Als "Honorarkraft" ist man ein selbständiger Unternehmer. Man muss Bücher führen - zumindest die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und alle Belege aufbewahren. Dann muss man seinen Gewinn ermitteln (Einnahme ist nicht Gewinn) und diesen Gewinn dann versteuern.
Nicht jede Tätigkeit kann gegen Honorar selbstständig erbracht werden. Wenn es jemanden gibt, der dir sagt was du tun sollst, wenn dir vorgegeben ist, wo und wann du arbeitest usw., dann bist du keine "Honorarkraft" sondern befindest dich in einer abhängigen Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss dich dann der Sozialversicherung melden und Sozialversicherungsbeiträge für dich abführen. Zudem muss der Arbeitgeber monatlich eine Abrechnung erstellen und die fälligen Steuern für dich abführen.
Leider gibt es in diesem Bereich viele Missverständnisse und auch einigen Missbrauch. So werden nicht selten Menschen als "Honorarkräfte" beschäftigt, obwohl dies gesetzlich gar nicht zulässig ist.
Um deine Frage beantworten zu können, müsste man also wissen, was du unter welchen Umständen arbeitest, welche Einnahmen und auch, welche Ausgaben du in diesem Zusammenhang hast.
Zudem müsstest du beim Finanzamt klären, ob du als Jugendlicher selbstständig arbeiten kannst. Das ist nur ausnahmsweise möglich.
Nach $19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Das meine ich; Damit bin ich bis zu einer bestimmten Summe nicht verpflichtet Steuern zu zahlen. Es ist wie bei den Leuten, die auf 400 Basis arbeiten, aber wie ist das bei Freiberuflern ?