Meine Mutter hat vor 10 Jahren bei uns angebaut, wohnt dort mietfrei, da sie den anbau bezahlt hat. der anbau läuft aber nicht namentlich auf sie sondern auf mich.
Wenn Sie und nicht ihre Mutter im Grundbuch stehen, dann ist das Gebäude ihr Eigentum und fällt nicht in den Nachlass der Mutter. Insoweit hat ihre Schwester da keinen Anspruch. Die Schwester (zusammen mit ihnen) hat da keinesfalls mehr Ansprüche, als ihre Mutter jetzt hat.
zält der anbau als schenkung wenn sie z.b. noch 20 jahre lebt?
Wenn käme eine gemischte Schenkung in Frage. Das wäre dann der Fall, wenn das Geld was die Mutter bezahlt hat im grobem Missverhältnis zum Wert der Nutzung steht. Bei einer nunmehr 10 jährigen Nutzung würde ich das aber stark bezweifeln. Für die Berechnung des Pflichtteils ist es aber wegen des Verstreichen der 10 Jahresfrist ohnehin nicht relevant.
Theoretisch denkbar, wäre eine Ausgleichforderung nach § 2050 BGB. Ich würde die Anwendung von §2050BGB aber eher verneinen, da der Anbau von der Mutter genutzt wurde. Vorsorglich sollte ihre Mutter per Testament festlegen, ob eine Ausgleichung erfolgen soll oder nicht.
Hmmmmm... nein nicht angeben?! Oder? Danke.