgt. Wenn der Sachverhalt stimmt, liegt eine KV ja nicht vor, sondern lediglich die Sachbeschädigung.
Bei dem Sachverhalt könnte man davon ausgehen, dass die StA das Ermittlungsverfahren einstellt und auf den Privatklageweg verweist.

bohhh....watt seit ihr Assi.....aber bewerbt euch doch mal bei RTL und so...da gibts sogar Geld für so nen Müll...
Leider passieren solche affigen Sachen täglich und wer hier Assi ist, finden nicht nur RTL-Zuschauer raus.
Also ich würd dem nen Grund geben für ne Anzeige. ;-)
Rechtlich sicherlich schwierig, liegt auch etwas im Ermessen ob ein Richter die Körperverletzung höher einstuft als die Sachbeschädigung.
Volker13 am 19. Dezember 2009 10:18 Der Richter stuft gar nichts höher ein. Der tatrichter hat die Schuld festzustellen. Aber ein Richter wird diese Sache wohl nicht zu Gesicht bekommen.

puh. habs nicht ganz verstanden.
wer bist du denn?
1 oder 2 oder sonstwas?
1 und 2 sind frauen?
Beifahrer von Person 2
Mann von Person 1 (!!! - nicht 2 ..sorry vertan) verweigert Aussage. Er wird schon wissen warum ..Falsch-Aussage ist auch kein Kavalliersdelikt.

Wenn von aussen Feuchtigkeit drauf kommt, gefriert diese an und die Düse ist verschlossen. So kann nichts mehr raus.

Das Problem haben viele Autos früher oder später im Winter. Lediglich Autos mit beheizbaren Düsen nicht.

Vermutlich entlehren sich die Schläuche nicht vollständig. Der Alkohol verdunstet und das Restwasser gefriert dann im Schlauch oder in der Düse.

die Kälte^^
Benjy am 18. Dezember 2009 16:18 Bei anderen Autos macht die Kälte keine Probleme...
silenTerror am 18. Dezember 2009 16:30 webnn restwasser zb vom vortag in der düse ist sind die natürlich eingefroren..da hilt auch kein frostschutz...
Benjy am 18. Dezember 2009 17:06 ich meine schon unter der Fahrt. Ist ein großes Risiko. Aber es ist eben Ford...
reisebusse müssen bestimmte anforderungen erfüllen um 100 km/h auf der autobahn fahren zu dürfen. berechtigt sind alle mit den "100 km/h schild hinten an der heckscheibe, dieses muß abgestempelt sein.

wie in den Verkehrsdurchsagen , äußert rechts fahren (überholen is nich) , wenn du ihn sehen solltest fals nötig auch anhalten (habe ich auch) ... wäre dann aber fast abgeschossen worden, da mein Nachfahrer gepennt hat

Einer? TAUSENDE!!
Äußerst rechts fahren, gilt für alle, einschließlich der Triefnase, die die Auffahrt verkehrtherum genutzt hat. ;-)