Wenn es zur Aufklärung einer Straftat dient darfst Du auch ein Foto von einer Person machen ohne das Einverständnis einzuholen.
Strafmass - neue und gute Antworten
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1Darf ich jemanden fotografieren um Ihn nach einer Straftat/Belästigung zu identivizieren versuchen ?Antwort von
2812jessica -
2Darf ich jemanden fotografieren um Ihn nach einer Straftat/Belästigung zu identivizieren versuchen ?Antwort von
grautnixgrautnix
Grüss dich, ich glaube das es nicht viel Sinn macht jemanden der schon so aggressiv handelt auch noch offensichtlich zu fotografieren! Wenn mein Sohn solch ein Prob. hätte würde ich persönlich auftreten damit die Gegenpartei merkt das sein Verhalten nicht unbeobachtet bleibt und wir uns als Familie/Team zu wehren wissen. Dann auf jeden Fall die Schulleitung ansprechen und evt. Anzeige bei der Polizei, auch damit dieser "böse Bube" merkt das sein asoziales Verhalten öffentlich gemacht wird! Bonne Chance dir und deinem Sohn...
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1Darf ich jemanden fotografieren um Ihn nach einer Straftat/Belästigung zu identivizieren versuchen ?Antwort von
Dotter1981Dotter1981
Wenn dein Sohn in einer akut-gefährdeten Situation ist und nur das ihm helfen kann, dann dürfte das kein Problem sein. Aber dein Sohn sollte sich auch in der Schule einfach mal umhören wer der Junge ist.
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0Darf ich jemanden fotografieren um Ihn nach einer Straftat/Belästigung zu identivizieren versuchen ?Antwort von
Andrea2009Andrea2009
In diesem Fall kann er doch ein Foto von der Schulhof-Pause machen - da ist der Junge dann "zufällig" auf mit auf dem Bild...
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gollo100 Vielen vieln Dank für die schnellen Antworten. Damit habe ich gar nicht gerechtnet. War nur kurz was essen...und schon Antworten. Bin neu hier. Problem. Mein Sohn geht auf eineRealschule, die nebenan auch noch ein Gymnasieum ist. Somit trifft er den Jungen bis jetzt nicht auf dem Schulgelände
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0Darf ich jemanden fotografieren um Ihn nach einer Straftat/Belästigung zu identivizieren versuchen ?Antwort von
auto350910auto350910
Damit dein Filius gleich eins auf die Schnauze kriegt?
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Dotter1981Dotter1981 Und wenn er nichts macht? Dann wird er vermutlich jahrelang gemobbt.
Kommentar von
grautnixgrautnix Dotter, er soll schon etwas machen... aber ich muss auto recht geben...in einer so geladenen Situation auch noch ein Handy/Kamera zu zücken um ein Foto zu machen, wo der Bub doch offensichtlich der Unterlegene ist... Ob er da heile raus kommt? Ich denke eher nicht!
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0Darf ich jemanden fotografieren um Ihn nach einer Straftat/Belästigung zu identivizieren versuchen ?Antwort von
Otilie2Otilie2
Ich würde das so machen. Oder besser noch: passt den Bengel doch selber mal ab und redet mit ihm.
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0Strafmaß für das knacken zweier AutosAntwort von
Sascha211Sascha211
Na Prost. Der Freund muß ja voll gewesen sein bis obenhin. Wenn ich mir das mit allen Einzelheiten vorstelle, möchte ich denken, dass er das zweite Fahrzeug geknackt hat weil es ihm in dem ersten Fahrzeug nicht bequem genug war. Lieg ich da richtig?
Du schreibst:
(ist allerdings mit Beiden noch nicht gefahren)
Das wird ihm nicht viel helfen, denn um ein Auto wegzufahren, braucht man im Allgemeinen den Zündschlüssel. Er wird mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Raubs konfrontiert werden. Wollen wir mal hoffen, dass er zu besoffen war, um in den Fahrzeugen nach Wertgegenständen zu suchen oder irgendwas mitgehen zu lassen.
Es erwartet ihn jedenfalls eine Schadenersatzforderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Reparaturkosten und die können ein paar Tausender betragen. Wenn es einem der Geschädigten einfällt, sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen zu nehmen, geht das auch auf Kosten deines Freundes. Für all das wird er etliche Monate arbeiten müssen.
Was ihn sonst noch erwartet, hängt davon ab, ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht angewendet werden soll. Ins Gefängnis stecken werden sie ihn wegen dieser Sache nicht, aber es wird eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe geben; unter Jugenstrafrecht vielleicht ersatzweise happig Sozialstunden.
Kommentar von
Henni2030 Soweit ich weiß hat er das zweite auch noch geknackt, da er das erste nicht kurzschließen konnte.
Danke für deine Einschätzung!
Kommentar von
Sascha211Sascha211 Dein Freund sollte sich bei den Geschädigten entschuldigen und zwar so schnell als möglich, spätestens aber in der Gerichtsverhandlung. In der Entschuldigung sollte er auch seine Bereitschaft zum Schadenersatz feststellen.
Begründung: Erstens gehört es sich sowieso, dass man sich entschuldigt, wenn man so einen Mist gebaut hat und zweitens wird es vom Gericht auch erwartet. Eine Entschuldigung wird jedenfalls günstiger bewertet als ihr Ausbleiben.
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Danke für die Antwort. Ist auch ungefähr meine Meinung. Schulleitung ist wie unten Problem, da ja "Täter" Aussehen nur beschreibbar ist, und noch nicht mal die Schule bekannt ist. Wir hatten schon mal einen ähnlichen Fall, kannten aber den Täter und hatten dann über die Schule einen guten Erfolg erzielt. Sachlage war eindeutig mit Zeugen. Sohn hatte sich auf Anraten der Eltern auch nicht körperlich gewehrt oder sich sonst was zu Schulden kommen lassen. Den Weg würden wir auch wieder gehen wollen, ist aber ja nur mit einer Identifikation des Jungen möglich. Vielleicht kennt ja jemand die Gesetze. Ich habe bis jetzt nur Parag. 23 Strafgesetzbuch dazu gefunden. Andere bezogen sich auf Veröffentlichungen, was ich ja nicht vorhabe.