Natürlich kann jeder Eigentümer zulässige Nutzungen auf seinem Grundstück regeln, so auch das Land, die Gemeinde oder der Bund. Er kasnn die Grundstücke einzäunen oder bestimmte Nutzungen durch Aufstellen von Schildern verbieten oder zulassen oder entsprechende Satzungen oder Verwaltungsvorschriften erlassen.
Steuerzahler - neue und gute Antworten
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0Erlaubnis von Eigentümern, wenn Eigentümer die öffentliche Hand istAntwort von
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