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Nein. Mir ist auch kein anhängiges Verfahren bekannt, aber ich schau Montag mal im Büro... ;)
Möglichkeit: Einspruch einlegen und später beim Bundesverfassungsgericht klagen...
Viel Glück! ;)
(man beachte die leichte Ironie... ;))
bei steuerklasse 3 und 5 kann das schon mal vorkommen, da der Lohnsteuerabzug insgesamt nicht zur Deckung der Einkommensteuer reicht...
Aber wir mussten für 2007 nur 10,83€ nachzahlen
Rufen Sie doch einfach mal bei Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt an und fragen freundlich nach...
Alles weitere wäre Spekulation oder unerlaubte Steuerberatung - es können viele Gründe sein...

Um in Deutschland zu arbeiten, bedarf es einer deutschen Arbeitserlaubnis oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes. (Ausnahmen bei neuen EU-Ländern möglich.) Es wird möglicherweise erforderlich sein, sich für die Dauer des Aufenthaltes anzumelden; das ist aber kein Problem, da auch eine Hotelanschrift o.ä. ausreicht.
Zu steuerrechtlichen Fragen kann ich wenig sagen; auf diesem Gebiet erlebt man immer wieder Überraschungen.
Also deine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten sind ziemlich komisch. Ich würde einfach sagen, dass Steuerverschwendung nicht bestraft wird, weil es niemanden gibt, der die Verschwender bestrafen kann. Wir sollten einfach mal alle die FDP wählen und Herrn Westerwelle eine Chance geben, es besser zu machen.
ich glaube, hier arbeiten zu dürfen, hängt davon ab, ob du deutscher Staatsbürger bist. Dann gibt es überhaupt kein Problem und du kannst, wenn dein Arbeitgeber mitspielt, eine Rechnung von wo auch immer ausstellen. Es wird dann davon ausgegangen, dass du dann im Ausland versteuert wirst.
deine geschichte klingt schon sehr dubios. du hast ein gewerbe angemeldet also bist du selbstaendig. fuer deine stelle als fahrer must du der firma natuerlich eine rechnung schreiben. oder hast du dein geld in der vergangenheit ohne rechnungserstellung bekommen??? - dann scheint es wohl um schwarzarbeit zu gehen, denn keine firma zahlt einen betrag ohne rechnung - das gleiche gillt fuer den promojob oder andere selbstaendige taetigkeiten.
natuerlich musst du diese einnahmen beim finanzamt angeben! da deine eltern noch kindergeld bekommen, darfst du im jahr bis zu 7.680 euro netto verdienen, ohne das es auf das kindergeld angerechnet wird.
bei diesem betrag faellt allerdings noch keine steuer an, da diese erst ab ca 8000 eingangssteuersatz faellig wird.

"und diesen Monat noch 400€ als PC-Einrichter." Bist Du da angestellt als 400€-Job? Wenn ja und wenn derArbeitgeber die pauschale Steuerzahlt wird der Job nichtin der Steuererklärung angegeben.
Ansonsten zusammen mit den anderen gewerbliche Sachen.
Gewerbe (Kurzversion):
Einnahmen auflisten,
Ausgaben auflisten,
Fahrtkosten auflisten,
Gewinn ermitteln.
Gewinne kommen in die Anlage GSE zur Steuererklärung.
Gewerbe ist erklärt in den entsprechenden Seiten von www.klicktipps.de
Dort gibt es auch eine Seite zu Kindergeld. Bei zu viel Gewinn gibt es keins mehr. (auch dazu Info bei KlickTipps)
Tiefer liegt aber die Grentze für die Familienversicherung bei der Krankenkasse. Die wäre (zumindest während des Semesters) bei den beschriebenen Einkünften schon überschritten und man muss sich dort selbst versichern.

Mußtet ihr laut dem letzten Bescheid was nachzahlen? Dann legt das FA eine Vorauszahlung in gleicher Höhe für das nächste Jahr fest (sie gehen davon aus, dass ihr nächstes Jahr genauso viel zahlen müßt), um das Geld nicht erst so spät zu bekommen. Das, was ihr vorausgezahlt habt, wird bei der nächsten Erklärung natürlich angerechnet, wenn es zuviel war, bekommt ihr es zurück.
Hatten 10,83 Euro nachzahlen müssen.Deswegen stört mich der hohe Betrag der Vorauszahlungen
Machs doch einfach unter aussergewöhnliche Belastungen! Werbungskosten geht doch nicht mehr.
andreas48 am 4. Juli 2008 13:25 dann muss er es aber auch nachweisen und dann wird es gestrichen..
Connyconrad am 5. Juli 2008 10:54 Kosten für einen Autounfall am eigenen PKW sind als aussergewöhnliche Belastungen nach zu reichen. Wird vom Finanzamt anerkannt. Wiederspruch ist nur möglich wenn schon ein Bescheid ergangen ist.

Nein, diese sind nicht mehr absetzbar
Einspruch
BesserwissHoch3 am 4. Juli 2008 13:26 Bei mir bringt der Nix, beim Finanzamt aber leider auch nicht...
Doch Einspruch bringts auch beim Finanzamt nur Widerspruch nicht weil die Ausgabe unter Werbungskosten nicht mehr anerkannt werden. Ein Schelm wers anders macht ;-)
BesserwissHoch3 am 4. Juli 2008 13:31 Na dann gib hier mal Tipps. Bisher habe ich niemanden kennen gelernt, bei dem es im Nachhinein anerkannt wurde...