Anzeige oder Jugendamt. Aber auch mal eigenes Verhalten überprüfen.
Straftat - neue und gute Antworten - Seite 5
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HugoneuHugoneu
Keine, denn sie hat nichts getan.Wie alt ist Deine Freundin? Davon hängt die Vorgehens- weise ab. Auch mit Tattoo würde etwas auf die Eltern eingehen.
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SunnyChocobo Als das passiert ist war sie 17. jetzt ist sie 18. Ich mein das ist doch irgendwie Unterlassung von Hilfe oder sowas oder?
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HugoneuHugoneu Ausziehen, Ihre Mutter und der Mann würdensichgegenseitig decken.
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MidgardenMidgarden
Also bei der Schilderung fehlt etwas, nämlich der Bezug zum "Lehramt" - für wen ist denn die Schulbehörde zuständig? Für die Mutter oder die Tochter?
Wie alt ist das Mädel?
Wenn sie noch minderjährig ist (was ich raten könnte), soll sie sich einfach an das für sie zuständige Jugendamt wenden und um Unterstützung bitten - die werden das üblicherweise auch tun und die Angelegenheit vertraulich behandeln, solange Deine Freundin das möchte
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SunnyChocobo Die Mutter ist Lehrerin, also war das auf sie bezogen. Und meine Freundin ist mittlerweile 18. Ich war danach mit ihr beim amt...die haben nichts gemacht.
Bzw doch, die wollten sie zu ihrem Vater stecken, der genau so ein großer A**** ist und sie nicht will.
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MidgardenMidgarden Versteh ich nicht ganz: wenn Deine Freundin volljährig ist, muß sie sich nicht dem Streß unbedingt aussetzen und schon gar nicht kann das Jugendamt sie "zum Vater stecken"
Wenn sie zuhause Gewalt ausgesetzt ist und das glaubhaft machen kann, kann sie durchaus Unterstützung von der ARGE bekommen und das bedeutet: das "Amt" würde ihr eine kleine Wohnung mitfinanzieren, solange sie in Ausbildung ist
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0Auswirkungen auf LehramtAntwort von
HugoneuHugoneu
Was meinst Du mit Lehramt?
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SunnyChocobo Ich bin leider nicht weiter drauf eingegangen, die Mutter ist Lehrerin an einem Gymnasium!
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paula2005paula2005
Also die Mutter ist Lehrerin???
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SunnyChocobo Ja, da bin ich jetzt gar nicht weiter drauf eingegangen ^^ sorry .
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0Auswirkungen auf LehramtAntwort von
kittykatze90kittykatze90
Keine weil sie damit argumentieren kann dass sie zuviel Angst hatte um einzugreifen
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SunnyChocobo Angst...? Wir saßen am Tisch, meine Freundin wollte nach unten weil es Stress gab und ich bin auch aufgestanden, dann hat sie aber die Tür zur Küche etwas fester zu gemacht und ihr Stiefvater sofort hinterher und sie gegen die Wand gedrückt und zugeschlagen...und die Mutter saß am Tisch mit nem blöden Grinsen im Gesicht und meinte noch: "Tja, selbst schuld!"
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0Kann einem die Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wieder weggenommen werden?Antwort von
AffenzuchtAffenzucht
Nein.
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0Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?Antwort von
flirtheavenflirtheaven
in den fällen der so genannten notwendigen verteidigung bekommt man einen pflichtverteidiger. ob man nun bettelarm oder multimilliardär ist. das ist in der StPO so geregelt.
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0Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?Antwort von
NicolasChamfortNicolasChamfort
Es wäre völlig verfehlt, im Strafverfahren Prozeßkostenhilfe zu gewähren. Sie wurde dafür ausgeschlossen, weil die Möglichkeit besteht, einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Selbst in Verfahren, in denen Prozeßkostenhilfe möglich ist, wird die Erfolgswahrscheinlichkeit geprüft. Sind die Aussichten auf Erfolg sehr gering, wird sie in der Regel abgelehnt.
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0Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?Antwort von
sachsenqueensachsenqueen
Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt man einen gestellt. Ob der dann aber gut ist kann ich nicht sagen. Aber ob man Prozesskostenhilfe bekommt weiß ich leider nicht. Das können dir sicher andere hier beantworten.
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven falsch! siehe §§ 140 und 141 StPO
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0Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?Antwort von
DockterleinDockterlein
Das ist doch völliger Blödsinn, jeder bekommt Prozesskostenhilfe. Ob du schuldig bist oder nicht entscheidet das Gericht.
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven PKH gibt es bei zivilprozessen. in der StPO ist das nicht vorgesehen
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0Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?Antwort von
WetWillyWetWilly
Dafür bekommst Du dann einen Pflichtverteidiger.
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven nur bei notwendiger verteidigung
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0Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?Antwort von
gegnhanggegnhang
Du bekommst einen Pflichtverteidiger, wenn du kein Geld hast.
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven das hat mit wirtschaftlicher bedürftigkeit überhaupt nichts zu tun. auch ein milliardär kann einen prflichtverteidiger bekommen. das ist in den §§ 140 und 141 StPO geregelt
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0Sachen die nichtmehr kaufbar sind legal zu downloaden?
Für Werke, die "vergriffen" sind, also nicht mehr im Handel erhältlich, sieht das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) gesonderte Regeln vor. § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt in Absatz 2:
"(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen ... 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, ...
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt."
Die Ausnahmen für diese Regelungen folgen auf dem Fuß, ebenda, und sind nicht unkompliziert. Aber man kann es sich auch einfacher machen:
Wenn der Link, von dem man das Werk laden kann, nicht "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte" Vorlage verwendet oder eine korrekte Vorlage nicht "offensichtlich rechtswidrig" ins Netz gestellt hat nach § 53 UrhG, dann ist eine Privatkopie daraus erlaubt.
Rechts-dogmatisch. Rechts-pragmatisch ist das ansonsten nicht erlaubt bei "offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten" Vorlagen, aber auch nicht strafbar, wenn man das nicht gewerblich tut. Es bestünde also höchstens ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (wenn man ertappt wird, was schwer möglich ist, wenn kein Zeuge zuschaut und bei Sony usw. aussagt:-)), kein Knast und keine Geldstrafe wären in Sicht.
Schlimm wird es erst, wenn man beim Download auch noch die Funktion "Upload" im Programm ermöglicht (und nicht abschaltet, was früher leicht möglich war, so bei Napster und Co.!). Dann erst wird man bekannt beim Urheber und dessem Rechtevertreter, also jenem Anwalt, der dich abmahnen wird und ausweiden bis auf's Blut :-).
Gruß aus Berlin, Gerd
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1Muss ich trotzdem?Antwort von
Drops74Drops74
Diese Frage versteht kein Mensch....)
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Mehtap93 Doch einer der die Frage gescheit gelesen hat, schon oder etwa nicht?
Kommentar von
Drops74Drops74 Wie soll man ne Frage gescheit lesen wenn sie unverständlich gestellt ist?Du Troll!!!
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1Muss ich trotzdem?Antwort von
putzfee1putzfee1
Du solltest auf jeden Fall bei der Wahrheit bleiben und keine Geschichten erfinden. Sowas kommt in 99% aller Fälle raus und dann gerätst du wahrscheinlich in große Schwierigkeiten. Wieso sollst du eingesperrt werden?
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1Muss ich trotzdem?Antwort von
eisMoeweeisMoewe
Wo ist der Rest der Story?
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht ganz. Möchtest du einer Haftstrafe entgehen? Das wird dir wohl kaum gelingen. Wenn du aus psychischen Gründen nachgewiesen (!) nicht in ein staatliches Gefängnis kannst, wirst du wohl in eine geschlossene Klinik geschickt.
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0Sachen die nichtmehr kaufbar sind legal zu downloaden?
Wenn ein Werk nicht mehr vertrieben wird, wirkt sich das nicht auf das Urheberrecht aus. Das Urheberrecht endet nach Ablauf des Jahres, in dem sich der Tod des Urhebers zum 70. mal jährt. Jeder Buchladen, CD-Laden oder auch spezielle Läden haben die Möglichkeit Modernes Antiquariat über Großhändler zu beschaffen. Nur wenn es nicht mehr beschaffbar ist hat man Pech gehabt. Ich konnte mir bspw so das aller erste Album von Gamma Ray beschaffen, welches nicht mehr verlegt wird trotz das es die Band noch gibt und auch Alben veröffentlicht.
Also - ist der Download in dem Moment unzulässig...
Ich kann dazu wirklich nur sagen das sie keine Schuld hatte. Ich kenne sie schon länger und wohne da quasi, ihre Eltern kannste einfach in die Tonne kloppen