Strafzettel - neue und gute Antworten

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    3 mal zu schnell gefahren
    Antwort von 011100 011100

    Idiotentest noch und nöcher

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    3 mal zu schnell gefahren
    Antwort von ginatilan ginatilan

    auch wenn nur 1x 50 Km/h schneller gefahren wird ist der Führerschein für 1 Monat weg (nennt sich Fahrverbot) und ein Aufbauseminar (ca. 350€) plus Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre ist fällig.

    in dem Fall deines Freundes verschärft sich die Strafe aber, und da dies ein komplexes Thema ist verlinke ich dir lieber eine Seite wo das ganze genauer erklärt wird

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334

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    3 mal zu schnell gefahren
    Antwort von MeisterGlanz MeisterGlanz

    Wenn das innerhalb eines halben Jahres passiert hat man schon als normal Sterblicher ein Problem.

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    3 mal zu schnell gefahren
    Antwort von Plasmafunke Plasmafunke

    Dreimal in einer Woche? Dann ist der Lappen weg!

    Kommentar von enokeks enokeks

    Dacht ich's mir doch. Pech, wa? :D

    Kommentar von Plasmafunke PlasmafunkePlasmafunke

    Bei einer MPU ist der Ausdruck " Ich hatte Pech" ein Todesurteil.....

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    3 mal zu schnell gefahren
    Antwort von CScheller CScheller

    Wenn es unter 25km/h waren dann ist das i.O. Wenn es 2x über 25Km/H im Jahr waren dann gilt das schon als Wiederholungstäter !

    Kommentar von Plasmafunke PlasmafunkePlasmafunke

    .......gg.........

    Kommentar von enokeks enokeks

    Drei mal ca. 50km/h wie gesagt. Danke für die Hilfe :)

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    "strafzettel" zahlen... wann ?
    Antwort von darkhouse darkhouse

    Verwarngeld (was es hier wohl ist), ist üblicherweise innerhalb einer Woche zu entrichten.

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    "strafzettel" zahlen... wann ?
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Montag reicht aus.

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    "strafzettel" zahlen... wann ?
    Antwort von robers946 robers946

    du hast normal 14 tage zeit das zu bezahlen

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    "strafzettel" zahlen... wann ?
    Antwort von jojo2906 jojo2906

    Wie oft diese Frage noch??

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    "strafzettel" zahlen... wann ?
    Antwort von subsonic76 subsonic76

    steht normal auf dem Strafzettel. Eigentlich hat man 7 Tage Zeit.

    Einmal Frage stellen reicht!

    Kommentar von DomoFreak DomoFreakDomoFreak

    War keine Absicht, bin mit meinem HTC online. Und auf gf.net spinnte das manchmal...

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    "strafzettel" zahlen... wann ?
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    Montag reicht

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    Welche Folgen hat ein Widerspruch bei angeblichen Falschparken?
    Antwort von FrankHelbig FrankHelbig

    Was hast Du denn gemacht?

    Falsch geparkt?

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    Strafzettel - Ohne Bank- (Überweisung)
    Antwort von dreamer123123 dreamer123123

    also bei uns kann man sowas im rathaus cash beim ordnungsamt bezahlen, strassenverkehrsamt wegen nem knöllchen? wo wohnst du denn?

    Kommentar von revieew revieew

    ich wohn in duisburg. bei uns gibst hier in der nähe ein rathaus. kann man da wirklich knöllhcne abbezahlen?

    Kommentar von dreamer123123 dreamer123123dreamer123123

    natürlich, das ist doch nur ne ordnungswiedrigkeit und kein strafmandat, da ist das ordnungsamt für zuständig für so n pillepalle, nimm den zettel und geh da hin und zahls halt ein, lass es dir aber quitieren

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    Strafzettel - Ohne Bank- (Überweisung)
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Beim Straßenverkehrsamt kannst du es bar an der Kasse bezahlen, Zettel mitnehmen.

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    Dürfen eigentlich auch Parksünderaufschreiber(innen) Strafzellel erteilen?
    Antwort von freixen freixen

    Das kommt drauf an!

    I.d.R sind das Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Welche Befugnisse diese haben, ist lokal völlig unterschiedlich geregelt.

    Bei uns z.B. dürfen die nur den ruhenden Verkehr überwachen. In anderen Städten auch den fließenden Verkehr. Und teilweise übernimmt das Ordnungsamt sogar noch weitere polizeilische Aufgaben , wie z.B in Frankfurt/Main, wo das Ordnungsamt die Stadtpolizei stellt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtpolizei_Frankfurt

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    Dürfen eigentlich auch Parksünderaufschreiber(innen) Strafzellel erteilen?
    Antwort von Magnetron Magnetron

    Politessen sind auch Ausgebildete Hilfspolizisten.Wissen nur viele nicht.Sie dürfen nur nicht in den flüssigen Verkehr eingreifen.Sie sind aber berechtigt den Personalausweis zu verlangen und somit eine Anzeige zu machen.

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    Dürfen eigentlich auch Parksünderaufschreiber(innen) Strafzellel erteilen?
    Antwort von totti1959 totti1959

    Nein.

    Politessen sind nur für den ruhenden Verkehr zuständig.

    Es gibt Ordnungsämter, die weitere Kompetenzen erteilen, aber das sind Ausnahmen.

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    Dürfen eigentlich auch Parksünderaufschreiber(innen) Strafzellel erteilen?
    Antwort von mariokapeller mariokapeller

    Grundlegend schon, da es gegen das Gesetz verstößt. Nur wird dir für sowas keiner einen Strafzettel geben, die wären sonst nur mehr am schreiben.

    Kommentar von vogelfreiJK vogelfreiJKvogelfreiJK

    Ich meine mal gehört zu haben, dass sie es nicht dürfen, da sie nur für den stehenden Verkehr zuständig sind. Aber ich kann das gerade nicht anhand eines Gesetzes belegen, vielleicht später.

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    Strafzettel da kein grüne Plakette in Umweltzone
    Antwort von paradox13371ftw paradox13371ftw

    Ich weiß dass ich ohne Plakette gefahren bin, da will ich mich ja garnicht hereusreden. Nur mein Auto ist Baujahr 2006 uns sieht auch sehr neu aus, das sieht jeder dass da ne grüne Plakette drauf kann. Ich habe nur gelesen, dass man in diesem Fall auch eine Verwarnung geben kann. Aber offensichtlich müssen die kleinkarierten Kollegen etwas Geld in die Kassen scheffeln. Den Strafzettel hat ein Polizist ausgestellt so wie es aussieht. "Zeuge WP XXX, Polizeupräsidium in XXX" Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, daher werde ich ihn wohl einfach bezahlen müssen. Trotzdem danke für die Antworten.

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    Strafzettel da kein grüne Plakette in Umweltzone
    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Natürlich kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und klagen. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hast, dann könnte sich das für Dich lohnen.

    Wenn Du diese Versicherung allerdings nicht hast, musst Du den Rechtsanwalt selbst bezahlen. Das könnte evtl. teurer werden, als wenn Du nun die Strafe und die Bearbeitungsgebühr bezahlst.

    Aber hier schreibst Du nicht, wer den Strafzettel ausstellte. Wenn das eine Politess des Ordnungsamtes der Stadt war, dann könntest Du deshalb recht bekommen. Wenn allerdings die Polizei aktiv wurde, dann hat die Klage keinen Sinn.

    Sowohl die Polizei als auch die Politess der Stadt kann ihre Anzeigen an das zuständige Ordnungsamt schicken. Das kann dann den Busgeldbescheid ausstellen.

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