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Wenn man Ware bestellt, und weiß, dass man diese Ware nicht bezahlen kann, will oder wird, so handelt es sich hierbei um Betrug. Dies kann recht teuer werden wenn der Anspruchsteller eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft macht.
Keine Panik. Erst bekommst noch ein erinnerungsschreiben. Bezahle schnell dann wird alles ncoh gut ablaufen. Frohes Fest
Bei nicht bezahlten Rechnungen wird nur gepfändet.

Selbstverständlich, würdest du Anzeige erstatten, wenn einer deiner Kunden nicht bezahlen will?

Naja,so hoch wie die unbezahlte Rechnung ist...

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Haftunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in einer regulären Justizvollzugsanstalt inhaftiert werden kann. Je nach Art und Schwere der Erkrankung kann die Haftunfähigkeit zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls bzw. zur Unterbrechung der Strafhaft führen. Ist mit einer zeitnahen Genesung zu rechnen, erfolgt regelmäßig eine Überführung des Inhaftierten in ein Vollzugskrankenhaus, wo die Strafe dann weiter vollstreckt wird. Kann die Erkrankung dort nicht adäquat behandelt werden, muss der Häftling (ggf. unter andauernder Bewachung) in ein öffentliches Krankenhaus überführt werden. Sofern nicht Gründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen, kann in besonders schwerwiegenden Fällen, in denen sich die Lebenserwartung des Häftlings auf wenige Tage oder Wochen beschränkt, im Gnadenwege auf eine weitere Vollstreckung der Haft verzichtet werden.

Man hört so wenig von Gewaltverbrechern im Rollstuhl oder Querschnittgelämten, die eine üble Rauferei anzetteln. Vieleicht stellt sich dieses Thema daher nicht!
Vom Rollstuhl aus kann man einiges anstellen.
firstguardian am 22. Dezember 2009 15:54 Essen und Ruhe bewahren z.B.!
firstguardian am 22. Dezember 2009 15:56 Oder intelligente Dinge verrichten wie z.B. Stephen Hawking.
glaubenichts am 22. Dezember 2009 16:35 wahrscheinlich guckst du auch jeden Abend GZSZ
Wie wäre es mit Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Mord Ich gehe davon aus das Menschen mit Behinderung jede Straftat begehen könne die auch ein Mensch ohne Behinderung begehen kann.

Schwerbehindert heißt ja nicht strafunmündig... Es gibt Haftkrankenhäuser oder auch geschlossene Abteilungen in Krankenhäusern - ich denke, dass das so geregelt wird.

Es gibt in vielen Gefängnissen Abteilungen, die diese Gefangenen betreuen, das ist nicht anders als "draußen" bei der ambulanten oder stationären Pflege. Gruß, q.

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Eine Behinderung wirkt nicht strafmildernd. Natürlich muss dann im Gefängnis eine entsprechende Pflege gewärleistet werden. Es gibt ja auch Häftlinge in Sicherheitsverwahrung, die im Alter pflegebedürftig werden.

die kommen extra in eine geschlossene Psyscho-Anstalt Im Knast kann sich ja keiner richtig um die kümmern, da die ja krank sind
glaubenichts am 22. Dezember 2009 15:33 auskennen tut sich damit bestimmt keiner, da diese Menschen ja Lebenslänglich dadrinnen bleiben und nie wieder entlassen werden
Wovon redet Ihr beiden eigentlich?
glaubenichts am 22. Dezember 2009 16:41 von den irren, die angeblich ganz normal sein sollen, trotzdem ihre Haft absitzen müssen
Und was hat das mit Frage oben zu tun?
leute mit rollstuhl gibts im knast. aber komplett pflegebedürftige? nicht das ich wüsste

Es gibt in den Gefängnissen Krankenstationen.Für geistigbehinderte gibt es die Forensik
psychisch kranke verbrecher sind nicht unbedingt geistig behindert...
Koechlein1948 am 22. Dezember 2009 15:40 Nein??? sind die denn normal???
glaubenichts am 22. Dezember 2009 16:37 lies mal das Buch "IRRE" der hat auch solche Sachen beschreiben
leute die eine behinderung haben, werden in einen besondere haftanstalt gegeben, da sie ja die hilfe brauchen, so weiß ich es, lg

Die kommen in die Geschlossene
Aha es gibt nur Behinderte die einen an der Waffel haben ;-)
Also eiegntlich solltest du nja zur Polizei gehen, aber die warte ndoch eh immer bis es schon passiert ist und wenn keienr was gesehen hat, kommt vllt die Versicherung auf oder sowas.
Auf den Jungen kann man doch mit Vernunft einreden, ihm sagen es wird nicht passieren und alles, was danach sicher nicht so ist und ja.
Oder was bei mir mal passiert ist, nicht mit dem Auto abe rmit meinem ipod, ich bi n14 und 2 16 jährige haben mich geschlagen und mein ipod auf den boden geworfen und kaputtgetreten, mein vater hat den vater von einem geschlagen und es kam keine anziege.
Frage doch mal jene Mitbürger, die besonders tolerant mit "Ehren"-Mördern sind... die haben ja "vielleicht" Verwandte in ihren Familien, die von sowas wissen....! Oder du kannst dich ja mal informieren, ob da jemals einer von denen auch Schwierigkeiten als Mitwissender bekam... wohl eher nicht, denn als Angehöriger kann man ja "die Aussage verweigern"....