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Strafrecht - neue und gute Antworten Strafrecht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Muss dringend etwas unternehmen. Handelt es sich hierbei um Strafrecht?

anonym
beantwortet von rimann am 25. Dezember 2009 00:34
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du kannst dich wegen staking mal erkundugen vielleicht bekommst du wenigstens deine ruhe,wenn du ihn so drann kriegst.stoking wird bei gericht nicht mehr als kaverliersdelickt behandelt.vielleicht kappiert er so dich nicht mehr zu kontaktieren.alles gute


habe mal ne frage, zur beugehaft

anonym
beantwortet von schwarzerkater1 am 22. Dezember 2009 11:55
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dein bekannter soll jede menge zigaretten mitnehmen.... zum schutz und für bestimmte gefälligkeiten...


habe mal ne frage, zur beugehaft

anonym
beantwortet von bikermuc am 22. Dezember 2009 11:55
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selber schuld! wenn er nicht arbeitet! naja leute gibts!


habe mal ne frage, zur beugehaft

Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 22. Dezember 2009 11:54
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Eines Tages stehen dann 2 Personen mit Handschellen und einem rosafarbenen Haftbefehl vor der Haustüre.Da hilft nur ein: Wiederspruch einlegen und SOFORT mit den Sozialstunden beginnen


habe mal ne frage, zur beugehaft

binpleite
beantwortet von binpleite am 22. Dezember 2009 11:54
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Nun er soll die Arbeitsstunden ableisten und gut ist. Die Beugehaft ist ein Zwangsmittel welches angewandt wird um (wie in diesem Fall) das Urteil durch zusetzen. Die Zeit in Haft wird nicht auf die eigentliche Strafe angerechnet.


habe mal ne frage, zur beugehaft

anonym
beantwortet von vincent am 22. Dezember 2009 11:54
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Von Beugehaft spricht man, wenn jemand in Haft kommt, damit sein, staatlichem Wollen entgegenstehender, Wille durch die Haft gebrochen (= gebeugt) wird.

Beugehaft ist daher keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung staatlicher Belange. Dem deutschen Rechtssystem ist die Beugehaft in Form der Ordnungshaft bekannt. http://www.lexexakt.de/glossar/beugehaft.php

Kommentar von vincent am 22. Dezember 2009 12:16

Du bzw.dein Bekannter ist also schon zur Ableistung von 150 Arbeitsstunden verurteilt worden. Wenn er diesem Urteil nicht Folge leistet, wird wie Koechlein1948 schon ausführt, in die Beugehaft genommen. Wenn du/er Glück hat, wird das erst im neuen Jahr sein.


habe mal ne frage, zur beugehaft

Munga5
beantwortet von Munga5 am 22. Dezember 2009 11:53
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Wenn er so dumm ist und sich weigert den Auflagen des Gerichts zu folgen, muss er eben die Konsequenzen tragen. So is Läbbe!


habe mal ne frage, zur beugehaft

Rehbilein
beantwortet von Rehbilein am 22. Dezember 2009 11:53
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Wenn er nicht die Pflichstunden gearbeitet hat, muß er ersatzweise in den Bau. Das ist die Beugehaft.

Pech gehabt würde ich sagen.


habe mal ne frage, zur beugehaft

Volker13
beantwortet von Volker13 am 22. Dezember 2009 11:53
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Das ist eine ernstzunehmende Drohung. Wenn er seine Arbeitsstunden nicht antritt, muss er sitzen.

Die beugehaft hat keinen Ersatzcharakter, sondern dient der Erzwingung zur Ableistung der arbeitsstunden.


habe mal ne frage, zur beugehaft

anonym
beantwortet von Hamburghorn am 22. Dezember 2009 11:51
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Jap, ist ganz einfach drum rum zu kommen, die 150 Stunden absolvieren...

Kommentar von maxgorden am 22. Dezember 2009 11:53

aber die frist ist schon rum und zu schaffen ist es ja auch nicht ?!


Hausfriedensbruch ? Was erwartet mich ?

jogibaer2
beantwortet von jogibaer2 am 21. Dezember 2009 13:12
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Durchaus könnte öffentliches Interesse bestehen, dann brauch die Schule keine Anzeige machen........falls ihr euch bisher noch nichts habt zuschulden kommen lassen, kann hier maximal eine Geldstrafe bei rauskommen, oder ihr werdet zu ein paar Stunden für gemeinnützige Arbeit verdonnert.....denn Hausfriedensbruch ist es mindestens, selbst wenn das tor offen ist, habt ihr da nix verloren.....in deine wohnung darf auch kein fremder rein, solltest du die türe offen lassen....okay?


Umgang mit Polizisten beim "Einsatz" - wie ist es richtig?

koljazaborowski
beantwortet von koljazaborowski am 21. Dezember 2009 02:00
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In derartigen Situationen: Handy raus und filmen oder fotografieren und Anwesende auffordern dies ebenfalls zu tun. Sobald die Kamera läuft werden die vorsichtiger. Ohne die Kamera hätte der Journalist kraftig was auf die Mütze bekommen. Also: Filmt Polizeigewalt bei jeder Gelegenheit. Das ist die einzige Möglichkeit, um später den Richtigen zu identifizieren und vom Gericht überprüfen lassen kann, ob die Maßnahme denn tatsächlich so in Ordnung war.In einer Aussage gegen Aussage Situation glaubt das Gericht in aller Regel dem treuen Staatsdiener. http://www.youtube.com/watch?v=ZguNILwvtpE


Ist der Verkauf von Freikarten strafbar?

anonym
beantwortet von xyz098 am 20. Dezember 2009 19:18
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Da hast Du wohl die falsche ANtwort "besternt"

freikarten sind Freikarten und deshalb ist es strafbar, sie weiter zu verkaufen !!


Ist der Verkauf von Freikarten strafbar?

raimo
beantwortet von raimo am 20. Dezember 2009 17:15
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Hilfreichste Antwort

Zu prüfen wäre ob die Karten auf andere Personen übertragbar sind. Ansonsten kannst Du damit machen was Du möchtest.

Kommentar von peter5000 am 20. Dezember 2009 17:18

danke nicht übertragbar - kennst du dafür ne rechtsgrundlage?

Kommentar von peter5000 am 20. Dezember 2009 17:20

sorry es steht nichts auf der Karten wg Übertragbarkeit

Kommentar von Simple_avatar2smallraimo am 20. Dezember 2009 17:28

Es gibt meines Erachtens kein Gesetz das den Verkauf von Freikarten verbietet. Genau kannst Du sie ja auch verschenken.


Ist der Verkauf von Freikarten strafbar?

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 20. Dezember 2009 17:14
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Freewareprogramme verkaufen ist strafbar. Betrug.

Freikarten? Sehr zweifelhate Sache.


Umgang mit Polizisten beim "Einsatz" - wie ist es richtig?

donfuego
beantwortet von donfuego am 20. Dezember 2009 16:22
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Völliger Humbug. Wenn wir (meist links-) radikale Randale auf den Straßen haben, hätten wir nach jeder Demo 500 Klagen, mit denen die radikalen Spinner jahrelang die Justiz blockieren. Und mittlerweile sind jedes Wochenende Großeinsätze. Und Du willst bei jeder Aktion eine Rechtsprüfung vorab vor Ort. Wasn Schwachsinn. Lebst wohl im Traumland.


Umgang mit Polizisten beim "Einsatz" - wie ist es richtig?

LondonerNebel
beantwortet von LondonerNebel am 20. Dezember 2009 05:19
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Journalisten und Polizisten geraten erfahrungsgemäß öfter aneinander als Polizisten und Hinz oder Kunz. Dass Journalisten bei Polizei- oder sonstigen Einsätzen keine Sonderrechte haben, sondern wie eben Hinz und Kunz den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen haben, wird im Eifer des Gefechtes oft vergessen. Es gilt also auch für Medienvertreter "Schnauze halten und tun, was gesagt wurde!". Dennoch wäre es meiner Ansicht nach überlegenswert, dass Polizeibeamte, wenn man schon aus nachvollziehbaren Gründen keine Namensschilder will, wie z.B. in GB ihre Dienstnummer deutlich sichtbar an der Dienstkleidung tragen. Das nimmt dem Bürger zumindest das Gefühl, einer anonymen Staatsgewalt hilflos ausgeliedert uzu sein...


Umgang mit Polizisten beim "Einsatz" - wie ist es richtig?

PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 19. Dezember 2009 22:39
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Bevor Du den Polizeibeamten rechtswidriges Handeln vorwirfst, solltest Du nochmal intensiv die Gessetzeslage prüfen!

Ein Polizeibeamter ist nicht dazu verpflichtet, jedem der danach fragt seinen Namen zu nennen.

Es gibt diverse Einschränkungen dieser Vorschrift z.B. bei bestimmten Maßnahmen im Rahmen von geschlossenen Einsätzen (wie vermutlich im Falle dieses Videos, das lässt sich jedoch ohne weitere Details von außen nur schwer bewerten).

Als Betroffener der polizeilichen Maßnahme hätte der Journalist in dieser Situation so wie jeder andere der Anordnung zunächst Folge leisten müssen! Seine Reaktion war unangemessen. Es wäre in diesem Fall (nach vorheriger Androhung) sogar rechtmäßig gewesen den filmenden Journalist in Gewahrsam zu nehmen, um eine weitere Störung zu verhindern (dann hätte er auch die Namen der Beamten schriftlich bekommen...)

Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme lässt sich i.d.R. auch ohne den Namen des handelnden Beamten überprüfen! Bei geschlossenen Einsätzen kann man sich z.B. an den Einsatzleiter wenden, ansonsten z.B. an die nächste Dienststelle oder die zuständige Einsatzzentrale.

Kommentar von CharlesMaurice am 19. Dezember 2009 23:49

Vielen Dank! Das bestätigt meine Auffassung, wenn Du schreibst "Als Betroffener der polizeilichen Maßnahme hätte der Journalist in dieser Situation so wie jeder andere der Anordnung zunächst Folge leisten müssen!".

Das hinterfrage ich nicht. Zugleich zeigt es aber auch: dann wäre der Polizist unbekannterweise in der Menge verschwunden.

Der Griff auf die Kamera kam aber vor dem mdl. Hinweis. Daß da der Journalist überreagiert hat, gar keine Frage. Aber der Polizist hat da m.E. einfach zu schnell "gehandelt"... Natürlich hat er dem Journalisten damit einen Vorwand geliefert, die Sache vor laufender Kamera zu eskalieren.

Aber danke für den Hinweis auf den Einsatzleiter.

Ich hatte noch nie Berührung mit der Polizei in dieser Art, war noch nicht mal auf ner Demo, aber eines weiß ich: Jeder von diesen Polizisten macht mir mehr Angst als vermummte Rechts- und Linksautonome. Ganz einfach, weil ich es so wahrnehme, als sähen sie sich dem Gesetz enthoben. Und die praktische Rechtssprechung gibt mir da Recht. Ich denke an den Fall "Gäfgen".

Ganz ehrlich: In die Polizei habe ich, wenn ich solche Videos sehe, kein Vertrauen. Wenn es hart auf hart kommt, müssen die erst mal für Ruhe sorgen; gefragt wird später...

Die Späne, die da fallen, finde ich zu arg gehobelt. Aber das ist eben meine Wahrnehmung. Ich bin mir auch sicher, für 99% meiner Mitbürger stellen die ne Gruppe mit Vertrauensbonus dar. Nur: für mich eben nicht. Dabei bin ich nicht mal links oder rechts, sondern einfach ein sehr normaler Bürger, der wohl einfach zu hohe Ansprüche an einen Menschen mit Hoheitsabzeichen stellt und dabei wohl vergißt, daß das ein Mensch mit Fehlern bleibt.

Aber nocheinmal danke für die ausführliche Antwort, Pepsi Master!

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 20. Dezember 2009 00:11

das wäre eine mindestens abendfüllende, eher unendliche Diskussion, weil es hier sehr viele Details zu beachten gilt.

Ich will nicht bestreiten, dass es Polizeibeamte gibt, die überreagieren oder gar rechtswidrig handeln. In dem Video konnte ich aber kein solches Verhalten erkennen! Der Polizeibeamte hat die Kamera nicht gewaltsam runtergedrückt oder gar dem Journalisten entrissen sondern lediglich seine Hand vor das Objektiv gehalten (finde ich persönlich relativ harmlos). Ob dann noch eine Erklärung bzw. eine klare Anweisung gekommen wäre, weiß man nicht, dann hat ja direkt die lautstarke Diskussion begonnen. Ich unterstelle aber einfach mal, dass der Polizeibeamte dem Journalisten die Hintergründe seiner Maßnahme in Ruhe erklärt hätte, sofern es (die mir unbekannten) Einsatzbedingungen zugelassen hätten.

Die große Mehrheit der Polizeibeamten führt ihren Beruf in Deutschland sehr ordentlich aus. Aus diesem Grund ist das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung auch immer weiter gestiegen. Beschwerden gibt es immer und zwar aus und in alle Richtungen (die Polizei macht nie was oder erst wenn es zu spät ist.. oder die Polizei schreitet immer viel zu hart ein).

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 20. Dezember 2009 00:12

Den Fall Gäfgen und die genauen Hintergründe kenne ich sehr gut, da ich Polizeibeamter in Hessen bin. An diesen darfst Du hier als Beispiel nicht denken! Der damalige Polizeivizepräsident der mit Schmerzen gedroht hat, sah sich keineswegs als über dem Gesetz stehend sondern war sich der Situation sehr wohl bewusst. Nach seiner Drohung hat er sich selbst angezeigt, um eben den Sachverhalt durch ein Gericht prüfen zu lassen! (was ja dann auch passiert ist)

Wenn man nicht selbst in der Situation war, ist es sehr schwer darüber zu diskutieren. Wenn man einem Mörder/Entführer gegenüber sitzt, der die Tat zugibt, aber nicht sagen möchte wo sich das evtl. gerade noch lebende Opfer befindet und sich über die Polizei lustig macht, möchte man natürlich alles daran setzen, um das Leben der entführten Person noch zu retten (gerade wenn es sich um ein Kind handelt!). Wie gesagt, der Fall passt meiner Meinung nach gar nicht zu dem hier diskutierten Thema.

Kommentar von CharlesMaurice am 20. Dezember 2009 00:21

Du hast Recht, das ist sicherlich eine grenzwertige Situation, in die selber mal zu kommen sich niemand wünscht.

Ich merke beim näheren Nachdenken auch, was mich so wurmt: Das da jemand ist, der per Gesetz den Arm hochalten kann und sagt "So isses jetzt erstmal. Überprüft mit Faktencheck wird später." Und das Gefühl, daß, wenn man später "Recht" bekommt, die Situation aber schon so lange vorbei ist, daß damals in der konkreten Situation letztlich doch ein "anderes" Recht gesetzt wurde. Naja, ich kann es wohl schwer erklären, aber noch mal danke für die aufklärende Antwort, habe wieder was gelernt. Schönen Abend ;-)

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 20. Dezember 2009 00:57

Dass Dich das wurmt, kann ich sehr gut verstehen, ich glaube das geht fast jedem so vor allem wenn man dann in einer Situation mal Betroffener einer polizeilichen Maßnahme ist und sich nicht korrekt behandelt fühlt oder tatsächlich nicht korrekt behandelt wird.

Es gibt aber gute und wichtige Gründe, warum ein Widerspruch gegen eine polizeiliche Verfügung i.d.R. keine sog. aufschiebende Wirkung hat (vgl. §80 Abs.2 Nr.2 VwGO). D.h. man muss sich zunächst fügen (auch wenn es innerlich schwer fällt) und kann dann erst im Nachhinein überprüfen lassen, ob alles korrekt war oder nicht. Ich kann Dir aber versprechen, dass es wirklich oft genug Situationen gibt, in denen es gut ist, dass es diese Regelung gibt! Wenn dem nicht so wäre, wäre die Polizei handlungsunfähig.

Außerdem: Wenn die Gemüter vor Ort erhitzt sind (auf beiden Seiten) sind sachliche Diskussionen oft schwierig. Da ist eine spätere Klärung mit etwas Abstand und Ruhe oft sogar leichter.


Umgang mit Polizisten beim "Einsatz" - wie ist es richtig?

Smash
beantwortet von Smash am 19. Dezember 2009 21:52
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Der Polizist weist den Journalisten an, einige Meter zurück zugehen und der Journalist tut das nicht und provoziert. Und Du willst auch nur provozieren.

Die Polizei hat es sicher nicht leicht mit solchen Leuten umzugehen. Wir können uns in Deutschland nicht beschweren keinen Rechtsstaat zu haben. Wir hatten schon solche Zeiten in Deutschland, die waren schlimm genug. Und in vielen Ländern gibt es so etwas auch. Da sollten wir hier nicht unnötig provozieren, wie Du es wohl willst und der Journalist es tut.

Kommentar von CharlesMaurice am 19. Dezember 2009 21:59

Nun, ich will nicht provzieren. Ich will wissen, wie man seine rechtstaatlichen Rechte auch durchsetzt. Genau darum geht es nämlich: den Rechtsstaat.

Das ist eine völlig ernst gemeinte Frage! Wie setze ich in dem Rechtstaat gegenüber dem Rechtevertreter des Staates mein vom Staat zugebilligtes Recht durch? Ohne, daß er sich der Verantwortung für sein ungesetzliches Handeln - und das liegt hier vor! - entziehen kann?

Daß der Journalist den Anordnung nicht Folge leistet, finde ich auch daneben. Aber daß sind zwei völlig getrennte Sachverhalte.


Umgang mit Polizisten beim "Einsatz" - wie ist es richtig?

anonym
beantwortet von askrenegade am 19. Dezember 2009 21:49
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Der Journalist in dem Video reagiert m.E. schon nach der ersten Berührung der Kamera viel zu aggressiv! Wenn er gar nichts gesagt hätte und zwei Schritte zurückgegangen wäre hätte es vielleicht gar keine Diskussion gegeben...

Offensichtlich stand er im Weg :D

Alternativ hätte er sich auch den Ausweis zeigen lassen können. Wer sagt schon seinen Namen wenn direkt daneben eine Kamera läuft. Diese Einsatzkräfte sind ja nicht umsonst vermummt und tragen keine Namen auf dem Revert.

Kommentar von CharlesMaurice am 19. Dezember 2009 22:01

Genau. Sie entziehen sich der rechtsstaatlichen Überprüfung ob der Angemessenheit ihres Handelns. Wie kann man das im konkreten Fall ändern? Das genau ist ja meine Frage...

Kommentar von askrenegade am 19. Dezember 2009 22:20

Ich fürchte der Schutz der Persönlichkeit der Einsatzkräfte wiegt in diesem Falle höher als die Überprüfbarkeit der Angemessenheit von Maßnahmen! Andernfalls wären die Namensschilder ja vorhanden...

Kommentar von CharlesMaurice am 19. Dezember 2009 22:30

Ich muß wohl einsehen, daß es politisch nicht gewollt ist, das die Gleichheit vor dem Gesetz auch für Polizeikräfte gilt. Vielen Dank jedenfalls!

Kommentar von marcopolo79 am 20. Dezember 2009 11:37

Auch wenn du es nicht glauben magst, auch Polizisten haben ein Recht auf den Schutz der Persönlichkeit. I.Ü. hat der Pressefutzi nicht in einen RTW zu filmen und schon garnicht einen Polizisten anzufassen. Auch gibt ihm sein "Presse sein" nicht das Recht, sich polizeilichen Anweisungen zu widersetzen. Die Beamten haben richtig reagiert und ihn mehrfach aufgefordert den Ort des Geschehens zu verlassen sowie die Vollziehung der Maßnahme angedroht. Wenn der Kerl glaubt er dürfte alles, sein Problem.



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