Strassenverkehr - neue und gute Antworten

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    Kutsche fahren auf der Straße
    Antwort von Reika123 Reika123

    ja darfst du

    aber vielleicht solltest du versuchen nicht unbedingt auf einer straße zufahren wo man 80 oder so fahren darf

    ich hoff du hast einen kutschführerschein, man braucht ihn zwar nicht aber gerade wenn man auf einer straße fährt kann es passieren dass man einen unfall hat und wenn dann rauskommt dass du keinen schein hast, hast du eigendlich immer den nachteil

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    Kutsche fahren auf der Straße
    Antwort von Strengi Strengi

    Hey! Ja,das darf man, solange es keine Autobahn ist :) Man muss immer darauf achten, dass man an der Seite der Staße fährt und man muss auf die Autos aufpassen :) Ist dein Pferd die Autos schon gewöhnt und ist es schonmal am Straßenrand gefahren ?? Und kann es denn Kusche Fahren?? Du solltest nur mit einem erfahrenem nicht schreckhaftem Pferd Kutsche fahren was es schon etwas gewöhnt ist :) Ich wünsche dir vieeeel Glück und Spaß morgen :)

    LG Strengi

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    Wieso benutzen so wenige in meiner Straße eine Parkscheibe?
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn die lieben Politessen bei Euch nur selten mal vorbeikommen, dann parken natürlich viele Menschen dort ohne Scheibe und meist auch sehr lange.

    Sowie dort mal ein paar Tage nacheinander kontrolliert würde, dann dürften blitzschnell in (fast) jedem Auto Parkscheiben liegen.

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    Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuviel
    Antwort von DerHans DerHans

    Genau für diese Situationen ist die Probezeit ja gedacht. Das Aufbauseminar wird dich schon einiges kosten. Wer während seiner "Bewährungsprobe" zu schnell fährt, ist selbst schuld, und muss eben zahlen.

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    Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuviel
    Antwort von ichausstuggi ichausstuggi

    Hallo Vanessa,

    Nachtrag zu meiner Antwort zum Thema Aufbauseminar:

    Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind (§ 35 Abs. 1 FeV).

    In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewußtsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).

    Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, eine risikobewußtere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten (§ 2b Abs. 1 StVG).

    Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 2b Abs. 2 StVG).

    Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muß

    den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers,

    die Bezeichnung des Seminarmodells und

    Angaben über Umfang und Dauer des Seminars

    enthalten. Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben (§ 37 Abs. 1 FeV).

    Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen hat (§ 37 Abs. 2 FeV).

    http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/aufbauseminar.php

    Liebe Grüße

    ichausstuggi

    Kommentar von myjack myjackmyjack

    der link hätte auch gereicht^^

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    Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuviel
    Antwort von ichausstuggi ichausstuggi

    Hallo Vanessa,

    ich hoffe, dass dir das, was auf dich zukommt, ein Denkzettel sein wird und du künftig langsamer fährst:

    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t. Bußgeld: 70,00 Euro
    - ggf. mit Gefährdung: 85,00 Euro
    - ggf. mit Sachbeschädigung: 105,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
    Punkte: 1 Punkt
    Probezeitmaßnahmen: Ja ->

    Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php

    Führerschein wird nicht entzogen, aber deine Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Aufbauseminar kostet so um die € 250 - € 300!!

    Liebe Grüße

    ichausstuggi

    Kommentar von vanessa1407 vanessa1407

    Vielen Dank, du hast mir ehrlich sehr geholfen :) Ja, das hat sich jetzt in mein Kopf gebrannt - ich werde aufpassen.

    Doof um das viele Geld aber zum Glück ist der Schein nicht weg.

    Dankeschön und Liebe Grüße :)

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    Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuviel
    Antwort von myjack myjack

    Wie kommst du auf die 22km/h?

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    Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuviel
    Antwort von JuliaPinkmann JuliaPinkmann

    Ich wurde in meiner Probezeit mit 18 kmh zu schnell in der 50er Zone geblitzt und musste nur 30 Euro zahlen, ohne sonstige Konsequenzen!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Die Grenze liegt bei einer Überschreitung um vorwerfbare 21 km/h. Ab dieser Grenze wird der Verstoß in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen, und da eine Geschwindigkeitsüberschreitung immer ein A-Verstoß ist, sind Probezeitmaßnahmen die unausweichliche Folge.

    Unter 21 km/h zu schnell gibt's nur ein Verwarnungsgeld (maximal 35 Euro), sonst nichts.

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    Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuviel
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Goggle

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    Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuviel
    Antwort von bazkul bazkul

    wars nich dass man ab 19 km/h zuviel nen pkt bekommt ? daraus würde eine verlängere probezei (2 jahre länger ?) und ein aufbauseminar :P folgen

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    Zählt ein Video als Beweis immer vor Gericht?
    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Schau mal hier -> http://www.unfallkamera.de/start.php

    Laut der Setie zählt es als Beweis.

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    Zählt ein Video als Beweis immer vor Gericht?
    Antwort von 011100 011100

    Wenn es die Sachlage klärt,auf jeden Fall.Wenn beide behaupten,sie hätten Grün gehabt,gibt es keinen besseren Beweis,weil die Ampel ganz klar zu erkennen ist,wenn sie richtig ausgerichtei ist.Bei einem plötzlichen Stau und du wirst auf deinen Vordermann geschoben,wichtig für Versicherung.Da geht dann darum,wer wem draufgefahren ist.Da gibt es sovie Situationen,wo dir diese Aufnahmen den A.... retten können.Aber kauf dir nicht die billigste,und eine SD Karte mit min.16GB

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    Zählt ein Video als Beweis immer vor Gericht?
    Antwort von imager761 imager761

    Die Würdigung und Zulassung von Beweismitteln obliegt ausschließlich dem Vorsitzenden.

    Es ist zwar erlaubt, zu filmen, aber nicht, es zu veröffentlichen - und daran scheitert es bei einem tüchtigen gegnerischen Anwalt schon mal, weil zwar nicht der Vorsitzende, aber Zeugen oder Gutachter "Öffentlichkeit" sind, die sich das auch ansehen müßten.

    Und welches Auto stand oder fuhr, kann anhand des Anprallschadensbildes ein Gutachter auch ohne Videobeweis feststellen, was deine Beweisführung obsolet macht.

    G imager761

    Kommentar von Spenny448 Spenny448Spenny448

    http://www.unfallkamera.de/start.php

    Die haben da einige Fallbeispiele, da wäre man ohne Videobeweis aufgeschmissen.

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    Wie schnell in DE?
    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Laut Gesetz 25 aber fast alle Roller laufen im gedrosselten Zustand 30 km/h. Ich weiß aber nicht ob du mit dem Schein in Deutschland fahren darfst weil man den Mofaschein hier erst mit 15 machen kann.

    Kommentar von MostWanted11 MostWanted11MostWanted11

    Ich bin nicht mehr 14

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    Wie schnell in DE?
    Antwort von PeppaPapaya PeppaPapaya

    In Deutschland "darf" man Mofa bis zu 25km/h fahren und Moped bis zu 50km/h.

    Die meisten drosseln es aber sowieso höher, also ist es jetzt nicht so schlimm, wenn du 5km/h mehr hast ;o.

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    Wie schnell in DE?
    Antwort von Sternensturm Sternensturm

    nein- du hast dich logischerweise an die verkehrsregeln des jeweiligen landes zu halten! in amiland kann ich auch mit 16 auto fahren- in deutschland noch lange nicht.

    Kommentar von Spenny448 Spenny448Spenny448

    Warum logischerweise?? 16 jähriger Touristen mit einem Internationalen Führerschein, dürften in Deutschland fahren solange sie in den USA gemeldet sind. Ich weiß aber nicht ob das bei einer Prüfbescheinigung auch so ist.?

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    Wie schnell in DE?
    Antwort von LegionariVs LegionariVs

    25 km/h aber mit 30 wird auch keiner was sagen

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    Wie schnell in DE?
    Antwort von cool369 cool369

    aber ich bin mir net sicher

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    Wie schnell in DE?
    Antwort von cool369 cool369

    ich denke net in DE ist alles etwas strenger !!!

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    Zählt ein Video als Beweis immer vor Gericht?
    Antwort von einfachgesagt einfachgesagt

    angeblich aus rechtlichen gründen nicht...

    Kommentar von 011100 011100011100

    Darüber freut sich jeder Richter,wenn beide Seiten das Gegenteil behaupten und er entscheiden muss.Soll er diese Bildbeweise einfach ignorieren?

    Kommentar von einfachgesagt einfachgesagteinfachgesagt

    diese gezielte frage hatte ich bei der polizei gestellt, es wurde mir gesagt, das wäre nicht zugelassen...finde ich blöd, denn, jeder von uns hat erlebt, wie andere fahrer kopflos überholen und einscheren, oder abrupt und ohne grund bremsen, weil sie der meinung sind der hintermann zu dicht hinterher fahren würde, rechts überholen, etc...

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