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du kannst bei der kindergeldkasse einen zuschuß beantragen. das du keinen unterhalt für die kinder bekommst müsste ausreichen, da dein partner nicht in die berechnung für die kinder fällt, ebenso beim wohngeld. der kg-zuschuß ist pro kind so um 140 euro
Die unteren Beiträge kamen alle binnen einer Minute auf die Frage, möglicherweise kann mir jemand noch einen Tip geben der sich auskennt ?
Lieben Gruß
Du kannst kostenlos die Experten unter www.sozialhotline.de anrufen, die Dir helfen können. Unter wohngeldantrag.de findest du auch eine Audio-Anleitung zum Ausfüllen des Wohngeldantrages.
Die Fachberater findest Du bei den zuständigen Behörden. Auch wenn sie meckern, sind sie verpflichtet, bei den Anträgen zu helfen. Nehme alle Unterlagen mit und geh zu den Bürozeiten hin. Vielleicht kannst Du ja auch telefonisch einen Termin vereinbaren.
Sehr geehrter Leser,
die Regelung der Steuerfreiheit auf Gewinnen einer Offshore Seychellen Gesellschaft (Gewinne aus Tätigkeiten außerhalb der Republik Seychellen) bedeutet nicht, das real ausgeschüttete Gewinne an Gesellschafter nicht der jeweiligen Einkommenssteuer des Herkunftslandes der Gesellschafter unterliegen würden. Dargestellt wird auf http://www.seychellen-firma.com lediglich die steuerliche Situation der Seychellen Gesellschaft innerhalb der Republik Seychellen. Die Versteuerung von Gewinnen (Dividenden) im Heimatland des Dividenden-Empfängers sind selbstverständlich individuell zu betrachten. Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Herzlichst, Privacy Management Continental Group Ltd. Mahe, Seychellen
OMG! Ich find das immer wieder total toll und süß wie ihr euch hier reinsteigert! Ich liebe diese Seite!^^ Ihr seit wirklich toll!Vielen Dank! :o)
Ich hatte halt Bedenken,ich weiß es nichtmehr genau, da es damal zu mir hieß, dass ich wenn ich nicht mehr wie 800€ verdien keine Steuern(?) zahlen muss.... Aus diesem Grund weiß ich dann nicht, was dann auf mich zukommt, wenn ich dann noch 400€ dazu verdien....
LG

Ich halte es prinzipiell für nicht gerecht, aber auch ich konnte das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich absetzen. Keller und Garage lassen sich nicht absetzen, es sei denn sie sind offizielle Gewerberäume.
Wieso nicht gerecht ? Mit dem was nach den ganzen Abzügen und Steuern überbleibt muss ich privat zahlen damit ich überhaupt daß Gewerbe ausführen kann ? Früher stand in der Garage unser Auto und der Keller war auch mal für was anderes gedacht

Lass Dich mal von einem Steuerberater informieren
Na ja, hier stellt man ja Fragen. Nun hoffe ich daß jemand HIER etwas weiß was mir hilft anstatt mich an Google und Steuerberater zu verweisen. Lieben Gruss
Anteil der genutzten Flächen berechnen und den gleichen Prozentsatz von den Kosten für das Haus steuerlich ansetzen.
Habe gelesen das es hierzu neue Gestze gibt, mal googeln.

Die Wahrheit ist:
Es gibt ZWEI Möglichkeiten.
Der Minijobarbeitgeber FORDERT die zweite Steuerkarte an. Dann spart ER zwei Prozent Pauschalsteuer und DU MUSST den Job bei der Steuererklärung angeben, Sozialversicherung fällt für Dich NICHT an.
Der Minijobarbeitgeber fordert die zweite Lohnsteuerkarte nicht an. Dann zahlt er insgesamt 30 Prozent Pauschalabgaben an die Minijobzentrale, Knappschaft Bahn See. Darin enthalten sind auch die zwei Prozent Pauschalsteuer. In diesem Fall arbeitest Du also brutto für netto und DARFST die Einkünfte NICHT bei der Steuererklärung angeben.
In beiden Fällen KANNST Du Dir aber zusätzlich Rentenversicherung in Höhe von 7,5 % vom Minijob einbehalten lassen, dann wird die der Mini-Job später voll bei der Rente angerechnet.

Nur, wenn Du für den Minijob eine Steuerkarte vorlegen musstest.
Dann musst Du den Job auch in die Steuerklärung Anlage N eintragen.
Wirkt sich aber nur dann aus, wenn Du noch weitere Einkünft aus einem Hauptjob hast.

Schließe mich den Vorrednern an und ergänze:
Wenn Du im nächsten Jahr die Abfindung versteuerst, zählt das laufende Jahr mit in den 5-Jahreszeitraum und evt. ist der Steuersatz dann niedriger, musste aber an Eurem Einkommen der letzten 5 Jahre überprüfen. Jahre mit keinem oder niedrigem Einkommen wirken sich da ggfls. kräftig aus, kann man hier nicht beurteilen.
Wenn dein Arbeitgeber die Abrechnung mit dem Finanzamt elektronisch macht, was ja mittlerweile Standard ist, bekommst du keine Lohnsteuerkarte mehr!
ja das muss aber denke ich noch schriftlich zur Buchhaltung...! Also denke ich muss isch zum Bezirksamt und da beantragen! hmm.....?
Wenn dein Arbeitgeber ausdruecklich eine verlangt!
Normaler weise brauchen sie nur deine Steuernummer, bzw. Identifikationsnummer, wenn die Buchhaltung keine Angaben auf die Steuerkarte mehr macht, da elektronisch abgegeben, koennen sie deine Steuerkarte wegwerfen.Habe selber schon seit Jahren keine mehr!
Ok Danke dir!!
und von wem?!!!!!
Da, wo du behördlich gemeldet bist.
Vom Postboten! Woher der sie bekommt? Keine Ahnung!
Ausgestellt wird sie beim Einwohnermeldeamt/Rathaus. Verteilt werden die eigentlich für das nächste Jahr bereits im November. Solltest Du noch keine bekommen haben, solltest Du bei der Meldebehörde schleunigst nachfragen!
Wenn Dein Arbeitgeber sie schon von Dir bekommen hat, gibt er sie Dir nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder zu Beginn des neuen Jahres zurück.
Normalerweise wird sie zugeschickt. Ansonsten beim Einwohnermeldeamt, wenn sofort beim Finanzamt, was für Dich zuständig ist.
die alte vom Arbeitgeber und die neue kommt bei uns vom Einwohnermeldeamt!!
du gehst du deinem bezirksamt und muss die da beantragen
bei manche städten kann man die lohnsteuerkarte auch online beantragen
Wie Du auf die Idee kommst, daß hier die Voraussetzungen für einen Kindergeldzuschuß "ausreichen", wird angesichts fehlender Einkommenszahlen wohl ewig Dein Rätsel bleiben, zumal die Fragestellerin ja selbst "Wir verdienen grds. gar nicht so schlecht" schreibt. Schon mal was von Maximaleinkommen bei dem Kinderzuschlag gehört? Und auch die Idee, daß der Partner nicht in die Berechnungen beim Wohngeld fällt, ist putzig - nur leider so was von falsch...