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Das spielt doch keine Rolle, das Finanzamt wird Ihr das schon mitteilen, hat Sie doch gar nichts mit zu tun. L.G.

Ja, sie bekommt eine neue Steuernummer, da eine neue Abteilung für sie zuständig ist.
Ein Rentner muss eine Steuererklärung machen, wenn seine Jahreseinkünfte - nach Abzug von sämtlichen Freibeträgen - den Betrag von 7.664 Euro überschreiten. Mehr zum Thema: http://www.forium.de/redaktion/steuererklaerung-2007-fristen-wahren-steuern-spar...
Es stimmt, dass ab Mitte 2008 jeder Bürger eine neue und bundeseinheitliche Identifikationsmummer erhält. Die gesetzlichen und privaten Rentenversicherungsträger müssen die bisher gezahlten Bezüge den jeweiligen Identifikationsnummern zuordnen und den Finanzämtern übermitteln. Die können dann prüfen, ob die Großeltern seit 2005 eine Steuererklärung hätten abgeben müssen oder nicht. Sollte deren monatliche Bruttorente aber einen Betrag von 1400 Euro nicht übersteigen und sie weiter keine zusätzlichen Einkünfte haben, bleibt ihre Rente in der Regel steuerfrei.

Der Freibetrag beträgt 7.664 € /Jahr für Alleinstehende und das doppelte für Zusammenveranlagte.
Steuerfrei ist eine monatliche Bruttorente für Alleinstehende von € 1.550,00 und für Verheiratete von € 3.100,00. Darüber hinaus gehende Renten müssen dem Finanzamt per Steuererklärung gemeldet werden. Aber auch wenn man mehr Rente bezieht, können z.B. Kirchensteuer, ich Glaube auch die Krankenversicherung, bestimmte Versicherungen, Haushaltshilfen und noch mehr abgesetzt werden. Mehrere Renten, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen usw. usw. müssen zur Bruttorente hinzugerechnet werden. In den kommendedn Jahren werden die Renten prozentual immer höher besteuert werden.
Das ist grundsätzlich richtig, aber ob eben die o.g. Zahlen erreicht bzw. durch andere Beträge rückgerechnet werden können, entscheidet immer das Finanzamt. Deshalb muss jeder, der erstmals im Jahre 2005 eine Rente bekommt, immer eine Steuererklärung machen. Das steht alles im Alterseinkünftegesetz.
Nur Renten, die erstmals 2005 bewilligt wurden, fallen überhaupt unter die Steuerpflicht (ab 50% Rente sind zu versteuern). Da die Grosseltern ihre Rente sicherlich schon davor bekommen haben, trifft sie keinerlei Steuerpflicht.

Ich denke, die Nummer kommt automatisch, kann mir aber nicht vorstellen, daß sie ab demnächst Steuern zahlen müssen. Frag doch mal beim Finanzamt nach...
Diese Regelung betrifft zumeist die jüngeren Arbeitnehmer, die z. B. jetzt ihre Riester-/Rüruprenten mit Steuervorteilen abgeschlossen haben.
Durch die jetzige steuerliche Vergünstigung wird es später zur Versteuerung der daraus entstandenen Bezüge (Renten, monatliche Auszahlungen aus Lebensversicherungen etc...) kommen.
Es kommt aber darauf an wie hoch die Rente ausfällt. Bis zu einem Betrag X muss keine Erklärung gemacht werden...

Steuerpflichtig ist jeder Bürger von der Geburt bis zum Tod. Wenn ein Säugling eine Firma oder ein großes Mietshaus erbt, muß er eine Steuererklärung machen. Es kann aber sein, dass er innerhalb der Freibeträge/Freigrenzen liegt.